Protokoll der Sitzung vom 19.10.2006

Der Aufbau und die Organisation der Landesverwaltung sind im Rahmen der Gewaltenteilung vorrangig Aufgabe der Exekutive. Gleiches gilt für die Vorbereitung und Durchführung einer Kommunalreform. Daher ist es sachgerecht, die Einbindung des Landtags in die Reformprozesse so vorzunehmen, wie es die regierungstragenden Fraktionen in ihrem Alternativantrag vorgeschlagen haben; denn bei der Frage, wann und mit welcher Tiefe ein Landesorganisationsgesetz beschlossen werden soll, muss beachtet werden, dass die Landesverwaltung immer handlungsfähig sein muss und sich in einem noch nicht abgeschlossenen Umstrukturierungsprozess befindet.

Die Verwaltungsreform ist ein Prozess, in dem zum Beispiel durch nicht vorhersehbare innere Schwierigkeiten und durch neue Anforderungen von außen - ich nenne einmal das Stichwort Gammelfleisch - auch kurzfristige Veränderungen und Neuausrichtungen der Exekutive notwendig werden. Diese für die Handlungsfähigkeit der Exekutive zwingend erforderliche Flexibilität wäre nicht gegeben, wenn der Aufbau der Verwaltung zu umfassend gesetzlich fixiert würde oder, wie in Punkt 3 des

Antrages der Linkspartei.PDS gefordert, sogar eine Art Veränderungssperre bestünde. Die Forderung in Punkt 3 ist deshalb aus meiner Sicht sogar ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung.

Im Übrigen wird der Auftrag in Artikel 86 Abs. 2 der Landesverfassung natürlich nicht verkannt. Der besagte Artikel unserer Landesverfassung bestimmt, dass der allgemeine Aufbau der öffentlichen Verwaltung und ihre räumliche Gliederung durch Gesetz zu regeln sind. Dieses sollten wir nach einheitlichen Maßstäben tun. Die im gegenwärtigen Reformprozess an manchen Stellen feststellbare Zufälligkeit bei der Frage, ob das Parlament bei einer Organisationsentscheidung befasst werden muss, je nachdem, wie die jeweiligen fachgesetzlichen Grundlagen sind, ist unbefriedigend.

Frau Dr. Paschke, Sie haben zu Recht verschiedene Beispiele genannt. Ich will noch etwas hinzufügen: Bei der Polizeistrukturreform ist das Parlament nicht zuständig. Bei der Amtsgerichtsstrukturreform ist es zuständig. - Diese Unterschiedlichkeit ist auf Dauer nicht vernünftig.

Meine Vorstellung zu einem Landesorganisationsgesetz ist, dass der Gesetzgeber - also Sie - den Behördentyp und den Behördenzug bestimmt. Alle Organisationsmaßnahmen ohne typisierenden Charakter, wie die Errichtung und Auflösung einzelner Behörden oder die Veränderung der inneren Organisation der Behörden, fallen nicht unter den Gesetzesvorbehalt.

Entsprechend diesen Grundsätzen ist der Landtag übrigens auch wiederholt seinem Verfassungsauftrag nachgekommen und hat in der Sache Organisationsgesetze verabschiedet, auch wenn er diese nicht ausdrücklich als solche bezeichnet hat. So wurden in der vergangenen Legislaturperiode durch das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz die bei den Reformmaßnahmen zu beachtenden Prinzipien festgelegt

(Herr Wolpert, FDP: Genau!)

und der neue Behördentyp Landesverwaltungsamt als Nachfolgebehörde der drei Regierungspräsidien eingeführt. Durch das Gesetz zur Neuordnung der Landesverwaltung wurde die Auflösung einzelner Sonderbehördenstränge und ihre Integration in das Landesverwaltungsamt normiert. In der Vergangenheit mangelte es allerdings an einer einheitlichen Systematik.

Zu dem Zeitpunkt der Beschlussfassung über ein Landesorganisationsgesetz möchte ich anmerken, dass aufgrund der derzeit in vielen Bereichen noch laufenden Strukturreformen - sie sind mittlerweile alle genannt worden - die Vorlage eines umfassenden Landesorganisationsgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt weder rechtlich erforderlich noch - das betone ich - zweckmäßig wäre. Aus den gleichen Gründen haben im Übrigen auch die Freistaaten Thüringen und Sachsen noch keine Landesorganisationsgesetze beschlossen.

Die Landesregierung wird dem Landtag daher erst nach dem Abschluss der laufenden Reformvorhaben ein modernes und dauerhaftes Landesorganisationsgesetz vorlegen. Dieses wird entsprechend der Nr. 1 des Antrags so rechtzeitig geschehen, dass das Gesetz noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann.

Die Befassung des Landtages mit dem Leitbild zur Kommunalreform in der in Nr. 3 des Alternativantrags geforderten Form wird aus folgenden Gründen von mir aus

drücklich befürwortet: Das Leitbild ist entscheidend für die Umsetzung der Nr. 9 der Koalitionsvereinbarung, wonach in Sachsen-Anhalt flächendeckend die Einheitsgemeinde als einheitliche Verwaltungsstruktur auf der Gemeindeebene einzuführen ist. Meines Erachtens ist dieses Projekt eines der größten Reformvorhaben der Landesregierung.

(Beifall bei der SPD)

Es ist eine Herausforderung, der ich mich als Innenminister sehr gern stelle. Ich nehme auch gern diejenigen mit, bei denen ich ob der Größe der Aufgabe gegenwärtig ein wenig Nervenflattern feststelle.

In dem Leitbild werden neben den kommunalverfassungsrechtlichen Grundsätzen sowohl das Ziel als auch die Vorgaben für die Neustrukturierung, also die Größe, die Aufgaben, die Ortschaftsverfassung und vieles mehr, sowie Ausnahmen begründet, welche maßgeblich für die zu erarbeitenden Gesetze sind.

Über das Leitbild als Grundlage für die Umsetzung der Gebietsreform sollte daher möglichst zwischen allen Beteiligten Konsens bestehen. Wünschenswert wäre es, wenn eine breit gefächerte Identifikation mit den Zielen des Leitbildes erreicht werden könnte. Dies ist nur dann zu verwirklichen, wenn sich die Betroffenen, insbesondere die kommunalen Spitzenverbände, aber auch der Landtag, frühzeitig mit dem Leitbild befassen und sich mit der Landesregierung darüber austauschen.

In dem vom Kabinett beschlossenen Zeitplan ist bis Mitte des nächsten Jahres die Vorstellung des Leitbildes und die Aussprache mit den Mitgliedern des Landtagsausschusses für Inneres ausdrücklich vorgesehen. Ich würde es auch begrüßen, wenn sich das Hohe Haus als Ganzes mit dem Leitbild befasst. Aber das ist natürlich dem Landtag selbst anheim gestellt.

Jedenfalls ist klar, dass angesichts der aufgezeigten Zeitfolge eine Regierungserklärung bereits im November 2006 - wie die antragstellende Fraktion das gefordert hat - als entbehrlich und als ineffektiv zu erachten ist, da erst mit der Vorlage der Eckpunkte zum Ende des vierten Quartals näher bestimmte Einzelheiten, aufgrund deren Erklärungen überhaupt möglich wären, erarbeitet werden sollen und nicht zuletzt die Erarbeitung eines tragfähigen Leitbildes, welches effektive und leistungsstarke Strukturen zum Ziel haben soll, eine gewisse Erarbeitungszeit benötigt und daher - darum bitte ich auch - nicht noch enger gestrafft werden kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend bemerken, dass ich das Interesse des Landtages an der Verwaltungs- und Kommunalreform absolut nachvollziehen kann. Stünde nur die Überschrift des Antrags der Linkspartei.PDS - ich zitiere: „Transparenz, Verbindlichkeit und Nachhaltigkeit der Verwaltungsmodernisierung und kommunalen Strukturreform erhöhen“ - zur Abstimmung, so würde ich den Antrag vorbehaltlos unterstützen.

Allerdings hält der Inhalt des Antrags nicht, was die Überschrift verspricht. Dieses kann aber im Grunde auch nicht anders sein; denn der Landtag kann im Rahmen unserer Gewaltenteilung Verwaltungs- und Kommunalreformen nicht so befördern, wie es die Beteiligten an mancher Stelle wünschen würden. Hierzu fehlen ihm schlicht und einfach die Ressourcen. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist und bleibt vorrangig zunächst die Exekutive, das heißt die Landesregie

rung, gefordert. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Wir beginnen jetzt mit der Debatte. Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Als erstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Herrn Kolze von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kolze.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da ich davon ausgehe, dass der Herr Innenminister dem Hohen Hause und insbesondere natürlich dem Innenausschuss kein „Leidbild“, sondern ein Leitbild vorlegen wird, das die berechtigten und verfassungsgegebenen Interessen der kommunalen Selbstverwaltung berücksichtigt, halte ich einen Sonderausschuss aus der Sicht der CDU für überflüssig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemäß Artikel 86 Abs. 1 der Landesverfassung wird die öffentliche Verwaltung durch die Landesregierung, die ihr nachgeordneten Behörden und durch die Träger der Selbstverwaltung ausgeübt. Absatz 2 - dieser ist für mich an dieser Stelle entscheidend - bestimmt, dass der allgemeine Aufbau der öffentlichen Verwaltung und ihre räumliche Gliederung durch Gesetz geregelt werden.

Aus diesem Grunde haben wir in unserem Alternativantrag die Bitte formuliert, die Landesregierung möge so zeitnah, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Beschlussfassung herbeigeführt werden kann, ein solches Gesetz vorlegen. Mit einem Landesorganisationsgesetz kann eine wichtige Grundlage für die in unserem Land zurzeit betriebene Verwaltungsreform geschaffen werden. Ein Gesetz würde ein rechtliches Fundament, auf dem die Strukturen der Verwaltung neu geordnet werden können, darstellen.

Einzelne Aufgaben, zum Beispiel auch solche, die zurzeit vom Land wahrgenommen werden, können auf Kommunen übertragen werden. Das hat zur Folge, dass eine effizientere Arbeit stattfinden kann und größere Bürgernähe entsteht. Was uns sehr wichtig wäre: Es käme zu einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.

Im Rahmen der umfassenden Modernisierung der Verwaltung durch Veränderungen in der Verwaltungsstruktur und durch die Verlagerung von Landesaufgaben auf die Kommunen ist die Erarbeitung entsprechender Gesetzentwürfe unerlässlich.

Mir ist durchaus bewusst, meine Damen und Herren, dass bereits ein Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz als eine Art Organisationsgesetz verabschiedet wurde. Dies ist aber noch nicht genug. Da es hierzulande momentan und in der nächsten Zeit noch viele Strukturreformen geben wird, ist es sicherlich schwierig und - auch das ist mir klar - nicht zwingend erforderlich, jetzt ein Landesorganisationsgesetz zu erlassen. Es wäre aber fatal, nicht parallel zu den stattfindenden Reformen über eine Gesamtorganisation der Verwaltung mit zu entscheiden.

Mit der Nr. 2 unseres Antrags möchten wir die Bitte an die Landesregierung herantragen, dass bis zum Ende des zweiten Quartals 2007 dem Landtag ein Leitbild bezüglich der kommunalen Gebietsreform vorgelegt wird.

Um dabei auch den Interessen der durch die Gebietsreform betroffenen Gemeinden Rechnung zu tragen, haben wir die Bitte formuliert, dieses Leitbild in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden möglichst zeitnah zu erstellen.

Ich sehe es als erforderlich an, eine Umstrukturierung des Landes Sachsen-Anhalt durch eine Gebietsreform, die doch unmittelbar jeden Einwohner des Landes betrifft, zunächst anhand eines Leitbildes, das die weitere Vorgehensweise darstellt, zu fixieren. Damit wird es einfacher, in den Gemeinden das bisher angestrebte Ziel der flächendeckenden Einführung der Einheitsgemeinde darzulegen, was bisher teilweise sehr schwer fällt. Weder konkrete Vorgehensweisen noch nachvollziehbare Gründe können gegenüber den Gemeinden dargelegt werden. Dies sorgt für Aufruhr und Unzufriedenheit. Ein Leitbild, das vom Landtag gebilligt wird und das dann bei hoffentlich allen Anklang finden wird, kann nach außen von allen gut vertreten werden.

Auf ähnlichen Erwägungen beruht auch Nr. 3 unseres Alternativantrages. Wir bitten die Landesregierung, im Innenausschuss regelmäßig über den Stand der Funktional-, Verwaltungs- und Gemeindestrukturreform zu berichten. Nur so ist eine umfangreiche Beteiligung der Legislative an den notwendigen Prozessen sichergestellt.

Im Ausschuss wird eingehend über viele Gesetze, die im Zusammenhang - ich komme zum Ende - mit der Kommunalreform erlassen werden, beraten werden. Aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, bitten wir um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Kolze, für Ihren Beitrag. - Für die FDP hat jetzt der Abgeordnete Herr Wolpert das Wort. Bitte schön, Herr Wolpert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der PDS ähnelt ein wenig der Idee einer bekannten Schokoladenfirma, die ihre Produkte auf die Zielgruppe der Kinder ausgerichtet hat. Genau wie bei einem Überraschungsei sollen gleich mehrere Wünsche in Erfüllung gehen. Und weil Mami zum Einkaufen geht, richtet sich der Wunsch auf Erfüllung auch an diese, sprich an die Landesregierung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der PDS, das Recht, Gesetzesinitiativen einzubringen, ist das vornehmste Recht der Legislative, und das ist der Landtag. Die Regierung hat auch ein Recht dazu; das ist wohl wahr. Wenn Sie aber den Wunsch haben, ein Landesorganisationsgesetz zu fertigen, dann dürfen Sie das auch selbst entwerfen und müssen nicht auf die Landesregierung warten. Um beim Bild zu bleiben: Sie dürfen selbst einkaufen gehen.

Außerdem bin ich mir sicher: Sollte die Regierung die Kraft haben, sich auf eine Meinung zu verständigen, dann wäre das tatsächlich ein Überraschungsei, ganz zu schweigen von dem, was da drin wäre. Vielleicht doch ein Leidbild, Herr Kolze, wie Sie vorhin so schön in einem Wortspiel dargelegt haben. Ihr Vertrauen zum Innenminister in allen Ehren. Er ist es allerdings nicht allein.

Die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Artikels 86 Abs. 2 der Verfassung bestimmt, dass Gliederung und Aufbau der Verwaltung durch das Gesetz geregelt werden. Das heißt nicht zwingend, dass es e i n Gesetz ist. Es muss also nicht unbedingt ein Landesorganisationsgesetz geben, das alle Belange umfassend regelt, sondern die Organisation des Landes muss per Gesetz geregelt werden. Die Möglichkeit, mehrere Teile in mehreren Gesetzen zu regulieren, ist damit gegeben.

Ich persönlich glaube auch nicht recht daran, dass es ein allumfassendes Gesetz geben wird, das alle Strukturen des Landes in seinen Fassetten erfasst und alles umfassend im Vorhinein regelt. Wie die Linkspartei.PDS selbst richtig festgestellt hat, ist eine solche Aufgabe auch ständig fortzuschreiben, weil das Leben nicht statisch verläuft, sondern den verschiedensten dynamischen Prozessen unterliegt, die eine ständige Veränderung erzwingen.

Wenn man davon ausgeht, ist es auch nicht richtig zu behaupten, es gebe noch kein solches Gesetz. Der Innenminister hat es angesprochen: Mit dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz ist ein Bekenntnis zum dreigliedrigen Verwaltungsaufbau ebenso festgeschrieben wie die Errichtung eines Landesverwaltungsamtes bei Abschaffung der Regierungspräsidien. Soweit ich mich erinnern kann, waren die Regierungspräsidien in der Amtszeit von Herrn Höppner nicht gesetzlich verankert. Die Vorgaben für eine Funktionalreform sind ebenfalls dort enthalten, auch wenn ich zugebe, dass die Entwicklung dabei wesentlich schneller hätte vorangehen können, wenn es nach meinen Wünschen gegangen wäre.

Mit den Gesetzen vom Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften bis zum Kreisneugliederungsgesetz sind die kommunalen Strukturen und deren zukünftige Entwicklung gesetzlich verankert.

Meine Damen und Herren! Die Organisation des Landes ist in weiten Teilen gesetzlich geregelt und damit auch Artikel 86 Abs. 2 zumindest teilerfüllt. Insoweit ist nicht ganz deutlich, was tatsächlich bis Mitte 2007 von der Landesregierung vorgelegt werden soll. Demzufolge kann auch nicht klar sein, welche Veränderungen bis zu diesem Zeitpunkt unterbleiben sollen.

Meine Damen und Herren! Worin ich allerdings mit der Linkspartei.PDS übereinstimme, ist die Tatsache, dass in dieser Regierung eine Kakofonie von Stimmen hinsichtlich des Strukturänderungswillens zu hören ist, die ihresgleichen sucht. Während der Innenminister zu Beginn der Legislaturperiode laut über Feuerwehren und deren Einsatzfähigkeit lamentiert - übrigens, auf diesem Gebiet hätten Sie schon längst etwas tun können, schneller als bei den Hunden, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten -

(Zuruf von Herrn Miesterfeldt, SPD)

- ja, dass hier die Strukturen geändert werden müssten, kam ja von ihm -, wird gleichzeitig über die Zwangseingemeindung von kleineren Kommunen schwadroniert, ohne den Nachweis zu erbringen, dass dies eine Wendung zum Besseren bringen würde oder warum eine Abkehr von den gerade errichteten Verwaltungsgemeinschaften anzuraten wäre. „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“, das ist ein Motto, das den betroffenen Kommunen und den ehrenamtlich Tätigen in den

Kommunen nicht zu vermitteln ist und, wie ich glaube, dem Rest der Bevölkerung auch nicht.

Die Kreisgebietsreform, kaum beschlossen, wird verschlimmbessert, die Landwirtschaftsverwaltung bleibt umstritten. Ach ja, die Polizeistrukturen werden öffentlich diskutiert, ohne zu beachten, dass die Polizei auch Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft ist und mit deren Struktur eng verwoben ist.

Es werden die Gerichtsstrukturen diskutiert und es drängt sich der Eindruck auf, dass die Strukturen danach bestimmt werden, welches Ministerium zuerst fertig ist. Richtet sich die Staatsanwaltschaft nach der Polizei oder andersherum, ist der Innenminister schneller als die Justizministerin?