In diesem Zusammenhang haben wir auch die Frage der Schulsporthallen mit aufgegriffen. Das ist immer wieder ein Thema: Was passiert mit den Schulsporthallen? Deshalb haben wir in unserem Gesetzentwurf klargestellt, dass diese Schulsporthallen erhalten werden sollen, wenn es nicht unverhältnismäßig ist. Das ist ein Punkt, der vor Ort immer wieder in der Diskussion ist und der in der letzten Zeit dankenswerterweise durch die Auflegung einzelner Förderprogramme entschärft werden konnte. Aber nicht überall vor Ort ist klar, welche Auswirkungen das hat. Der Gesetzentwurf sieht hierbei eine Klarstellung und Richtigstellung vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in dem Gesetzentwurf auch einen alten Beschluss des Landtags aufgegriffen, die Stiftung Sport mit damals noch 10 Millionen DM auszustatten. Auf diesem Gebiet muss endlich etwas passieren. Wir haben immer wieder die Debatte, wie junge Menschen, die an die Sportschulen möchten, die Internatskosten bezahlen sollen. Wir haben die Gefahr einer sozialen Desintegration. Es ist notwendig zu sagen, dass Mittel vorhanden sind, um solche jungen Talente zu unterstützen, aber auch um Trainingslager und Ähnliches auszurichten.
Dafür braucht die Stiftung einen bestimmten Grundstock, der dann entsprechende Erträge abwirft, sodass diesem Anliegen Rechnung getragen werden kann. Die Summen, die der Stiftung Sport bislang zur Verfügung standen, waren einfach zu gering, um eine aktive, langfristige Arbeit leisten zu können. Es muss endlich dem alten Beschluss, der nun fast sein zehnjähriges Jubiläum feiern kann, Rechnung getragen und diese Forderung erfüllt werden.
Wir werden als FDP in den Haushaltsberatungen Vorschläge machen, wie man dieses umsetzen kann. Sie brauchen also nicht mit uns darüber zu diskutieren, dass der Gesetzentwurf insoweit eine leere Forderung beinhalte. Wir werden in den nächsten Tagen in den Haushaltsberatungen dieses mit sicherstellen. Es ist dankenswerterweise genug vorgelegt worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Sportkonferenz ist aus unserer Sicht ein Gremium, das dringend notwendig ist, in dem man sich auf Leitlinien für die Zukunft des Sports und der Sportförderung einigen kann; denn nur wenn der Sport hier eine Rolle spielt, wenn Legislative und Exekutive gemeinsam beraten, kann man erfolgreich handeln, kann man dem Sport vor Ort eine Perspektive und dementsprechend dann auch unseren jungen Menschen die Gelegenheit geben, sich in einer Art zu betätigen, die positiv zu betrachten ist.
Der Sport ist nicht nur eine Ertüchtigung im körperlichen Sinne, er schafft nicht nur Freude, indem man sich einmal ausarbeitet, sondern der Sport hat gerade mit seiner integrierenden Wirkung, mit seiner persönlichkeitsbildenden Wirkung eine ganz wichtige Rolle. Die Frage des Mannschaftsgeistes, des Teamgeistes, des Anerkennens, des Siegens und Verlierens - das ist ein Punkt, den man nicht hoch genug einschätzen kann und der
auch durch keinerlei andere Tätigkeiten, auch nicht durch noch so viel Sozialarbeit ausgeglichen werden kann.
Es stellt sich die Frage: Setzen wir rechtzeitig an, setzen wir frühzeitig an und geben wir Menschen, die selbst aktiv werden wollen, eine Chance, oder wird dieses in den Kommunen im Nachhinein über die Pflichtaufgabe Sozialhilfe oder Sozialarbeit ausgebügelt? - Ich glaube, das wäre der falsche Weg, und deswegen sollte man an dieser Stelle präventiv tätig werden.
Zu der Frage, ob ein Gesetz nötig ist oder nicht, vielleicht noch ein kurzes Zitat aus einem Gespräch mit Ralf Geisthardt unter der Überschrift „Keine Klassengesellschaft im Sport riskieren“. Ich zitiere Herrn Geisthardt:
„Die CDU-Fraktion hat einstimmig beschlossen, dass die Verordnung bleibt, bis es eine gesetzliche Regelung gibt, die die Interessen der Sportvereine angemessen sichert. Dafür werbe ich bei allen Fraktionen des Landtages.“
Wir haben seine Werbung gehört und Ihnen hiermit eine Vorlage unterbreitet, über die man mit Sicherheit in den Ausschüssen diskutieren kann, die die Möglichkeit bietet, die Interessen des Landes und des Sports angemessen zu verknüpfen.
Ich möchte Sie bitten, der Überweisung unserer Vorlage für eine intensive Beratung in den Ausschüssen zuzustimmen. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Soziales und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres sowie in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. - Ich danke Ihnen.
Danke sehr, Herr Abgeordneter Kley. - Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Dr. Kuppe um das Wort gebeten. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Ich bin schon sehr verwundert über diesen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion,
(Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD und bei der Linkspartei.PDS - Frau Bull, Linkspartei.PDS: Wir auch!)
insbesondere nachdem ich der Presse am Wochenende schon entnehmen durfte, dass der Entwurf des Sportfördergesetzes auf die Initiative des vormaligen Sportministers zurückgeht. Herr Kley, Sie haben ja jetzt auch die Einbringung vorgenommen.
Ich kann mich nicht erinnern, Herr Kollege Kley, dass Sie sich in den vier Jahren Ihrer sportpolitischen Verantwortung, der Gestaltungsverantwortung in unserem Land zur Notwendigkeit eines solchen Gesetzes auch nur einmal geäußert hätten. Nun legt uns die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der deutlich hinter die modernen sportpolitischen Standards unseres Landes zurückfällt.
Im Jahr 1998 haben wir uns gemeinsam mit dem Landessportbund bewusst für das Instrument der Budgetierung mit der Beschreibung von Zielen entschieden. Im Übrigen ist der FDP-Entwurf nahezu identisch mit dem Brandenburger Sportfördergesetz, das vor knapp 15 Jahren in Kraft getreten ist.
Mit dem jetzigen Gesetzentwurf erweist der ehemalige Sportminister dem Sport in Sachsen-Anhalt einen Bärendienst, und das in mehrfacher Hinsicht.
Mit der Nennung des jährlichen Förderbetrages für den Landessportbund in einem Fördergesetz wird beispielsweise die Verbindlichkeit der Finanzierung eher aufgeweicht als, wie von Ihnen vermutlich gewünscht, gestärkt.
Mit dem budgetierten Zuwendungsvertrag, der für vier Jahre mit dem Landessportbund abgeschlossenen worden ist, verfügt der organisierte Sport in Sachsen-Anhalt über eine so zuverlässige Zuwendungs- und Finanzierungsgrundlage, dass Sportbünde in anderen Regionen der Bundesrepublik neidisch nach Sachsen-Anhalt schauen. Ein solcher Vertrag mit einer leistungsorientierten Zielvereinbarung ist bundesweit einmalig. Selbst der neu gegründete Deutsche Olympische Sportbund orientiert sich in seinem Reformierungsprozess an diesem Modell.
Über einem Fördergesetz und damit auch über der darin festgeschriebenen Summe schwebt dagegen das alljährlich wiederkehrende Damoklesschwert des Haushaltsvorbehalts. Ihr Gesetzentwurf, Herr Kley, sieht eine jährliche Anpassung vor. Die kann eben auch nach unten gehen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist damit sowohl im Interesse des Sports als auch im Sinne einer Verwaltungsmodernisierung, nicht einem populistischen und kaum zeitgemäßen Vorschlag der gesetzlichen Festschreibung von Fördersummen zu folgen, sondern stattdessen den im Jahr 1998 begonnenen und in der Amtsperiode von Ihnen, Herr Kley, aktiv weiterentwickelten Weg der Einführung eines modernen und transparenten Steuerungsinstrumentariums in der öffentlichen Förderung des Sports konsequent fortzuführen.
Hierzu sind aktuell konkrete vertragliche Vereinbarungen mit dem Landessportbund für den Zeitraum 2005 bis 2008 getroffen worden. Noch in dieser Legislaturperiode soll an diesen Vertrag ein neuer leistungsorientierter Budgetierungsvertrag anschließen. Dazu brauchen der Landessportbund und das Ministerium für Gesundheit und Soziales die Unterstützung des Landtages.
Denn wir wollen eine deutliche Erhöhung der leistungsabhängigen Komponente in der Finanzierung. Wir wollen die Festschreibung des Gesamtbudgets, das in der Höhe nicht abhängig ist von den künftig wahrscheinlich noch weniger gut kalkulierbaren Wetteinnahmen. Im Sinne einer Outputorientierung wollen wir vor allem zu ei
nem Verzicht auf die herkömmliche Verwendungsnachweisführung und -prüfung kommen und stattdessen eine qualitätsorientierte Zielerreichung transparent machen. Das nützt beiden Seiten.
Mit einem solchen Schritt können wir in Sachsen-Anhalt tatsächlich Zeichen für eine moderne Förderpolitik im Interesse des Sports setzen. Die Aushandlung des neuen Vertrages muss im Jahr 2007 beginnen und spätestens Mitte des Jahres 2008 abgeschlossen sein.
Meine Damen und Herren! Ich halte den Gesetzentwurf der FDP auch deshalb für einen Bärendienst, weil er die gesellschafts- und sportpolitischen Entwicklungen der letzten eineinhalb Jahrzehnte in unserem Land nur halbherzig aufgreift. Die weitgehende Übernahme des sicherlich wirksamen, aber nach 15 Jahren vielleicht doch novellierungsbedürftigen Brandenburger Gesetzes ist wohl eher ein Schnellschuss von Ihrer Seite.
So enthalten die vorgeschlagenen Fördergrundsätze keine Positionen zu Fragen des höchst brisanten Antidoping-Kampfes. Sie enthalten keine Positionen zu den Konsequenzen einer Zusammenarbeit mit illegalen Wettanbietern.
Die möglichen Förderbereiche unterscheiden lediglich den Breiten- und den Spitzensport. Der Nachwuchsleistungssport, für den das Land im Gegensatz zum Spitzensport die Hauptförderverantwortung trägt und von dessen konzeptioneller Neuausrichtung es abhängen wird, ob der sachsen-anhaltische Sport seinen Spitzenplatz verteidigen kann, findet sich nicht wieder. Auch der Gesundheitssport findet keine Erwähnung.
Nicht zuletzt sind die vorgeschlagenen Regelungen für eine Sportstättenleitplanung teilweise überholt und in ihrem Gesamtkonzept nicht schlüssig. Insbesondere fehlt bei dem Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung eine konzeptionelle Zielgruppendifferenzierung, ausgehend von einer Bewertung der Bevölkerungsentwicklung - also das demografische Element ist nicht mit berücksichtigt worden - und des prognostizierten Sportverhaltens.
Menschen mit Behinderungen werden richtigerweise in dem Gesetz erwähnt. Aber Mädchen und Frauen, Familien sowie Seniorinnen und Senioren, deren Bedarfe und deren Bedeutung im organisierten Sport nachweislich zunehmen, werden mit ihren spezifischen Interessen hinsichtlich der Sportstätten nicht genannt. Dabei haben Sie, Herr Kley, als Sportminister die Anwendung des GenderMainstreaming-Prinzips in der Sportförderung unterstützt, und zwar in der Erkenntnis - davon gehe ich aus -, dass bei den Mädchen und Frauen das größte Potenzial für die Gewinnung neuer Mitglieder im organisierten Sport liegt.
In diesem Gesetzentwurf werden Mädchen und Frauen jedoch nicht einmal sprachlich berücksichtigt, geschweige denn ausreichend inhaltlich. Es kommt nur eine Bemerkung bei der Landessportkonferenz. Da reicht auch Ihre Bemerkung hinsichtlich des Frauenfußballs, die Sie zu Beginn der Einbringung gemacht haben, Herr Kley, nicht aus.
Ich musste übrigens insbesondere über § 11 Ihres Gesetzentwurfes schmunzeln, Herr Kley. Die Landessportkonferenz war von mir im Jahr 2001 ins Leben gerufen
und im Jahr 2002 gemeinsam mit dem Landessportbund gestartet worden. Sie haben diese Initiative nach Ihrem Amtsantritt beerdigt. Nun soll per Gesetz wieder eine Landessportkonferenz eingerichtet werden. Also, Herr Kley, Sie überholen sich, ohne sich einzuholen.
Abgesehen von der sportpolitischen Bewertung bin ich auch aus einem anderen Grund über den Gesetzentwurf verwundert. Es gibt einen fraktionsübergreifenden Konsens, den Prozess der Entbürokratisierung und Verwaltungsmodernisierung konsequent zu betreiben.
Wir haben in Artikel 36 unserer Landesverfassung - Sie haben darauf hingewiesen - einen eindeutigen Auftrag zur Sportförderung, wie es ihn nur in wenigen Bundesländern gibt. Wir haben auf der Ausführungsebene mehrjährige Verträge zur Breiten- und Leistungssportförderung. Wir haben eine Landesrichtlinie zur Förderung des Sportsstättenbaues und demnächst eine neue Sportstättennutzungsverordnung.
Jetzt schlägt uns die FDP vor, dass ein zusätzliches Regelwerk geschaffen werden soll, mit dem die bestehenden und von mir gerade genannten Umsetzungsinstrumentarien eher bestätigt werden, und das auch nur zum Teil.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten: Ist das nun wirklich ein Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung und Verwaltungsvereinfachung? - Ich kann das nicht so sehen. Ich finde eine solche Regelungswut, wie sie jetzt von der FDP an den Tag gelegt wird, überflüssig.