Protokoll der Sitzung vom 19.10.2006

Die Sportstättenplanung haben wir in den letzten Jahren so gut auf den Weg gebracht, dass der Landessportbund dies damals mit Kräften aus ABM durchweg für das ganze Land gemacht hat. Wir wissen genau, wie die Sportstätten aussehen. Die Kreissportbünde haben zudem eine Prioritätenliste erstellt, die sie auch fortschreiben.

Ich wüsste gar nicht, was an dieser Stelle noch geregelt werden soll und was nicht ohnehin funktioniert. Dieses Gesetz ist absolut überflüssig. Es war außerdem eindringlich, was die Ministerin über die Landessportkonferenz gesagt hat; dazu sage ich nichts mehr.

Am stärksten finde ich die Regelungen zur Finanzierung. Wenn man es schon als Pflicht hinstellt und einen Betrag - ich glaube, in Höhe von 11,8 Millionen € - festschreibt und gleich danach die Worte „nach Maßgabe des Haushalts“ in das Gesetz schreibt, dann braucht man das gar nicht erst hineinzuschreiben. Die Mittel können auch geringer ausfallen. Wenn dies der Fall ist, kann man die Mittel einklagen, weil ein Gesetz zugrunde liegt. Es macht also keinen Sinn. Das, was Sie erreichen wollen, sichert es nicht. Es macht es höchstens unsicher. Verträge, die über mehrere Jahre bestehen, halte ich für wichtiger und richtiger.

Deshalb schließe ich wie folgt: Erstens ist das Gesetz überflüssig. Zweitens ist es eher ein Hindernis. Drittens schränkt es viel zu sehr ein. Viertens ist die Finanzierung letztlich nicht gesichert. Fünftens glaube ich, dass es noch nicht einmal ernst gemeint ist, was Sie wirklich wollen. Sechstens ist der Entwurf einfach schlecht gemacht.

Ich kann Ihnen den Ratschlag geben - was man im Sport am Ende immer tut -: Am besten ist es, Sie laufen noch ein paar Runden, vielleicht noch ein paar Strafrunden, und üben. Vielleicht kommt irgendwann ein besserer Vorschlag heraus. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD - Herr Dr. Brachmann, SPD: Sport frei!)

Danke, Herr Bischoff. - Herr Kley, Sie haben die Möglichkeit zu erwidern.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wusste gar nicht, dass der Sport eine so schlechte Lobby hat.

(Oh! bei der CDU, bei der SPD und bei der Linkspartei.PDS)

Als wir in der vorigen Legislaturperiode über das Gesetz zur Förderung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt gesprochen haben, war man unisono der Meinung, es wäre unbedingt notwendig, die Musikschulen in ei

nem eigenen Gesetz zu erwähnen. Ich würde mich freuen, wenn der Sport einen ähnlichen Rückhalt finden könnte. Offensichtlich ist es notwendig, den einen oder anderen Begriff auch einmal klar darzustellen.

Frau Ministerin sagt, dass Kinder und Jugendliche auch zukünftig gebührenfrei Sport treiben sollen unter Verwendung der Formulierung „können“. Herr Kosmehl hat uns bereits aufgeklärt, dass die Formulierung „können“ im Rahmen der Haushaltssanierung ein stumpfes Schwert und dementsprechend überflüssig ist. Der Erlass des Ministeriums des Innern kann an dieser Stelle kein Gesetz ändern.

Wenn die Ministerin von Kindern und Jugendlichen spricht, Herr Schwenke sich dagegen auf alle Vereine bezieht, dann ist das ein großer Unterschied, sehr geehrter Kollege Schwenke. Sie werden merken, wie viele an dieser Stelle herausfallen und wie hoch der Bürokratieanteil sein wird, wenn der Verein nachweisen muss, welches Mitglied in der Halle Jugendlicher und welches Erwachsener ist und welcher soziale Status vorliegt.

(Zuruf von Frau Weiß, CDU)

Damit wird ein Moloch installiert, der bei einer prinzipiellen Entgeltfreiheit an dieser Stelle einfach nicht notwendig ist; dies kann vielmehr vor Ort gelöst werden.

(Zuruf von Herrn Bischoff, SPD)

Die nächste Frage, die diskutiert wurde, war, ob Sport eine Pflichtaufgabe der Kommunen sein soll oder nicht. Wir haben im Moment im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eine ganze Reihe von Bescheiden des Landesverwaltungsamtes, die aussagen, dass im Rahmen der freiwilligen Aufgaben der Kommunen kein Cent für den Sport auszugeben ist. Da können Sie als Gemeindevertreter vor Ort rumhopsen, wie Sie wollen - an dieser Stelle ist Schluss.

Wenn Sie eine Pflichtaufgabe haben, obliegt es Ihnen, diese in dem entsprechenden Rahmen auszufüllen, aber Sie haben wenigstens die Möglichkeit, dieses zu machen, und keine übergeordnete Behörde kann Ihnen verbieten, an dieser Stelle tätig zu werden. Darum geht es der FDP-Fraktion und nicht darum, eine neue Aufgabe für die Kommunen zu erfinden, die sie schon lange verantwortungsbewusst wahrnehmen.

(Beifall bei der FDP)

Wenn wir über die Stiftung Sport reden, dann muss man berücksichtigen, dass wir in den letzten Jahren Steuermindereinnahmen in Höhe von mindestens 200 Millionen € bis 400 Millionen € jährlich im laufenden Haushalt hatten. Das heißt, hier war wirklich kein Cent übrig.

Jetzt haben wir plötzlich über 250 Millionen € an überraschenden Mehreinnahmen, die über den Haushalt zur Verfügung stehen. Wir wären ja dumm, wenn wir die Chance nicht nutzen würden, die Stiftung adäquat auszustatten, zumal wir ja auch vorhin in der Diskussion über den Pensionsfonds gesagt haben: Im Moment ist es sinnvoll, einen Fonds zu schaffen, der die Finanzierung langfristig ermöglicht. Ich glaube, was an der einen Stelle richtig ist, das kann an der anderen Stelle nicht falsch sein.

(Beifall bei der FDP)

Zu der Frage der Entgeltbefreiung bei Eintritt. Diesbezüglich steht bei uns im Gesetz „grundsätzlich“. Das heißt, es kann Ausnahmen geben. Ich glaube, man muss schon unterscheiden, ob der 1. FC Magdeburg ein Spiel

ausführt oder Eintracht Gommern. Da möge man es uns schon zugestehen, dass wir das beachtet haben. Man kann das natürlich, sehr geehrter Herr Kollege Eckert, einfach überlesen, nur um hier etwas zu erzählen. Aber wir sollten doch auch als alte Sportfreunde anders miteinander umgehen.

Die Frage, ob eine Sportstätte öffentlich ist, ob sie öffentlich gefördert ist oder ob sie nur eine Sportstätte ist, hat sehr wohl Bedeutung. Da sind Unterschiede. Deswegen stehen ja dort andere Begriffe. Das ist ganz klar. Darüber kann man sich natürlich erheben und sagen: Was machen denn all diese Adjektive? - Die haben schon ihren Sinn. Die deutsche Sprache ist reichhaltig, um spezifische Sachen auszudrücken. Wir sollten uns vielleicht ab und zu auch einmal wieder daran erinnern.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Bischoff?

Herr Bischoff hat eine Zwischenfrage?

Ja.

Okay. Das machen wir am Ende meiner Rede. - Ganz kurz noch Folgendes - ich bin gleich fertig -: Es stellt sich die Frage, ob denn eine Zuwendung, die im Gesetz vorgegeben ist, trotz allem einer Haushaltsbestätigung bedarf, auch bei einer vertraglichen Lösung. Wir haben in unserem Gesetz die vertraglichen Lösungen als Möglichkeit noch einmal ganz oben hineingeschrieben.

Natürlich: Ohne eine Verpflichtungsermächtigung können Sie als Minister keinen Vertrag unterschreiben. Das müsste Ihnen als Haushaltsgesetzgeber klar werden, auch wenn wir hier untertänigste Worte hören, wir werden den Finanzminister fragen, ob wir unseren Haushalt so beschließen sollen.

Meine Damen und Herren! Da haben hier früher ganz andere Sitten geherrscht. Ich hoffe, dass das Parlament seine Verantwortung an dieser Stelle wieder wahrnehmen kann.

(Beifall bei der FDP)

Herr Bischoff, bitte sehr.

Herr Kley, ich habe eine Frage, die die Stiftung betrifft, in der aus Steuermitteln zurzeit nur die Mittel enthalten sind, die wir jetzt haben. Es war ja beabsichtigt, dass das Land diese 1 Million € bereitstellt und dass es möglichst Zustiftungen geben sollte.

Dass die Steuern nun besser „sprudeln“, liegt daran, dass die Wirtschaft jetzt etwas besser funktioniert. Das wäre doch jetzt die Möglichkeit, die Wirtschaft daran zu erinnern, vielleicht doch Zustiftungen zu schaffen. Da Sie sich immer damit schmücken, dass Sie eine Wirtschaftspartei sind, frage ich Sie: Können Sie nicht ein wenig stärker darauf dringen, dass die Wirtschaft hierzu ihren Beitrag leistet?

Herr Bischoff, lassen Sie uns gemeinsam in diesem Sinne tätig werden.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Abgeordneter Kley. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/291 ein. Ich habe vernommen, dass einer Überweisung des Gesetzentwurfes nichts entgegensteht. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann haben wir zu entscheiden, in welche Ausschüsse wir den Gesetzentwurf überweisen und welcher Ausschuss die federführende Beratung durchführen soll.

Es wurden die Ausschüsse für Soziales, für Inneres und für Finanzen genannt. Erhebt sich Widerspruch gegen einen dieser Vorschläge? - Das ist nicht der Fall.

Nach dem bisherigen Vorschlag soll die federführende Beratung über den Gesetzentwurf im Ausschuss für Soziales erfolgen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wer damit einverstanden ist, dass der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Soziales und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen überwiesen wird, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 10 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Zweite Beratung

Position zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/25

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien - Drs. 5/269

Die erste Beratung fand in der 2. Sitzung des Landtages am 8. Juni 2006 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Nico Schulz. Bitte sehr.

Herr Schulz, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien:

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der 2. Sitzung am 8. Juni 2006 hat der Landtag den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS mit der Überschrift „Position zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung“ in der Drs. 5/25 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Bildung, Wissenschaft und Kultur, für Soziales, für Inneres, für Umwelt, für Recht und Verfassung sowie für Finanzen überwiesen.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat sich erstmals in seiner Sitzung am 23. Juni 2006 mit diesem Antrag befasst. Im Ergebnis der Beratung hat er beschlossen, den Antrag den mitberatenden Ausschüssen zum Zweck der Erörterung in unveränderter Fassung zuzuleiten und die Stellungnahmen aus den Fachausschüssen abzuwarten.

In Ergänzung der durch den Landtag erfolgten Bestimmung der mitberatenden Ausschüsse bat der federführende Ausschuss auch den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr um eine Stellungnahme.