Sollte das über eine Verordnung nicht zu regeln sein, kann man sicherlich auch über ein schlankes und unbürokratisches Gesetz sprechen.
Allein um dieses Thema im Ausschuss zu diskutieren, werden wir einer Überweisung Ihres Gesetzes in den Ausschuss zustimmen, Ihrem Gesetz, wie bereits erwähnt, natürlich nicht. - Vielen Dank.
Herr Kollege Schwenke, die Stiftung Sport ist ein Anliegen des Landtages nicht erst, seit wir das in den Gesetzentwurf geschrieben haben, sondern schon etwas länger. Stimmen Sie mit mir darin überein, dass wir die Steuermehreinnahmen, die das Land Sachsen-Anhalt in diesem Jahr und voraussichtlich im nächsten Jahr erhalten wird, dazu nutzen können, mit einem kleinen Millionenbetrag endlich den Auftrag des Landtages zu erfüllen und das Stiftungskapital so weit aufzufüllen, dass wir diese Stiftung auch tatsächlich nutzen können? Würden Sie und auch die Fraktion der CDU - Sie sind ja Haushaltsgesetzgeber wie wir alle, nicht der Finanzminister - dem auch zustimmen?
Herr Kosmehl, das ist eine klasse Frage. Ich bin nun nicht der Finanzpolitiker. Sollten uns unsere Finanzpolitiker offerieren, dass das Geld zur Verfügung steht, bin ich sofort dabei. Aber ich befürchte, das wird, da wir im Land ganz andere Nöte haben, leider nicht passieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns liegt ein Entwurf für ein Sportfördergesetz vor. Als ich den Entwurf zur Hand nahm, dachte ich sofort an unseren Landesslogan „Wir stehen früher auf“; denn hier sind mindestens zwei Kollegen zu spät gekommen. Man könnte auch sagen: Sie haben ganz schön lange geschlafen. Manche Kollegen aus Sportlerkreisen sagen auch: Es wäre toll gewesen, wenn Sie, Herr Kley, als Sportminister so geredet hätten, wie Sie heute reden.
Nun kommen die Kollegen von der FDP - ich sagte es schon - zu spät, und wer zu spät kommt, hat Probleme.
Als Erstes: Der Gesetzentwurf ist, auch wenn er formaljuristisch gesehen in Ordnung ist, inhaltlich schlecht gemacht. Zwei Beispiele sollen das belegen.
Erstens. Der Begriff der Sportstätten wird inhaltlich sehr auslegbar benutzt. In § 7 gibt es „Sportstätten, die öffentlich gefördert werden“, dann „öffentlich geförderte Sportstätten“ - das könnte man synonym verwenden -, im nächsten Absatz dann „öffentliche Sportstätten“, § 4 spricht nur von „Sportstätten“. Frage an die Verfasser: Kann sich jeder aussuchen, was zu fördern ist, oder wie soll ich das verstehen?
„Die entgeltfreie Benutzung dieser Anlagen für... Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgeld erhoben oder Antritts- und Preisgelder gezahlt werden, ist grundsätzlich ausgeschlossen.“
Eine Reihe von Vereinen meint dazu - ich zitiere beispielhaft aus einem Schreiben des SV Eintracht Gommern -:
„Auch die Erhebung einer Nutzungsgebühr für Sportveranstaltungen, bei denen Eintritt erhoben wird, kann für den Breitensport nicht akzeptiert werden. Diese Einnahmen unseres Vereins reichen noch nicht einmal aus, um die anfallenden Schiedsrichterkosten abzudecken.“
Was gemeint ist, ist eigentlich etwas anderes. Das steht aber nicht dort. Das sollte man aber so hineinschreiben. Insofern bleibt festzustellen: schlecht gemacht.
und sich überall als Gegner der Regulierung und von staatlichen Eingriffen präsentiert, sie legt also jetzt fest, was die Landkreise zu tun haben. Sie greift zwingend in die kommunale Selbstverwaltung ein. Also, wir von der Linkspartei.PDS sind doch etwas liberaler.
Auch frage ich, was diese Vorschrift wohl an der realen Situation in den Landkreisen ändern würde. Heißt das im Umkehrschluss, dass die Kommunen beispielsweise bei Kultur, Kunst oder offener Jugendhilfe streichen können, bei so genannten freiwilligen Aufgaben? Freiwillig, meine Damen und Herren von der FDP, heißt nicht „kann wegfallen“; freiwillig heißt, Spielräume, örtliche Gegebenhei
ten und Traditionen auszugestalten. Mit dieser Formulierung im Gesetzentwurf wird kein Problem gelöst.
Hinzu kommt als Konsequenz dieser Bestimmung, dass den Kommunen mit § 5 neue Planungsaufgaben übertragen werden, die vom Land mit diesem Gesetz dann zwar vorgeschrieben, aber finanziell nicht untersetzt werden. In § 9 - Finanzierung - stehen nur Sachverhalte, die heute schon gegeben sind.
Insofern ist der Gesetzentwurf schlecht gemacht, er ist wahrscheinlich auch noch verfassungsrechtlich bedenklich.
Drittens. Interessant ist auch, was nicht im Gesetzentwurf steht. So gibt es keinen Bezug zur Landesentwicklungsplanung oder zur Raumordnung sowie keine Orientierung auf eine ausgewogene Entwicklung der Sportmöglichkeiten in der Stadt und im ländlichen Raum. Ich habe auch keine Formulierung gefunden, die den bezahlten Sport betrifft oder auch bestimmt, dass die Zuwendungsempfänger geeignete Maßnahmen zum Schutz des Sports, insbesondere gegen den Einsatz von Dopingmitteln und den Missbrauch des Sports, ergreifen sollen, wie es beispielsweise das moderne Gesetz zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern vorschreibt.
Beim Lesen des Gesetzentwurfes hatte ich das Gefühl, einen Entwurf zu lesen, der Mitte der 90er-Jahre entstanden ist und nicht auf die gegenwärtige Situation reflektiert. Der Gesetzentwurf ist also nicht nur schlecht gemacht und verfassungsrechtlich bedenklich, er ist auch noch veraltet.
Viertens. § 10 des Gesetzentwurfes bestimmt, dass die Sportstiftung des Landes bis zum Jahr 2008 mit einem Kapital in Höhe von 5 Millionen € auszustatten ist. Das ist löblich und gewiss auch notwendig, aber ich frage mich: Warum haben das nicht der damalige Minister der Finanzen Herr Paqué und der damalige Minister für Gesundheit und Soziales in den vergangenen vier Jahren wenigstens als Frage thematisiert?
Zumindest in der Begründung habe ich vergeblich festzustellen versucht, wo die Finanzierungsquellen liegen. Meine Damen und Herren von der FDP, Sie haben Ihre Verantwortung nicht nur schnell vergessen, sondern auch sehr gründlich vergessen.
Unabhängig von diesen Problemen wollen wir zum Problem beraten. Als Linkspartei.PDS wollen wir uns fachlich und sachlich zu den anstehenden Problemen der Entwicklung des Sports in unserem Land verständigen. Deshalb werden wir der Überweisung in den Ausschuss zustimmen. Dabei ist uns klar: Wenn es in SachsenAnhalt ein Sportfördergesetz geben wird, bleibt von diesem Entwurf nur sehr wenig übrig. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie kennen das alle noch, wenn nicht aus jetzigen Zeiten, dann doch
zumindest aus Ihren Schulzeiten: Wenn man im Sport gut sein will, dann muss man ordentlich trainieren, üben, die richtige Kondition und einen guten Trainer haben, dann klappt das auch. Wenn nicht, dann passiert es manchmal, dass man richtig anläuft, springt und noch nicht einmal den Sandkasten erreicht, weil man nicht die Kondition dafür aufbringt.
So ähnlich ist es mit diesem Gesetzentwurf. Man denkt, Sie hätten besser üben müssen, Sie hätten eine bessere Kondition, vielleicht auch noch den richtigen Trainer dafür haben müssen, um einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der wenigstens den Sandkasten erreicht und nicht vorher schon auf der Kante hängen bleibt.
Es ist schwer zu verstehen, dass die Deregulierungspartei, wie Sie es sich auf die Fahnen schreiben, etwas regulieren will, was seit Jahren richtig gut läuft, wo Regulierung wirklich überflüssig ist und man sie wirklich nicht braucht. Es läuft in allen Bereichen bestens.
Herr Kley, Sie als ehemaliger Sportminister müssten es eigentlich wissen, weil ich glaube, Sie haben sich im Haus darüber beraten. Die Gespräche mit dem Landessportbund hat wahrscheinlich jede Fraktion geführt. Das Thema, ob wir ein Sportfördergesetz haben wollen, haben wir in den Jahren 1995, 1998 und 2000 mit dem Landessportbund erörtert, und wir sind alle zu der Erkenntnis gekommen - ich glaube, auch die anderen Fraktionen, sonst hätten sie es bereits eingebracht -, dass es nicht nötig ist, weil wir andere und bessere Regelungen haben, die das leisten können.
Weshalb also dort ein Regelungswerk, wo es nichts zu regeln gibt? Denn Gesetze braucht man nur dann, wenn es ein Defizit gibt. Man kann sich also fragen, ob es nicht doch ein Stück weit populistisch von Ihnen ist.
Ich will nicht noch einmal darauf eingehen, was in diesem Gesetz alles fehlt, weil es die Vorredner bereits getan haben. Ich könnte noch aufzählen, dass im Gesetzentwurf nichts über die Integration von ausländischen Mitbürgern steht. Alles, was Sie am Anfang gesagt haben und was auch richtig ist, nämlich was der Sport alles tut und fördert, dass Werte wie Fairness, sich miteinander zu vergleichen, Rücksicht auf die Schwachen vermittelt werden, ist im Gesetzentwurf überhaupt nicht enthalten.
Über das Thema Sport als Pflichtaufgabe haben wir bereits damals gesprochen. Das ist eine gefährliche Sache. So wichtig der Sport ist, so hat es doch, wenn Sie ihn zur Pflichtaufgabe machen, zur Konsequenz, dass die anderen freiwilligen Aufgaben vielleicht zurückgedrängt werden. Dann kann es auch passieren, dass ein Kulturfördergesetz gefordert wird.
Frau Dr. Hüskens hat gesagt, dass die freiwilligen Aufgaben der Kommunen nur 4 % bis 6 % des Verwaltungshaushaltes ausmachen. Das heißt, es wird noch viel mehr eingeschränkt und die Kommunen haben keine Möglichkeit, ihrem Spielraum, den sie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung haben, gerecht zu werden. Vielleicht kommen wir dann noch auf die Idee, ein Selbsthilfegruppensicherungsgesetz oder Ähnliches zu machen, weil jeder sagt, wir müssen das gesetzlich sichern. Welches Pferd hat Sie eigentlich geritten, den Gesetzentwurf einzubringen?
Was meine Vorredner gesagt haben, muss ich nicht wiederholen. Es gibt Punkte, die mir in diesem Gesetzentwurf außerdem fehlen und außerordentlich wichtig sind. So finde ich relativ wenig über den Schulsport und die Sportlehrer werden überhaupt nicht erwähnt. Das ist ein Defizit. Über das Programm „Sport in Schule und Verein“, das sehr gut läuft, steht kein Wort im Gesetzentwurf. Der Gesundheitsaspekt, den Sie am Anfang erwähnt haben, ist ebenfalls nicht aufgenommen worden.
Die Sportstättenplanung haben wir in den letzten Jahren so gut auf den Weg gebracht, dass der Landessportbund dies damals mit Kräften aus ABM durchweg für das ganze Land gemacht hat. Wir wissen genau, wie die Sportstätten aussehen. Die Kreissportbünde haben zudem eine Prioritätenliste erstellt, die sie auch fortschreiben.