Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag in der Drs. 5/3002 ab, und zwar, wie es gewünscht wurde, über die drei Punkte getrennt. Das ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE?
Wer stimmt Punkt 1 zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Alle anderen. Punkt 1 ist damit abgelehnt worden.
Wer stimmt Punkt 2 zu? - Die Antragsteller und die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Punkt 2 ist damit mehrheitlich abgelehnt worden.
Wer stimmt Punkt 3 zu? - Offensichtlich alle. Damit ist der dritte und letzte Punkt angenommen worden. Der Entschließungsantrag ist in dieser Form beschlossen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 9 beendet.
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des StadtUmland-Verbandsgesetzes und des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes
Die erste Beratung fand in der 79. Sitzung des Landtages am 9. September 2010 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Schindler. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes und des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes in der Drs. 5/2809 hat der Landtag in seiner 79. Sitzung am 9. September 2010 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres überwiesen. Mit der Mitberatung wurde der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr betraut.
Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform und den Zuordnungsgesetzen
der zum Abschluss gebrachten landesweiten Gemeindegebietsreform hat sich die kommunale Gebietsstruktur in den verdichteten Stadtumlandräumen der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg gravierend verändert.
Aufgrund der im unmittelbaren Umland von Halle und Magdeburg gebildeten Einheitsgemeinden wird keine zwingende Notwendigkeit mehr gesehen, die Aufgaben der Flächennutzungsplanung der Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der umliegenden Einheitsgemeinden weiterhin zu entziehen und organisatorisch auf die zuständige Planungs- und Verwaltungsebene eines Stadt-Umland-Verbandes zu verlagern. Vor diesem Hintergrund sieht der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf in der Drs. 5/2809 die Aufhebung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes und des KommunalneugliederungsGrundsätzegesetzes vor.
Der Innenausschuss befasste sich erstmals in der 78. Sitzung am 27. Oktober 2010 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
Die Fraktion DIE LINKE beabsichtigt mit ihrem Änderungsantrag, das mit dem KommunalneugliederungsGrundsätzegesetz verfolgte Handlungskonzept zur organisatorischen Ausgestaltung des Stadt-Umland-Raumes um die kreisfreien Städte nicht aufzuheben, sondern den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Deshalb schlug sie vor, die verbindliche Abstimmung von Flächennutzungsplänen, die Bildung von Zweckverbänden und die Aufstellung von Teilgebietsentwicklungsplänen durch das Land zu fördern, um nachhaltig die Stadt-Umland-Beziehungen der kreisfreien Städte zu entwickeln. Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt, weil er nicht für zielführend gehalten wurde.
Im Ergebnis der Beratungen zu diesem Gesetzentwurf erarbeitete der Ausschuss für Inneres eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und empfahl mit 9 : 0 : 2 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde als Vorlage 1 verteilt.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr schloss sich in der 56. Sitzung am 24. November 2010 nach einer kurzen Aussprache mit 8 : 3 : 0 Stimmen der Vorlage an.
Am 26. November 2010 befasste sich der Ausschuss für Inneres abschließend mit dem Gesetzentwurf. Er beschloss mit 8 : 2 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. Sie liegt Ihnen in der Drs. 5/2976 vor. - Vielen Dank.
Danke sehr, Frau Schindler, für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung spricht Herr Innenminister Hövelmann. Bitte sehr.
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zuge der Gemeinde
gebietsreform hat sich die Gelegenheit ergeben zu prüfen, ob die Vorgaben des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes und des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes weiterhin Bestand haben sollen oder ob wir selbige auf den Prüfstand stellen müssen. Ich gebe zu: Für den Teil des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes hat auch das Landesverfassungsgericht mit der Entscheidung zu den Stimmenverhältnissen nachgeholfen. Es hat festgestellt, dass diese so, wie wir sie damals im Gesetz verankert hatten, mit der Verfassung nicht vereinbar sind.
Durch die freiwilligen und gesetzlichen Zusammenschlüsse der Gemeinden im Umland der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg hat sich die kommunale Gebietsstruktur erheblich verändert. In gut drei Wochen wird die Neugliederung der gemeindlichen Ebene landesweit abgeschlossen sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Umland der beiden vom Stadt-Umland-Verbandsgesetz betroffenen Städte sind Einheitsgemeinden entstanden, die mit ihrer einheitlichen Aufgaben-, Planungs- und Entscheidungszuständigkeit nunmehr in der Lage sind, als starke Partner des Oberzentrums eine geordnete Entwicklung dieser Räume zu sichern.
Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung keine zwingende Notwendigkeit mehr, an der Existenz einer zusätzlichen Planungs- und Verwaltungsebene in Form der Stadt-Umland-Verbände festzuhalten. Wir setzen darauf, dass die Städte und Gemeinden die anfallenden Aufgaben auch in Verantwortung für den Gesamtraum gemeinsam lösen können und gemeinsam lösen wollen und dass sie keine organisatorische Verwaltungsebene brauchen, die an ihrer Stelle planerische Aufgaben wahrnimmt.
Dennoch - ich glaube, das gehört zur Gesamtbetrachtung und zur Ehrlichkeit auch dazu - ist die heutige Entscheidung des Landtages zwar ein Schlusspunkt unter das Gesetzgebungsverfahren, aber machen wir uns nichts vor: Es ist kein Schlusspunkt unter die Debatte über die Regelung der Stadt-Umland-Verhältnisse von Halle und Magdeburg.
- Das kann man so deutlich sagen. - Die Frage, wie sich die Entwicklungspotenziale der Großräume Halle und Magdeburg am besten entfalten können und wie der Interessenausgleich innerhalb dieser Regionen gerecht organisiert werden kann, werden die Landesregierung und der Landtag auch in der nächsten Wahlperiode - davon bin ich überzeugt - begleiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zur Aufhebung des Stadt-UmlandVerbandsgesetzes und des KommunalneugliederungsGrundsätzegesetzes zuzustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die parlamentarische Beratung zu diesem Gesetzentwurf hat eigentlich nichts
Neues erbracht. Es gab keine neuen Erkenntnisse. Eigentlich hätte ich meine Rede vom letzten Mal zu Protokoll geben können; ich habe sie allerdings nicht schriftlich vorliegen, deswegen kann ich nichts zu Protokoll geben.
Aber, meine Damen und Herren, eines ist doch klar: Die Aufhebung dieser Gesetze kommt deutlich zu spät. Die Gemeindegebietsreform hat diese Gesetze tatsächlich ad absurdum geführt. Das Landesverfassungsgericht hat das Stimmenverhältnis in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für verfassungswidrig erklärt.
Das ist die Erkenntnis aus dem Frühjahr 2009. Jetzt schreiben wir Dezember 2010. So lange hat man gebraucht, um dieses Gesetz aufzuheben, das in Wirklichkeit ein Hemmschuh für die beteiligten Gemeinden war, da sie ihre Planung nicht durchführen konnten, weil sie an einen Zweckverband gebunden waren, der nicht handlungsfähig war. Das gehört nicht zur erfolgreichen Bilanz der Landesregierung; dafür können Sie sich ein Stück weit schämen.
Nun haben wir gehört - das fand ich doch erstaunlich -, dass die Gemeindegebietsreform Gelegenheit gab, dieses Gesetz aufzuheben, und zwar weil es sich nunmehr erübrigt hätte, die Stadt-Umland-Problematik über einen Zweckverband zu regeln, weil das Umland nun in der Leistungsfähigkeit gestärkt ist.
Was für ein Blödsinn! Das Stadt-Umland-Problem liegt doch nicht in der Leistungsfähigkeit des Umlandes, sondern in der Leistungsschwäche der Oberzentren. Das ist doch das Grundproblem des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes gewesen. Wenn ich jetzt das Umland stärke, habe ich doch das andere Problem nicht gelöst und kann deshalb das Gesetz aufheben.
Nein, Sie heben das Gesetz auf, weil Sie eine Gemeindegebietsreform gemacht haben, die Ihnen die Möglichkeit genommen hat, das umzusetzen, was eigentlich einmal vorgesehen war, nämlich die Oberzentren durch das Umland zu stärken. Denn Eingemeindungen in das Oberzentrum und auch der Zweckverband waren nicht mehr möglich, weil die Gemeinden im Umland zu groß geworden sind, um noch ein vernünftiges Gebiet zu umfassen.
Das ist der Grund, warum Sie das Gesetz aufheben. Nichts daran ist gut, nichts haben Sie verbessert. Die Stadt-Umland-Problematik besteht immer noch.
Ich habe die Hoffnung, dass das im Raum Magdeburg einvernehmlich gelöst wird. Da benimmt man sich gegenüber den umliegenden Gemeinden doch einigermaßen annehmbar. Was die Stadt Halle betrifft - das habe ich gerade an dem Einspruch der Stadt Halle zum Outlet-Center in Brehna erlebt -, habe ich keine große Hoffnung auf gemeinsame Lösungen. Das wird uns noch lange beschäftigen. Ob das allerdings zugunsten der Stadt Halle ausgehen wird, habe ich echte Zweifel. - Vielen Dank.
Auch in der Adventszeit stelle ich Ihnen eine Glaubensfrage. - Nein, im Ernst: Auf welche Fakten stützen Sie Ihre Hoffnung bezüglich des Umlandes von Magdeburg? - Darauf bin ich doch sehr gespannt.
Auf die Vernunft der Beteiligten, in einem normalen Ton miteinander umzugehen. Wie man es nicht machen kann, hat zum Beispiel in Halle eine Vorgängerin der jetzigen Bürgermeisterin zum Ausdruck gebracht, indem sie gesagt hat, dass man die Hüttendörfer im Saalkreis nicht entscheiden lassen kann, was in der Oper gespielt wird. Wer so über sein Umland spricht, kann nicht hoffen, mit diesem freiwillig Lösungen zu finden, die gemeinsam getragen werden. Diesen Ton gibt es in Magdeburg nicht, und deswegen habe ich in Magdeburg größere Hoffnung.