Protokoll der Sitzung vom 03.02.2011

Beiden wurden Fehleinschätzungen hinsichtlich der Auswahlentscheidung vorgeworfen, die sich im Ergebnis bestätigt haben. Der Kandidat für diese besagte Stelle war in finanziellen Schwierigkeiten und aufgrund einer Überschuldung korruptionsanfällig. Die Feststellung hätte sowohl vom Abteilungsleiter 2 als auch vom Referatsleiter Polizei anhand der ihnen vorliegenden Unterlagen getroffen werden können.

Die Einwände der versetzten Personen, ihre langjährigen Verdienste seien durch die Umsetzung geschmälert worden, können insofern nicht nachvollzogen werden, als die Umsetzungen so vorgenommen worden sind, dass sie auf gleichwertigen Positionen eine neue Funktion gefunden haben.

Kritisch war auch, meine Damen und Herren, wann die Hausspitze des Innenministeriums Kenntnis von der Tatsache der Überschuldung des Kandidaten für diese Stellenbesetzung erhielt. Hier konnte letztendlich nicht eindeutig geklärt werden, wann welche Informationen verschiedene Instanzen erreicht haben. Leider konnten wir auch nicht klären, wer von den Herren Liebau und Erben die Unwahrheit gesagt hat.

Im Rahmen der Überprüfung, inwieweit Inhalte von Personalakten Einfluss auf Personalentscheidungen haben konnten, hat der Ausschuss feststellen müssen, dass es Mängel hinsichtlich der Personalaktenführung in der Personalabteilung des Innenministeriums gegeben hat. Hierbei muss im Ministerium nachgearbeitet werden; denn gerade die ordnungsgemäße Führung der Personalakten ist eine sehr wichtige Aufgabe und hat auch etwas mit der Personalführung zu tun. Denn wie wollen Sie tüchtige Mitarbeiter fördern, wenn Sie mangels vollständiger Personalakten gar nicht wissen, wer und wann jemand als tüchtig gilt?

Des Weiteren hat es Mängel in der Sicherheitsüberprüfung und damit Verstöße gegen das Sicherheitsüberprüfungsgesetz gegeben. Die vom Zwölften Parlamentari

schen Untersuchungsausschuss aufgedeckten Mängel sind vonseiten des Innenministeriums zum Anlass genommen worden, um hausintern eine Aufarbeitung der Missstände einzuleiten, Verbesserungen im Bereich der Personalaktenführung vorzunehmen und Sicherheitsüberprüfungen qualifiziert umzusetzen.

Meine Damen und Herren! Namens unserer Fraktion bitte ich um Zustimmung zur Drs. 5/3094. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Sturm. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Frau Tiedge.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, dass sich eine Landesregierung nicht gern vom Parlament kontrollieren lässt, das liegt sicherlich in der Natur der Sache. Aber die von Ihnen hier vorgenommene Bewertung bzw. Abwertung der Beweggründe derer, die den Untersuchungsausschuss eingesetzt haben, steht Ihnen einfach nicht zu.

(Beifall bei der LINKEN und bei der FDP)

Manchmal ist es auch für einen Minister souveräner, über bestimmte Sachen hinweg zu gehen.

Meine Damen und Herren! Die Mitglieder des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses meiner Fraktion konnten im Ergebnis dem vom Ausschussvorsitzenden Herrn Miesterfeldt vorgelegten Bewertungsteil C inhaltlich zustimmen. Das kommt so häufig nicht vor. Aber die darin abgegebenen Bewertungen entsprachen zumindest inhaltlich auch unseren. Nuancen kann man, so denke ich, heute in der Debatte noch nennen. Aber grundsätzlich konnten wir dem Teil C zustimmen.

Der Ausschuss sollte gemäß dem Untersuchungsauftrag klären, ob im Zusammenhang mit der Übertragung des Amtes des Abteilungsleiters Polizei der PD Nord an den Beamten Deppe gegen das Beamten- und das Disziplinarrecht, gegen das Sicherheitsüberprüfung- und Geheimschutzgesetz und gegen die Vorgaben zur Aktenführung verstoßen wurde. Die hierzu durchgeführte Beweisaufnahme hat dazu ein eindeutiges Ergebnis gebracht. Bis auf einen Punkt haben sich die Vorwürfe bestätigt. Die Frage kann also mit Ja beantwortet werden. Dazu im Einzelnen.

Seit Jahren, konkret seit dem Jahr 2002, war es sowohl in Polizeikreisen als auch im Innenministerium bei leitenden Beamten bekannt, dass es bei dem im Untersuchungsauftrag benannten Beamten zu doch recht erheblichen finanziellen Schwierigkeiten gekommen war. Davon zeugten zum Beispiel eingehende Pfändungsbeschlüsse. Wer sich in der Materie ein wenig auskennt, weiß, dass dem schon eine ganze Reihe von anderen Maßnahmen vorausgegangen sein muss.

Bereits zu diesem Zeitpunkt sind mit dem Beamten Gespräche geführt worden, beispielsweise durch die Zeugin Rohschürmann, die eher beunruhigt aus diesen Gesprächen herausging, weil sie das mulmige Gefühl hatte, dass man ihr auswich. Ihr war es in der Folgezeit auch nicht gelungen, im Haus - sprich: im Innenministerium - einen Sicherheits- oder Korruptionsbeauftragten ausfindig zu machen. Das - so hoffen wir zumindest - dürfte

sich in der Zwischenzeit geändert haben und es wird einen entsprechenden Ansprechpartner geben.

Bereits im Jahr 2004 gab es von ihrer Seite Bestrebungen, Vorermittlungen für ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Davon wurde auch der damaligen Staatsekretär Pleye in Kenntnis gesetzt. Ob auch der damalige Innenminister Jeziorsky davon Kenntnis erlangte, lässt sich heute nicht mehr abschließend klären.

Eine ganze Reihe von leitenden Beamten des Ministeriums des Innern war ebenfalls seit dem Jahr 2002 mit der Problematik beschäftigt. Konsequenzen gab es jedoch nicht.

An dieser Stelle muss auch die Frage erlaubt sein, ob man bei einem rechtzeitigen Eingreifen nicht hätte verhindern können, dass sich die finanzielle Situation beim Zeugen Deppe immer weiter zuspitzte. Das ist zwar jetzt hypothetisch, aber vielleicht hätte man Schlimmeres verhindern können. Auch das gehört zur Fürsorge.

(Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP)

Aber nichts geschah. Im Juli 2007 ging dann sogar ein Zahlungsverbot ein. Das wurde am 19. Juli 2007 dem damaligen Referatsleiter Personal, dem Zeugen Vagedes, vorgelegt. Dieser informierte umgehend den damaligen Abteilungsleiter 2, den Zeugen Liebau. Inwieweit dieser daraufhin den Staatssekretär Erben informierte, konnte nicht eindeutig geklärt werden. Darauf ist bereits hingewiesen worden.

Die Zeugenaussage von Herrn Erben, im Jahr 2007 nicht informiert worden zu sein, wurde allerdings vom Innenminister Herrn Hövelmann und von dem Büroleiter bestätigt. Diesen Fakt mag nun jeder für sich abschließend werten.

Im August bzw. im September des Jahres 2007 erfolgte unter anderem die Ausschreibung für den Dienstposten des Abteilungsleiters Polizei der PD Nord. Auf diesen Dienstposten bewarb sich auch der Beamte Deppe, der dazu geradezu gedrängt wurde.

Am 22. August 2007 fand dann das Auswahlgespräch statt. Keiner der dort anwesenden leitenden Beamten im Innenministerium, wie Herr Liebau oder Herr Vagedes, hielt es für nötig, die prekäre finanzielle Situation des Bewerbers anzusprechen, obwohl beide darüber informiert waren.

Die Erklärung, für sie sei die Situation geklärt gewesen, da eine Konsolidierungsvereinbarung vorlag, die aber weder hinterfragt noch gar kontrolliert wurde, ist für uns nicht nachvollziehbar. Sie wird der Einschätzung der Sachlage überhaupt nicht gerecht. Dazu kommt, dass die anderen Beteiligten des Bewerbungsgespräches gar nicht erst über den Sachverhalt informiert worden sind.

Für uns stellt sich schon die Frage, warum das alles nicht passiert ist und welche Gründe es dafür gab. Eine befriedigende oder zumindest einleuchtende Erklärung haben wir nicht erhalten.

Sowohl dem Zeugen Liebau als auch dem Zeugen Vagedes waren vor dem Bewerbungsgespräch ausreichend Tatsachen hinsichtlich der finanziellen Situation bekannt. Danach hätten bei beiden eigentlich die Alarmglocken schrillen müssen, da aus diesem Grunde erhebliche Zweifel an der Geeignetheit des Bewerbers bestanden haben. Damit möchten wir - das betone ich ausdrücklich - natürlich nicht die jahrelange gute Arbeit des Zeugen Deppe infrage stellen.

Auch eine Sicherheitsüberprüfung, die zwingend notwendig gewesen wäre, unterblieb, weil auch dort die finanzielle Situation hätte angesprochen werden müssen.

Wir haben uns weiterhin gefragt: Was mag wohl in hochrangigen Ministerialbeamten vorgehen, die Kenntnis darüber erhalten, dass gegen diesen Polizeibeamten Anklage erhoben wurde, jedoch den obersten Dienstherrn, den Innenminister, nicht informieren? Ist das Zufall oder Absicht?

Auch aus unserer Sicht ist ihre Umsetzung innerhalb des Ministeriums nur zwangsläufig und in keiner Weise zu kritisieren. Ein entsprechender Vorwurf hat sich im Untersuchungsausschuss als einziger Punkt nicht bestätigt; im Gegenteil, wir haben die Frage gestellt, warum kein Disziplinarverfahren gegen die beiden Beamten eingeleitet wurde.

Ein weiteres wundersames Kapitel betrifft die Aktenordnung, besser gesagt, die fehlende Ordnung im Innenministerium, wobei wir wahrlich hoffen, dass solche Missstände nur für die Personalakte Deppe zutreffen. Ansonsten wäre es eine noch größere Katastrophe. Wir müssten dann nämlich dringend raten, Weiterbildungsmaßnahmen zum Führen und Verwalten von Personalakten im Ministerium durchzuführen.

Was uns da geboten wurde, spottet jeder Beschreibung. Da sind wir schon bei der so genannten Panzerschrankakte. Keiner weiß angeblich, wer diese als erster angelegt hat. Besonders interessant ist weiterhin, dass den eigentlichen Personalunterlagen Materialien zu einschlägigen Rechtssprechungen zur Verschuldung bei Beamten vorgeheftet waren. - Zufall?

In der Personalakte befand sich ein Sammelsurium von allen möglichen Papieren. Neben Originalunterlagen, die ursprünglich in der eigentlichen Personalakte waren, befanden sich darunter auch Kopien von Unterlagen, von denen uns niemand erklären konnte, wo diese ihren Ursprung hatten.

Auf wundersame Weise fand Herr Vagedes auf seinem Schreibtisch immer wieder mal solche Unterlagen, welche er dann abends in seiner Panzerschrankakte ablegte. O-Ton Zeugenvernehmung: Jeden Morgen nahm Herr Vagedes diese Panzerschrankakte zur Hand, um nachzuschauen, was er abends Neues hineingelegt hatte.

(Heiterkeit bei der LINKEN und bei der SPD)

Vielleicht ist das ein Anzeichen für Vergesslichkeit? - Ich weiß es nicht. Das ist eine doch mehr als merkwürdige Herangehensweise für einen Personalverantwortlichen. Aber das waren nur einige der Merkwürdigkeiten, die uns bei den Zeugenaussagen begegneten.

Aus diesem Grund möchten wir neben den im Fazit genannten Feststellungen eine besonders unterstreichen, nämlich die Feststellung, dass im konkreten Sachverhalt erhebliche Mängel bei der Personal- und Aktenverwaltung vorhanden waren.

Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses wurden im Teil C des Abschlussberichtes benannt und werden von den meiner Fraktion angehörenden Mitgliedern des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses uneingeschränkt geteilt. Wir haben dem Abschlussbericht zustimmen können, verbunden mit der Hoffnung, dass Panzerschrankakten, fehlende Sicherheitsüberprüfungen und Ähnliches im Innenministerium der Vergangenheit angehören bzw. angehören werden.

An dieser Stelle möchte ich es nicht versäumen, auch im Namen meiner Fraktion sowohl für den Zehnten als auch für den Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss den jeweiligen Ausschusssekretären, dem Stenografischen Dienst und dem GBD ganz herzlich für ihre Arbeit zu danken. Es war eine sehr zeitaufwändige, eine schwierige Arbeit für die Mitarbeiter. Auch von uns ganz herzlichen Dank für Ihre fleißige und ordnungsgemäße Arbeit!

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Frau Budde, SPD)

Danke, Frau Tiedge. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Schindler.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus Respekt vor dem Minderheitenrecht haben wir dem Einsetzungsantrag für den Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in der Landtagssitzung im April 2010 nicht widersprochen, sondern uns der Stimme enthalten.

Aber bereits bei der Einsetzung hat mein Kollege Herr Rothe darauf verwiesen, dass die Klärung der aus der Sicht der Opposition offenen Fragen keines Untersuchungsausschusses bedurfte. Auch mein Kollege Graner hat eben noch einmal davon gesprochen, dass ein Untersuchungsausschuss das schärfste Schwert der Opposition sein soll und ist. Zur Klärung der hier angesprochenen Vorwürfe wäre es nicht notwendig gewesen.

Nun bin ich erst einmal darüber erfreut, dass wir im Ergebnis der Beratungen im Untersuchungsausschuss zu einem sehr weitgehend übereinstimmenden Ergebnis gekommen sind mit den Ergänzungen und Hinweisen von Herrn Kosmehl, was auch im Bericht zu lesen ist.

Ich lege besonderen Wert darauf darzustellen, dass dieser Bericht im Fazit vor allem feststellt, dass sich das durch den Einsetzungsbeschluss ausgedrückte Misstrauen und die unterschwellig formulierten Vorwürfe gegen die Führung des Innenministeriums nicht bestätigt haben.

Herr Kosmehl, ich verweise in diesem Zusammenhang auf Ihre Rede zu dem Einsetzungsbeschluss. Sie sprachen darin von berechtigten Zweifeln daran, dass die Aussagen des Ministers im Innenausschuss vollständig waren. Das ist ein Ausdruck des Misstrauens.

Die öffentliche Aufregung war groß. Aber was bleibt von diesem Untersuchungsausschuss? - Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass die von der Hausleitung eingeleiteten Maßnahmen gegen die leitenden Beamten nicht zu beanstanden sind, sondern dass diese durchaus als Reaktion auf die Vorkommnisse und Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Bestellung des Beamten Deppe zum Abteilungsleiter bei der PD Nord möglich sind - meine Kollegin Tiedge ist in Ihrem Beitrag gerade noch einmal darauf eingegangen, welche Vorkommnisse und Erkenntnisse uns dazu vorlagen -, und dass als Reaktion auf die aufgedeckten Mängel bei der Personal- und Aktenverwaltung seitens des Ministeriums entsprechende Maßnahmen zur Veränderung eingeleitet wurden.

Herr Kosmehl, ich gehe auch auf Ihre Hinweise ein. Wir konnten nicht abschließend feststellen, wer die Informa

tion wann weitergegeben hat und ob sie dort angekommen ist, wo sie sein sollte. Aber ich sage auch: Die Zweifel, die Sie äußern, sind auch kein Beweis dafür, dass das Gegenteil der Fall ist.

Wenn Sie sagen, dass die Informationen, die bereits seit dem Jahr 2002 vorlagen, die für uns erst nach der Einsichtnahme in die Akten erkennbar wurden und vor allen Dingen durch den angesprochenen Aktenvermerk von Frau Rohschürmann aus dem Jahr 2004 deutlich wurden, dann stellte sich natürlich auch bei uns, der SPD, die Frage, ob es durch den Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsausschusses gedeckt ist, dies weiter zu untersuchen. Denn im Einsetzungsbeschluss heißt es unter Abschnitt II: