Ich hoffe sehr, geehrte Kollegen von der LINKEN, Sie sehen das auch so - wir Liberale tun dies auf jeden Fall.
Dann schreiben Sie, weil das alles so schlimm sei, sei die Diskussion alternativer Gesellschaftsmodelle legitim oder sogar notwendig. Darüber kann man streiten. Ich glaube nicht, dass das der Fall ist. In jedem Fall ist es legal. Auch den Kommunismus zu propagieren ist grundsätzlich legal, sonst müsste man ernsthaft über ein Verbotsverfahren nachdenken.
Aber es geht hierbei nicht um obskure alternative Gesellschaftsmodelle, sondern ausdrücklich um das des Kommunismus. Wenn Sie in diesem Zusammenhang auf dem Passus bestehen, fragt man sich natürlich, warum das sein muss. Wird man hier gerade hinters Licht geführt? Will man dem Kommunismus - freilich unter anderem Etikett - die Hintertür öffnen? Ihre Antwort darauf, Herr Gallert, ist die auf die Gretchenfrage gewesen, und diese haben Sie schlecht beantwortet.
Meine Damen und Herren! Goethe lässt Gretchen im weiteren Verlauf ihres Unglücks letztlich zu Heinrich sagen: Heinrich, mir graut vor dir.
Ich fordere Sie auf, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, lassen Sie es nicht so weit kommen.
Deswegen führen wir heute diese Debatte. Für Demokraten erwächst aus Äußerungen wie denen von Frau Lötzsch die Verpflichtung zu einem klaren Bekenntnis. Der Landtag von Sachsen-Anhalt sollte ein solches deshalb einstimmig abgeben: Wir lehnen alle Spielarten totalitärer Ideologien ab. Das gilt auch für den Kommunismus. Uns Liberalen fällt dieses Bekenntnis leicht. Ich denke, das fällt auch vielen anderen Demokraten in diesem Hause leicht, und zwar vorbehaltlos. - Danke schön.
Es ist vorgesehen, dass die CDU-Fraktion noch einmal das Wort ergreift. Wenn das aber nicht so sein sollte, dann sind wir jetzt am Ende der Debatte und Sie haben das Wort.
Herr Gürth hat eine namentliche Abstimmung beantragt. Diese namentliche Abstimmung nehmen wir jetzt vor. Wer für den Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP in der Drs. 5/3087 ist, der stimmt mit ja. Wer dagegen ist, der stimmt mit nein. Sie können sich auch der Stimme enthalten. - Ich bitte Frau Schindler, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Frau von Angern Nein Herr Barth Ja Herr Bergmann Ja Herr Bischoff Ja Herr Prof. Dr. Böhmer - Herr Bommersbach Ja Herr Bönisch Ja Herr Borgwardt Ja Herr Born Ja Herr Dr. Brachmann Ja Frau Brakebusch Ja Herr Brumme Ja Frau Budde Ja Frau Bull Nein Herr Bullerjahn Ja Herr Czeke Nein Herr Daldrup Ja Frau Dirlich Nein Herr Doege Ja Herr Dr. Eckert Nein Herr Felke Ja Frau Feußner Ja Frau Fiedler Nein Herr Dr. Fikentscher Ja Frau Fischer Ja Herr Franke Ja Herr Gallert Nein Herr Gebhardt Nein Herr Geisthardt Ja Frau Gorr Ja Herr Graner Ja Frau Grimm-Benne Ja Herr Grünert - Herr Gürth Ja Herr Güssau Ja Frau Hampel Ja Herr Harms Ja Herr Hartung Ja Herr Hauser Ja Herr Heft - Herr Henke Nein Herr Höhn Nein Frau Hunger Nein Frau Dr. Hüskens Ja Herr Jantos Ja
Frau Dr. Klein Nein Herr Kley - Frau Knöfler - Herr Dr. Köck Nein Herr Kolze Ja Herr Kosmehl Ja Herr Krause Nein Frau Dr. Kuppe Ja Herr Kurze Ja Herr Lange Nein Herr Lienau Ja Herr Lüderitz Nein Herr Madl - Herr Mewes Nein Herr Miesterfeldt Ja Frau Mittendorf Ja Frau Dr. Paschke Nein Frau Penndorf Nein Herr Poser Ja Herr Dr. Püchel Ja Herr Radke Ja Herr Reichert Ja Frau Reinecke Ja Frau Rente - Frau Rogée Nein Herr Rosmeisl Ja Herr Rothe Ja Herr Rotter Ja Frau Rotzsch Ja Herr Scharf Ja Herr Dr. Schellenberger Ja Herr Scheurell Ja Frau Schindler Ja Frau Schmidt Ja Herr Dr. Schrader Ja Herr Schulz Ja Herr Schwenke - Frau Dr. Späthe Ja Herr Stahlknecht Ja Herr Steinecke Ja Herr Sturm Ja Frau Take Ja Herr Dr. Thiel Nein Herr Thomas Ja Frau Tiedge Nein Herr Tögel Ja Herr Tullner Ja Herr Weigelt Ja Frau Weiß Ja Frau Wernicke - Herr Wolpert Ja Herr Zimmer Ja
Meine Damen und Herren! Ist noch jemand im Raum, der seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Das ist
nicht der Fall. Wir zählen jetzt die Stimmen aus; Bitte bleiben Sie im Saal. Anschließend gebe ich das Ergebnis bekannt. Ich unterbreche jetzt die Sitzung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen das Abstimmungsergebnis übermitteln. Mit Ja haben 66 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 22 Abgeordnete. Es gab keine Stimmenthaltung; neun Abgeordnete waren nicht anwesend. Meine Damen und Herren! Damit ist dem Antrag zugestimmt worden. Nach der Geschäftsordnung erübrigt sich die Abstimmung über den Alternativantrag. Wir können damit den Tagesordnungspunkt 29 verlassen.
Die Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Frauke Weiß. Anschließend gibt es wie besprochen eine Fünfminutendebatte. Bitte schön, Frau Weiß, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Anlage 14 zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu erledigten Petitionen in der Drs. 5/3071 liegt Ihnen gemäß Nr. 9 der Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses der schriftliche Bericht des Petitionsausschusses für den Tätigkeitszeitraum vom 1. Dezember 2009 bis zum 30. November 2010 vor.
Zahlreiche Bürger haben von ihrem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt zu wenden, Gebrauch gemacht.
Meine Damen und Herren! Ich würde doch herzlich darum bitten, dass wir der Berichterstatterin aufmerksam zuhören. Es geht um Petitionen. - Frau Weiß, Sie können wieder reden.
Im Berichtszeitraum gingen beim Petitionsausschuss 674 Bürgerbegehren ein. Davon wurden 537 Vorgänge als Petitionen registriert und bearbeitet. Als Eingaben im Sinne der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden wurden 105 Bürgerbegehren beantwortet. 32 Petitionen wurden an den Bundestag oder die Volksvertretung eines anderen zuständigen Bundeslandes weitergeleitet.
Der größte Anteil an eingehenden Petitionen bezog sich mit 33 % auf das Sachgebiet Inneres. Dieses wurde gefolgt von dem Sachgebiet Justiz und dem Sachgebiet
Wirtschaft und Arbeit. Die Möglichkeit, Sammelpetitionen einzureichen, wurde rege genutzt. Dabei handelt es sich um Unterschriftensammlungen zu ein und demselben Anliegen.
Im Berichtszeitraum gingen 15 Sammelpetitionen ein. Beispielhaft seien hier genannt die Themen „Änderung des Verlaufs der B 6n“, „Land braucht Stadt“, „Ja zu Dessau-Roßlau!“, „Erhalt einer Grundschule in Genthin“ oder „Überprüfung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes“.
Zwei Massenpetitionen gingen zu den Themen „Umsetzung der Gebietsänderungsvereinbarung“ und „Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages“ ein.
In 13 Sitzungen beriet der Petitionsausschuss über 698 Petitionen. Davon konnten 663 Petitionen abschließend behandelt werden. Bei den abschließend behandelten Petitionen führt wiederum das Sachgebiet Inneres mit knapp 33,9 % die Statistik an, gefolgt vom Sachgebiet Justiz mit 20 %.
Die Themen, mit denen sich der Ausschuss beschäftigte, waren wieder sehr vielfältig. Einzelheiten können Sie den Anlagen 1 bis 11 der Beschlussempfehlung entnehmen.
Ein Anteil von 6 % der abschließend behandelten Petitionen konnte als positiv erledigt angesehen werden - sei es, dass behördliches Handeln korrigiert wurde oder dass ein Kompromiss im Sinne der Petenten gefunden wurde.
So beklagte ein in Ungarn wohnender deutscher Staatsbürger die ihm entstandenen finanziellen Nachteile bei der Erstattung von Kosten durch das Land SachsenAnhalt, die aus der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen und dem Bezug von Arzneimitteln in Ungarn resultierten. Insbesondere beklagte er eine Eigenbeteiligung an den Kosten für Arzneimittel, die seiner Aussage nach in Ungarn wesentlich preisgünstiger als in Deutschland seien.
Entsprechend den Heilfürsorgebestimmungen für die Polizeivollzugsbeamten des Landes Sachsen-Anhalt wurde der Petent durch die Leistung von Zuzahlungen an den Kosten für in Ungarn zulasten der Heilfürsorge bezogene Arzneimittel beteiligt. Ein Verzicht auf die Zahlung eines Eigenanteils durch ihn kam nach der geltenden Regelung für die Heilfürsorge zunächst nicht in Betracht, da die bezogenen Arzneimittel nicht durch die Spitzenverbände der Krankenkassen als zuzahlungsbefreit eingestuft worden sind.
Vor seinem Umzug nach Ungarn hatte der Petent in Deutschland Arzneimittel bezogen, deren Abgabepreise
wesentlich über den Preisen für vergleichbare Arzneimittel in Ungarn liegen. Diese in Deutschland bezogenen Arzneimitteln wurden durch die Spitzenverbände der Krankenkassen als zuzahlungsbefreit eingestuft. Da sich die Kosten für die von ihm in Ungarn bezogenen Arzneimittel erheblich unter den Kosten für vergleichbare zuzahlungsbefreite Arzneimittel in Deutschland bewegen, hielt die Landesregierung die Gewährung einer Zuzahlungsbefreiung für diese Arzneimittel aus Wirtschaftlichkeitsgründen für vertretbar.
Daher wurden die bisherigen Heilfürsorgebestimmungen dahin gehend geändert, dass neben den durch die Spitzenverbände der Krankenkassen von der Zuzahlung freigestellten Arzneimitteln im Ausland bezogene ärztlich verordnete Arzneimittel auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden können, sofern deren Apothekenabgabepreis niedriger als der Abgabepreis für vergleichbare zuzahlungsbefreite Arzneimittel in Deutschland ist.