Die Angebote der Jugendhilfe sind für alle Kinder und Jugendlichen offen und orientieren sich an dem Bedarf aller Kinder und Jugendlichen. Daher glaube ich, dass auch das persönliche Budget in vielen Fällen in Sachsen-Anhalt das Freizeitverhalten von Leistungsberechtigten belebt hat. Aber, wie gesagt, dem liegt eine individuelle Prüfung zugrunde. Das wird von Fall zu Fall völlig anders
Ich will noch auf die Frage zu dem 14-Jährigen eingehen. Es haben ja auch diejenigen einen Anspruch, bei denen das KiFöG nicht mehr greift. Meine Frage ist überhaupt: Muss es so lange greifen? Was waren damals die Gründe dafür, dass wir es, wenn es um frühkindliche Bildung geht, so lange hingezogen haben? - Die Frage ist aber, ob es Sinn macht, die Regelung für über 14-Jährige mit Behinderung wieder in das KiFöG aufzunehmen.
Ich glaube, es ist richtig, dass diese 14-Jährigen möglichst unter Gleichaltrigen sind; das ist eine Frage der Inklusion. Das überschreitet also den Bereich des KiFöG. Ich sage das, weil oft die Frage aufgeworfen wird, ob man das da nicht noch unterbringen kann.
Wir müssen uns mehr Gedanken darüber machen, wie wir denjenigen - vielleicht auch individuelle - Hilfen zukommen lassen, wenn - wie ich immer höre - der Bedarf nicht in einer Größenordnung vorhanden ist, die es rechtfertigen würde, ein größeres Angebot direkt an der Schule vorzuhalten. Aber dem will ich nicht vorgreifen.
Ich bitte Sie, dass Sie beiden Ministerien Gelegenheit geben, ausführlich im Ausschuss Stellung dazu zu beziehen. Ich habe die große Hoffnung, dass wir bei dem größeren Teil zu einer einvernehmlichen Regelung für die nächsten Jahre kommen - ich denke nicht, dass das zeitnah möglich ist; denn damit sind auch gesetzliche Ansprüche verbunden - und gleichzeitig individuelle Lösungen für die Fälle finden, in denen es um Einzelschicksale geht, dass wir denen mit anderen Möglichkeiten begegnen können.
Danke sehr, Herr Minister. - Es war ursprünglich eine Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vorgesehen. Der Minister hat seine Redezeit um drei Minuten überzogen. Somit steht theoretisch jeder Fraktion diese zusätzliche Zeit zu. Ob Sie es praktisch nutzen, ist Ihre Sache.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im letzten Absatz der Begründung zu dem Antrag der LINKEN in Drs. 6/436 - Freizeit-, Bildungs- und Betreuungsangebote für Förderschülerinnen und Förderschüler auch in den Ferienzeiten sichern - heißt es:
„Das Problem war bereits in der vergangenen Legislaturperioden mehrfach Gegenstand von Debatten im Ausschuss für Soziales. Eine Lösung des Problems ist dringend geboten.“
Sehr geehrte Damen und Herren! Das zu lösende Problem stellt sich im Antrag der LINKEN und damit auch in der Realität im Land Sachsen-Anhalt als wesentlich komplexer dar. Die zu berücksichtigenden Verantwortungs- und somit auch Handlungsebenen werden in der Überschrift des Antrags der LINKEN buchstäblich in einen Topf geworfen und zeigen damit gleichzeitig die Vielschichtigkeit des Problems auf.
Im Mittelpunkt des Problemlösungsansatzes - Minister Bischoff sagte es bereits - muss das Kind bzw. der Jugendliche stehen, selbstverständlich. Aber bei politischer bzw. haushalterischer Betrachtungsweise müssen die einzelnen Aspekte Freizeit, Bildung, Betreuung, die in der Überschrift des Antrags genannt sind, unterschiedlichen Ressorts zugeordnet werden. Auch darüber haben wir schon gesprochen.
Die Bereitstellung von Bildungsangeboten stellt einen anderen zu lösenden Sachverhalt dar als die reine Betreuung von Förderschülerinnen und Förderschülern, insbesondere über das 14. Lebensjahr hinaus und/oder in den Ferienzeiten.
Unabhängig davon, werte Kolleginnen und Kollegen, dass die Ressorts Kultus und Soziales auch auf Drängen der jeweiligen Arbeitsgruppen der Koalitionsfraktionen zu dieser Thematik inzwischen erste Sondierungsgespräche zur Lösung der vielschichtigen Probleme geführt haben, möchte ich auf einen wichtigen Aspekt aufmerksam machen, der im Antrag der LINKEN meines Erachtens nicht ausreichend berücksichtigt worden ist.
Es kann nicht nur um staatlich organisierte Betreuung und Beaufsichtigung von Förderschülerinnen und Förderschülern in der Zeit gehen, in der sich ihre berufstätigen Eltern nicht um sie kümmern können. Inklusion, meine Damen und Herren, bedeutet letztendlich Teilhabe im Sinne von tatsächlicher Teilhabe, also Ausrichtung an den ganz individuellen Bedürfnissen von jungen Menschen und Teenagern genau so, wie es allen anderen Kindern und Jugendlichen möglich ist.
Inklusion bedeutet daher auch Zusammensein mit Gleichaltrigen ohne Behinderung. Aneinander wachsen und miteinander lernen erfordern jedoch praktikable Konzepte vor Ort, die auch berücksichtigen, dass einige junge Menschen mit Behinderung für ihr Wohlbefinden einen strukturierten Alltag und vertraute Bezugspersonen sowie eine vertraute Umgebung benötigen.
Unser gemeinsames Anliegen, sehr geehrte Damen und Herren, einer differenzierten Betrachtung zu unterziehen und genau zu analysieren, was im
Antrag der LINKEN Teilhabe ist, für deren Gewährleistung wir Verantwortung tragen, und was auch das Problem berufstätiger Eltern von Kindern ohne Behinderung ist, das muss in den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Arbeit und Soziales - in diesem federführend - Gegenstand der weiteren Diskussion sein.
Die Bereitschaft, zeitnah eine Verbesserung herbeizuführen und die Zuständigkeiten klarer zu definieren, hat sich bereits in den ersten Monaten der sechsten Wahlperiode deutlich gezeigt. Daher bitte ich um Überweisung in die genannten Ausschüsse.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, wir haben hier einen der doch eher seltenen Fälle, in denen sich alle Fachpolitiker zumindest darin einig sind, dass wir ein drängendes Problem haben, dem wir uns stellen müssen. Ich muss zugeben: Je mehr ich mich mit der Thematik beschäftigt habe, umso mehr war ich erschrocken darüber, wie sehr in diesem Fall Theorie und Praxis auseinanderklaffen.
Theoretisch ist durch den Erlass alles geregelt. Theoretisch müsste die Arbeitszeit der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter ausreichen, sowohl die Schulzeit als auch die Ferienzeit abzudecken. Wenn man aber in die Praxis schaut, dann muss man zur Kenntnis nehmen, ob es einem gefällt oder nicht, dass es offenbar in der Praxis anders ist.
Mir sagte der Leiter einer Schule in Dessau, er habe, wenn er alle Arbeitszeiten zusammenrechnet, noch 20 Stunden, um die gesamte Ferienzeit für seine Schüler abzudecken. Ich habe nicht errechnet, wie viele Stunden die gesamte Ferienzeit umfasst, aber ich denke, es dürfte unstrittig sein, dass es wesentlich mehr als 20 Stunden sind.
Wenn man in großen Städten lebt, dann hat man das Glück, dass es mehrere Schulen und mehrere Förderschulen gibt, die sich zusammentun können,
die sich austauschen können und die sich im Hinblick auf ihre Öffnungszeiten während der Ferienzeiten absprechen können, sodass zumindest eine Grundversorgung gewährleistet ist.
In den kleineren Orten ist das nicht möglich. Dort ist es häufig so, dass selbst die integrativen Kitas, die angesprochen wurden, die eingreifen sollen, die helfen sollen, so überlastet sind, dass sie nicht einmal in den Ferienzeiten zusätzliche Kinder aufnehmen können. Dann stehen die Eltern in der Tat vor der Frage: Was mache ich mit meinem Kind in den Ferienzeiten? Man muss sich immer vor Augen halten, dass es Kinder sind, die zahlreiche Handicaps haben, die also sowieso Unterstützung benötigen.
Aus unserer Sicht bildet der Antrag der LINKEN das Problem adäquat ab. Insbesondere die Punkte 1 und 2 könnten Hilfe noch in diesem Schuljahr versprechen, wenn sie denn so umgesetzt werden würden; denn wir generieren hiermit keinen Rechtsanspruch. Vielmehr weisen wir, wenn wir diesem Antrag zustimmen, was unsere Fraktion tun wird, auf einen Ermessensspielraum hin. Wir weisen auf eine Möglichkeit hin, die die Eltern dem Landkreis gegenüber geltend machen können. Das ist eine auf den Einzelfall bezogene Möglichkeit, die dem Problem in seiner Grundsätzlichkeit in keiner Weise gerecht wird.
Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir uns alle als einen ersten Schritt der Öffentlichkeitsarbeit annehmen und die Eltern, über die Möglichkeiten des persönlichen Budgets und über die Möglichkeit, die Eingliederungshilfe auch für diese Fälle zu nutzen, aufzuklären.
Das Problem wird uns - das ist, so glaube ich, unstrittig - weiter beschäftigen. Ich habe auch Zweifel, ob die Novellierung des Kinderförderungsgesetzes diesbezüglich Abhilfe schaffen wird. Denn gerade für diese Kinder ist es gut, wenn sie in den Ferien dort betreut werden, wo sie sonst lernen, spielen und sich aufhalten. Das heißt, diesbezüglich ist aus meiner Sicht die Schule und somit das Kultusministerium gefordert. Das Kultusministerium muss sich der Verantwortung auch für die Ferienzeiten stellen.
Perspektivisch muss die Verantwortung für den Hort auf dem Weg zu einer Ganztagsschule im Kultusministerium angesiedelt werden.
Ich möchte die Frage der Inklusion, die aufgeworfen wurde, ansprechen. Es ist bekannt, dass wir Grüne dafür stehen, dass die Förderschulen die längste Zeit in diesem Land bestanden haben. Damit wäre die Frage der Inklusion, so denke ich, für alle Kinder beantwortet. - Danke schön.
Frau Lüddemann, ich würde gern an Ihre letzten Worte anknüpfen. Die Frau Kollegin Gorr hat das Anliegen von Inklusion sehr schön beschrieben. Leider war sie nicht bereit, die Frage zu beantworten.
Stimmen Sie mir darin zu, dass Eltern, die mit Leib und Seele für Inklusion zu haben sind, zu dem Zeitpunkt, wo ihnen das Wasser quasi bis zum Hals steht, weil sie ihre Berufstätigkeit verlieren, sogar mit dem Spatz in der Hand, der da heißt, wenigstens mein Kind an der Förderschule gemäß Paragraf sowieso des Schulgesetzes im Hort unterzubringen, zufrieden wären?
Danke für die Frage, dann kann ich das an dem Punkt noch einmal verdeutlichen. Alles, was ich eben gesagt habe, ist selbstverständlich nur ein erster Schritt auf dem Weg, den wir gehen wollen, nämlich dem Weg zur Inklusion. Wir müssen so schnell wie möglich tätig werden; denn die nächsten Ferien stehen direkt vor der Tür.
Ich glaube, manche Eltern sind sogar zufrieden, wenn sie ihr Kind in einer anderen Schule im Landkreis oder sonstwo unterbringen können. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, Frau Gorr, aber bei mir haben Eltern angerufen - ich denke, viele Fachpolitiker werden insbesondere mit Frau Scheffler aus dem Landkreis Bitterfeld, in dem die Not relativ groß ist, gesprochen haben -, die so verzweifelt sind, dass sie ihr Kind auch zu Hause betreuen lassen würden, wenn das jemand bezahlen würde, Hauptsache sie sind untergebracht. Es ist wirklich ein erster Schritt, ein erster Baustein auf dem Weg.
Meine Frage ist keine, die im Ausschuss besprochen werden könnte oder sollte. Ich würde gern wissen, was Sie bisher daran gehindert hat, die von Ihnen geforderte Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel die Information über das persönliche Budget, zu leisten, oder auch an Lösungsansätzen vor Ort zu arbeiten.
könnten bestätigen, dass ich das getan habe. Das war von meiner Seite als Aufforderung an alle Parlamentarier gerichtet, in ihren Wahlkreisen in derselben Weise tätig zu werden.