Der Entschließungsantrag in der Drs. 6/2806 ergänzt den in Rede stehenden Gesetzentwurf um Regelungen, die im Gesetz selbst nicht vorgenommen werden können, unter anderem um das Anhörungsrecht der oder des Vorsitzenden des Landesjugendhilfeausschusses im zuständigen Landtagsausschuss.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales verständigte sich in der 44. Sitzung am 10. September 2014 zunächst zum Verfahren. Er vereinbarte, am 3. Dezember 2014 - nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Parlamentsreform 2014 - unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse eine Anhörung zu den drei Drucksachen durchzuführen. Zu dieser Anhörung am 3. Dezember 2014 wurden, entsprechend den Vorschlägen aller Fraktionen, neben den Jugendämtern aller Landkreise und kreisfreien Städte verschiedene mit Belangen von Kindern und Jugendlichen befasste Verbände und Gremien, wie unter anderem der Kinder- und Jugendring, das Deutsche Kinderhilfswerk e. V., der Landeselternrat, Landesschülerrat und die GEW Sachsen-Anhalt, eingeladen. Des Weiteren wurden Vertreter von
Anstelle der jeweils eingeladenen Jugendämter der Landkreise hat der Landkreistag an der Anhörung teilgenommen, der eine gemeinsame Stellungnahme für alle Landkreise erarbeitet und im Ausschuss vorgetragen hat.
Diese Vorgehensweise nahm der Ausschuss zur Kenntnis, jedoch merkten die Fraktion DIE LINKE und auch die der SPD an, dass sie eine Anhörung der jeweiligen Jugendamtsleiter der Landkreise für sinnvoller gehalten hätten, da es sich um diejenigen handele, die ein beschlossenes Gesetz letztlich umsetzen müssten.
Der Gesetzentwurf stieß in der Anhörung neben einigen kleinen Änderungsempfehlungen auf überwiegend breite Zustimmung. Der Landkreistag gab aber zu bedenken, dass mit der Umsetzung des Gesetzentwurfes in der vorgelegten Fassung Kostenfolgen zulasten der Landkreise zu erwarten seien.
Die nächste Beratung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales fand in der 50. Sitzung am 18. Februar 2015 mit dem Ziel statt, eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Hierzu erklärten die Koalitionsfraktionen, dass sie den Gesetzentwurf ablehnen wollen. Zudem teilten sie mit, den Entschließungsantrag für entbehrlich zu halten.
Der federführende Ausschuss empfahl den mitberatenden Ausschüssen mit 7 : 4 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurde der Entschließungsantrag abgelehnt.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 82. Sitzung am 11. März 2015 mit den Drucksachen und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Mit 8 : 4 : 0 Stimmen folgte er der Empfehlung des federführenden Ausschusses, den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag abzulehnen.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 59. Sitzung am 12. März 2015 mit den vorgenannten Drucksachen. Im Ergebnis seiner Beratung lehnte auch er mit jeweils 6 : 5 : 0 Stimmen den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und auch den Entschließungsantrag in der Drs. 6/2806 ab.
Auch der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung schloss sich in der 50. Sitzung am 10. April 2015 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales mit. Mit 6 : 3 : 0 Stimmen wurden der Änderungsantrag, der Gesetzentwurf und der Entschließungsantrag abgelehnt.
Der mitberatende Ausschuss für Bildung und Kultur hat in der 61. Sitzung am 30. September 2015 die vorgenannten Drucksachen beraten. Auch er hat sich der vorläufigen Beschlussempfehlung angeschlossen. Mit 7 : 4 : 1 Stimmen wurde die Ablehnung der Drucksachen beschlossen.
Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales fand in der 58. Sitzung am 4. November 2015 statt. Mit einem Stimmenverhältnis von 7 : 5 : 0 Stimmen verabschiedete er die heute vorliegende Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf in der Drs. 6/2805 abzulehnen. - Vielen Dank.
Danke sehr, Kollegin Hohmann, für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Bischoff. - Herr Minister Bischoff spricht nicht. Er verzichtet. Dann spricht als erster Debattenredner Herr Jantos von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales und die mitberatenden Ausschüsse für Inneres, für Recht, Verfassung, Gleichstellung, für Bildung und Kultur sowie für Finanzen haben den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE intensiv beraten. Alle Ausschüsse sind übereinstimmend mehrheitlich zu der Auffassung gelangt, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen. Mit diesem wollte die Fraktion DIE LINKE die Rechte und die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stärken und auch verfassungsrechtlich verankern.
Der Gesetzentwurf bündelt eine Reihe von Initiativen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch der Antragstellerin, die bereits in anderen Zusammenhängen, jedenfalls in Teilen, im Landtag beraten worden sind.
Da wir die im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschläge bereits in den Ausschüssen diskutiert haben und Ihnen die Position meiner Fraktion hinreichend bekannt ist, will ich diese nicht erneut vortragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sich mit der Frage zu befassen, ob und wie die Partizipation von Kindern und Jugendlichen verbessert werden kann, ist ein Anliegen, das uns alle eint. Nicht einig sind wir uns über den Weg, wie wir dies erreichen wollen.
Wir teilen die Einschätzung, dass die Beteiligung der jungen Menschen an der Gestaltung des für sie relevanten Umfelds von zentraler Bedeutung ist. Partizipation, also die Beteiligung der Jugendlichen an für sie wichtigen Entscheidungen, muss größer geschrieben werden. Konkrete Partizipation
Dass junge Menschen dies wollen und tun, erleben wir erfreulicherweise täglich. In großer Zahl beteiligen sie sich an der Gestaltung der sozialen Wirklichkeit und übernehmen individuell Verantwortung für ihr Umfeld. Sie gestalten es, wenn sie die Gelegenheit dazu erhalten.
Praktische Erfahrungen zeigen, dass Kommunen, die Kinder und Jugendliche früh beteiligen, doppelt profitieren. Sie verbessern ihr Angebot für junge Menschen und deren Familien, weil sie sie als Experten in eigener Sache einbringen. Gleichzeitig stärken sie die Demokratieorientierung der jungen Generation.
Meine Damen und Herren! Wir haben die Frage, ob und wie die Partizipation von Kindern und Jugendlichen verbessert werden kann, nicht nur in den Ausschüssen, sondern auch außerhalb des Landtags, zum Beispiel mit dem Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalts, beraten. Auch dieser unterstützt die im Gesetz angestrebten Strukturen nicht.
Auch wenn die Oppositionsfraktionen eine gesetzliche Verankerung für wünschenswert bzw. erforderlich erachten, haben uns die hierfür zur Begründung vorgetragenen Argumente nicht überzeugt. Wir glauben nicht, dass man die Beteiligung von Jugendlichen staatlich verordnen kann. Da braucht es auf den einzelnen Ebenen Sensibilität. Es sollte nicht nach dem Motto praktiziert werden: Lasst die jungen Leute machen, gebt ihnen die Chance, Verantwortung zu übernehmen. Ich glaube nicht, dass die Institutionalisierung der Partizipation das ist, was sich junge Menschen primär wünschen und für ihr Engagement benötigen. Dies ist auch ohne Institutionalisierung möglich, wie die Erfahrung mit den vorhandenen Gremien zeigt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben erhebliche Zweifel, dass die Beteiligungsmöglichkeiten, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht, tatsächlich eine Verbesserung darstellen würden.
Unbeleuchtet geblieben ist die Frage - unterstellt, der vorgelegte Gesetzentwurf träte in Kraft -, welche Personengruppen danach berechtigterweise die gleichen oder zumindest ähnliche Rechte für sich reklamieren würden und welche Folgen dies hätte. Wir glauben nicht, dass derartige von Interessengruppen geleitete Gesetze tatsächlich zu einer Verbesserung der Beteiligung und Teilhabemöglichkeit führen würden.
Die bisherigen Erfahrungen auf anderen Gebieten zeigen, dass jede Ausweitung von gesetzlichen Beteiligungen in der Regel zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung von Vorhaben führen und sich Entscheidungswege derart verlän
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Ich bitte um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Es gibt eine Nachfrage, Herr Jantos. - Frau Lüddemann, Herr Jantos möchte keine Nachfrage beantworten. Möchten Sie intervenieren? Nein? - Bevor Frau Lüddemann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht können wir Damen und Herren vom Seniorentreff Teuchern bei uns begrüßen. Seien Sie recht herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag hatte in dieser Legislaturperiode gleich zweimal die Möglichkeit, die Beteiligung und Mitwirkung junger Menschen in diesem Land nachhaltig zu verbessern, gesetzlich auszubauen und zu stärken. Ich erinnere hierbei an das von uns vor einiger Zeit vorgelegte Kinderrechtestärkungsgesetz, wie wir es genannt haben, und an das heutige Gesetz.
Ich habe von Ihnen, Herr Jantos, eben das erste Mal gehört, dass Sie tatsächlich positive Effekte sehen. Ich habe heute von Ihnen das erste Mal gehört, dass Sie anerkennen, dass die Beteiligung von Kindern und jungen Menschen positive Effekte hat. Deswegen verstehe ich nicht - das wäre meine Frage an Sie gewesen; das will ich an der Stelle wenigstens zu Protokoll geben -, warum Sie dann allen Vorlagen der unterschiedlichsten Art - es gab nicht nur die beiden Gesetzentwürfe, sondern auch unterschiedliche Anträge - immer so ablehnend gegenüberstehen. Sie haben in Ihrer Rede durchblicken lassen, dass dies in der Praxis so nicht praktiziert wird. Das finde ich sehr, sehr schade.
Denn wir hätten heute Gelegenheit gehabt, genau das zu tun. Ich vermute - das ist auch gar nicht so weit hergeholt -, dass es dem Gesetzentwurf der LINKEN genauso ergeben wird, in Bausch und Bogen beerdigt zu werden, wie unserem Gesetzentwurf vorher.
Ich frage mich immer, worin dabei das Problem der Regierungsfraktionen besteht. Warum haben Sie so ein Problem damit, die gesetzlich verbrieften Rechte von jungen Menschen in diesem Land zu stärken?
Als wir im Rahmen der Parlamentsreform das Thema Kinderrechte behandelt haben, ist aus mir nach wie vor nicht erklärbaren Gründen nur ein Teil der Kinderrechte übernommen worden. Ausgerechnet dieser Bereich, der sich mit Beteiligungsrechten befasst, ist nicht übernommen worden. Das ist nicht nachvollziehbar und das ist den jungen Menschen im Land auch nicht erklärbar.
Ich vermute - das lässt sich aus Ihren Reden und aus dem, was die Koalition dazu darbietet, ablesen -, dass Kinder einfach immer noch als Schutzobjekte gesehen werden und nicht als das, was sie tatsächlich sind, als eigenständige Handlungssubjekte.
Das Wort Bürger wird immer noch als Synonym für Erwachsene gebraucht, aber Kinder und Jugendliche, erwachsene junge Menschen, sind alle Bürger dieses Landes. Es tut gut daran, wenn wir die jungen Menschen von Anfang an darin begleiten und bestärken, demokratisch mit zu entscheiden.
Genau in diesem Sinne ist auch meine Frage zu verstehen, warum der Kinder- und Jugendrat nicht installiert werden soll. Ja, wir haben auf der einen Seite einen Schülerrat, aber dieser ist gemäß Schulgesetz sehr stark auf das Lebensfeld Schule eingeschränkt. Das ist an der Stelle auch gut und richtig, aber Kinder und Jugendliche sind eben nicht nur Schülerinnen und Schüler. Sie sind - ich will es noch einmal wiederholen - Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, haben sehr viele andere Lebensbereiche, in denen sie sich bewegen.
In diesem Zusammenhang möchte ich an den Beschluss zum Thema „Eigenständige Jugendpolitik“ erinnern, der hier in diesem Hohen Hause gefasst wurde. Das ist in diesem Sinne ein weiter zu fassendes Feld.
Wenn es eine Landesseniorenvertretung gibt, dann sollte es doch auch einen Kinder- und Jugendrat geben.
Zur genauen Ausgestaltung eines solchen Rates hätte ich auch noch ein paar Fragen. Darüber hätte man, wenn es eine ernsthafte Befassung gewesen wäre - aber die gab es noch nicht einmal im Sozialausschuss; da war die Kollegin sehr zurückhaltend in ihrer Einschätzung der Gespräche und des Austausches dort -, noch reden können.
Ich fand, das ist nicht adäquat behandelt worden; denn man hätte auch darüber reden können, ob es richtig ist, die jungen Menschen einzig aus den
Kinder- und Jugendringen der Kreise und Städte dort zusammenzuholen. Ich glaube, das kann man noch einen Tick besser machen, um tatsächlich politische Einflussnahme von jungen Menschen strukturell zu verankern.
Verehrte Regierungsfraktionen! Ich kann nachvollziehen, warum Sie Schwierigkeiten mit unserem Antrag, das Wahlalter auf 14 Jahre abzusenken, hatten. Warum Sie jetzt dem Antrag der LINKEN, das Wahlalter nur - in Anführungsstrichen - auf 16 Jahre abzusenken, so wie es bei der Kommunalwahl ist, nicht zustimmen können, das erschließt sich mir wirklich nicht.