Kurz und gut: Ich bitte erneut um Zustimmung zu unserem Antrag, damit wir aus einem vagen Klimaschutzprogramm vielleicht noch ein bisschen was retten können für Sachsen-Anhalt. - Herzlichen Dank.
Danke schön. - Nachfragen sehe ich nicht. Dann schließe ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ab.
Wir treten nunmehr in das Abstimmungsverfahren ein. Wir haben zwei Entschließungsanträge vorliegen. Überweisungen wurden nicht beantragt.
Wir stimmen zunächst über den Entschließungsantrag in der Drs. 6/4519 ab. Das ist der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Damit hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit bekommen.
Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/5444 ab. Wer möchte dem zustimmen? - Das sind die Koalitionsfraktionen.
- Entschuldigung. Ich korrigiere die Drucksachennummer. Vielen Dank für den Hinweis. Ich lasse über den Entschließungsantrag der Fraktionen CDU und der SPD in der Drs. 6/4544 abstimmen. Wer möchte dem zustimmen? - Das sind eindeutig die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit hat der Entschließungsantrag in der Drs. 6/4544 die erforderliche Mehrheit bekommen. Der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.
Entwurf eines Gesetzes über die Beauftragte oder den Beauftragten des Landes SachsenAnhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Auf- arbeitungsbeauftragtengesetz Sachsen-Anhalt - AufArbG LSA)
Ich freue mich, zu diesem Tagesordnungspunkt besondere Gäste im Haus zu begrüßen. Auf der Besuchertribüne sind heute bei uns Herr Roland Jahn, Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, und Frau Birgit Neumann-Becker, Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Herzlich willkommen!
Wir treten ein in die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Berichterstatter aus dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung, Herrn Abgeordneten Wunschinski.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf eines Gesetzes über die Beauftragte oder den Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in der Drs. 6/4099 wurde von den Fraktionen der CDU und der SPD in der 90. Sitzung am 4. Juni 2015 in den Landtag eingebracht und zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss
Bereits weit vor der Einbringung dieses Gesetzentwurfes wurde im Hohen Hause in der 64. Sitzung am 27. März 2014 der Beschluss in der Drs. 6/2973 zur Neuorientierung des Amtes der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt gefasst. Durch diesen Beschluss wurde der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung beauftragt, zur Verstetigung des Amtes sowie zur Neuausrichtung der Arbeit der Landesbeauftragten eine Anhörung unter Einbeziehung der betroffenen Verbände und Forschungseinrichtungen durchzuführen. Deren Ergebnisse sollten bei einer gesetzlichen Neuregelung für das zukünftige Aufgabenprofil sowie bei der sachgemäßen Neubenennung des Amtes der Landesbeauftragten Berücksichtigung finden.
Diese Anhörung, an der sich neben dem Bundesbeauftragten, der ehemaligen sowie der amtierenden Landesbeauftragten weitere elf Stiftungen, Opferverbände sowie Forschungsvertreter beteiligten, führte der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der 37. Sitzung am 23. Mai 2014 durch. Darüber hinaus wurden dem Ausschuss elf teils umfangreiche schriftliche Stellungnahmen zugeleitet.
Durch die Anhörung wurde deutlich, dass eine Beschränkung der Tätigkeit der Landesbeauftragten auf die Behörde der Staatssicherheit und in zeitlicher Hinsicht auf die Dauer des Bestehens der DDR als nicht mehr ausreichend empfunden wird. Vielmehr sollte das Gesamtsystem staatlicher Repressions- und Verfolgungspolitik erfasst und sollten auch die Unrechtserfahrungen in der sowjetischen Besatzungszone vor der Gründung der DDR aufgearbeitet werden.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung befasste sich in drei weiteren Sitzungen mit diesem Beschluss, wertete die Anhörung aus und diskutierte bereits mögliche gesetzliche Neuregelungen, bevor der heute zur abschließenden Beratung vorliegende Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht wurde. Diesem möchte ich nun meine Aufmerksamkeit widmen.
Der vorliegende Gesetzentwurf wurde erstmals in der 53. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 10. Juli 2015 aufgerufen. Neben der Frage, ob diese gesetzliche Neuregelung auch eine Neuwahl der Landesbeauftragten erfordere, welche der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst verneinte, wurde insbesondere die Neubenennung diskutiert.
Im Ergebnis dieser ersten Beratung kam der Ausschuss überein, dem mitberatenden Ältestenrat zunächst die unveränderte Annahme zu empfehlen und sich eingehender mit den einzelnen Bestimmungen zu befassen, sobald die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorliegt. Die so gefasste vorläufige Beschlussempfehlung wurde mit 8 : 1 : 3 Stimmen verabschiedet.
Der Ältestenrat hatte die Beratung des Gesetzentwurfes für die 50. Sitzung am 10. September 2015 vorgesehen, vertagte diesen Tagesordnungspunkt jedoch, da die Fraktionen der CDU und der SPD noch Gesprächsbedarf sahen.
In der 51. Sitzung am 8. Oktober 2015 befasste sich der Ältestenrat mit dem Gesetzentwurf und dabei vornehmlich mit den sich aus der avisierten Anbindung der Geschäftsstelle der Landesbeauftragten an den Landtag ergebenden Fragen. Zu dieser Beratung lagen die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in Form einer Synopse vor, welche insbesondere rechtsförmliche, sprachliche sowie redaktionelle Anpassungen, aber auch Änderungsempfehlungen für ein höheres Maß an Rechtsklarheit und aufgrund fehlender Gesetzgebungskompetenz enthielten.
Im Ergebnis der Beratung nahm der Ältestenrat die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Kenntnis und schloss sich mit 6 : 3 : 2 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an.
Die abschließende Gremienbefassung fand in der 56. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung statt. An dieser Beratung nahm ebenfalls die derzeitige Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes Frau Neumann-Becker teil, welche dem Gesetzentwurf mit den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungen positiv gegenüberstand.
Infolge der beschlossenen Gesetze in der letzten Sitzungsperiode des Landtages wies der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auf notwendig gewordene Folgeänderungen hin und bat darum, diese im Nachgang in die Beschlussempfehlung einpflegen zu dürfen. Demnach mussten die Fundstelle des Landesbesoldungsgesetzes im vorliegenden Gesetzentwurf sowie die Amtsbezeichnung der Landesbeauftragten im neugeschaffenen Organisationsgesetz Sachsen-Anhalt angepasst werden.
Die Fraktion der CDU machte sich die Bitte sowie die Änderungsempfehlungen aus der Synopse zu eigen und stellte diese als Beschlussempfehlung zur Abstimmung.
Damit wich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung von der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ältestenrates ab, um den not
wendigen Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu folgen, zu denen sich der Ältestenrat nicht inhaltlich positioniert hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes über die Beauftragte oder den Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur fanden die Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ältestenrates und nicht zuletzt die Ergebnisse der Beratungen zum eingangs erwähnten Beschluss zur Neuausrichtung des Amtes der Landesbeauftragten Berücksichtigung.
Mit 8 : 1 : 2 Stimmen wurde die Ihnen in der Drs. 6/4525 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet.
Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Danke schön, Kollege Wunschinski. - Für die Landesregierung spricht in Vertretung für Frau Ministerin Professor Kolb Herr Minister Bischoff.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Justizministerin stellte bei der Einbringung des Gesetzentwurfes fest, dass die Aufarbeitung von SED-Unrecht weit über die Aufarbeitung der StasiUnterlagen hinausgehe, was auch ich heute nur wiederholen kann.
Deshalb ist es konsequent, dass wir heute zu einer Entscheidung kommen, wie wir die strukturellen Bedingungen so gestalten können, dass es in Zukunft noch besser möglich sein wird, die DDRGeschichte in all ihren Fassetten und in ihrem Gesamtzusammenhang zu analysieren und immer wieder Unterschiede zu rechtsstaatlichem Handeln herauszuarbeiten.
Selbst wenn es die Stasi nicht gegeben hätte, ist es außerordentlich wichtig, diese Diskussion zu führen. Es gab eine Vielzahl von Fragen, über die im Laufe der Beratungen diskutiert wurde. Ich selbst war bei den Beratungen nicht dabei, deshalb nehme ich die Zuarbeit der Justizministerin als Grundlage.
Ja, Beratung und Betreuung von politisch Verfolgten sollen auch dann möglich sein, wenn die Verfolgung in die Zeit der sowjetischen Besatzungszone fällt.
Ja, es ist richtig, die Behörde von Frau NeumannBecker beim Landtag anzubinden. Das ist mehr als vernünftig; denn dies ist dem Thema und auch der Aufgabe angemessen.
Der Landtag wählt die Landesbeauftragte. Sie ist fachlich unabhängig und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nur dem Gesetz unterworfen.