Protokoll der Sitzung vom 11.12.2015

„Ein Eigenmittelbeitrag des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ist zu gewährleisten. Ersatzweise kann der Eigenmittelbeitrag auch von den Ländern geleistet werden, wenn die Gebietskörperschaft Anordnungen im Rahmen eines Haushaltssicherungsverfahrens unterliegt.“

Wir haben uns als Land gerade sehr für diese Regelung eingesetzt, weil wir wissen, dass wir manchen Gemeinden helfen müssen, schnell und konsequent das angestrebte Ergebnis zu erreichen. - Ich bedanke mich.

(Zustimmung von Herrn Weigelt, CDU, und von Herrn Thomas, CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Die Frage 6 stellt der Kollege Graner zum Thema Auszahlung der Kosten für Flüchtlinge an die Kommunen. Es antwortet Herr Minister Stahlknecht. Bitte, Herr Abgeordneter.

Mit dem am 22. Oktober 2015 verkündeten Haushaltsgesetz 2015/2016 wurde in § 17 Abs. 1 die Auszahlung der Kosten für die Aufnahme an die Landkreise und kreisfreien Städte geregelt. Danach werden für jedes Quartal 2 150 € je zugewiesener Person erstattet.

Ich frage die Landesregierung:

1. An welchem Tag erfolgten bzw. erfolgen die

Auszahlungen von jeweils 2 150 € für das dritte und vierte Quartal an die Kommunen?

2. Auf welcher Grundlage werden die jeweiligen

Auszahlungsbeträge für die Landkreise und kreisfreien Städte ermittelt?

Vielen Dank für die Frage. - Bitte, Herr Minister Stahlknecht.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Fragen des Kollegen Graner wie folgt.

Zusätzlich zu den Mitteln, die den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Erstattung der Aufwendungen für die Aufnahme von Asylsuchenden nach dem Finanzausgleichgesetz und aus Bundesmitteln vom Land gezahlt werden, erstattet das Land gemäß § 17 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 2015 die Aufwendungen für die Aufnahme auf der Grundlage einer Fallpauschale in Höhe von derzeit insgesamt 8 600 € jährlich.

Die Abrechnung der Fallpauschale für das dritte Quartal 2015 gemäß § 17 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes zuzüglich des Zeitraums bis zum 30. Oktober 2015 wurde mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 16. November 2015 vorgenommen. Die daraus folgenden Auszahlungen von insgesamt rund 19,7 Millionen € an die Landkreise und kreisfreien Städte veranlasste daraufhin das Landesverwaltungsamt im Lauf des Monats November.

Für den Zeitraum bis zum Ende des vierten Quartals nahm das Ministerium für Inneres und Sport vor dem Hintergrund weiter gestiegener Bestandzahlen in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit Erlass vom 4. Dezember 2015 eine zusätz

lichen Abschlagsrechnung vor. Damit wurde die Auszahlung von weiteren rund 26,6 Millionen € vorgesehen. Die entsprechende Auszahlung führt das Landesverwaltungsamt seit Dienstag dieser Woche durch.

Zu Ihrer zweiten Frage. Die Auszahlungsbeträge wurden gemäß § 17 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes auf der Grundlage des Mittels der Bestandszahlen von Personen mit Aufenthaltsgestattung nach § 55 des Asylgesetzes und der Geduldeten nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes aus Quartalsanfangs- und Quartalsendwert errechnet. Für das vierte Quartal wurde auf der Grundlage der von den Landkreisen und kreisfreien Städten erhobenen Bestandszahlen zum 27. November 2015 ein Abschlag für den Zeitraum bis zum Jahresende ermittelt. Eine Endabrechnung wird nach Ablauf des vierten Quartals erfolgen.

Herr Minister, der Kollege Graner hat eine Nachfrage.

Herr Minister, im Gesetz ist im Zusammenhang mit Quartalsanfangs- und Quartalsendwert vom Ausländerzentralregister die Rede. Sie haben das Ausländerzentralregister jetzt nicht erwähnt. Können Sie das bitte noch erläutern?

Was soll ich da erörtern?

Werden die Zahlen des Ausländerzentralregisters den Auszahlungen zugrunde gelegt?

Ja, die Zahlen des Ausländerzentralregisters werden den Auszahlungen zugrunde gelegt. Und falls sich Ihre nächste Frage anschließt: Da ich beim Landkreistag war, weiß ich, dass die Zahlen des Ausländerzentralregisters nach Vortrag der Landräte nicht dem entsprechen sollen, was tatsächlich in den Landkreisen ist, und dass das Ausländerzentralregister die Zahlen sozusagen verlangsamt anpasst.

Vielen Dank.

Die Frage 7 stellt der Abgeordnete Herr Dr. Thiel. Die Frage lautet: Entwicklung der Unternehmenskommunikation in Sachsen-Anhalt. Es wird Herr Staatsminister Robra antworten. Bitte, Herr Dr. Thiel.

Danke. - Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft. Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next-Generation-Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt“ setzen die Rahmenbedingungen für eine entsprechende Förderung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sollen mit den derzeitigen Fördermodalitä

ten synchrone Bandbreiten zur Verfügung gestellt werden, die Voraussetzung für eine reibungslose und ohne zeitintensive Übertragungslücken funktionierende Unternehmenskommunikation sind?

2. Gibt es Kommunen in Sachsen-Anhalt, die laut

oben genannter Richtlinien nicht förderfähig sind?

Vielen Dank, Herr Dr. Thiel. - Bitte, Herr Staatsminister Robra.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Abgeordneten Herrn Dr. Thiel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Sowohl die Förderrichtlinie des Bundes als auch die des Landes ermöglichen die Förderung symmetrischer Anschlüsse für Unternehmen. In den entsprechenden Ausschreibungen der Kommunen in Sachsen-Anhalt werden daher

100 Mbit/s symmetrisch für Gewerbegebiete verlangt.

Nach Aussagen der Telekommunikationsunternehmen, die sich an diesen Ausschreibungen bisher beteiligt haben und auch in Zukunft beteiligen, ist es problemlos möglich, dies zu erfüllen. Somit werden mit unserer Förderpolitik die Voraussetzungen für eine in dem Sinne der Frage reibungslose Unternehmenskommunikation geschaffen.

Zu 2: Grundsätzlich sind - ich sagte es eben schon - alle Kommunen in Sachsen-Anhalt förderfähig. Allerdings müssen wir berücksichtigen, ob es in den jeweiligen Kommunen ein Marktversagen gibt; denn nach wie vor gilt der Grundsatz: Nur dort, wo der Markt versagt und wo noch kein NGANetz existiert bzw. wo auch in den nächsten Jahren kein solches Netz ohne Förderung aufgebaut wird, kann gefördert werden. Wir gehen nach den

bisherigen Marktkonsultationen in den Landkreisen davon aus, dass es in den allermeisten Fällen noch Orts- und Stadtteile bzw. unterversorgte Gewerbegebiete gibt, für die dann eine Förderung möglich wäre.

Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Wagner.

Danke, Herr Präsident. - Ich habe zwei Nachfragen.

Zu 1. Sie haben das jetzt explizit auf Gewerbegebiete bezogen. Das Thema Gewerbegebiete hatten wir auch schon in der Ausschussbehandlung. Gibt es auch für Unternehmen, die sich nicht in Gewerbegebieten angesiedelt haben, bzw. die Kommunen Möglichkeiten, entsprechende Förderung zu erhalten, um synchrone Datenverbindungen auch dort gewährleisten zu können?

Der zweite Punkt: Sie sprachen das Marktversagen an. Habe ich das richtig verstanden, dass bei der Beurteilung des Marktversagens geschaut wird, dass es sich um 30 Mbit/s nach der Bundesrichtlinie handelt? Steht das im Widerspruch oder in Konflikten zu unserem Ziel, flächendeckend 50 Mbit/s zu erlangen?

Auch die Unternehmen außerhalb von Gewerbegebieten haben die Möglichkeit, 100 Mbit symmetrisch zu bekommen. Das wird von den jeweiligen Erschließungsgebieten in ihrem Umfeld abhängig sein, weil wir keine Insellösungen für Unternehmen anbieten können. Aber wir haben beispielsweise gerade den Südwesten Magdeburgs komplett mit 100 Mbit angebunden, wenn auch nicht symmetrisch, über Vectoring. Auch da entwickelt sich die Technik dynamisch weiter.

Beim Marktversagen wird in Gewerbegebieten schon nach 100 Mbit symmetrisch gefragt werden. Das ist das Ziel, das wir anstreben und das wir auch durch Fördermittel erreichen, unterstützen wollen.

(Zuruf von Herrn Wagner, DIE LINKE)

- Da spielt das keine Rolle, ja.

Vielen Dank.

Die Frage 8 stellt die Kollegin Tiedge von der Fraktion DIE LINKE. Die Frage 8 trägt die Überschrift Zusätzliche Stellen bei der Polizei Sachsen-Anhalt. Herr Minister Stahlknecht wird antworten. Bitte schön, Frau Kollegin.

Danke. - Die SPD hatte öffentlich angekündigt, die rechtlichen Voraussetzungen für einen „Wachtmeister-Dienst“ zu schaffen, mit dem in den kommenden zwei Jahren insgesamt 300 Polizisten ausgebildet und eingestellt werden sollen. Einen vergleichbaren Vorschlag hatte zuvor auch Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) gemacht, um die Personalnot bei der Landespolizei abzumildern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und wie gedenkt die Landesregierung,