Meine Damen und Herren! Der Aufgabenumfang unserer Landespolizei wird durch die Pflicht zur Gewährleistung der inneren Sicherheit definiert. Keine Frage, die Landespolizei sieht sich in Sachsen-Anhalt aktuell mit verschiedenen sicherheitsrelevanten Großeinsatzlagen konfrontiert. So müssen Risikospiele für die dritte Liga, ständig Großdemonstrationen und zunehmend auch andere Großeinsätze abgesichert werden. Nicht zuletzt gehen die aktuellen Herausforderungen der Asyl- und Flüchtlingspolitik mit einer steigenden Belastung unserer Polizei einher.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es besteht Einigkeit, dass die Personalsituation bei der Landespolizei mit Blick auf die zu bewältigenden Aufgaben zu verbessern ist, auch wenn die Vorstellungen darüber, welche Maßnahmen sofort umgesetzt werden müssen, ein wenig auseinandergehen.
Meine Fraktion verfolgt das Ziel, bei der Polizei perspektivisch eine Sollstärke von 7 000 Polizisten zu erreichen und hierfür die eigenen Ausbildungskapazitäten anzupassen. Wir sehen hierfür einen Einstellungsbedarf von 350 Anwärtern jährlich. Ich stimme dem Kollegen Erben ausdrücklich zu: Wir müssen sehen, dass wir beispielsweise solche Einrichtungen wie Blankenburg auch für die Ausbildung der Polizisten in der Zukunft nutzen.
Weiterhin müssen wir dazu kommen, den Personalbestand nach belastungsorientierten Faktoren der polizeilichen Arbeit zu bestimmen, die Aufstiegsmöglichkeiten durch Ausschöpfung der Planstellenobergrenzen belastungsgerecht weiterzuentwickeln und die Polizeiverwaltung im erforderlichen Umfang zu sichern.
Meine Damen und Herren! Dazu gehört natürlich auch, dass wir im Innendienst der Polizei zunehmend Verwaltungsbeamte oder Verwaltungsangestellte einsetzen und die dort frei werdenden Vollzugsbeamten, soweit sie gesundheitlich in der Lage sind, auch für den Dienst auf der Straße nutzen. Aber zur Ehrlichkeit gehört auch, heute und hier zu sagen: Für die Beamten, die für diesen Dienst dann nicht tauglich sind, müssen wir einen Laufbahnwechsel vollziehen; denn wir können den anderen Beamten nicht erklären, dass ein Polizist im Innendienst eine Vollzugszulage erhält.
Sicherheitslage in den einzelnen Bundesländern zukünftig nicht die Lösung sein. Auch die Bevölkerungszahl kann künftig nicht der entscheidende Maßstab zur Bestimmung der Sollstärke bleiben. Dies ist eine Aufgabe für die Regierungskoalition der siebenten Wahlperiode. Dieser Aufgabe werden wir uns, so der Wähler will, stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darüber hinaus haben wir bereits Ende letzten Jahres konkrete und gute Vorschläge diskutiert, wie wir durch schnell wirksame Sofortmaßnahmen bei der Personalstärke kurzfristig eine Entlastung erreichen können. Wir haben in diesem Zusammenhang auch die Einrichtung einer Wachpolizei in Sachsen-Anhalt diskutiert.
Der Innenminister hat den Koalitionsfraktionen im November einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Einrichtung und die befristete Vorhaltung eines Wachpolizeidienstes in Sachsen-Anhalt und für einen eingeschränkten Bereich der Aufgaben der Polizei kurzfristig zusätzliches Personal mit der Entgeltgruppe 6 TV-L vorsieht. Für die Unterhaltung eines Wachpolizeidienstes mit 200 Wachpolizisten sollten jährlich 9,83 Millionen € Personal- und Sachkosten anfallen.
Unser Koalitionspartner wollte diesen Gesetzentwurf nicht mit uns einbringen und bestand darauf, einen Wachpolizeidienst mit dem Ziel der Verbeamtung durch eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt einzurichten. Auch wenn bis dato in keinem anderen Bundesland in Deutschland Wachpolizisten verbeamtet worden sind, haben wir unsere grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, hierbei einen Alleingang SachsenAnhalts zu wagen, um durch eine gezielte Maßnahme kurzfristig eine Verbesserung der Personalausstattung der Landespolizei zu erreichen. Die einzige Bedingung war, dass für die Umsetzung der Maßnahmen notwendige Planstellen vorhanden sind. Die, meine Damen und Herren, gibt es leider nicht.
Zu dem Gerücht, dass es bei der Landespolizei 600 freie Stellen geben solle, die mit Wachpolizisten besetzt werden könnten, nur so viel: Viele Planstellen der Polizei können aufgrund der Vorgaben des Personalentwicklungskonzeptes der Landesregierung nicht besetzt werden. Wir haben diesen Einstellungsspielraum nicht, und schon gar nicht bei der Landespolizei. Auch dies ist eine Denksportaufgabe für die siebente Wahlperiode, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die ledigliche Schaffung von beamtenrechtlichen Voraussetzungen für den Wachpolizeidienst ohne personelle Untersetzung ist der klassische Fall des Leerverkaufs. Eine solche Politik wird von uns nicht mitgetragen. Daher hat der Landtag am Ende
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In ihrem Alternativantrag fordern die Koalitionsfraktionen die Landesregierung auf, notwendige Sofortmaßnahmen für den Personalbestand der Landespolizei zu ergreifen. Dies, meine Damen und Herren, tut Minister Stahlknecht, indem er per Ministerverordnung notwendige Handlungsbedarfe durch die befristete Einstellung von bis zu 250 Fachpolizisten im Angestelltenverhältnis abarbeiten will. Die bisher für Aufgaben des Objektschutzes und bei Verkehrskontrollen eingesetzten Beamtinnen und Beamten werden so durch diese Hilfspolizisten entlastet und stehen damit wieder für polizeiliche Aufgaben zur Verfügung. Das ist ein richtiger Schritt, der von meiner Fraktion begrüßt wird.
Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und dafür, dass ich ein wenig überziehen durfte.
Sie haben nicht überzogen. Da der Minister auch überzogen hat, habe ich bei jedem überziehen lassen. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Erben. Würden Sie die beantworten?
Ich möchte auf das Thema freie Stellen zurückkommen. Herr Kollege Kolze, Sie haben richtig angesprochen, dass die freien Stellen nicht ohne Weiteres besetzt werden könnten, weil sie im Rahmen des Personalabbaus eingesammelt würden. Ich sage das einmal etwas untechnisch. Stimmen Sie mir in meiner Einschätzung zu, dass es allein eine Entscheidung der Landesregierung wäre, von dieser Regelung abzuweichen?
Ich bin durchaus der Meinung, dass die Landesregierung mit einem Kabinettsbeschluss eine entsprechende Lösung finden könnte, wenn diese mehrheitsfähig wäre und von allen Kabinettsmitgliedern getragen würde.
Danke sehr, Herr Kollege Kolze. - Frau Tiedge kann erwidern und die Chance haben, dass sie etwas Schönes erlebt.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich gar nicht mehr reden. Aber in der Erwartung, etwas Nettes vom Innenminister gesagt zu bekommen, mache ich das natürlich.
Das SOG spricht nun einmal von Hilfspolizeibeamten. Ich gehe einmal ganz stark davon aus, dass sich der Gesetzgeber, als er das so festgeschrieben hat, etwas dabei gedacht hat. In der Regel ist das so; es gibt aber auch Ausnahmen. Ansonsten hätten im SOG auch die Hilfspolizeiangestellten gestanden. Aber die gibt es nicht. Insofern müssen wir davon ausgehen, dass sie verbeamtet sein müssen.
Herr Innenminister, Sie hätten uns mit den Bemühungen, weitere Polizeibeamte hier in SachsenAnhalt einzustellen, voll auf Ihrer Seite, wenn Sie auf unseren Vorschlag mit der Wachtmeisterregelung und mit den Verbeamteten eingegangen wären. Dann hätten wir zum Ende der Legislaturperiode über alle vier Fraktionen hinweg etwas auf den Weg gebracht. Das wäre ein schöner Erfolg und ein gutes Signal in das Land gewesen. Schade, das geht nun nicht.
Den Vorschlag, den Sie gemacht haben, Herr Erben, dass die Zahl der Verwaltungsangestellten bei der Polizei aufgestockt werden soll, können wir nur ausdrücklich unterstreichen. Wir wissen, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten mit Verwaltungsarbeiten überrollt werden und sie oftmals nicht genug Zeit haben, sich um die eigentliche Arbeit auf der Straße zu kümmern. Deswegen wäre dies zumindest kurzfristig eine Möglichkeit, die Polizei zu entlasten.
Zu der Frage, inwieweit wir dann das einzige Land wären, das diese Regelung nicht hätte: Andere Länder, die das so geregelt haben, machen eine Rolle rückwärts und schaffen dies wieder ab, weil sie festgestellt haben: Für eine kurze Zeit ist das eine Möglichkeit, den Personalnotstand zu lindern. Aber dies ist nichts für eine längere Zeit. Des
Den Alternativantrag werden wir natürlich ablehnen; denn er sagt nichts aus. Das ist unser zweiter Punkt, bei dem wir gesagt haben: Man muss etwas machen. - Sie bitten darum, dass sich die Landesregierung etwas einfallen lässt. Aber das bewirkt kurzfristig nichts. Deswegen werden wir ihn ablehnen. - Ich danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage an Frau Tiedge habe ich bilateral gestellt.
Ich bin seit 2002 im Landtag und habe in dieser Zeit für meine Fraktion den Rechtsbereich und den Innenbereich verantworten dürfen. Ich war in zwei Untersuchungsausschüssen Obmann. In dieser gesamten Zeit war für DIE LINKE immer Frau Tiedge in der jeweiligen Verantwortung: im Rechtsbereich, als Obfrau und jetzt, während ich Minister war, auch im Innenbereich.
Da ich weiß, dass das heute Ihre vorletzte Rede war und die letzte Rede, bei der wir gemeinsam wieder einmal die Klingen gekreuzt haben, möchte ich nichts anderes tun, als mich für die gute und faire Zusammenarbeit in den Jahren seit 2002 zu bedanken. Mir persönlich hat das viel Spaß gemacht, weil das, was Sie vorgetragen haben, immer von Sachkompetenz getragen und menschlich fair war. Wenn man sich in der Sache auch gestritten hatte, hat man sich hinterher gleichwohl als Menschen wieder verstanden. Das zeigt auch, dass man, wenn man in unterschiedlichen Parteien Verantwortung trägt, so miteinander umgehen kann, dass das bleibt, was am Ende immer steht, nämlich der Mensch. Das wollte ich nur loswerden.
Dann gab es noch etwas - auch das sage ich -: Es gab eine Phase, in der sehr intensiv diskutiert wurde, auch was den Lebenslauf von Frau Tiedge angeht. Das will ich gar nicht weiter vertiefen. Wir haben damals miteinander gesprochen. Ich habe große Achtung davor, wenn jemand zu seiner Ver
antwortung steht, zu dem, was er im Leben zu verantworten hat. Ich habe sehr hohe Achtung vor dem, was du damals gemacht hast, nämlich Rückgrat bewiesen. Auch das wollte ich sagen. - Herzlichen Dank.
Damit ist die Aussprache beendet. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen erst über den Ursprungsantrag, also den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/4729, ab. Wenn dieser abgelehnt wird, stimmen wir über den Alternativantrag ab.
Wer dem Ursprungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag in der Drs. 6/4763 ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Alternativantrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 21 ist erledigt.