Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Festival „Dessau Open“ in Vorbereitung auf das Bauhausjubiläum 2019 zu?
Erachtet die Landesregierung das „Dessau Open“ als wirksame Landesmaßnahme der Öffentlichkeitsarbeit auch im Hinblick auf die aktuelle Landesausstellung, die Sachsen-Anhalt als Schauplatz der Moderne präsentieren soll, im besonderen Landesinteresse für förderwürdig?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Frank Hoffmann namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Die Landesregierung erachtet das viertägige Kulturfest „Dessau Open“, das im Jahr 2015 erstmals flankierend zum alljährlichen Bauhausfest in der Stadt dezentral im öffentlichen Raum veranstaltet wurde, als ein wichtiges Format, um die Bauhausstadterfahrung erlebbar zu machen. Beide Formate, Bauhausfest und „Dessau Open“, gehen hierbei neben ihrer inhaltlichen Ausrichtung auch strukturelle Synergien ein. Ziel der Stadt ist es, ein europäisches Kunst- und Kulturfest über das Bauhausjubiläum 2019 hinaus zu etablieren. Das ist zu begrüßen
Zu 2: Zum einen firmiert die Ausstellung „Große Pläne“ nicht unter dem Prädikat Landesausstellung, sondern ist ein Projekt der Stiftung Bauhaus in Kooperation mit Projekten und Ausstellungen an Korrespondenzstandorten in Dessau, Halle, Magdeburg, Merseburg, Leuna, Elbingerode und Quedlinburg. Das Ausstellungsnetzwerk wird mit Mitteln in Höhe von 1,3 Millionen € aus dem Etat des Kultusministeriums gefördert und hat allein in Magdeburg mehrere Ausstellungen, zum Beispiel im Kulturhistorischen Museum oder im Kloster Unser Lieben Frauen sowie im Forum „Gestaltung“.
„Dessau Open“ wurde im Jahr 2015 ebenso wie die alle drei Jahre stattfindende Triennale der Moderne aus Investitionsmitteln und dem Programm „Regio“ finanziert. Warum diese Mittel im Jahr 2016 nicht mehr zur Verfügung stehen, ist dem Kultusministerium nicht bekannt.
Ersatzweise hat die Stadt Dessau im Rahmen der Kulturförderung zwei Projekte eingereicht, nämlich die Triennale der Moderne 2016 und „Dessau Open“. Angesichts der vorhandenen Fördermöglichkeiten konnte aber nur ein Antrag positiv beschieden werden und das war der Antrag „Triennale der Moderne 2016“. Die Stadt bekommt also Geld für dieses Projekt.
Herr Minister, ich kann Ihren Worten also entnehmen, da Sie schon sagen, was dann alternativ gefördert wird, dass die Information zumindest sachlich richtig ist, dass das Landesverwaltungsamt
Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. Das waren die sieben Fragen. Die Fragestunde ist damit abgeschlossen.
Die erste Beratung fand in der 105. Sitzung des Landtages am 26. Januar 2016 statt. Die Berichterstatterin Frau Zoschke hat jetzt das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf in der Drs. 6/4728 wurde in der 105. Sitzung des Landtages am 26. Januar 2016 in erster Lesung behandelt und zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mit der Mitberatung wurde der Ausschuss für Finanzen betraut.
Mit dem Gesetzentwurf soll geregelt werden, dass die ursprünglich zur Finanzierung des Betreuungsgeldes eingestellten und nun frei werdenden Mittel des Bundes zur Senkung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung eingesetzt werden.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 61. Sitzung am 27. Januar 2016 mit dem Gesetzentwurf befasst. Dazu lagen ihm das Anschreiben und die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit Änderungsempfehlungen rechtsförmlicher Art vom 26. Januar 2016 vor.
Die einbringende Fraktion DIE LINKE teilte mit, dass sie in Artikel 1 des Gesetzentwurfes zwei Änderungen vornehmen möchte. Zum einen soll die Höhe der Zuweisung vom Bund von 9 Millionen € auf 9,1 Millionen € korrigiert werden. Zum anderen
soll in den neuen Absatz 6 des § 12 des Kinderförderungsgesetzes eine Formulierung aufgenommen werden, nach der die Auszahlung der zugewiesenen Mittel nach § 12 Abs. 5 erfolgen soll. Des Weiteren teilten die einbringenden Fraktionen mit, die rechtsförmlichen Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes übernehmen zu wollen.
Der mit diesen Änderungen zur Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung zur Abstimmung gestellte Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss mit 7 : 5 : 0 Stimmen abgelehnt. Eine entsprechende vorläufige Beschlussempfehlung wurde dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen umgehend zugeleitet. Dieser führte im Anschluss an die Sitzung des federführenden Ausschusses seine 98. Sitzung mit dem Ziel der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss durch.
Im Ausschuss für Finanzen gab der Landesrechnungshof zunächst eine Stellungnahme zur Veranschlagung der dem Land zugewiesenen Mittel ab. Im Ergebnis der sich anschließenden Diskussion schloss sich der Ausschuss für Finanzen der vorläufigen Beschlussempfehlung an und lehnte den Gesetzentwurf mit 7 : 5 : 0 Stimmen ab.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales führte in der 62. Sitzung am 27. Januar 2016 im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses für Finanzen die abschließende Beratung zu dem Gesetzentwurf in der Drs. 6/4728 durch. Dazu lag ihm die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Finanzen vor. Nach kurzer Diskussion verabschiedete der Ausschuss mit 8 : 5 : 0 Stimmen die Empfehlung an den Landtag, den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen. Namens des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Ich möchte es nicht versäumen, an dieser Stelle sowohl dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst als auch den Ausschussmitarbeiterinnen und -mitarbeitern beider beteiligter Ausschüsse herzlich für die schnelle und reibungslose Arbeit in Vorbereitung und Durchführung der Beratung zu diesem Gesetzesvorhaben zu danken. - Vielen Dank.
Vielen Dank für die Berichterstattung, Frau Zoschke. - Wir kommen zum Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Bischoff hat das Wort. Bitte schön.
beratungen habe ich nur zwei Anmerkungen, weil es im Finanzausschuss noch zwei Fragen gab. Die eine Frage kam von Frau Feußner und betraf die Anzahl der Eltern, die eine Ermäßigung erhalten, obwohl sie arbeiten gehen, und auf Unterstützung angewiesen sind, also die sogenannten Aufstocker. Ich habe diesbezüglich in unserem Haus nachgefragt: Wir haben darüber leider keine Übersicht.
Die zweite Frage war, ob wir eine Übersicht über die sehr unterschiedlichen Betreuungszeiten im Land haben, über die Betreuungsverträge geschlossen werden. Auch dazu haben wir keine Unterlagen, weil diese Daten nicht in Gänze erhoben werden; denn sie ändern sich stetig. - Das waren meine Ausführungen, die den Ausschuss betrafen.
mich als Abgeordneter des Landtages zu verabschieden. Ich bin seit dem Jahr 1994 im Landtag und habe damals mit Themen zur Kinderbetreuung angefangen. Das waren die ersten Gesetze, die wir damals in der Situation einer Minderheitsregierung zusammen mit der PDS - mit Frau Dr. Weiher und Frau Dr. Hein an der Spitze - ausgehandelt haben. Die Gesetze, die wir seinerzeit für die Kinderbetreuung gemacht haben, waren Gesetze, die die Öffentlichkeit sehr interessiert haben. Dazu gab es Volksinitiativen usw.
Dass ich jetzt sozusagen am Ende dieser Legislaturperiode, am Ende meiner parlamentarischen Arbeit hier im Landtag und zudem mit dem letzten Tagesordnungspunkt wieder bei dem Thema Kinderbetreuung gelandet bin, ist ein Zufall. Es war mir eine Herzensangelegenheit - das wissen viele, die mich unterwegs erlebt haben -, es hat mir ungeheuer viel Spaß gemacht, die Einrichtungen zu besuchen und mit Kindern zusammen zu sein. Ich danke dafür, dass ich diese Chance hatte.
Deshalb ist es mir wichtig, nicht ein Vermächtnis zu hinterlassen oder Ähnliches mit auf den Weg zu geben; denn ich glaube, jeder Abgeordnete, der im Landtag sitzt, macht das so gut er kann und wie er es für richtig hält. Das habe ich auch so zu tun versucht. Von daher steht für mich der Dank an erster Stelle.
Ich hätte es mir niemals vorstellen können, weder vor der Wende noch danach, jemals in einem Parlament zu sitzen und schon gar nicht in dieser Funktion, die ich jetzt innehabe. Ich habe anfangs Landtagsabgeordnete immer bewundert. Im Jahr 1994 hatte ich den Listenplatz 43, also hätte die
Liste nichts genutzt. Es war ein glücklicher Umstand, dass ich direkt in den Landtag gewählt worden bin. Ich glaube, in der Nachbetrachtung - wenn ich diese paar Minuten noch habe - würde ich sagen: Das habe ich Gregor Gysi zu verdanken.
Denn er war bekannt, ich überhaupt nicht. Gysi hatte an dem Tag, an dem ich eine Wahlveranstaltung in meinem Wahlkreis Magdeburg-Nord hatte, am Vormittag eine Veranstaltung. Da waren natürlich jede Menge Menschen anwesend. Der Platz war voll.
Ich war am Nachmittag mit einem kleinen Lastwagen da und habe Gitarre gespielt. Mein Sohn war auch dabei. Vielleicht waren 50 oder 100 Leute mit Familien da. Wir haben dann Spiele gemacht und Luftballons steigen lassen, was man halt so macht.
Aber am nächsten Tage, wahrscheinlich wegen der Gleichbehandlung, hatte ich in der Zeitung genauso viel Platz wie Gregor Gysi. Ich bin überzeugt davon, dass dann Leute hingeschaut und gedacht haben: Ach, so ein Typ, der Gitarre spielt, gefällt uns auch; der andere kommt aus Berlin. Meine Überzeugung ist - denn die SPD hat im Jahr 1994 nicht so viele Direktmandate gewonnen -, dass das der glückliche Umstand war, in den Landtag zu kommen. Es gibt sicherlich noch mehrere andere Gründe.
Im Landtag hatte ich verschiedene Funktionen. Deshalb danke ich ausdrücklich der SPD-Fraktion, die mich für unterschiedliche Funktionen vorgesehen und vorgeschlagen hat, bis zu der, die ich jetzt habe. Jetzt ist der Finanzminister Bullerjahn leider nicht hier, der mich jedes Mal, sowohl als parlamentarischer Geschäftsführer als auch in Situationen, wo ich keine Bedenkzeit hatte, ob ich Sozialminister werden möchte, gefragt hat.
Ich habe der Fraktion der SPD viel zu verdanken. Man braucht das Rückgrat, man braucht das Vertrauen, man braucht auch diejenigen, die einen vorschlagen und dann auch mit einem gehen, wenn es manchmal auch schwierig war. Und PGF, parlamentarischer Geschäftsführer, war eine Superfunktion. Das sage ich nach wie vor.
Dass wir so gut zusammengearbeitet haben, dass man versucht hat, über Parteigrenzen und Fraktionen hinweg etwas zu organisieren, das hat auch meinen Blick für vieles andere geweitet. Vor allen Dingen habe ich in der Zeit, in den sechs oder sieben Jahren, viele Chancen gehabt.
Damals war ich nicht in der Sozialpolitik, sondern in Wirtschaftsarbeitskreisen und für Medienpolitik
zuständig. Damals hatte ich eine Weile mit der Kreativwirtschaft zu tun. Ich hatte mit Menschen zu tun, die Ideen haben, die immer etwas Neues haben, die faktisch vor Engagement platzen. Markus Kurze kennt das. Ich war auch in der Medienanstalt. Ich habe gedacht: Das ist ein anderer Blick auf das Leben, als wenn man im Sozialbereich ist, wo man doch mehr mit den Mühseligen und Beladenen zu tun hat. Manchmal wünschte ich, man müsste sich immer einmal austauschen, damit der eine den Blick für das andere bekommt.
Ich danke dem Parlament für das Vertrauen, für das gute Miteinander. Ich sage es ganz offen: Ich fühlte mich durch das Parlament, und zwar quer durch alle Fraktionen, oft sehr getragen. Wenn man einen solchen Rückhalt nicht hätte, ob als parlamentarischer Geschäftsführer oder als Minister, und nicht Verbündete hätte, auch quer durch die Parteien, dann kann das nicht funktionieren. Ich bin dankbar, dass das so war.