Protokoll der Sitzung vom 29.01.2016

(Zustimmung bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Nachfragen sehe ich nicht.

Wir kommen zu Frage 5. Abgeordnete Frau Bianca Görke, DIE LINKE, fragt zum Thema Mittel für die Arbeit mit Flüchtlingen an den Hochschulen. Hierauf wird antworten der Minister für Wissenschaft und Wirtschaft Herr Möllring. - Bitte schön, Sie haben das Wort, Frau Görke.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! An den Hochschulen werden Programme zur Aufnahme von Flüchtlingen in das akademische Leben erstellt. Im Rahmen des Nachtragshaushalts sind zu ihrer Umsetzung Mittel vorgesehen.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der Stand der Bearbeitung der diesbezüglichen Anträge der Hochschulen und wann werden ihnen die Mittel zur Verfügung gestellt?

Wie viele Anträge liegen bis jetzt vor?

Vielen Dank. - Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, hat der Landtag, also Sie, im Nachtrag zum Doppelhaushalt 2015/2016 zur Unterstützung der Hochschulen bei der Integration von Flüchtlingen mit akademischem Hintergrund und für deren hochschulische Aus- und Weiterbildung Mittel in Höhe von 200 000 € für das Haushaltsjahr 2015 und Mittel in Höhe von 1,5 Millionen € für das Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung gestellt. Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 beschloss er Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils ebenfalls 1,5 Millionen €.

Das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft bat mit Schreiben vom 10. November 2015 alle staatlichen Hochschulen des Landes um Mitteilung ihres zusätzlichen Finanzbedarfs für ihre Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen im Haushaltsjahr 2015. Alle Hochschulen kamen dieser Bitte nach und stellten für ihre neuen Initiativen und Projekte bis zum 19. November 2015 entsprechende Förderanträge.

Nun zu Frage 1. Alle Anträge der Hochschulen für das Haushaltsjahr 2015 wurden vom Ministerium kurzfristig hinsichtlich ihrer Zweckbindung und Förderfähigkeit geprüft und bearbeitet. Am 7. Dezember 2015 wurden allen staatlichen Hochschulen die beantragten Mittel für 2015 in Höhe von insgesamt 85 442,58 € zugewiesen.

Zu Frage 2. Für das Haushaltsjahr 2015 lagen sieben Anträge vor; für das Haushaltsjahr 2016 liegen bisher noch keine Anträge vor. Die Hochschulen können im Jahresverlauf jederzeit entsprechende Folgeanträge beim Ministerium einreichen, die dann auch kurzfristig beschieden werden.

Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Lange. - Bitte schön.

Herr Minister, ich würde Sie bitten, noch einmal etwas zum Verfahren zu erläutern. Nach meinem Wissen haben alle Hochschulen Programme entwickelt, die darauf abzielen, die entsprechenden Mittel, die der Landtag vorgesehen hat, auch zu

nutzen und die Integrationsarbeit voranzutreiben. Nach meinem Wissen liegen diese Anträge bei der Landesrektorenkonferenz. Das verstehe ich schon rein vom Verfahren her nicht. Deswegen würde ich Sie bitten, uns das Verfahren kurz zu erläutern.

Wie schafft es das Ministerium, möglichst dafür zu sorgen, dass die Hochschulen schnellstmöglich Bescheid wissen, ob ihre Pläne und Anträge bewilligt werden oder nicht? Denn dabei geht es auch um bestimmte Zeitschienen. Sie wissen auch, dass der DAAD bis zum Ende des nächsten Monats eine Antragsfrist gesetzt hat. Ohne dass die Hochschulen wissen, wie es mit ihren Programmen weitergeht, die sie bereits erarbeitet haben, werden sie Schwierigkeiten haben, sich um die Mittel des DAAD zu bemühen.

Deswegen bitte ich Sie um eine Beschleunigung des Verfahrens, sodass die entsprechenden Bewilligungsbescheide schnellstmöglich erstellt werden können mit einer Frist bis Ende Februar. Ich bitte Sie auch darum, das Verfahren noch einmal zu erläutern.

Das wird der Minister gern tun. - Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sie wissen, dass bei der Ermittlung dieser Beträge alle zwangsläufig Daumen mal Pi machen mussten, weil wir nicht wussten, wie viele Flüchtlinge oder Ausländer, die zu uns gekommen sind, überhaupt studierfähig und wie viele davon studierwillig sind. Wir hatten am Anfang überhaupt keine Erfahrung. Deshalb sind diese Zahlen so eingesetzt worden. Wir haben auch im Laufe der Beratungen zum Nachtragshaushalt klargestellt, dass kein Mensch weiß, wie sich der Bedarf darstellt.

Einen Antrag können wir nur bescheiden, wenn er vorliegt. Ich habe demnächst noch einmal eine Zusammenkunft mit allen Rektorinnen, Rektoren und Präsidenten. Nach meiner Kenntnis stimmen sie sich im Moment untereinander ab, weil manche Hochschulen meinen, dass 2 400 € pro Fall angemessen seien, andere Hochschulen meinen, mehr als 6 000 € pro Fall seien richtig.

Ich finde es richtig, dass die Rektoren untereinander erst einmal eine Abstimmung herbeiführen zu der Frage, welcher Betrag nun richtig ist. Wir alle haben relativ wenig Erfahrung damit.

In der ersten Antragswelle für 2015 sind 85 000 € angefordert worden; diese haben wir auch sofort bewilligt. Die Projekte sind inhaltlich geprüft. Jetzt

geht es eigentlich nur noch darum, wenn entsprechende Anträge gestellt werden, dass wir dann die richtige Höhe ermitteln, bewilligen und dann auch auszahlen. Das ist auch sinnvoll.

In dem Fall, in dem die bereitgestellten 1,5 Millionen € noch nicht vollständig verbraucht sind, können die Hochschulen, wenn weitere Flüchtlinge Projekte in Anspruch nehmen, Mittel beantragen, bis die Haushaltsmittel aufgebraucht sind. Aber ich halte es auch für richtig, dass sich die Hochschulen hinsichtlich des richtigen Betrages für den jeweiligen Einzelfall untereinander abstimmen, damit kein großartiges Auseinanderdriften entsteht, wie ich es gehört habe, zu dem mir aber auch nichts Konkretes vorliegt.

Vielen Dank, Herr Minister, halten Sie uns auf dem Laufenden. Ich denke, die Frage ist zumindest ansatzweise beantwortet worden.

Wir kommen zu Frage 6 der Abgeordneten Angela Gorr zum Thema Bildung von Kooperationsklassen. Antworten hierauf wird der Kultusminister Herr Dorgerloh. - Bitte, Sie haben das Wort, Frau Abgeordnete.

Es geht um die Bildung von Kooperationsklassen, also die freiwillige Klasse 10 an Förderschulen für Lernbehinderte mit dem Ziel des Erwerbs eines Hauptschulabschlusses.

Vorbemerkung: Mit Schreiben vom 23. Dezember 2015 werden die Förderschulen für Lernbehinderte im Land Sachsen-Anhalt aufgefordert, gemäß § 10 Abs. 4 der Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf zu handeln und die Erlangung des Hauptschulabschlusses im zehnten Schulbesuchsjahr zu ermöglichen. Es entsteht durch dieses Schreiben des Landesschulamtes der Eindruck, dass mit sofortiger Wirkung Kooperationsklassen nicht mehr gebildet werden können und somit die Schülerinnen und Schüler an der für sie zuständigen Sekundarschule beschult werden müssen.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Formulierung in § 10 Abs. 1 - ich zitiere -: „wenn die Personensorgeberechtigten diese Schulform wählen“? - Aus meiner Sicht steht diese Formulierung im Widerspruch zu dem versandten Schreiben des Landesschulamtes.

Vielen Dank. - Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Gorr im Namen der Landesregierung wie folgt.

Das Bildungsangebot der Förderschule für Lernbehinderte endet regulär mit dem neunten Schuljahrgang. Insofern steht das zitierte Schreiben des Landeschulamtes zur Organisation der Möglichkeiten, für deren Leistungsträgerinnen und Leistungsträger noch den Hauptschulabschluss zu erreichen, nicht im Widerspruch zu § 10 Abs. 1 der Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf vom 8. August 2013, da diese das zehnte Schulbesuchsjahr nicht an die Förderschule bindet.

Das Schreiben des Landesschulamtes orientiert zunächst auf den gemeinsamen Unterricht, da an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen bereits seit Jahren Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen erfolgreich gefördert werden und einen anerkannten Schulabschluss in Verantwortung der Sekundar- und Gemeinschaftsschule erworben haben.

Dies entspricht exakt den Vorgaben der zitierten Verordnung, an welcher es an der von Ihnen zitierten Stelle in Satz 2 heißt - ich zitiere -:

„Grundsätzliches Ziel ist der Wechsel der Schülerinnen und Schüler in den gemeinsamen Unterricht oder die Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.“

Das Schreiben schließt aber nicht aus, dass die Eltern dem Landesschulamt ihren Wunsch zur Beschulung in Kooperationsklassen mitteilen können. In diesem Fall wird das Landeschulamt den Sachverhalt sehr sorgsam prüfen und nach pädagogischem Ermessen eine Entscheidung treffen. Insofern steht das Schreiben nicht im Widerspruch zu der von Ihnen zitierten Verordnung.

Herr Minister, Frau Gorr hat noch eine Nachfrage. - Bitte, Frau Gorr.

Herr Minister, schönen Dank. Also stimmt es nicht, dass die Landesregierung die Bildung von Kooperationsklassen ab dem Schuljahr 2016/2017 nicht mehr zulässt, um den Erwerb des Hauptschulabschlusses für den genannten Personenkreis zu ermöglichen?

(Minister Herr Dorgerloh schüttelt den Kopf)

- Wunderbar. Danke. Könnten Sie das für das Protokoll vielleicht noch verbal äußern? Denn Sie haben jetzt nur eine Geste gemacht.

Also, Herr Minister, dann äußern Sie sich richtig deutlich. Dann nehmen wir das zu Protokoll.

Sie haben es ja gehört, dass die Eltern diesen Wunsch äußern können. Dann entscheidet das Landesschulamt je nach pädagogischer Rahmenbedingung. Das heißt, das schließt die Bildung von Kooperationsklassen nicht aus.

Zufrieden, Frau Gorr?

(Frau Gorr, CDU, nickt)

- Sie nickt. Damit ist Frage 6 beantwortet worden.

Wir kommen zu der für heute letzten Frage, der Frage 7, gestellt vom Abgeordneten Frank Hoffmann, DIE LINKE. Es geht um die Programmreihe Dessau Open. Die Antwort wird ebenfalls der Kultusminister Herr Dorgerloh geben. - Herr Hoffmann, Sie haben das Wort.

Basierend auf der Landesstudie „Potenzial Bauhaus - Die Moderne in Sachsen-Anhalt“ und in Kooperation mit der Stiftung Bauhaus Dessau, dem Anhaltischen Theater, dem Umweltbundesamt, der Hochschule Anhalt, dem Kurt-Weill-Fest sowie diversen Vereinen entwickelte sich in den vergangenen Jahren eine Programmreihe, die im Jahr 2015 zu einem viertägigen Kulturfest der Stadt Dessau-Roßlau qualifiziert wurde. Träger dieses Programms für das Jahr 2016 zur Etablierung des Bauhausstadtkonzeptes mit Themen wie Migration, Klimawandel und Demografie im Vorfeld des hundertjährigen Bauhausjubiläums im Jahr 2019 ist die Kommune. Ein entsprechender Antrag auf Mitfinanzierung für das Jahr 2016 wurde vom Träger rechtzeitig beim Land gestellt.

Wir bzw. ich habe die Information erhalten, dass es derzeit eine mündliche Auskunft vom Landesverwaltungsamt gebe, die eine abschlägige Beurteilung bezüglich einer Landesförderung besagt.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Festival „Dessau Open“ in Vorbereitung auf das Bauhausjubiläum 2019 zu?