Protokoll der Sitzung vom 29.01.2016

Herr Minister, bitte.

Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Deswegen bitte ich um Verständnis, dass ich hier nicht auf eine Frage eingehe, die im Moment nicht im Raum steht.

Okay.

Allein schon der Hinweis, verstehen Sie, dass dies oder jenes kommen könnte, könnte mir so ausgelegt werden, als ob ich mehr wisse oder als ob schon sozusagen eine bestimmte Absicht bestehe.

(Herr Borgwardt, CDU: Genau!)

Lassen Sie die Prüfung zu Ende gehen. Dann wird man wie immer mit einem Ergebnis umgehen müssen in Kenntnis dessen, was daraus resultieren könnte.

Gut.

Das betrifft ja auch Geschäftsleute und Privatleute, wenn so etwas gemacht wird.

Herr Minister, herzlichen Dank. Das war ehrlich und klar.

Wir kommen zu Frage 2 des Abgeordneten Herrn Wagner, DIE LINKE, zum Thema Preiserhöhungen beim Studentenwerk Halle durch eine sogenannte Steuerneubewertung. Hierauf antwortet für die Landesregierung ebenfalls der Minister der Finanzen Herr Bullerjahn. - Bitte, Sie haben das Wort, Herr Wagner.

Herr Präsident! Durch eine Steuerneubewertung für das Studentenwerk Halle ergeben sich Preiserhöhungen in den vom Studentenwerk angebotenen Mensen und Cafeterien. Nach Zeitungsmeldung soll dies mit der Anwendung des vollen Umsatzsteuersatzes für Leistungen für Bedienstete und Gäste begründet sein.

Ich frage die Landesregierung:

Gilt diese Steuerneubewertung auch für das Studentenwerk Magdeburg, sodass auch hier mit Preiserhöhungen zu rechnen ist?

Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, diese Erhöhung zu vermeiden?

Herzlichen Dank. - Herr Minister, Sie haben das Wort.

Ich hätte wirklich nicht gedacht, dass das Thema meiner letzten Rede die Essenausgabe sein wird.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Aber ich habe hier schon viel erlebt. Es ist wichtig und es ist ein Thema von Interesse. Ich weiß das aus vielen Briefen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch hierauf kann ich überhaupt nur antworten, weil mir das Studentenwerk eine Offenbarungsbefugnis erteilt hat und mich damit von der Wahrung des Steuergeheimnisses in diesem Fall schriftlich entbunden hat.

Zu Frage 1. Ich habe es bereits zu der zweiten Frage des Abgeordneten Lange gesagt; die Rechtsauffassung ist bundeseinheitlich abgestimmt. Eine Einschränkung auf bestimmte gemeinnützige Organisationen erfolgt nicht. Im Übrigen gebe ich zu bedenken, dass die Preiskalkulation unter Abwägung der Risiken einer Nachforderung der Umsatzsteuer allein den Studentenwerken obliegt.

Zu Frage 2. Die Landesregierung wird sich im Rahmen eines seit Kurzem laufenden Abstimmungsverfahrens auf der Bund-Länder-Ebene konkret zur Behandlung bei den Studentenwerken im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zumindest für eine Übergangsregelung einsetzen. Außerdem warten wir den Ausgang eines Revi

sionsverfahrens vor dem Bundesfinanzhof ab, bei dem es konkret um die einschlägige Thematik geht, also eine höchstrichterliche Entscheidung. Darauf haben wir zu achten.

Herzlichen Dank, Herr Minister.

Dann mache ich es wie viele. Ich habe aber nichts vorbereitet. Ich sage Ihnen einfach Dank. Sie hatten es nicht immer einfach mit mir, ich aber auch nicht mit Ihnen. Halten Sie mir den Haushalt in Ordnung. Was immer Sie auch tun, machen Sie es ohne neue Schulden. Schauen Sie ab und zu in die Mipla. Und gehen Sie nicht alle Wünsche auf einmal an, Herr Schröder und andere.

(Herr Schröder, CDU: Und andere!)

Ich sage Danke vor allem meiner Fraktion und meiner Partei, die es manchmal ganz besonders schwierig hatten. Denn wenn man in der Verantwortung steht und sich andere in die Büsche schlagen, steht man ganz alleine. Ich weiß, dass das für eine Fraktion, die den Finanzminister stellt, manchmal etwas schwerer ist als bei anderen.

Ich habe fast alle Funktionen durch. Ich habe fast eine ganze Generation hier gesessen. Ich freue mich jetzt, zu gehen. Es reicht dann auch. Ich bin dann mal weg. Ich wünsche Ihnen, dass Sie schön gesund und munter bleiben.

(Langanhaltender Beifall bei allen Fraktio- nen)

Danke, Jens Bullerjahn. So kennen wir dich, und der Beifall hat gezeigt: Du warst schon beliebt. - Danke.

(Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause - Minister Herr Bullerjahn: Jetzt, nach 26 Jah- ren bekomme ich das zustande!)

Wir kommen zu Frage 3 der Abgeordneten Gudrun Tiedge, DIE LINKE, zum Thema Strafrechtliche Aufarbeitung der mutmaßlichen Wahlfälschungen bei der Stadtratswahl in Stendal. Hierauf wird die Ministerin für Justiz und Gleichstellung Frau Professor Dr. Kolb-Janssen antworten. - Bitte schön, Frau Tiedge.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Stadtratswahl in Stendal am 25. Mai 2014 war es vermeintlich zu Fälschungen von Briefwahlvollmachten gekommen. Seitdem erfolgt die strafrechtliche Aufarbeitung des Wahlbetruges. In mehr als 160 Fällen gehen die Ermittler davon aus,

dass die Vollmachten gefälscht waren. Endgültige Klarheit soll ein Schriftgutachten aus dem Landeskriminalamt, das bereits vor geraumer Zeit in Auftrag gegeben wurde, geben.

Ich frage die Landesregierung:

Wann ist voraussichtlich mit der Vorlage der Ergebnisse des Schriftgutachtens sowie dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

Worin liegen die Ursachen, dass bis zum heutigen Tag noch keine Ergebnisse aus dem Schriftgutachten vorliegen?

Herzlichen Dank. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage der Abgeordneten Gudrun Tiedge möchte ich wie folgt beantworten.

Zur ersten Frage. Der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Stendal hat bezüglich der Frage nach dem Zeitpunkt des Vorliegens der Schriftgutachten mitgeteilt, dass die Sachverständige ihm im Dezember 2015 mitgeteilt habe, dass die ursprünglich zum Jahresende 2015 beabsichtigte Erledigung nicht zu schaffen sei. Insoweit ist er im Moment nicht in der Lage, zu sagen, wann dieses Gutachten vorliegt. Daher ist er auch nicht imstande, zu sagen, wann das Verfahren abgeschlossen werden kann.

Zur zweiten Frage, zu den Gründen für die bis heute nicht vorliegenden Schriftgutachten. Hierzu hat die Sachverständige erklärt, mehr als 300 Dokumente seien zu begutachten. Angesichts der großen Anzahl der zu begutachtenden Dokumente, bei denen es sich um 132 Vollmachten zur Abholung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen sowie um 181 Versicherungen an Eides statt zur Briefwahl, die Bestandteil des Wahlscheines sind, handelt, habe der ursprünglich durch die Sachverständige avisierte Termin nicht eingehalten werden können.

Es gibt eine Nachfrage von Frau Tiedge. - Bitte schön.

Frau Ministerin, können Sie sagen, wann das Gutachten in Auftrag gegeben wurde? - Wenn die Sachverständige im Dezember geäußert hat, sie schaffe es nicht, dann wurde geraume Zeit bereits gearbeitet. Können Sie das sagen?

Das kann ich nicht sagen. Aber ich kann die Frage schriftlich beantworten.

Vielen Dank. - Weitere Nachfragen gibt es nicht.

Wir kommen zu Frage 4 des Abgeordneten Rüdiger Erben, SPD, zum Thema Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2015 für Sachsen-Anhalt. Antworten wird der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht. - Sie haben das Wort. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Für die Jahre 2002 bis 2011 wurde die PKS für Sachsen-Anhalt stets im Monat Februar des Folgejahres der Öffentlichkeit vorgestellt. Für die Jahre 2012 bis 2014 stellte der Minister für Inneres und Sport die PKS jeweils erst im Monat März des Folgejahres vor.

Ich frage die Landesregierung: Wann soll die PKS 2015 für Sachsen-Anhalt der Öffentlichkeit vorgestellt werden?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Rüdiger Erben namens der Landesregierung wie folgt.

Die polizeiliche Kriminalstatistik 2015 für das Land Sachsen-Anhalt wird im Rahmen der Landespressekonferenz am 29. März 2016 vorgestellt.

(Zustimmung bei der CDU)