Wollen wir ein Wesensmerkmal unserer Staatlichkeit, nämlich Grenzen zu setzen, um zu erfahren, wer zu uns reist, aufgeben? Wollen wir den Menschen sagen: Wer kommen will, der kommt sowieso? Und das, was wir zu integrieren haben, was wir zu leisten haben, hängt ausschließlich vom Willen und Wunsch der Einreisewilligen ab?
Ist das Ihre Aussage? Ist das vertrauensbildend für die Bürgerschaft, für die wir hier verantwortlich Politik machen? - Diese Frage stelle ich Ihnen.
Dem Ziel, zu steuern, zu begrenzen und die Flüchtlingszahlen insbesondere des letzten Jahres deutlich zu reduzieren, diesem Ziel fühlt sich die Koalition in Berlin aus CDU, SPD und CSU - wie die jüngsten Beschlüsse zeigen - verbunden. Das ist der richtige Weg. Der führt zu einer Begrenzung, zu einer Kontingentierung.
Das hat nichts mit dem Individualrecht auf Asyl zu tun. Das Individualrecht als Anspruch auf ein Verfahren wird gar nicht in Abrede gestellt. Aber wer das Grundgesetz liest und die von Ihnen massiv kritisierte Veränderung aus dem Jahr 1994, der weiß, dass Menschen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, zwar das Anrecht auf eine individualisierte Verfahrensregelung und eine Prüfung haben, aber keinen Anspruch auf die Gewährung von Asyl.
Eine Kontingentierung von Flüchtlingen ist nach internationalem und nationalem Recht sehr wohl möglich. Dass Deutschland für sich in Anspruch nimmt, was auch andere Staaten dieser Welt und Europas tun, das ist nichts Unmenschliches, nichts Menschenverachtendes und nichts Wegbereitendes für neue Nazis. Das ist meine feste Überzeugung.
Danke schön, Herr Schröder. Es gibt eine zweite Frage von Frau Hohmann. - Herr Gallert, haben Sie noch eine Nachfrage?
(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN - Herr Rosmeisl, CDU: Weil Sie die Antwort nicht hören wollen!)
Herr Schröder, vielleicht eine ganz einfache Frage. Sie haben - ich habe irgendwann aufgehört zu zählen - mehr als zwanzigmal von Vertrauen gesprochen. Ich finde das sehr positiv; denn Vertrauen ist wirklich etwas Gutes. Können Sie mir vielleicht ganz einfach beantworten, wie die Eltern, die jetzt hohe Elternbeitrage zahlen, Vertrauen in die CDU setzen können, wenn Sie in der Pressemitteilung vom 26. Januar 2016 schreiben: Mitte 2016 entlasten wir die Eltern - wohl wissend, dass wir dazu ein Gesetz brauchen, und wohl wissend, dass der erste Landtag sich wahrscheinlich erst im April 2016 konstituiert?
Eine ganz einfache Frage: Wie möchten Sie es umsetzen - damit die Eltern das schon heute wissen -, dass genau Mitte des Jahres - so die Pressemitteilung der CDU - das Geld ausgezahlt werden kann? Ich hätte Sie heute Abend gefragt, aber weil Sie so emphatisch von Vertrauen gesprochen haben, wäre das für mich sehr wichtig.
Herzlichen Dank, für Ihre Frage. Es schließt so ein bisschen an die Debatte zum KiFöG vom Dienstag an. Warum rede ich von Vertrauen? - Ich habe den Eindruck, es gehört zum Thema der Debatte, deswegen habe ich darüber gesprochen.
- Auf die Frage möchte ich gern antworten. - Vertrauen verdienen wir, meine Partei wie die Ihrige, vor allen Dingen dadurch, dass wir das, was wir sagen, auch einhalten, dass wir Versprechen einlösen. Das nehme ich sehr ernst. Dass Sie das bezweifeln, ist eine andere Frage. Ich nehme das sehr ernst.
Ich habe in der Debatte - das wissen Sie - darauf hingewiesen, dass wir nicht behauptet haben, dass wir die Elternentlastung, die wir wollen und als Erstes im Landtag gefordert haben, ohne Gesetzes
änderung machen können. Wir haben aber gesagt, dass wir die bereits im Gesetz verankerte Evaluierung der Finanzierungsregelung dazu nutzen werden, zu Beginn der Wahlperiode, und zwar sehr rasch, als eines der ersten Gesetze, diese Evaluierung voranzubringen.
Die 9,1 Millionen € kann man - das wissen Sie - sogar rückwirkend bis Januar entsprechend in das Jahr 2016 einspeisen. Was wir ab 2017 vorhaben, wissen Sie: das pädagogisch wertvolle letzte KitaJahr beitragsfrei zu stellen. Wir werden sehen, ob es dafür eine Mehrheit geben wird. Dies haben wir den Eltern im Land versprochen und dies werden wir einlösen.
- Der Landtag von Sachsen-Anhalt muss sich meines Wissens bis zum 12. April konstituiert haben. Ich gehe von der Arbeitsfähigkeit Mitte des Jahres aus. Wir werden dieses Gesetz als erstes - wenn wir die Möglichkeit dazu haben, das Mandat vom Wähler dazu bekommen -, als eines der ersten in der neuen Wahlperiode anpacken.
Herzlichen Dank. - Weitere Fragen sehe ich nicht. Bevor ich die Debatte abschließe, möchte ich Schülerinnen und Schüler der Waldorfschule in Magdeburg auf der Tribüne begrüßen. Herzlich willkommen!
Meine Damen und Herren! Bei einer Aktuellen Debatte werden Beschlüsse in der Sache nach unserer Geschäftsordnung nicht gefasst. Wir können den Tagesordnungspunkt 28 verlassen. Herzlichen Dank für die Debatte.
Meine Damen und Herren! In der Drs. 6/4676 vom 18. Dezember 2015 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen zu den von diesem in dem Zeitraum vom 1. Juni 2015 bis zum 30. November 2015 abgeschlossenen Petitionen vor.
In dem genannten Zeitraum gingen 203 Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Von diesen konnten 167 als Petitionen registriert und bearbeitet werden. Vier Petitionen wurden wegen Nichtzuständigkeit an den Deutschen Bundestag oder an andere Landesparlamente abgegeben. 32 Anliegen waren nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition zu behandeln, wurden jedoch mit einem Rat oder einem Hinweis an den Einsender weitergeleitet.
In acht Sitzungen beriet der Ausschuss über 188 Petitionen, davon 154 abschließend. Führend war hier, wie auch in den vergangenen Berichtszeiträumen, das Sachgebiet Inneres, gefolgt vom Sachgebiet Bildung und Kultur.
Themen, die den Ausschuss beschäftigten, waren unter vielen anderen Probleme mit den Jobcentern oder den Jugendämtern, Wünsche auf Erhalt von Vergünstigungen wegen des Vorliegens von Schwerbehinderungen, Fragen aus dem Denkmalbereich oder Grundschulschließungen. Themen waren aber auch die derzeitige Flüchtlingssituation, Preiserhöhungen beim Trinkwasser, Straßenausbaubeiträge oder, wie in jedem Jahr, die Kommunalabgaben.
In einigen der Fälle war der Ausschuss in der Lage, im Sinne oder zumindest teilweise im Sinne der Petentinnen und Petenten tätig zu werden. Dies betraf etwa 26 Petitionen. Das sind ca. 17 % der abschließend beratenen Petitionen. In der Mehrzahl der Fälle musste der Ausschuss jedoch feststellen, dass die Verwaltung nach Recht und Gesetz gehandelt hat und der Ausschuss nichts für die Petenten ausrichten konnte.
Auch wenn der Ausschuss in einigen Fällen versuchte, eine Lösung im Sinne der Petentinnen und Petenten zu finden, musste er akzeptieren, dass ihm die bestehenden Gesetze, an die auch er gebunden ist, Schranken aufzeigen. So blieb dem Ausschuss in vielen Fällen nur die Möglichkeit, den Petentinnen und Petenten die bestehende Rechtslage aufzuzeigen und ihnen die Verwaltungsentscheidung näher zu erläutern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! 33 Ortstermine wurden beschlossen und durchgeführt. Der Ausschuss stellte immer wieder fest, dass es der Sache dienlich war, wenn er vor Ort mit allen Beteiligten Gespräche führen oder sich selbst vor Ort ein Bild von der Situation machen konnte.
Da der Ausschuss nicht selbst Entscheidungen treffen, sondern meist nur Empfehlungen abgeben oder Vorschläge zur Lösung der Konflikte unterbreiten kann, trat er bei diesen Terminen überwiegend als Vermittler zwischen Petenten und Behörden auf.
Dem gleichen Zweck dienen Anhörungen. Der Ausschuss führte in dieser Wahlperiode sechs Anhörungen durch, fünf öffentlich und eine nichtöffentlich. Auch die Durchführung von nichtöffentlichen Gesprächen mit den zuständigen Stellen ohne Beteiligung der Petenten kann zu einer Lösung in deren Sinne führen. Der Ausschuss führte in dieser Wahlperiode drei solcher Gespräche durch, zum Beispiel zur Schrotebrücke und zur Wipperliese, und konnte bei zwei Gesprächen Lösungen im Sinne der Petenten finden.
Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle allen an den Petitionsverfahren Beteiligten für die gute Zusammenarbeit danken und wünsche dem Petitionsausschuss der neuen Wahlperiode viel Erfolg bei seiner Tätigkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 6/4676 für den Zeitraum vom 1. Juni 2015 bis 30. November 2015 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 13 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Herr Kollege Mewes, für die Berichterstattung. - Die Landesregierung hat den Verzicht auf einen Redebeitrag angekündigt. Bleibt es dabei? - Dann steigen wir jetzt in die Debatte ein. Es ist eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart worden. Als Erster spricht Herr Hartung für die CDU-Fraktion. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Worten meines Vorredners und des Vorsitzenden des Petitionsausschusses nicht mehr viel hinzuzufügen. Ich möchte jetzt nicht alle Zahlen wiederholen.
Ich will aber auf die Arbeit zurückblicken und meinen Dank aussprechen. Mein Dank gilt zunächst dem Team, das für Petitionen zuständig ist, den Mitarbeiterinnen des Ausschusssekretariats, die uns sehr geholfen und uns unterstützt haben.