Protokoll der Sitzung vom 19.01.2012

Dann stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem Haushaltsgesetz 2012/2013 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit wurde das Haushaltsgesetz beschlossen.

Wir müssen nun noch über die Entschließungsanträge abstimmen, zunächst über den Entschließungsantrag, der aus dem Finanzausschuss kommt und der in der Drs. 6/732 vorliegt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/746 ab. Darin geht es um den Verzicht auf Rückzahlungen. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Entschließungsantrag in der Drs. 6/746 angenommen worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Tilgungsplan 2010. Wer stimmt der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 6/733 zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜ

NEN. Damit ist der Tilgungsplan so beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 1 beenden.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir treten jetzt in eine Mittagspause von einer Stunde ein und setzen die Sitzung um 15.30 Uhr fort.

Unterbrechung: 14.29 Uhr.

Wiederbeginn: 15.30 Uhr.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten in der Tagesordnung fortfahren, was wir ja ab 15.30 Uhr tun wollten. Es ist jetzt 15.30 Uhr.

Gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Landtages findet nun die Fragestunde statt. Die Fragen, und zwar ihrer fünf, liegen Ihnen in der Drs. 6/727 vor.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Beratung

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 10. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 6/727

(Unruhe)

Wenn wir den Geräuschpegel so absenken, dass die erste Fragestellerin gehört werden kann, bekommt diese von mir sogleich das Wort. - Frau Dr. Paschke, stellen Sie bitte die Frage 1 zum Thema Beförderungen 2010/2011.

Herr Präsident! Im Unterschied zu den vorhergehenden Personalentwicklungskonzepten wurde im Personalentwicklungskonzept 2011 nicht ausgewiesen, welche Mittel für Höhergruppierungen bzw. Beförderungen in den beiden zurückliegenden Haushaltsjahren bereitgestellt und auch tatsächlich realisiert wurden. Höhergruppierungen und Beförderungen stellen ein wesentliches Element der qualitativen Faktoren der Personalentwicklung dar. Nach wie vor muss zudem in Sachsen-Anhalt daran gearbeitet werden, den Beförderungsstau abzubauen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Summe wurde insgesamt für Höhergruppierungen und Beförderungen in 2010 und 2011 bereitgestellt?

2. In welchem Umfang sind für wie viele Beförderungen/Höhergruppierungen diese Mittel durch die Ministerien ausgeschöpft worden?

Vielen Dank für die Frage. - Für die Landesregierung beantwortet sie der Minister für Finanzen Herr Bullerjahn. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich antworte wie folgt.

Nach dem Personalentwicklungskonzept 2009 war vorgesehen, in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt Beförderungen und Höhergruppierungen im Umfang von 5 Millionen € vorzunehmen. Diese Summe haben wir oft erläutert und trotz der Haushaltseckwerte auch beibehalten.

Diese Mittel wurden im Doppelhaushalt 2010 und 2011 zentral im Einzelplan 13 veranschlagt und dann den Ressorts zur Verfügung gestellt, nachdem wir uns dann im Kabinett auch vorher mit der Aufteilung beschäftigt hatten.

Im Jahr 2010 wurden durch die Ressorts 983 Beförderungen bzw. Höhergruppierungen mit einem Volumen von 2 691 500 € vorgenommen. Das für zwei Jahre geplante Beförderungsbudget wurde demnach fast hälftig in 2010 genutzt. Für Beförderungen und Höhergruppierungen im Jahr 2011 stand daher also noch der Rest, 2 308 500 € zur Verfügung.

Zu der Bewertung für das Jahr 2011 kann ich noch nichts sagen. Das ist erst mit dem Haushaltsabschluss möglich, der, sage ich mal, im März 2012 vorliegen wird, weil noch Umschichtungen und Abrechnungen vorgenommen werden, nicht beim Personal, aber generell bei den Einzelplänen. Der endgültige Jahresabschluss wird wahrscheinlich Anfang März 2012 dem Parlament vorgelegt. - Ich hoffe, ich konnte damit zur Aufklärung beitragen.

Frau Dr. Paschke hat eine Nachfrage.

Herr Minister, wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, sind 5 Millionen € von den 10 Millionen € ausgegeben worden. Oder habe ich Sie falsch verstanden? Ich habe es akustisch schon schlecht verstanden.

Nein. Es waren 5 Millionen € für zwei Jahre. Denken Sie bitte daran, es waren ganz am Anfang, im ersten Jahr, noch 10 Millionen €. Das haben wir auf 5 Millionen € absenken müssen. Dieser abgesenkte Betrag ist im Haushalt für zwei Jahre ausgewiesen worden. Von diesen 5 Millionen € für zwei Jahre, um es einmal glatt zu machen, sind 2,7 Millionen € im Jahr 2010 genutzt worden und

2,3 Millionen € waren noch für das Jahr 2011 vorhanden. Die genaue Abrechnung für die einzelnen Ressorts kann ich erst im März 2012 vornehmen.

Vielen Dank.

Die Frage 2 zum Thema Tragen von Namensschildern für Polizeibeamtinnen und -beamte stellt der Kollege Striegel von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Landtagsdebatte vom 8. September 2011 erklärte Innenminister Holger Stahlknecht, dass es eine Frage des Service gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sei, dass alle Polizeibeamtinnen und -beamte, die nicht im geschlossenen Einsatz tätig sind, ein Namensschild tragen. Der Minister wollte hierzu die Bestimmungen über den Dienstanzug der Polizei des Landes SachsenAnhalt vom 4. August 2009 überarbeiten.

Ende Oktober erklärte das Ministerium, diese Überarbeitung solle zum Beginn des neuen Jahres Wirkung entfalten und ziele darauf ab, die ausdrückliche Erwünschtheit des Tragens von Namensschildern hin zu einer Verpflichtung zum Tragen der Schilder im normalen Einsatz zu verändern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Erarbeitung eines neuen Erlasses und wann wird das angekündigte verpflichtende Tragen von Namensschildern für Polizeibeamtinnen und -beamte außerhalb geschlossener Einheiten Wirkung entfalten?

2. Wann und in welcher Form wurde die Personalvertretung der Polizei in die Überarbeitung des Erlasses einbezogen?

Vielen Dank für die Frage. - Für die Landesregierung spricht jetzt der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Striegel, das, was ich damals gesagt habe, setzen wir selbstverständlich um. Wir sind dabei, einen Erlass zu erarbeiten. Ein Entwurf des Erlasses liegt mir bereits vor. Ich habe ihn vor der Weihnachtspause bereits gegengelesen und in einigen Bereichen korrigiert. Wir haben jetzt noch datenschutzrechtliche Regelungen und Aspekte zu berücksichtigen. Das wird im Augenblick gemacht.

Wir sind auch dabei, Namensschilder für Beamte vorzubereiten, die nicht im geschlossenen Einsatz tätig sind oder dort tätig sind, wo die Gefährdungslage das Tragen von Namensschildern nicht verbietet. Wir bemühen uns darum, über Angebote diese Namensschilder, die man dann auch in großer Stückzahl besorgen muss, vorzubereiten.

Da gibt es dann so spannende Fragen wie die, ob die Namensschilder demnächst mit Klettverschluss getragen oder mit einer Nadel angesteckt werden. Ich will Ihnen nur sagen, was so ein Haus dann gelegentlich beschäftigt. Ich lasse mir das alles berichten.

Zu Ihrer zweiten Frage. Wir haben eine sehr gute Zusammenarbeit mit unseren Personalräten im Haus im Allgemeinen und mit dem Polizeihauptpersonalrat im Konkreten. Die sind informiert und kennen meine Absicht. Wir sind da in guter Abstimmung. Es läuft alles so, wie es sein muss. Der Erlass kommt. Ich werde Sie, bevor wir den Erlass dann auch öffentlich machen, in der gewohnten guten Zusammenarbeit auch fernmündlich davon unterrichten.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Bevor wir zur Frage 3 kommen, können wir ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen I aus Dessau begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Die Frage 3 zum Thema Clearingstelle an Förderschulen stellt jetzt die Kollegin Lüddemann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Am 30. November 2011 fand im Rahmen der Sitzung des Sozialausschusses ein Fachgespräch zur nachschulischen Betreuung an Förderschulen statt. Im Ergebnis der Sitzung erklärte der Staatssekretär im Kultusministerium Hoffmann, dass für schwierige Problemfälle und deren kurzfristige Lösung bis zu den Winterferien 2012 eine sogenannte Clearingstelle eingerichtet werde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann hat die Clearingstelle mit welchem Aufgabenprofil ihre Arbeit aufgenommen?

2. Wie erfahren betroffene Eltern von der Clearingstelle und welche Lösungsmöglichkeiten werden angeboten?