Herr Minister, natürlich ist es richtig, was Sie gerade dargestellt haben, dass ich mittlerweile eine Antwort des Landesverwaltungsamtes bekommen habe. Das war aber nach Einreichung dieser Frage, sonst hätte ich sie selbstverständlich nicht eingereicht.
Aber es gibt ein paar Punkte, die aus meiner Sicht nach wie vor offen sind. Die erste Frage: Warum konnten die Flächen jahrelang ungenehmigt genutzt werden? Warum können Sie jetzt auch weiterhin illegal genutzt werden?
Da überzeugt mich das, was Sie gerade vorgetragen haben, nicht im Geringsten. Aus meiner Sicht ist nämlich hierbei die Rechtslage ganz klar. Diese Anlage ist formell illegal und deswegen darf sie auch nicht weiter genutzt werden. Sie kennen das wahrscheinlich. Es gibt dazu eine umfangreiche Rechtsprechung. In der Rechtsprechung ist deutlich gemacht worden, dass es auch darauf ankommt, die Vorbildwirkung, die von der Nutzung solcher illegalen Anlagen ausgeht, zu verhindern.
Deswegen frage ich Sie auch: Wie bewerten Sie das Signal, das an die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes gesendet wird, wenn Sie dulden, dass solche illegalen Anlagen genutzt werden?
Ich darf noch hinzufügen, es ist wichtig, zwischen der Nutzung und der Anlage dieses Parkplatzes zu unterscheiden. Es steht fest, dass die Anlage illegal errichtet wurde und damit auch illegal genutzt wird. Es ist jetzt wichtig, die Nutzung dieser Anlage zu unterbinden, und nicht, die Anlage an sich wieder abzubrechen. Das ist der entscheidende Unterschied, der aus Ihrer Antwort nicht ersichtlich wird.
Vielen Dank für die Frage, Herr Weihrich. Ich bin nicht kritisch mit der Tatsache umgegangen, dass Sie das noch einmal im Landtag thematisieren. Überhaupt keine Frage. Das steht Ihnen zu, und zwar zu Recht.
Zu den zwei Fragen, die Sie mir gestellt haben. Das eine ist eine politische Wertung, die Sie von mir eingefordert haben, das andere ist eine juristische. Gestatten Sie mir, dass ich es bei der juristischen Frage kurz mache, weil ich nicht 20 Minuten lang eine Vorlesung halten möchte. Damit würde ich, glaube ich, das Plenum erschöpfen.
Die Tatsache, dass jemand ein Gebäude oder eine Anlage ohne Bauantrag errichtet, wirft am Ende die Frage auf, ob dieses wieder abgerissen oder beseitigt werden muss oder ob die materiellen Voraussetzungen vorliegen, dass diese ohne Bauantrag errichtete Anlage weiter betrieben werden kann, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen. Das heißt, nicht jedes ohne Bauantrag errichtete Bauwerk ist am Ende wieder abzureißen, wenn die materiellrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Soweit Jura light im Schnelldurchgang. Das ist so. Insofern würde ich nicht von Illegalität reden, sondern wir können nur - wir müssen schon im juristischen Duktus bleiben - davon reden, ob etwas rechtswidrig ist - also gegen die Bauordnung verstößt - oder nicht.
Ich gehe davon aus, dass das Landesverwaltungsamt mit seinen Juristen, die das prüfen - ich habe gar nicht die Zeit, diese Fälle einzeln juristisch zu prüfen; das habe ich einmal eine Zeit lang woanders gemacht -, das von den Tatsachen und von den juristischen Voraussetzungen her richtig bewertet. Ich kann das als Jurist alles erfassen, was die gemacht haben; und ich habe im Augenblick keinen Zweifel daran, dass die materiellrechtliche Prüfung eines Bauvorhabens ordnungsgemäß gelaufen ist.
Zu Ihrer politischen Frage: Signalwirkungen mit einer politischen Unkultur erreichen Sie dann, wenn Sie ein Bauwerk errichten, das materiell rechtswidrig ist, und dann eine Behörde nicht eingreift und ein materiell rechtswidrig errichtetes Bauvorhaben weiterhin in Betrieb lässt. Darin sind wir einer Meinung.
Wenn Sie der Rechtsauffassung wären, dass das materiell rechtwidrig ist, dann müssten Sie das darlegen. Das würde aber eine Situation erzeugen wie in einem Gerichtssaal, wo uns dann vielleicht die Präsidentin als Vorsitzende Richterin assistieren könnte, um diesen Streit zu entscheiden. Das würde ich uns allen - mit Ihrer Genehmigung - im Augenblick gern ersparen. Den Rest machen wir so. - Herzlichen Dank.
Die Frage 2 zum Thema Aufnahme und Wiederanlage von Kassenkrediten zur Zinsoptimierung stellt der Abgeordnete Hendrik Lange. Bitte sehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 20. Dezember 2011 kritisierte der Minister der Finanzen Jens Bullerjahn die kommunale Praxis der Aufnahme und Wiederanlage von
Kassenkrediten zur Zinsoptimierung. In derselben Zeitung vom 28. Dezember 2011 erklärte das Ministerium der Finanzen, in dieser Praxis Gesetzesverstöße zu erkennen, und stellte fest, dass dies vom Innenministerium zu prüfen sei.
1. Ist dem Finanzminister zwischenzeitlich bekannt, dass diese Praxis zunächst im Einklang mit der Kommunalaufsicht erfolgte, und ist ihm ferner zur Kenntnis gegeben worden, dass das Ministerium für Inneres und Sport hierzu bereits 2010 eine in der Folgezeit von den Kommunen befolgte Regelung erlassen hat?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Frage 1: Die Stadt Halle hat ohne Kenntnis der Kommunalaufsicht bereits im Jahr 2007 begonnen, zur Senkung der Kassenkreditkosten erzielte Einnahmen anzulegen und Ausgaben über den Kassenkredit zu finanzieren. Diesbezüglich möchte ich das Landesverwaltungsamt ausdrücklich in Schutz nehmen.
Im Jahr 2008 - dies geht auf die E-Mail zurück, die in Halle in den letzten Wochen die Runde gemacht hat - ist das angezeigt worden. Im Nachfolgenden gab es dann eine mit dem Innenministerium abgestimmte Antwort, worin zum Ausdruck gekommen ist, dass das Handeln der Stadt gegen die Regelungen des § 102 der Gemeindeordnung SachsenAnhalt verstoßen hat, aber angesichts des wirtschaftlichen Vorteils und der Ausschließbarkeit von Risiken ausnahmsweise geduldet werden könne. Das hatte einfach etwas mit der Zinsentwicklung zu tun. Im Jahr 2010 ist dann aber noch einmal klargestellt worden, dass das für die Zukunft zu unterbleiben hat, weil es einfach ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung ist.
Zu Frage 2: Ich kann nicht für die gesamte Landesregierung sprechen, weil ich dort eine ganz persönliche Äußerung gemacht habe, und zwar zum einen, dass es, wenn man 300 Millionen € an Kassenkrediten in der Bilanz hat, im Vergleich zu anderen Städten auffällt, zum Beispiel Magdeburg, die nicht einmal ein Zehntel hatten. Zum anderen habe ich nur darauf hingewiesen, dass es aus meiner Sicht politisch nicht hinnehmbar ist, dass man mir diese Kassenkredite wegen angeblicher Unterfinanzierung im FAG um die Ohren haut.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Flutung des Geiseltalsees wurde im April 2011 abgeschlossen. Seit dieser Zeit wartet die Region auf die Möglichkeit, nicht nur das Umfeld, sondern auch den See für den Tourismus nutzen zu können. Dass nach den Ereignissen von Nachterstedt die Notwendigkeit einer besonders intensiven Überprüfung der geologischen Verhältnisse bestand, fand Akzeptanz. Allerdings war schon für den Spätsommer 2011 eine Aussage zur generellen Nutzbarkeit, eventuell eine Teilfreigabe von Bereichen zwischen Mücheln und Braunsbedra in Aussicht gestellt worden. Im Oktober 2011 verschob die Ministerin Frau Professor Dr. Wolff diesen Termin auf den Beginn des Jahres 2012. Der Ministerpräsident Dr. Haseloff verzichtete in seinem Grußwort auf dem Neujahrsempfang des Saalekreises ganz auf eine Terminangabe.
1. Worin liegen die besonderen Schwierigkeiten, die eine Bewertung des Gutachtens der LMBV durch das LAGB so zeitaufwendig machen?
2. Welcher realistische Termin kann für eine Aussage zur Freigabe genannt werden bzw. wann kann dieser Termin genannt werden?
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Hunger darf ich im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten.
Frage 1: Worin liegen die besonderen Schwierigkeiten, die eine Bewertung des Gutachtens der LMBV durch das LAGB so zeitaufwendig machen? - Die in der Tat über mehrere Generationen angesammelten bergbaurelevanten Kennwerte sind nach Aussagen von Fachleuten nicht immer ausreichend dokumentiert und können heute nicht an jeder Stelle mit der erforderlichen Sicherheit verifiziert werden. Aus diesem Grunde müssen im Vorfeld einer Entscheidung über eine teilweise Zwi
schennutzung des Geiseltalsees besonders an den Kippenböschungen - etwa die Hälfte der Uferlinie des Geiseltalsees besteht aus Kippenböschungen - umfangreiche Nacherkundungen und Erhebungen von Bodenkennwerten durchgeführt werden.
Für die Beurteilung der Möglichkeit einer teilweisen Zwischennutzung des Geiseltalsees müssen vom LAGB die folgenden Unterlagen einer gutachterlichen Bewertung unterzogen werden:
erstens die Überarbeitung der 146. Ergänzung vom 24. November 2011 - dabei geht es um die Herstellung der Standsicherheit Südwest-Böschung im TRL Braunsbedra -,
zweitens die 147. Ergänzung vom 16. Dezember 2011 - Maßnahmen zur Vorbereitung und Sicherstellung einer territorial eingeschränkten vorzeitigen Folgenutzung im räumlichen und sachlichen Geltungsbereiches des Abschlussbetriebsplanes.
Die Zulassung der 146. Ergänzung befindet sich in der Endbearbeitung. Für eine Zulassung der 147. Ergänzung haben die Behördengutachter mit der Plausibilitätsprüfung begonnen. Die zu prüfenden Unterlagen der LMBV liegen aber bisher noch nicht vollständig vor, so dass das Gutachterteam des LAGB zwischenzeitlich für die Marina Mücheln einen eigenen geotechnischen Schnitt als Basis der Bewertung der Standsicherheit erarbeitet.
Zu Frage 2. Welcher realistische Termin kann für eine Aussage zur Freigabe genannt werden bzw. wann kann dieser Termin genannt werden? - Am 4. Oktober 2011 fand zwischen dem LAGB und der LMBV eine Arbeitsbesprechung zum Restloch Mücheln/Geiseltalsee zur Frage einer vorzeitigen Nutzung des Sees ab dem Jahr 2012 statt.
Ein weiteres Gespräch unter Beteiligung des Ministeriums wurde am 12. Oktober in Braunsbedra geführt. In diesem Gespräch, an dem auch die Bürgermeister der Anliegerkommunen teilnahmen, wurden alle Fragen zur Zwischennutzung und Teilnutzung des Geiseltalsees ausführlich diskutiert und es wurde ein Terminplan vereinbart. Im Ergebnis dieses Gesprächs wurde die Entscheidung, ob und, wenn ja, unter welchen Bedingungen eine Zwischennutzung oder Teilnutzung des Geiseltalsees möglich ist, bis Ende April 2012 in Aussicht gestellt.
LAGB und LMBV stimmen sich über geotechnisch relevante Gutachten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, zur Risikoabschätzung, zum Nutzungsumfang und zu notwendigen Verhaltensrichtlinien in Vorbereitung einer vorzeitigen Nutzung ab. Für die gutachterliche Begleitung der behördlichen Entscheidungen hat das LAGB die Leistungen des Ingenieurbüros Dr. Klostermann für die Prüfung einer möglichen Teilnutzung des Geiseltalsees gebunden.
Über den erreichten Verfahrensstand werden die Bürgermeister der Anliegergemeinden in regelmäßigen Gesprächen informiert. Ein nächster Termin wurde im Ergebnis des Gesprächs vom 12. Oktober 2011 für das Frühjahr 2012 avisiert. Es ist für Mitte März terminiert.
Vielleicht zum vorläufigen Fazit nur so viel: Bei allen Entscheidungen in diesem Zusammenhang hat die öffentliche Sicherheit höchste Priorität. - Herzlichen Dank.