(Beifall bei der LINKEN - Zurufe von der CDU: Oh! - So was! - Zurufe von Frau Bra- kebusch, CDU, und von Frau Weiß, CDU - Herr Borgwardt, CDU, meldet sich zu Wort)
Herr Kollege Gallert, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Es gibt aber die Möglichkeit, diese zu verlängern, wenn Sie eine Anfrage beantworten.
Bevor die Frage gestellt wird, begrüßen wir Gäste. Begrüßen Sie bitte herzlich Soldatinnen und Soldaten der Clausewitz-Kaserne Burg als Gäste der
Des Weiteren begrüßen wir Schülerinnen und Schüler des Fallstein-Gymnasiums Osterwieck. Herzlich willkommen!
Herr Gallert, ich möchte jetzt nicht über Klassenkampftheorien in Wettstreit treten; das haben Sie heute teilweise dargestellt.
(Zurufe von Frau Brakebusch, CDU, und von Frau Feußner, CDU - Zuruf von der LINKEN: Halten Sie sich kurz! - Weitere Zu- rufe von der LINKEN und von der CDU)
Mir geht es im Wesentlichen um Folgendes: Sie wissen ganz genau, dass die CDU bzw. die Koalition nicht gegen die Kennzeichnungspflicht ist. Nur in einem speziellen Fall, nämlich beim Einsatz von Polizisten in besonderen Einsatzlagen, ist sie dagegen. Treten Sie mit der gleichen Vehemenz dafür ein, dass Vermummte, die demonstrieren und von denen die Straftaten im Wesentlichen ausgehen, dann ebenfalls Namensschilder tragen?
(Zuruf von der CDU: Nee! - Herr Leimbach, CDU: Frage - Antwort! - Zuruf von Frau Bra- kebusch, CDU - Weitere Zurufe von der CDU)
Herr Kollege Borgwardt, wenn es wirklich um den Schutz von Polizisten vor Gewalt und dem Nachstellen nach Auseinandersetzungen geht, dann müssten wir nach all dem, was die Studien an Erkenntnissen gebracht haben, erst einmal definitiv verhindern, dass der Streifenpolizist in seinem Wohngebiet erkannt wird; denn er ist derjenige, der am massivsten der Gewalt ausgesetzt ist.
(Frau Brakebusch, CDU: Das kann doch nicht wahr sein! - Herr Bommersbach, CDU: Beantworten Sie doch die Frage! - Weitere Zurufe)
Ich sage noch einmal ausdrücklich: Sogar der Innenminister hat dazu mehrfach gesagt, er finde es gut, wenn die Polizisten mit Namensschildern dastehen. Ich finde das übrigens auch gut.
(Zurufe von der CDU: Quatsch! - Nein! - Wir können ihn ja mal fragen! - Zurufe von Herrn Leimbach, CDU, und von Herrn Rosmeisl, CDU)
Es geht jetzt um die Frage der Kennzeichnungspflicht bei Demonstrationen. Erstens. Es geht um die Verschlüsselung, also um eine verschlüsselte Nummer, die nur den polizeiinternen Strukturen bekannt ist
Zweitens. Es gibt ohnehin schon massenhaft gesetzliche Bestimmungen gegen die Vermummung; das wissen Sie auch.
Dieser Unterschied besteht darin, dass die Polizei - nicht der Demonstrant - das Gewaltmonopol des Staates ausübt.
(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN - Zurufe von Herrn Kolze, CDU, und von Herrn Leimbach, CDU)
Herr Gallert, es gibt noch eine zweite Anfrage. Möchten Sie diese auch beantworten? Es ist eine Frage des Abgeordneten Herrn Kolze.
Verehrter Herr Kollege Gallert, Sie haben mir vorgeworfen, dass ich mich in meinem Redebeitrag ausschließlich und aus Ihrer Sicht natürlich zu Unrecht auf Extremisten im linken Lager bezogen habe. Deswegen frage ich Sie: Ist Ihnen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2009, bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht am 21. Juli 2010, bekannt, wonach geurteilt wird:
Es lagen und liegen aktuell tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen der Parteien PDS, Linkspartei.PDS und DIE LINKE gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor. - Ist Ihnen das bekannt?
(Zurufe von der CDU und von der LINKEN - Frau von Angern, DIE LINKE: Das ist doch bestätigt! - Frau Edler, DIE LINKE, schüttelt den Kopf)