Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Auflösung des Freihafens in Hamburg Ende des kommenden Jahres werden auch technisch bedingte Hindernisse für dreilagige Containertransporte entfallen. Bereits jetzt überlegen die Unternehmen, wie sie diesen unbestrittenen Transportvorteil, der auf absehbare Zeit nur bis Magdeburg besteht, ausnutzen können. Containerschiffe brauchen keine Wassertiefe von 2,50 m, auch nicht wenn sie dreilagig sind, weil ein Container im
Durchschnitt lediglich 14 t wiegt, diese hohe Tonnage nicht auf das Schiff wirkt und die Wassertiefe daher auch geringer sein kann.
Gelingt es, ein geeignetes System am Markt zu etablieren, wird das die Logistikaktivitäten am Knoten Magdeburg sehr beflügeln. Wie viele Chancen die Logistik bieten kann, insbesondere im Süden Sachsen-Anhalts, können wir beobachten. Wir wollen dem kein Ende bereiten.
Die in Sachsen-Anhalt gelegenen Flussabschnitte werden von ca. 150 Unternehmen für Transportzwecke benutzt. Dies ergab eine Erhebung im März 2011, die ich auch Ihnen gern zur Verfügung stellen würde. Erklären Sie diesen Unternehmen einmal, wie Sie die Transportketten zukünftig organisieren wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen bietet den richtigen Ansatz. Es ist Zeit, den veränderten Rechtsrahmen zu bewerten, aber auch die sich verändernden technischen Möglichkeiten für die Elbe zu nutzen. Hierfür bedarf es eines breiten Konsenses aller Beteiligten.
Ich begrüße ausdrücklich die Unterstützung, die in dem Antrag der Regierungsfraktionen zum Ausdruck kommt. Vom Bund ist ohnehin beabsichtigt, die Abstimmung bzw. Anhörung zum Gesamtkonzept später auch auf die internationale Ebene zu heben. Diesbezügliche Gespräche mit der Republik Tschechien wird es also geben.
Aus meiner Sicht sollte dem Antrag der Regierungsfraktionen zugestimmt werden. Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit. - Herzlichen Dank.
Doch bevor wir die Nachfragen zulassen, möchte ich Gäste im Haus begrüßen. Bitte begrüßen Sie mit mir Seniorinnen und Senioren der Kreisverwaltung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aus Bernburg. Herzlich willkommen im Hause!
Minister Herr Webel, mir liegt ein Brief des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an Herrn Burkhard Lischka, MdB, vor. In diesem Brief wird ausgeführt, welche Arten von Schiffen auf der Elbe welchen Tiefgang brauchen. Daraus geht eindeutig hervor, dass weder Schubleichter noch Motorschiffe, dreilagig beladen, bei einer Wassertiefe von 1,60 m fahren könnten.
Ich frage Sie: Welche Art von Schiffen haben Sie denn im Sinn, wenn Sie von der Schiffbarkeit der Elbe sprechen?
Herr Weihrich, bei der Schiffbarkeit der Elbe geht es nach wie vor um die Aussage des Bundes, an 345 Tagen im Jahr die Wassertiefe von 1,60 m zu garantieren. Dieses Ziel unterstützen die Länder eindeutig. Dabei sind wir auch einer Meinung mit der Schifffahrt. Natürlich wäre uns auch eine größere Wassertiefe lieb. Wir könnten auch eine Wassertiefe von 2,50 m an 345 Tagen fordern. Aber diese Forderung stellen wir nicht, weil wir den Konsens zwischen dem Bund, den Ländern und der Schifffahrt, eine Wassertiefe von 1,60 m zu garantieren, mittragen.
Herr Minister, in dem von Ihnen erwähnten Eckpunktepapier, worauf sich auch der Antrag der Koalitionsfraktionen bezieht, ist ausdrücklich ausgeführt, dass ein Ausbau der Elbe zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auch künftig nicht stattfinde. Ihre Aussage in Bezug auf das niedersächsische Gebiet interpretiere ich so, dass Sie diesen Ausbau unterstützen würden, obwohl er dem Eckpunktepapier widerspricht.
Die zweite Frage: Sie haben gesagt, die Elbe sei kein frei fließender Fluss. Dass die Elbe nicht in Gänze frei fließend ist, ist, so denke ich, klar. Aber die Elbe ist der einzige Fluss in Mitteleuropa, der in großen Teilen frei fließend ist. Das geht auch aus sämtlichen Papieren, die zusammen mit den Anrainern erarbeitet wurden, hervor. Wer hat Ihnen denn aufgeschrieben, dass es kein frei fließender Fluss ist?
Herr Lüderitz, zur ersten Frage: Für mich sind Unterhaltungsmaßnahmen bei Bauwerken an der Elbe, ob nun bei Buhnen oder bei anderen Dingen, keine Ausbaumaßnahmen, sondern reine Unterhaltungsmaßnahmen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Es haben mindestens drei Redner - der Ministerpräsident, Frank Scheurell und auch ich - gesagt, die Elbe ist kein frei fließender Fluss, weil es keinen Meter Ufer gibt, der in den letzten Jahrhunderten nicht von Menschenhand gestaltet worden ist.
Das, was die Niedersachsen vorhaben, ist ein Ausbau, eine Erweiterung. Dort sind bisher keine Buhnen oder Ähnliches vorhanden. Wenn ich sie neu schaffe, dann ist das ein Ausbau, ein Erweiterungsbau. Wenn Sie das unterstützen, dann sind Sie gegen dieses Eckpunktepapier.
Herr Webel, ich möchte noch einmal konkreter nachfragen: Welche Maßnahmen sind denn Ihrer Meinung nach geeignet, um das Ziel einer Fahrrinnentiefe von 1,60 m zu erreichen, wenn mit den derzeitigen Maßnahmen, den Unterhaltungsmaßnahmen, also mit der Wiederherstellung der Buhnen in den letzten Jahren, dieses Ziel nicht erreicht werden konnte? Welche Maßnahmen sind es denn dann? Können Sie darauf bitte sehr konkret antworten?
Frau Abgeordnete Frederking, Sie kennen die Unterhaltungsmaßnahmen, mit denen man die Fließgeschwindigkeit so gestalten möchte, dass man
auch bei Niedrigwasser eine Fahrrinnentiefe von 1,60 m erreicht. Wenn Sie genaue Informationen haben wollen, dann bekommen Sie die von mir schriftlich nachgeliefert, weil ich kein Wasserbauexperte bin.
Danke schön. Weitere Nachfragen gibt es nicht. - Dann fahren wir in der Debatte fort. Es spricht nun für die Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Bergmann.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich brauche viele politische Statements aus meiner vorherigen Rede nicht zu wiederholen und kann es kurz machen.
Ich glaube, wir brauchen bestimmte Dinge hier im Plenum nicht auszudiskutieren, die in den Ausschüssen oder in anderen Runden besser aufgehoben sind. Das betrifft die Frage, wie man zu der Fahrrinnentiefe von 1,60 m kommt oder auch nicht.
Herr Erdmenger, ich gebe Ihnen übrigens unbestritten Recht. Unabhängig davon, dass es ein politisches Ziel der Koalition gibt, das auch im Eckpunktepapier verankert ist, halte ich es für schwierig, eine Fahrrinnentiefe von 1,60 m an 345 Tagen im Jahr zu erreichen.
Das sind aber Dinge, über die wir hier nicht diskutieren sollten. Darüber muss man, glaube ich, an anderer Stelle diskutieren. Deswegen gebe ich Ihnen auch völlig darin Recht, dass wir dringend in einen Dialog darüber eintreten müssen.
Sie haben außerdem erwähnt - diesbezüglich wollte ich Ihnen kurz widersprechen -, dass wir uns nicht so richtig zuständig fühlen. Sie hatten sich auch auf unseren Antrag bezogen.
Ich will noch einmal sehr deutlich sagen, dass sich das Land hinsichtlich der Elbe natürlich an den Stellen zuständig fühlt, wo es zuständig ist, und sein Bestes tut.
Ich will zwei Beispiele nennen. Die Biosphärenreservatsverwaltung ist im Rahmen der Baumaßnahmen für die FFH-Verträglichkeitsprüfung zuständig und pflegt eine gute Kooperation mit denen, die zu bauen und zu planen haben. Wir haben gestern die Biosphärenreservatsverwaltung durch eine entsprechende eigene Verwaltung auch etwas „geadelt“. Ich weiß, was sie leistet. Das ist super.
Ich verweise auch auf das Hochwasserschutzkonzept des Landes, in dem wir noch einige Deichrückverlegungen vorgesehen haben, um mehr Auendynamik und mehr Flussdynamik insgesamt zu erreichen, um einen besseren Hochwasserschutz
Der Umweltminister ist zwar jetzt nicht anwesend. Aber ich glaube, dass wir auf dieses Konzept alle ein bisschen stolz sind.
Ein letzter Punkt, den ich ansprechen möchte. Ich höre oft von der Seite der Wasser- und Schifffahrtsämter, dass manche ökologisch gut gemeinten Planfeststellungsverfahren daran scheitern, dass sich die Umweltverbände angeblich verweigern, da es, weil es sich um Planfeststellungsverfahren handelt, wie ein Neubau aussieht.
Vielleicht können Sie von Ihrer Seite einmal mithelfen, dass wir diese schwierige Situation zwischen den Umweltverbänden auf der einen Seite und den Wasser- und den Schifffahrtsämtern auf der anderen Seite bereinigen, damit wir hierbei einen Schritt weiterkommen. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Abgeordneter Bergmann. Herr Kollege Bergmann, es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Weihrich. Möchten Sie diese beantworten?