Protokoll der Sitzung vom 07.06.2012

Ich verweise auf die Gesetzesbegründung. Darin steht wörtlich, dass Fachaufgaben nicht zu den klassischen Verwaltungsaufgaben einer oberen Vollzugsbehörde, also des Landesverwaltungsamts, gehören. Ich möchte hinzufügen: schon gar nicht des Ministeriums.

Auch der Verweis auf den Harz, Herr Leimbach, ist insofern nicht zutreffend, als im Harz eine länderübergreifende Zusammenarbeit geleistet werden muss.

(Zuruf von Herrn Leimbach, CDU)

Daher denke ich, dass die Zuordnung zum Ministerium in diesem Fall gerechtfertigt ist, aber nicht im Fall der anderen Großschutzgebiete.

Aus meiner Sicht sind die Synergieeffekte ganz entscheidend, die hierbei genutzt werden sollen. Bei einem Personalrückgang von 30 % müssen sämtliche Synergieeffekte mit den Facharbeiten, die im Landesamt für Umweltschutz zu erledigen sind, genutzt werden. Deswegen sind wir der Auffassung, dass eine Unterstellung unter das Landesamt für Umweltschutz richtig gewesen wäre.

Noch ein letzter Satz zu dem Änderungsantrag der LINKEN. Ich finde es schade, dass Sie ihn hier nicht noch einmal gestellt haben. Wir hätten diesem Änderungsantrag zugestimmt. Wir sind auch der Meinung, dass man mit den Beiräten durchaus Akzeptanz in der Region schaffen könnte. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Herr Weihrich. - Für die Landesregierung spricht Minister Herr Dr. Aeikens.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank an die Regierungsfraktionen für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs. Ich bedanke mich auch beim Landtag für die zügige Beratung.

Unsere Großschutzgebiete sind unsere Schätze, meine Damen und Herren. Sie dokumentieren, dass wir in verschiedenen Regionen des Landes über vielfältige intakte Naturen verfügen. Sie dokumentieren den Willen der Landesregierung, diese Gebiete unter einen besonderen Schutz zu stellen und einer besonderen Entwicklungsperspektive zuzuführen.

Das Biores Mittelelbe ist eine Erfolgsstory. Das Biores Südharz - dort wird die internationale Anerkennung angestrebt - findet ebenfalls eine positive Entwicklung und zunehmend positive Resonanz in der Region. Daher kann ich die Kritik von Herrn Lüderitz in keiner Weise verstehen, der die Landesregierung bezüglich der Entwicklung der Biores Südharz kritisiert hat.

Meine Damen und Herren! Biosphärenreservate und Großschutzgebiete sind Angebote an die jeweilige Region, gute Angebote, gut gemeinte Angebote, großzügige Angebote. Es steht der jeweiligen Region frei, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Die Landesregierung ist auf sehr guten Wegen, hierbei mit den regionalen Vertretern zu einem Konsens zu kommen, und, da es gute Gründe für die internationale Anerkennung gibt, die Zustimmung aller Bürgermeister und Räte zu bekommen. Wir sind auf guten Wegen, Herr Lüderitz. Wenn Sie uns dabei helfen, die zu überzeugen, die vielleicht noch überzeugt werden müssen, führt das sicherlich zu einem guten Ergebnis.

(Herr Lüderitz, DIE LINKE: Was ist mit Ihrem Koalitionspartner?)

- Herr Lüderitz, unser Koalitionspartner hilft uns, wo er kann. Aber wenn auch die Opposition noch mithilft, kann das Ergebnis doch nur besser werden.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte noch kurz auf die Thematik der Beiräte eingehen. Wir haben in allen Fällen installierte Kommunikationsstrukturen, die sich bewährt haben. Das müssen wir nicht gleich machen. Der Beirat im Südharz hat sich sehr bewährt. Ich danke dem Vorsitzenden, Herrn Leimbach, der einen sehr guten Job gemacht hat. Auch die Kommunikationsstrukturen in den anderen Regionen funktionieren. Hieran bedarf es keiner Änderung.

Wenn die Bürgermeisterin von Oebisfelde, die ich sehr schätze, die im Übrigen Ihrer Partei angehört, einen Beirat möchte, bin ich gern bereit, mit ihr noch einmal darüber zu reden. Ich war kürzlich bei ihr zu Gast. In der Region wurde mir gegenüber der Wunsch nicht sehr intensiv vorgetragen.

Ich bin der Auffassung, meine Damen und Herren, dass wir, wenn wir die Zuständigkeiten in ministerieller Hand haben, die selbständigen Einheiten vor Ort aufrechterhalten, adäquate Strukturen haben, um effizient Verwaltung zu betreiben und den Großschutzgebieten den erforderlichen Stellenwert zu geben, den sie innerhalb unseres Bundeslandes, aber auch hinsichtlich der Außenwirkung verdient haben. Ich freue mich auf die zusätzliche ministerielle Zuständigkeit für diese interessante und spannende Aufgabe.

Herzlichen Dank noch einmal an den Landtag für die zügige Beratung.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr, Herr Minister Dr. Aeikens. - Ich gehe davon aus, dass nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, erneut die Debatte zu eröffnen. - Das scheint nicht der Fall zu sein.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Drs. 6/1140. Ich frage, ob ich über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit abstimmen lassen kann, also über die einzelnen Bestimmungen und die Gesetzesüberschrift insgesamt. - Ich sehe Kopfnicken.

Wer der Drs. 6/1140 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9:

Zweite Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/1023

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres - Drs. 6/1159

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1183

Die erste Beratung fand in der 25. Sitzung des Landtages am 27. April 2012 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Kolze. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt in der Drs. 6/1023 brachten die Fraktionen der CDU und der SPD im Ergebnis der Evaluierung der Maßnahmen zum Einsatz des IMSI-Catchers in der 25. Sitzung des Landtages am 27. April 2012 ein.

Mit dem Gesetzentwurf soll außerdem das Verfassungsschutzgesetz unabhängig von der Bezeichnung des Ministeriums, das für den Verfassungsschutz zuständig ist, gestaltet werden.

Der Landtag überwies den Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres.

Der Innenausschuss befasste sich in der 18. Sitzung am 10. Mai 2012 erstmals mit dem Gesetzentwurf und beschloss, den Landesbeauftragten

für den Datenschutz zu bitten, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern. Zu der Beratung lag dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.

In der darauf folgenden Beratung am 29. Mai 2012 lag dem Ausschuss für Inneres die Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vor. Er wurde zu dieser Beratung auch eingeladen, damit die Abgeordneten Gelegenheit hatten, Fragen, die sich aus der Stellungnahme ergeben, beantwortet zu bekommen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte einen Änderungsantrag vor, in dem sie den Einsatz eines IMSI-Catchers auf den Fall schwerwiegender Gefahren einschränken wollte. Außerdem sollte die Rechtsgrundlage in Verbindung mit der Pflicht einer unabhängigen Evaluierung beschlossen werden. Der Änderungsantrag wurde bei 5 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt.

Ein mündlich eingebrachter Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, welcher eine veränderte Fassung des § 2 des Gesetzentwurfs zum Inhalt hatte, fand ebenfalls keine Mehrheit.

Auf der Grundlage der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erarbeitete der Ausschuss für Inneres mit 7 : 5 : 0 Stimmen die Ihnen in der Drs. 6/1159 vorliegende Beschlussempfehlung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Für die Landesregierung spricht Minister Herr Stahlknecht. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den regierungstragenden Fraktionen außerordentlich dankbar für die Einbringung und die zügigen Beratungen; denn der IMSI-Catcher ist ein notwendiges technisches Hilfsmittel für den Verfassungsschutz, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu identifizieren.

Die dort gewonnenen Erkenntnisse sind zwingende Voraussetzung für die Verfassungsschutzbehörde, um derartige verdeckt installierte Verbindungen anschließend mittels einer Beschränkungsmaßnahme nach dem Artikel-10-Gesetz überwachen zu können.

Ich bin mir sicher, dass wir den Herausforderungen von Extremismus - egal welcher Richtung - und Terrorismus nur begegnen können, wenn der für

die Vorfeldaufklärung zuständige Verfassungsschutz in die Lage versetzt wird, Erkenntnisse über Strukturen und Strategien von Extremisten und Terroristen zu gewinnen. Daher noch einmal meinen herzlichen Dank für die guten und zügigen Beratungen.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem für den Verfassungsschutz doch so wichtigen Gesetzesvorhaben. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Minister. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Frau von Angern.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Meine Fraktion wird die heute vorliegende Beschlussempfehlung ablehnen und damit der Änderung des Verfassungsschutzgesetzes in Sachsen-Anhalt nicht zustimmen.

Ich könnte es mir nun leicht machen und lediglich auf meine Rede aus der ersten Lesung verweisen. Inhaltlich hat sich an den Gründen für unser ablehnendes Verhalten heute nichts geändert.