Vielen Dank für die Genehmigung, Frau Präsidentin. - Ich habe eine Nachfrage. Wenn sie nicht sofort beantwortet werden kann, dann bitte ich im Nachgang um die Beantwortung.
Vor einigen Wochen fand vor Ort eine Veranstaltung statt, bei der auch Vertreter der Nasa GmbH im Auftrag des Landes zugegen waren. Während dieser Veranstaltung sind Zusagen getätigt worden, vergleichende Berechnungen vorzulegen, die die Kosten, die entstehen, wenn dieser Haltepunkt wieder errichten werden würde, und die Kosten, die für eine alternative Bedienform, hier die Einsetzung der Personenbeförderung über Busverkehre, entstehen, gegenüberstellen. Diese Daten, diese Berechnungen sind nach Auskunft des Ortsbürgermeisters von Jütrichau Herrn Bunge bis zum gestrigen Tage nicht eingegangen.
Meine Frage bezieht sich darauf: Können Sie sagen, wann mit der Beantwortung oder Vorlage der entsprechenden Vergleichsberechnung zu rechnen ist?
Lieber Herr Kollege Hövelmann, da Ihre Frage jetzt ordnungsgemäß in guter Qualität durch unsere beiden Damen protokolliert sein wird, werde ich Frau von Arnim bitten, dieses Protokoll dem zuständigen Minister nach seiner Rückkehr vorzulegen, der Ihnen das unverzüglich beantwortet. Einverstanden? - Danke.
Ich würde mich auch dem Verfahren anschließen, das Herr Hövelmann bei der vorhergehenden Frage genannt hat. Mich würde interessieren, was zur Verteuerung der Wiedererrichtung geführt hat. Nach dem seinerzeitigen Vorhaben waren 200 000 € vorgesehen. Nach den jetzt vorliegenden Erkenntnissen soll dieser Preis bei 800 000 €
liegen. Es muss irgendwo eine entsprechende Berechnungsgrundlage vorhanden sein. Ich würde daran interessiert sein, zu erfahren, warum es zu solch einer drastischen Verteuerung kommt.
Lieber Herr Grünert, auch dazu wählen wir mit Ihrem Einverständnis das von mir gegenüber dem Kollegen Hövelmann angeregte Verfahren. - Danke schön.
Danke sehr, Herr Minister für das Entgegennehmen der Fragen, die noch zusätzlich gestellt wurden. - Jetzt haben wir die Fragestunde beendet.
Bevor wir in den Tagesordnungspunkt 11 einsteigen haben wir die Freude, Damen und Herren des Kirchenvereins Altjeßnitz bei uns begrüßen zu können. Seien Sie herzlich willkommen!
Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Einkommensteuerrecht als Schritt zur Öffnung der Ehe
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Bundesrepublik Deutschland nahm im Jahr 2001 mit dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft eine Vorreiterrolle ein, eine Vorreiterrolle, weltweit. Inzwischen haben Staaten wie die Niederlande, Belgien, Spanien, Südafrika, Norwegen, Schweden, Portugal, Island, Kanada, Argentinien sowie fünf Bundesstaaten der USA mit ihrer Gesetzeslage Deutschland weit an Liberalität überholt. In diesen Staaten ist die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft der Ehe gleichgestellt und die Zivilehe für Personen gleichen Geschlechts eingeführt.
Gleichgeschlechtlichen Paaren, von denen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2010 rund 63 000 in einem gemeinsamen Haushalt lebten und 23 000 verpartnert waren, ist jedoch hierzulande bis heute die Ehe verwehrt. Dies stellt eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität dar.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern daher eine Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gibt es keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten.
Nach einer Studie der SPD-nahen Friedrich-EbertStiftung aus dem Jahr 2011, „Die Abwertung der Anderen“, stimmte die Mehrheit der dort Befragten der Ehe zwischen zwei Frauen bzw. zwei Männern zu und befürworteten diese.
In diesem Zusammenhang steht auch unsere Forderung nach einer längst überfälligen Ergänzung des Artikels 3 Abs. 3 des Grundgesetzes sowie Artikel 7 Abs. 3 unserer Landesverfassung durch das ausdrückliche Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität.
Die Verfassungen mehrerer Bundesländer enthalten bereits ein solches Verbot der Ungleichbehandlung. Wir finden das zum Beispiel in Brandenburg, Berlin, Bremen oder Thüringen.
Trotz Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft sind gleichgeschlechtliche Paare noch immer in zahlreichen Rechtsbereichen gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft unter anderem und insbesondere das Steuerrecht.
Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir keinesfalls - das sage ich hier ausdrücklich - von unserer Forderung nach einer generellen Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare abrücken. Wir wollen ihn vielmehr als einen weiteren, wenn auch kleinen, aber deutlichen Schritt hin zum Abbau von Diskriminierung und Ungleichbehandlung verstanden wissen.
Zugegebenermaßen, im Jahressteuergesetz 2010 ist eine Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Grunderwerbsteuerrecht geregelt, jedoch werden gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen und Lebenspartner entsprechend dem Lebenspartnerschaftsgesetz bei der Einkommensteuer noch immer wie Ledige behandelt. Sie haben nach den maßgeblichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes nicht die Möglichkeit einer Zusammenveranlagung mit dem damit verbundenen Splittingverfahren, dem sogenannten Ehegattensplitting. Weitere Unterschiede bestehen im Steuerklassenwahlrecht, im Altersvermögensrecht und in der Abgabenordnung.
Sachliche Gründe für diese unterschiedliche Behandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Gegensatz zur Ehe kann ich nicht erkennen.
Zwischen beiden Formen des Zusammenlebens bestehen keine wesentlichen Unterschiede, die in Bezug auf die Einkommensbesteuerung eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen würden. Gerade der Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit als tragendes Prinzip des Einkommensteuerrechts gebietet die gleiche steuerliche Berücksichtigung der Belastung, die sich aufgrund der Lebenspartnerschaft in Entsprechung zur geschlechterverschiedenen Ehe ergibt.
So begründet zum Beispiel die eingetragene Lebenspartnerschaft die gleichen Unterhalts- und Einstandsverpflichtungen wie die Ehe. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht in wiederholter Rechtsprechung so herausgestellt. Folgerichtig haben die Finanzgerichte mehrerer Länder, so unter anderem die Finanzgerichte von Niedersachsen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Bremen, jüngst für eine Gleichstellung in der Einkommensteuer geurteilt. Auch der Bundesfinanzhof hat in diesem Sinne entschieden.
Weiterhin haben sich die Abteilungsleiter der obersten Finanzbehörden Anfang dieses Jahres darauf verständigt, eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern auf Einspruch und Antrag im Wege der Aussetzung der Vollziehung die steuerliche Zusammenveranlagung sowie die Vergabe der entsprechenden Lohnsteuerklassen zu gewähren. Dem hat sich auch Sachsen-Anhalt mit entsprechender Verfügung der Oberfinanzdirektion vom 22. März dieses Jahres angeschlossen.
Wir begrüßen ausdrücklich diese Verständigung auf ein einheitliches Verwaltungshandeln, auch wenn sich der Bundesfinanzminister weiterhin sehr skeptisch zeigt, sich zunächst sperrte, wie im „Spiegel“ zu lesen war, und auch nach wie vor dieser Verfahrensweise nur halbherzig gegenübersteht. Er hält vielmehr eine bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung nicht für erforderlich, sondern überlässt es weiterhin den einzelnen Bundesländern, den Betroffenen einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren.
Meine Damen und Herren! Diese Verständigung auf Landesebene ersetzt aber keine notwendige gesetzliche Regelung im Einkommensteuerrecht durch den Bundesgesetzgeber. Der Verweis der Betroffenen wegen des noch geltenden Rechts auf
Rechtsbehelfe ist unbefriedigend und sowohl für die Finanzämter als auch für die Betroffenen mit übergroßem Aufwand verbunden.
Da alle Einkommensteuerpflichtigen Jahr für Jahr der Einkommensteuer unterliegen, ist es dringend geboten, umgehend eine Änderung des Einkommensteuerrechts herbeizuführen, um für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu erreichen und die nach geltendem Recht bestehende Diskriminierung und Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerinnen und Lebenspartner abzubauen.
Wir nehmen daher die Landesregierung und insbesondere den Finanzminister beim Wort. Minister Bullerjahn hat auf meine Kleine Anfrage erklärt - Sie können die Drs. 6/1046 vom 24. April dieses Jahres nachlesen -, einer Bundesratsinitiative, die darauf abzielt, eingetragene Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht gleichzustellen, aufgeschlossen gegenüberzustehen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung mit diesem Antrag daher auf, ihren Worten auch Taten folgen zu lassen und sich im Bundesrat aktiv für eine Änderung der Gesetzeslage mit dem Ziel der Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe einzusetzen, zunächst im Einkommensteuerrecht. Ich bitte um Direktabstimmung unseres Antrages, um Zustimmung und danke.
Danke sehr, Frau Lüddemann, für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht in Vertretung des Finanzministers Frau Professor Dr. Kolb.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich spreche heute hier zwar in Vertretung des Finanzministers, aber zu dem Thema könnte ich auch als Ministerin für Justiz und Gleichstellung Stellung nehmen. Auch die Justizminister haben in der Vergangenheit versucht, gerade im zivilrechtlichen Bereich, eine Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften mit Ehepartnern zu erreichen.