und natürlich auch, was die ersetzende Schulform versus die der integrativen Gesamtschule angeht. Das sind ganz klar zwei Unterschiede. Ansonsten muss man sagen: Es gibt natürlich eine große inhaltliche Nähe an diesem Punkt. Über alles Weitere können wir gern im Ausschuss diskutieren.
Vielen Dank, Herr Minister. - Dann steigen wir in die Debatte ein. Zunächst spricht der Redner der CDU-Fraktion, Herr Abgeordneter Güssau.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für mich ist es eine Premiere, heute als bildungspolitischer Sprecher der CDULandtagsfraktion zu Ihnen sprechen zu dürfen.
Lieber Jürgen Weigelt, ich grüße dich von dieser Stelle aus. Alles Gute, auch gesundheitlich, dass es mehr Fortschritte gibt! Jürgen, alles Gute!
Meine Damen und Herren! Bevor ich zu meinem Debattenbeitrag komme, sehr geehrte Frau Bull, eine kleine Replik: Sie machen es als Landesvorsitzende in spe ganz geschickt, wenn Sie die Sekundarschule in einen bestimmten Zusammenhang rücken und das Wort „Restschule“ in einem Satz bringen. Sie haben nicht gesagt, dass es eine Restschule ist, aber an dieser Stelle beginnt für mich schon Diffamierung.
Sie müssen an dieser Stelle unbedingt aufpassen, dass Sie verbal abrüsten und verbal dekontaminieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie kennen mich noch nicht in meiner Eigenschaft als bildungspolitischer Sprecher. Ich kann Ihnen nur so viel sagen: Ich habe von 1988/89 bis 2006 ununterbrochen als Lehrer gearbeitet und vor Schülern gestanden.
Mein heutiger Debattenbeitrag bezieht sich auf nichts Geringeres als auf die 14. Novelle zum Schulgesetz, die sich im Wesentlichen mit der einzuführenden Gemeinschaftsschule auseinandersetzt.
Gestatten Sie mir deshalb eine kurze Rückschau, woher wir kommen, um bis an diesen Punkt gelangt zu sein, um danach einen kurzen Ausblick zu geben, wohin wir mit der 14. Novelle zum Schulgesetz wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die CDU-Bildungspolitik war das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen im letzten Jahr nicht unbedingt ein erfreuliches Ereignis.
Sie werden aber sehen, meine Damen und Herren von der Opposition, dass ich am Ende meiner Rede durchaus etwas Positives aus dieser Entwicklung schlussfolgern werde.
Die CDU-Bildungspolitik musste zum Abschluss der Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner SPD die Kröte Gemeinschaftsschule schlucken. Diese Kröte war groß und schmeckte nicht jedem in unseren Reihen.
Die Bildungspolitik tat dies nicht aus Leidenschaft oder gar Überzeugung, sondern aus Einsicht in die Realität der politischen Lage. Sicherlich, es dauerte eine gewisse Zeit, bis wir uns an den Gedanken der Gemeinschaftsschule gewöhnt hatten.
Die Formulierung aus der Koalitionsvereinbarung, nach der - ich zitiere - „die Gemeinschaftsschule auf freiwilliger Basis durch gesetzliche Festschreibung als gleichberechtigte Schulform und vollwertiges Angebot in der Schullandschaft SachsenAnhalts zu ermöglichen“ war, ist auch uns Verpflichtung. Dort, wo Eltern, Schulträger und Planungsträger dies freiwillig wollen, soll es Gemeinschaftsschulen geben. Die Vielfalt macht es, meine Damen und Herren, nicht mehr und nicht weniger.
Ich bin der Landesregierung dafür dankbar, dass wir als Koalitionsfraktionen frühzeitig in Gespräche über das Projekt der 14. Novelle zum Schulgesetz eingebunden wurden. Das hat es bisher so noch nicht gegeben. Ich habe mir sagen lassen: Das war auch vor meiner Zeit in diesem Hause nicht der Fall. Deshalb mein ausdrücklicher Dank an dieser Stelle an Herrn Minister Stephan Dorgerloh persönlich, der die Gespräche in sehr vertrauensvoller Weise begleitet hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie sind wir nun zu dem vorliegenden Entwurf der Novelle zum Schulgesetz gelangt, zu einem Entwurf, von dem ich meine, dass er auch die deutliche Handschrift der CDU-Fraktion, der CDU-Bildungspolitik trägt? Welche Argumente lagen auf dem Tisch?
war so groß, dass wir uns als CDU-Bildungspolitiker von vornherein der Aufgabe nicht gewachsen sahen, diesem Wunsch grundsätzlich zu widersprechen.
Ich bin der Auffassung, dass es uns dennoch in einigen für uns wesentlichen Punkten gelungen ist, CDU-Bildungspolitik einzubauen. Das wird uns die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf erleichtern.
Zum einen ist die Formulierung zu nennen, die die Schülerbeförderung in dem Fall regelt, in dem Eltern ihr Kind zum nächstgelegenen Gymnasium oder zu einer Sekundarschule schicken wollen. An dieser Stelle war uns wichtig - das spiegelt auch die Beratung auf höchster Ebene wider -, dass keine Besserstellung der Gemeinschaftsschule gegenüber den Schulformen des gegliederten Schulwesens erfolgt.
In § 71 in der Fassung des Entwurfs heißt es: Wenn es um die Aufwendungen für den Besuch der nächstgelegenen Sekundarschule oder des nächstgelegenen Gymnasiums geht, wird gewährleistet, dass Eltern auch die Kosten für den Weg zur nächstgelegenen Sekundarschule oder zum nächstgelegenen Gymnasium erstattet bekommen und eben nicht mit neuen Kosten rechnen müssen.
Ein anderer Aspekt betrifft die Frage: Was passiert eigentlich, wenn sich der Schulträger und die Gesamtkonferenz einer Gemeinschaftsschule nicht mehr mit dem gegebenen Konzept einer Gemeinschaftsschule identifizieren und den Status quo verändern wollen?
Wir standen und stehen als CDU auf dem Standpunkt, dass dann eine Gemeinschaftsschule durch die Aktualisierung ihres Konzepts - so lautet die Formulierung - rückumgewandelt werden kann. Dies wird sicherlich nicht die Regel sein, aber wir wollten diese Möglichkeiten wenigstens in das Gesetz aufnehmen und nicht von vornherein ausschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schließlich komme ich zu einem Punkt, der uns als Parlamentariern sicherlich allen am Herzen liegt. In § 5b Abs. 7 soll eine Regelung aufgenommen werden, nach der der zuständige Landtagsausschuss, also der Ausschuss für Bildung und Kultur, über den Inhalt von Verordnungen, die die Gemeinschaftsschule betreffen, in Kenntnis zu setzen ist und diesen zustimmen muss.
Dies ist durchaus als ein Entgegenkommen des Kultusministeriums zu werten und stärkt die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten. So hat
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist deutlich geworden, dass dieser Gesetzentwurf die Handschrift der CDU mitträgt, natürlich auch die unseres Koalitionspartners.
Ich wiederhole mich und komme zu meiner eingangs getroffenen Feststellung zurück, nach der die Art und Weise der Beratung für alle Beteiligten in diesem frühen Stadium neu war: Die Novelle eröffnet den Spielraum für eine neue Schulform in Sachsen-Anhalt. Sie erweitert damit die Möglichkeiten für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte in nicht unerheblichem Maße.
Ob der neuen Schulform Erfolg beschieden sein wird, wird die Zukunft offenbaren. In jedem Falle leidet mit diesem Entwurf per se keine der bisher existierenden weiterführenden Schulformen Sekundarschule, Gymnasium und Gesamtschule. Das war uns wichtig und soll noch einmal unterstrichen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich auf die parlamentarische Beratung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Wir haben die Vorstellung von Frau Bull schon gehört. Wir werden sie selbstverständlich mit beraten. Ich sehe diesen Beratungen mit Ruhe und einer Portion Gelassenheit entgegen.
Zu Ihrem Konzept, welches Sie heute vorgestellt haben, sehr geehrte Frau Kollegin Bull - um das mit einem Bibelzitat zu belegen -, sage ich: Dieses Konzept ist alter Wein in neuen Schläuchen. Sollten Sie Probleme mit Bibelzitaten haben, kann ich das für Sie umdichten und sagen: Es ist junger Wein in alten Schläuchen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der guten Ordnung halber möchte ich an dieser Stelle erwähnen, dass wir den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Landesentwicklung und Verkehr überweisen wollen. - Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Kollege Güssau. Es gibt eine Anfrage des Abgeordneten Herrn Gallert. Möchten Sie sie beantworten? - Ja.