Gerade das wäre aber die wahrscheinlich einzige wesentliche und wirkliche Innovation hin zu mehr Durchlässigkeit, hin zu einer perspektivischen Aufhebung der Trennung und letztlich zur Aufhebung der getrennten Bildungsgänge.
Nun frage ich Sie: Wozu brauche ich eine neue Schulform, wenn vieles davon bereits in den Sekundarschulen möglich ist? Die Kooperation mit den Gymnasien ist schon jetzt möglich. Das macht die Albert-Schweitzer-Schule in Aschersleben. Die zweite Fremdsprache - das habe ich soeben gesagt - wird angestrebt. Es ist eine Kann-Regelung. Das ist bereits jetzt möglich, und zwar in allen weiterführenden Schulen.
Die Frage des auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterrichts ist im Wesentlichen auch vom Leben überholt worden, meine Damen und Herren. Es machen nämlich nur noch sehr wenige. Darauf verweist die Kleine Anfrage meines verehrten Kollegen Matthias Höhn. Darüber hinaus haben Sie die Kriterien für den auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht - Gott sei Dank; das ist auch in Ordnung - so weit heruntergeschraubt. Das ist doch jetzt nicht wirklich der Renner.
Worin soll nun der Gewinn einer Gemeinschaftsschule bestehen? Worin besteht der Unterschied zu den guten Sekundarschulen? Worin besteht der Unterschied zur integrierten Gesamtschule? - Ich kenne, ehrlich gesagt, keinen Abschluss, den man an der integrierten Gesamtschule nicht bekommen kann, der nun in der Gemeinschaftsschule möglich ist. Keine Ahnung!
Wozu brauche ich eine neue Schulform, wenn die eigentliche Innovation, der eigentliche Schritt zum längeren gemeinsamen Lernen, so klein er auch ist, meine Damen und Herren, nur eine KannBestimmung ist? - Diese Möglichkeit könnte man allen Sekundarschulen auch jetzt eröffnen. Man kann es schon jetzt sogar freiwillig eröffnen. Man kann meinetwegen auch von „Gemeinschaftsschule“ reden, obwohl ich immer mit solchem - na ja, ich will nicht so sagen - Etikettenschwindel
nicht ganz so glücklich bin. Aber, meine Damen und Herren, Sie müssen sich den Vorwurf schon gefallen lassen. Ihr Modell der Gemeinschafts
Noch dazu schaffen Sie einen Sonderling in der Schullandschaft - dazu komme ich gleich noch -, der sich nicht substanziell von den anderen unterscheidet. Ich verstehe natürlich, dass der Begriff „Gemeinschaftsschule“ darin vorkommen muss. Das ist mir klar. Ich will auch gern zugeben, dass das gegenüber unserem Gesetzentwurf strategisch gesehen ein Vorteil ist. Wir müssen das ein Stück weit mehr erklären. Aber den Leidensdruck der CDU verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht.
Ich finde nämlich schon - Herr Güssau hat Recht -, dass der Gesetzentwurf sehr wohl erkennbar die Handschrift der CDU trägt.
Das ist ja in Ordnung. Aber man muss es auch sagen. Mutig ist es nicht. Innovativ ist es auch nicht. Es ist auch nicht wirklich gefährlich für das gegliederte Schulsystem, meine Damen und Herren.
Ich will aber auch sagen, dass das einzig Gute - nicht das „einzig Gute“, das ist vielleicht zu scharf formuliert -, dass das Gute daran ist, dass dieses Modell nicht wirklich Chancen für einen echten und substanziellen Schritt in die richtige Richtung verbaut.
Mit anderen Worten: Die Leidenschaft derjenigen, die das längere gemeinsame Lernen als Vision verfolgen, wecken Sie nun mal gerade nicht. Es ist lauwarm.
Aber eines will ich trotzdem noch sagen; denn das finde ich sehr ärgerlich: So ganz nebenbei entledigt sich der Kultusminister, wahrscheinlich in der Hoffnung, dass keiner so richtig daraufschaut, einer sehr unangenehmen Angelegenheit und Aufgabe. Der Rechtsanspruch von Kindern mit besonderen Behinderungen auf eine Nachmittagsbetreuung soll nämlich durch den Wegfall des § 8 Abs. 6 gestrichen werden.
Meine Damen und Herren! Sie wissen alle genau, wie emotional, wie widersprüchlich diese Debatte im letzten halben Jahr war, wie widersprüchlich die Signale, die Maßnahmen aus dem Kultusministerium gewesen sind. Ich will jetzt nicht noch einmal in der Wunde herumstochern. Sie wissen, wie viel Vertrauen bei den betroffenen Familien und Eltern diesbezüglich verbraucht worden ist. Ob Sie jetzt das Signal senden, dass man ihnen den eigentlichen Rechtsanspruch auch noch nehmen wolle, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, das sollten Sie sich sehr gut überlegen.
Dass ich heute den Medien entnehmen durfte - das ist in Ordnung; das ist gut -, dass die Zahl der Ganztagsschulen jährlich um 20 % erhöht werden sollen, dann kann ich das nur begrüßen. Aber dann beantworten Sie mir mal die Frage, weshalb es den Förderschulen, die nun mit Sicherheit noch eine ganze Weile bestehen werden, verwehrt wird, das Modell der offenen Ganztagsschule zu fahren, nämlich im Sinne der Kinder ganztägiges rhythmisiertes Lernen anzubieten und im Sinne der Eltern ein Angebot zu machen, das es ihnen erlaubt, vernünftig und sicher ihrer Berufstätigkeit nachzugehen.
Meine Damen und Herren! Auch wir werden selbstverständlich für die Überweisung in die Ausschüsse stimmen. Ich bin, ehrlich gesagt, auch gespannt auf die Diskussionen, weil es doch eine Reihe von Übereinstimmungen gibt, zumindest bei den Fraktionen, die es wollen. Es ist auch eine strategische Frage, wie man den Umbau bei laufendem Betrieb und in homöopathischen Dosen hinbekommt. In diesem Sinne hoffe ich auf eine sachliche, faire Debatte im Ausschuss.
Danke schön, Frau Abgeordnete Bull. - Wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Ich glaube, allen Redebeiträgen entnommen zu haben, dass die Überweisung der beiden Gesetzentwürfe in die Ausschüsse für Bildung und Kultur, für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Arbeit und Soziales beantragt worden ist. Selbstredend, so denke ich, soll die Federführung dem Ausschuss für Bildung und Kultur übertragen werden. Können wir darüber zusammen abstimmen? - Ich sehe zustimmendes Nicken. Dann lasse ich darüber abstimmen.
Wer die beiden Gesetzentwürfe zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Arbeit und Soziales überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung. Bei einer Stimmenthaltung sind beide Gesetzentwürfe in die genannten Ausschüsse überwiesen worden. Wir schließen diesen Tagesordnungspunkt ab.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach der Verabschiedung des neuen Kinderfördergesetzes werden nach Aussage des zuständigen Ministers 1 300 neue Erzieherinnen und Erzieher in diesem Land gebraucht. In den nächsten Jahren erreichen zahlreiche Kolleginnen in diesem Bereich das Rentenalter.
Nach der aktuellen Kita-Statistik aus dem Jahr 2011 sind knapp 20 % aller Erzieherinnen in diesem Land älter als 56 Jahre, knapp 40 % sind älter als 50 Jahre. Ich bis deshalb davon überzeugt, dass auch die Aufstockung von Teilzeitkräften auf Vollzeit nicht die Lösung bringen wird.
Wenn ich mit den Kolleginnen in den Einrichtungen rede, wenn ich mir die Auswertung der GEW anschaue, dann wird deutlich, dass die Kolleginnen sich das schlicht und ergreifend selbst nicht mehr zutrauen. Unter den Bedingungen, die sie derzeit in den Kitas vorfinden, trauen sie sich das körperlich und seelisch nicht mehr zu.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sage das hier so deutlich, um klar zu machen, dass wir ein Problem haben, vor dem wir auf keinen Fall länger die Augen verschließen dürfen. Der Beruf der Erzieherin ist keiner einfacher. Die körperlichen, emotionalen und fachlichen Anforderungen sind hoch. Sich angemessen auf die Impulsivität, Spontaneität und Individualität von Kindern einzulassen, erfordert ein hohes Maß an Wissen und ein hohes Maß an Engagement.
Gott sei Dank sind die Zeiten längst vorbei, in denen Kindertageseinrichtungen Orte zum Basteln und zum Beaufsichtigen waren. Kindertageseinrichtungen sind in diesem Land Orte frühkindlicher Bildung. Und das ist gut so.
Frühkindliche Bildung aber erfordert ein breites Spektrum an pädagogischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Um angemessen und entwicklungsbedingt gut auf die Kinder eingehen zu können, braucht man entwicklungspsychologische Kenntnisse. Auch Anforderungen, die jetzt an Kindertageseinrichtungen gestellt werden, wie geschlechtersensible Bildungsarbeit oder interkulturelle Kompetenz, setzen ein hohes Maß an Fachwissen bei den Erzieherinnen und Erziehern voraus.
Bildung ist im Gegensatz zur Sozialisation die intendierte Vermittlung von Rollenerwartungen, Normen und Werten. Dazu müssen diese bei den Erzieherinnen erst einmal vorhanden sein. Erzieherinnen und Erzieher in diesem Land müssen in der Lage sein, darüber zu reflektieren, sie müssen sich darüber klar sein, wie sie die Normen, Werte und
Das sind nur einige wenige Erwartungen und Herausforderungen, vor denen wir im Bereich der frühkindlichen Bildung stehen. Ich erhebe an dieser Stelle auch gar keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich will nur deutlich machen, welches hohe Maß an Fachwissen wir in diesem Bereich voraussetzen müssen.
Aber - das ist jetzt der Kern unseres Antrages - ist es wirklich nötig, wie es in diesem Land derzeit Realität ist, dass man fünf Jahre schulische Ausbildung braucht, um das leisten zu können? - Unsere Fraktion sagt ganz deutlich: Nein, das ist nicht nötig.
Gut strukturiert und organisiert lässt sich die Ausbildung auch in vier Jahren leisten. Das machen uns einige Bundesländer vor. Wir gehen jedoch noch einen Schritt weiter. Wir sagen: Wie in anderen Ausbildungsberufen kann man diese Ziele auch in einer dualen, gut strukturierten und komprimierten dreijährigen Ausbildung erreichen.
Schauen wir uns die Realität doch einmal genauer an. Fünf Jahre - für welche Schülerin oder für welchen Schüler, die oder der zehn Jahre lang in die Schule gegangen ist, ist es denn wirklich attraktiv, nach der schulischen Ausbildung zwei Jahre lang wieder die Schulbank zu drücken, um dann Kinderpfleger oder Sozialassistent zu werden. Danach sind noch einmal drei Jahre schulische Ausbildung inklusive eines 52-wöchigen unbezahlten Praktikums nötig, um am Ende, nach fünf Jahren Erzieherin oder Erzieher zu sein.
In derselben Zeit könnte man Atomphysiker werden, wenn dieser Beruf noch Zukunftsaussichten hätte. Dieser Beruf hat keine Zukunftsaussichten mehr; deswegen reden wir nicht darüber. Aber der Beruf der Erzieherin oder des Erziehers hat Zukunftsaussichten, nicht nur im Interesse der Eltern und Kinder, sondern im Interesse des gesamten Landes. Deshalb haben wir die Pflicht, uns damit zu beschäftigen.
Meine Damen und Herren! Ich halte die Ausbildung in diesem Land für unattraktiv. Sie ist häufig nur eine Notlösung. „Wenn Du sonst nichts wirst, wirst Du Erzieher“, ist inzwischen ein geflügeltes Wort. Das haben mir Berufsberater aus den Agenturen bestätigt. Leider Gottes sagen das auch diejenigen, die dann mit den Absolventinnen zu tun haben.
Die Zugangsvoraussetzungen sind relativ niedrig. Mit Kindern kann irgendwie jeder. Inzwischen ist es auch so, dass man in dem Beruf durchaus gute Anstellungschancen hat. Aber was erreichen wir damit? - Nur mäßig motivierte und nicht gut aus
Das ist im Bereich der Kinderbetreuung, der Kindererziehung und der frühkindlichen Bildung fatal, denn die ersten Lebensjahre sind - das ist in diesem Hohen Haus schon oft gesagt worden - die entscheidenden, und die dürfen wir nicht von schlecht ausgebildeten und unmotivierten Erzieherinnen verderben lassen; denn hierbei, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es um die Zukunft unserer Kinder.