Protokoll der Sitzung vom 08.06.2012

Das sind im Schnitt 2,7 pro Kind. So könnten wir sagen: In Ordnung, das hat gut geklappt. Wir weiten den Modellversuch jetzt einmal aus. Es gibt nur einen einzigen Grund, weshalb wir das nicht machen: weil das Personal nicht da ist. Das ist der Grund, weshalb wir sagen: Wir brauchen eine Übergangslösung.

Da ist Ihre Kritik schon richtig. Ich bin weit davon entfernt, Ihnen jetzt vorzuwerfen, dass Sie unser Schulgesetz nicht bis zum Ende gelesen hätten. Das meine ich wirklich ernst. Aber dort ist das Ende der Fahnenstange beschrieben. Wir sagen, wir müssen im Schuljahr 2014 jahrgangsweise mit der Schließung an den beiden Förderschulen beginnen. Und wir sagen, der Entwicklungsprozess muss im Jahr 2020 abgeschlossen sein.

Ich will gern eingestehen, dass das Prinzip der integrativen Kitas genau genommen nicht funktioniert hat. Seit 1990 gibt es sie im Land. Sie sind seit dieser Zeit in ihrer Art und Weise eine Besonderheit geblieben. Dort haben wir den Prozess der Inklusion nicht wirklich nach vorn gebracht, weil wir nämlich keinen Endpunkt beschrieben haben. Deswegen sagen wir im Schulgesetz, das Jahr 2020 muss das Ende der Fahnenstange sein. Barrierefrei, wohnortnah - dafür muss wirklich jede Schule gerüstet sein.

An einer Stelle will ich Sie gern unterstützen. Ich finde auch, es ist ein schwieriger Vorgang zu sagen, wir schreiben jetzt einmal in den Antrag hinein, wir verweisen auf ein Konzept vom 15. Mai, und das beschließt ihr mal so.

Genau das ist der Punkt, den ich an anderer Stelle auch schon kritisiert habe. Das ist ein heißes Eisen an allen Schulen. Es wäre in der Tat die Chance gewesen, das Parlament an dieser Stelle, wo wir einen großen kleinen gemeinsamen Nenner haben, vernünftig einzubeziehen und nicht erst dann, wenn alles fertig ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Damit haben Sie auch die Chance vergeben, alle Abgeordneten aller Fraktionen für Ihr Anliegen und damit auch für unser Anliegen zu gewinnen. Das sage ich Ihnen einmal.

Man hatte ja zwischenzeitlich wirklich das Gefühl, dass die Leute in der Arbeitsgruppe immer auf das Schulgesetz schwören mussten, es nicht an Abgeordnete weiterzugeben.

(Minister Herr Dorgerloh atmet scharf aus)

- Dann hätten Sie es doch einmal vorlegen können. Was hat Sie denn daran gehindert? Was hat

Sie daran gehindert, im Bildungsausschuss und im Sozialausschuss Zwischenstände vorzulegen?

Wir haben es doch der Kollegin aus der CDU-Fraktion Frau Gorr zu verdanken, dass es im Sozialausschuss überhaupt ein Thema gewesen ist. Dort hat man die angezogene Handbremse hinsichtlich der Fragen der Abgeordneten sehr wohl gemerkt. Das hätte man offensiver betreiben können.

Wir haben jetzt zwei Änderungsanträge vorliegen. Zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen verweise ich auf ein Zitat des Kollegen Franz Joseph Strauß, dass man die Grundsätze nur so hoch hängen müsse, dass jeder darunter hindurch passe. Das müssen wir uns hier nicht antun.

Ich hätte es sehr gern, mich wirklich in der Sache und in der Substanz unter anderem mit dem Änderungsantrag der GRÜNEN auseinanderzusetzen. Das wäre wirklich Parlamentsarbeit.

Deshalb beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung aller drei Anträge in den Ausschuss. - Jetzt danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

In den Bildungsausschuss zur federführenden Beratung und in den Sozialausschuss zur Mitberatung.

Es gibt noch eine Nachfrage von Frau Gorr.

Ich habe nicht so sehr eine Nachfrage. Ich möchte nicht, dass hier Irritationen entstehen. Dieses Konzept vom 15. Mai ist ja nach meiner Erinnerung nicht im Sozialausschuss gewesen, sondern das war nur ein allererster Entwurf. Das war also etwas anderes.

Nicht einmal der Entwurf lag vor. Vielmehr gab es Ihrerseits den Antrag, doch einmal einen Zwischenstand aus der Arbeitsgruppe zu berichten. Und nur das ist getan worden. Keines der Zwischenpapiere hat den Abgeordneten je vorgelegen.

(Frau Dr. Späthe, SPD, meldet sich zu Wort)

Frau Dr. Späthe.

Mir geht es nur um das Abstimmungsverhalten. Jetzt wurde die Überweisung beantragt. Wir hatten eigentlich eine Direktabstimmung beantragt.

Wir verfahren genau nach der Geschäftsordnung. Wir stimmen zunächst über den Überweisungs

antrag ab und, wenn der abgelehnt werden sollte, dann stimmen wir direkt ab.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Es war beantragt, den Ursprungsantrag und damit automatisch auch die beiden Änderungsanträge in die Ausschüsse für Bildung und Kultur sowie für Arbeit und Soziales zu überweisen. Wer einer generellen Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Überweisungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt direkt ab, zunächst über die Änderungsanträge. Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1182 abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/1181 ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.

Dann stimmen wir jetzt über den Antrag in der Drs. 6/1152 in der soeben geänderten Fassung ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktion. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen worden.

Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 15 und treten in die Mittagspause ein. Ich frage Sie, ob wir die Sitzung um 13.45 Uhr fortsetzen können.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Ja!)

- Gut, dann verfahren wir so.

Unterbrechung: 13.06 Uhr.

Wiederbeginn: 13.45 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 13.45 Uhr oder Dreiviertel zwei für Andersgläubige. Es war vereinbart, dass wir in der Tagesordnung fortfahren.

Bevor wir das mit Tagesordnungspunkt 16 tun werden, möchte ich noch Folgendes bekannt geben: Die parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf geeinigt, dass die Redebeiträge zu Tagesordnungspunkt 20 - das wäre der letzte Tagesordnungspunkt - zu Protokoll gegeben werden und dass gegebenenfalls - je nach zeitlichem Ablauf - der Tagesordnungspunkt 19 in die nächste Sit

zungsperiode verschoben wird. Wir werden dann operativ entscheiden, ob es dazu kommt, wenn wir an der entsprechenden Stelle sind, damit wir pünktlich nach Insel kommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Erste Beratung

Aktive Beteiligung des Parlaments an den geplanten grundlegenden Veränderungen im Bereich der Informations- und Kommunikationsstrategie des Landes

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1153

Einbringerin ist Frau Dr. Klein. Bitte schön, Sie haben das Wort.

(Zuruf von Herrn Herbst, GRÜNE)

Herr Herbst, die wichtigsten Fans dieses Themas sind anwesend. Daher werde ich aus Zeitgründen jetzt keinen Aufstand machen. Es ist ein wichtiges Thema und es geht um viel Geld.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor einem halben Jahr wurde der Doppelhaushalt für die Jahre 2012/2013 beschlossen. Bestandteil dieses Haushaltes ist der Einzelplan 19 - Informationstechnologie und Kommunikationstechnik. Dieser Einzelplan wurde während der Haushaltsberatungen heftig diskutiert; denn es geht für das Jahr 2012 um Gesamtausgaben in Höhe von 75,5 Millionen € und für das Jahr 2013 in Höhe von 84,6 Millionen €.

Kernstück des Einzelplans 19 ist das Landesrechenzentrum, für das im Jahr 2012 Mittel in Höhe von 47 Millionen € und für das Jahr 2013 Mittel in Höhe von 46,2 Millionen € bereitgestellt werden, also mehr als die Hälfte der Gesamtsumme des Einzelplans 19.

Es wurde ferner diskutiert, dass das Landesrechenzentrum dringend neue Räume in Halle benötigt. Für diesen Bereich ist geplant, in den nächsten Jahren das neue Datennetz des Landes aufzubauen, wofür insgesamt 234 Millionen € über Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt werden. Das war der Stand im Januar 2012.

Ende März 2012 wurden Vertreter der Fraktionen darüber informiert, dass die Landesregierung den Beschluss gefasst hat, im Bereich der Informationstechnologie und Kommunikationstechnik neue Wege zu gehen. Es habe neben Gesprächen mit Vertretern aus Sachsen und Thüringen über mögliche Kooperationen erste Gespräche mit Vertretern der nordostdeutschen Länder gegeben, um auszuloten, ob das Land Sachsen-Anhalt dem

Staatsvertrag zu Dataport, einer Anstalt öffentlichen Rechts, beitreten kann.

(Minister Herr Bullerjahn: Sachsen will nicht; die haben keinen Bock!)

- Ich habe das nur erst einmal dargestellt. - Dataport ist der Informations- und Kommunikationsdienstleister für Hamburg, für Bremen, für Schleswig-Holstein und bezogen auf die Steuerverwaltung für Mecklenburg-Vorpommern und für Niedersachen. Inzwischen gab es auch eine entsprechende Information des Finanzausschusses.