Protokoll der Sitzung vom 12.07.2012

Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen werden soll. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen worden. Wir verlassen Tagesordnungspunkt 10.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1236

Als Einbringer spricht wiederum der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herr Webel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit diesem Änderungsgesetz, einem sogenannten Heilungsgesetz, verfolgt die Landesregierung die Absicht, eine gesetzgeberische Ungenauigkeit aus dem Jahr 2005 zu korrigieren. Sie stellt damit klar, dass die Landkreise und kreisfreien Städte auch für die kreisübergreifenden Linienverkehre zuständig sind. In der Praxis wird bereits seit dem Jahr 2005 entsprechend verfahren.

Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit vom 13. November 2003 wurde die Zuständigkeit nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 und § 29 des Personenbeförderungsgesetzes auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Somit sind die Genehmigungsbehörden für Genehmigungen zuständig, die in ihrem Bezirk im Zusammenhang mit dem Betreiben von Straßenbahnverkehr, O-Busverkehr oder Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen stehen. Gleichzeitig sind diese Behörden auch Planfeststellungsbehörden.

Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat nun festgestellt, dass die im Jahr 2005 getroffene Zuständigkeitsregelung lediglich die Linien im Bezirk der Genehmigungsbehörden betrifft und dass die bezirksübergreifenden Linien nicht in das Gesetz einbezogen wurden. Folgte man dieser Rechtsauffassung, wären die Genehmigungen, die die Landkreise und kreisfreien Städte seit dem Jahr 2005 für kreisübergreifende Linienverkehre erteilt haben, aufgrund der fehlenden sachlichen Zuständigkeit rechtswidrig.

Aus diesem Grund sollen mit dem Gesetzentwurf die Genehmigungszuständigkeiten für bezirksinter

ne und bezirksübergreifende Linienverkehre klargestellt werden; etwaige Formfehler sollen mit Wirkung zum 1. Januar 2005 geheilt werden.

Zu diesem Zweck soll das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit rückwirkend zum 1. Januar 2005 geändert werden.

Ich bitte um eine zügige Beratung des Gesetzentwurfes in den Ausschüssen. Ich habe gehört, dass neben dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr auch der Ausschuss für Inneres im Rahmen der Mitberatung beteiligt werden soll. Ich bitte um eine zügige Beratung. Der Gesetzentwurf umfasst nur zwei Paragrafen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr für die Einbringung, Herr Minister. - Wir stimmen jetzt über die Überweisung des Gesetzentwurfes in der Drs. 6/1236 ab. Da es keine Debatte gab, gehe ich davon aus, dass meinem Vorschlag gefolgt wird, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das so beschlossen worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf:

Erste Beratung

Evaluation der Vereinbarung zur Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB VIII §§ 11 bis 13 im Land SachsenAnhalt

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1157

Als Einbringerin für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Frau Hohmann. Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich meine Rede mit einem sehr interessanten Zitat beginnen:

„’Die Familie erzieht, die Schule belehrt, die Freizeit erfreut und der Beruf ernährt’. So ist die Gesellschaft aufgeteilt, und wenn man dafür verschiedene Professionen, verschiedene Ministerien, verschiedene Gehaltsstufen, verschiedene Ferienordnungen geschaffen hat, dann ist man in einem ziemlichen Dickicht.“

So Otto Herz, Psychologe und Pädagoge, auf der Tagung „Lernen gemeinsam zu leben - Jugendhilfe

und Schule in Kooperation“ am 15. Mai 2007 in Magdeburg.

Ich kann mich seiner Auffassung nur anschließen, wenn er meint, dass die Perfektionierung dieses gespaltenen Systems nicht der richtige Weg ist. Deshalb sollte jeder Einzelbereich auf den Prüfstand gestellt und neu überdacht werden. Wenn wir Erfolg haben wollen, dann müssen wir gemeinsam agieren und nicht mehr in Abgrenzung zueinander stehen.

Am 14. Februar 2006 hat der Kultusminister gemeinsam mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales sowie dem Kinder- und Jugendring des Landes eine Vereinbarung über die Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe abgeschlossen. Nach nunmehr sechs Jahren soll eine Bestandsaufnahme erfolgen und sollen die vorliegenden Ergebnisse evaluiert werden.

Schule und Jugendhilfe haben jeweils einen eigenen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen. Dieser ist zum einen im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und zum anderen im Sozialgesetzbuch VIII geregelt. In der Kooperationsvereinbarung lautet es deshalb wie folgt - ich zitiere -:

„Sie sollen die Persönlichkeit des jungen Menschen stärken, ihn zum eigenverantwortlichen Handeln und zur Wahrnehmung von Aufgaben für die Gemeinschaft befähigen sowie auf die berufliche Qualifizierung und auf das Leben in der Erwachsenenwelt vorbereiten.“

So weit, so gut. Bei der Umsetzung der Vereinbarung scheint es aber einige Hindernisse zu geben. Beispielsweise sollen bis zum 1. März eines jeden Jahres gemeinsame landesweite und regionale Fortbildungsveranstaltungen für das folgende Schuljahr von beiden Professionen geplant werden.

Dazu muss man wissen, dass die Zuwendungsbescheide für das laufende Jahr insbesondere für die Träger der Jugendhilfe bis dahin noch gar nicht ausgereicht worden sind. Demzufolge können Fortbildungsveranstaltungen nur schwer vorbereitet werden. Wenn der Bescheid vorliegt, dann sind die Kataloge für die staatliche Lehrerfortbildung oftmals schon gedruckt.

Ein weiteres Problem im Fortbildungsbereich beider Institutionen ist der Ausfall von Veranstaltungen, die gelegentlich auch gleiche thematische Inhalte anbieten. Ein Grund dafür ist unter anderem eine geringe Teilnehmerzahl - nachzulesen in der Antwort auf meine Kleine Anfrage in der Drs. 6/1238. Es gilt zu überlegen, ob eine gemeinsame Fortbildung von Schulen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe effektiver sein kann.

In der Kooperationsvereinbarung des MK, des MS und des KJR wird die Gestaltung gemeinsamer Projekte vorgeschlagen. Wie aus der Antwort auf

die Kleine Anfrage „Projekte an Schulen des Landes“ in der Drs. 6/1093 zu ersehen ist, werden finanzielle Mittel unter anderem für die Themen Gewaltprävention, Streitschlichterprogramme, Berufsorientierung für Abschlussklassen oder Schulverweigerung bereitgestellt.

Es bleibt festzustellen, dass diese Form der Zusammenarbeit oftmals nur zeitlich begrenzt und projektbezogen besteht. Darum möchten wir mit unserem Antrag eine Evaluation auf den Weg bringen, die aufzeigt, wo es wirklich gut funktionierende und in den Schulalltag eingebettete Angebote in den Kooperationsvereinbarungen vor Ort gibt. Wenn es diese gibt, sollte überlegt werden, wie diese positiven Ansätze ebenfalls von anderen Einrichtungen genutzt werden können.

Auch ist die Frage nach den dafür benötigten Voraussetzungen zu klären. Reichen die derzeit bereitgestellten Landesmittel aus und wie werden sie abgerufen? - Ich denke dabei an die Landesmittel gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für bildungsbezogene Projekte und Angebote des Kultusministeriums oder auch die Landesmittel zur Förderung thematischer Elternveranstaltungen.

Schwieriger scheint es bei der finanziellen Ausstattung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu sein. So hat eine Kleine Anfrage von mir ergeben, dass wir in den letzten Jahren einen ständigen Rückgang der Zahl der Fachkräfte aus dem Fachkräfteprogramm konstatieren müssen. Wenn wir die Kooperation mit der Schule ernst nehmen wollen, sollte es hier aus unserer Sicht zu keiner weiteren personellen und finanziellen Reduzierung kommen.

In Punkt 2 unseres Antrages möchten wir die Landesregierung auffordern, die Evaluation im vierten Quartal des Jahres 2012 im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie im Ausschuss für Bildung und Kultur vorzustellen. Die Evaluation sollte auch Aussagen zur zukünftigen Entwicklung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule, insbesondere vor dem Hintergrund der Programmierung der operationellen Programme der EU-Strukturfondsperiode von 2014 bis 2020 treffen. Gerade im Bereich der Schulsozialarbeit ist in den letzten Jahren einiges in Bewegung gekommen. Dies gilt es kontinuierlich und verlässlich fortzusetzen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die letzte Berichterstattung zur Kooperationsvereinbarung wurde vom Kultusministerium im Jahr 2008 durchgeführt. Es ist also an der Zeit, einmal wieder nachzufragen. Ich hoffe, wir erhalten aussagefähige Ergebnisse. Denn die Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe ist eine bedeutende und zentrale Aufgabe, die zunehmend wichtiger wird. Deshalb bitten wir um eine Direktabstimmung über unseren Antrag. - Danke sehr.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr für die Einbringung, Frau Hohmann. - Für die Landesregierung spricht Herr Kultusminister Dorgerloh.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zwischen MK, MS und Kinder- und Jungendring unterzeichnete Vereinbarung zur Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe ist nun - das haben wir bereits gehört - seit sechs Jahren die Grundlage der gemeinsamen Initiative. Sie verstärkt sozialpädagogische Kompetenzen, trägt dies in die Schule und fördert damit alternative Schulangebote sowie außerschulische Angebote im Bereich der Freizeitgestaltung.

Die Bandbreite der Maßnahmen im Land ist groß. Sie reicht von der Einrichtung und Durchführung schulischer und außerschulischer Angebote über die Unterstützung und Beratung von Kindern und Jugendlichen in Übergangssituationen, an Schnittstellen ihres Bildungsweges oder bei besonderen Problemlagen bis hin zur Unterstützung von Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben.

Es gibt dazu gemeinschaftliche Fachtage, entsprechende Publikationen, aber auch in Kooperationen erfolgende Fortbildungen. Sie alle flankieren diese gemeinsame Verabredung. Insbesondere seit dem Schuljahr 2008/2009 lässt sich ein deutlicher Anstieg von Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Jugendhilfe verzeichnen. Innerhalb des ESF-Programms „Schulerfolg sichern! Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ kooperieren mehr als 200 Schulen ständig und viele weitere Schulen über bildungsbezogene Angebote temporär mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe in allen Regionen des Landes.

In den Landkreisen und kreisfreien Städten sind die regionalen Netzwerkstellen des ESF-Programms für ein abgestimmtes Handeln der Akteure vor Ort zuständig und aktiv. Sie sind Nahtstellen zwischen den Schulen, den pädagogischen Projekten, den Trägern und den Behörden, wobei sie bestehende Ressourcen bündeln, eigene Akzente setzen und als kompetente Ansprechpartner allen Beteiligten und Interessenten zur Verfügung stehen. Alle Schulen des Landes haben die Möglichkeit, mit Trägern der Jugendhilfe zu kooperieren.

Wir halten fest: Die Kooperationsvereinbarung ist mit Leben erfüllt und wird umgesetzt. Sie spiegelt natürlich auch die Gegebenheiten im Land wider und ist inhaltlich ausgeschärft. Vor diesem Hintergrund schlage ich eine entsprechende Überarbeitung und Überprüfung der Vereinbarung vor.

Die Frage, inwieweit angesichts der bekannten und dargestellten Erkenntnisse im Vorfeld eine

Evaluation notwendig ist, sollte in den Ausschüssen beraten und geklärt werden. Daher empfehle ich eine Überweisung des Antrages in die Ausschüsse für Bildung und Kultur sowie für Arbeit und Soziales. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr, Herr Minister. - Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Dreiminutendebatte vereinbart worden. Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Gorr.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aufforderung der Fraktion DIE LINKE an die Landesregierung, die am 14. Februar 2006 unterzeichnete Vereinbarung zur Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 13 SGB VIII im Land Sachsen-Anhalt zu evaluieren, ist als recht ambitioniert zu bezeichnen.

Wie wir alle aus unseren Wahlkreisen wissen, hat es in den letzten Jahren eine große Zunahme an Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Jugendhilfe gegeben. Der Minister hat dazu schon ausgeführt. Es gibt vor Ort jeweils ein sehr unterschiedliches, aber auch sehr breites inhaltliches Spektrum. Nach meiner Kenntnis wird vom Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt jährlich im Landesjugendhilfeausschuss über den Stand der Kooperation berichtet, sodass wir Parlamentarier regelmäßig einen Einblick erhalten können.