Wie wir alle aus unseren Wahlkreisen wissen, hat es in den letzten Jahren eine große Zunahme an Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Jugendhilfe gegeben. Der Minister hat dazu schon ausgeführt. Es gibt vor Ort jeweils ein sehr unterschiedliches, aber auch sehr breites inhaltliches Spektrum. Nach meiner Kenntnis wird vom Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt jährlich im Landesjugendhilfeausschuss über den Stand der Kooperation berichtet, sodass wir Parlamentarier regelmäßig einen Einblick erhalten können.
Gerade vor dem Hintergrund der eigenen Erfahrungen kann ich mir unschwer vorstellen, welcher Arbeitsumfang mit einer solchen von der LINKEN geforderten Evaluation verbunden ist. Eine Vorstellung der Evaluation, noch dazu im vierten Quartal des Jahres 2012, halte ich daher für recht ambitioniert.
Gleichwohl ist die bisherige und die zukünftige Entwicklung der Kooperation von Schule und Jugendhilfe ein wichtiges Thema für uns alle, das in den Ausschüssen für Arbeit und Soziales sowie für Bildung und Kultur seinen Platz hat. Ich bitte daher um die Überweisung des Antrages in die beiden genannten Ausschüsse und hoffe, dass wir dort sehr viel über das erfahren, was im Lande bereits passiert. - Danke.
Danke sehr, Frau Gorr. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Lüddemann. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat wurden in die Vereinbarung zur Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe hohe Erwartungen gesetzt. Das sieht man auch an der gemeinsamen Umsetzungsempfehlung, an der zwei Ministerien sowie der Kinder- und Jugendring lange gearbeitet haben und die sehr detailliert ist.
Es geht darum, eine Vereinantwortungsgemeinschaft unterschiedlicher Systeme aufzustellen und zu stärken. Schule und Jugendhilfe müssen zielgerichtet und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Schule - das ist bekannt - ist klar strukturiert und vermittelt formelle Bildung. Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit dagegen sind eher im nonformellen und informellen Bereich der Bildung tätig. Das soll und muss kein Gegensatz sein, sondern soll sich ergänzen, und zwar in Eigenständigkeit, aber gemeinsam im Interesse von Kindern und Jugendlichen.
Ich denke, dass es nach dem Jahr 2008 durchaus sinnvoll ist, die Evaluierungsfragen, die vorgelegt sind, zu stellen und zu beantworten. Aber auch ich glaube, dass der Zeitplan angesichts der Sommerpause möglicherweise noch einmal überdacht werden sollte. Bis zum Jahresende fundierte Antworten zu bekommen - nur wenn wir diese haben, können wir auch wirklich damit arbeiten - halte ich für schwierig. Hierzu sollte man sich noch einmal in Ausschuss verständigen. In diesem Punkt gehe ich mit Ihnen konform.
Nichtsdestotrotz können die Antworten, wenn sie denn vorliegen, in der Tat sinnvolle Planungsgrundlagen auch für die nächste Strukturfondsperiode liefern. Die Programme sollten nachgesteuert und neu ausgerichtet werden. Dabei ist es sinnvoll, auch diese Evaluierungsdaten vorliegen zu haben.
Man muss auch in Betracht ziehen, wie man das alles mit dem Prozess der sich immer weiter ausweitenden kommunalen Bildungslandschaften in Beziehung setzt. Denn ich glaube, das ist ein gutes Mittel, um solche Vereinbarungen vor Ort umzusetzen.
Insofern werden wir dem Antrag zustimmen. Ich sehe bei Ihnen Zustimmung hinsichtlich des Vorschlages, den Zeitplan noch einmal zu überarbeiten. Ich glaube, grundsätzlich ist das eine sehr sinnvolle Sache. - Vielen Dank.
und die Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe wichtig sind, sieht man daran, dass die Koalition und die Regierung in Artikel 12 der jetzigen Novelle des Schulgesetzes die Genehmigungspflicht durch die Schulbehörde streichen, damit solche Kooperationen erstens einfacher zu erarbeiten und zu vereinbaren sind und zweitens Bürokratie abgebaut werden kann.
Dass wir landauf, landab viele solcher Kooperationen haben, wurde schon erwähnt. Dass wir uns vor allem auch mit Blick auf die Neuprogrammierung der EU-Förderfonds inhaltlich damit in den nächsten Monaten auseinandersetzen sollten, stimmt auch.
Aber wie schon meine beiden Vorrednerinnen festgestellt haben, ist dieser Fragenkatalog sehr ambitioniert, auch für den Zeitraum, den Sie vorschlagen. Einige Fragen, so finden meine Fraktion und auch ich persönlich, sind nicht hinreichend genau formuliert. Sie wollen zum Beispiel Aussagen zur Qualität haben. Wir müssten uns erst einmal untereinander verständigen, welche Kriterien wir anlegen, um zu sagen, das ist eine Qualität, die wir befürworten, und das ist eine Qualität, die wir nicht befürworten.
Sie haben in Ihrer Einbringungsrede einige Fragen aufgeworfen, die ich sehr gut finde. Aber diese Fragen finden sich in Ihrem Fragenkatalog nicht wieder.
Deswegen bitte ich um die Zustimmung zur Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie an den Ausschuss für Arbeit und Soziales, damit wir noch einmal über diesen Fragenkatalog und auch über den Zeitraum diskutieren können. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss ehrlich sagen, dass mir das Thema zu wichtig ist, als dass ich auf einer Direktabstimmung über den Antrag beharre. Ich würde mich einer Beratung in den Ausschüssen nicht verweigern.
Dennoch ist für mich eine Evaluation nicht nur eine Bestandsaufnahme dessen, was wir haben. Insofern möchte ich nicht unterstellt wissen, dass ich anzweifle, dass es solche Dinge bereits gibt. Dennoch möchte ich darauf verweisen, dass es mittlerweile gute Erfahrungen im Land gibt. Diese sollten wir herausfinden. Außerdem sollte erörtert werden, wie wir dies in einen Gesamtprozess einbinden. Sie sprachen von der Novelle zum Schulgesetz. Wir wollen die Ganztagsschulen nach vorn
Wir stimmen ab zur Drs. 6/1157. Ich gehe davon aus, dass niemand der Überweisung des Antrages in die Ausschüsse widerspricht. Es ist beantragt worden, den Antrag in die Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Bildung und Kultur zu überweisen. Es ist noch nichts zur Federführung gesagt worden.
(Frau Hohmann, DIE LINKE: Ich würde es begrüßen, wenn der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Federführung erhält!)
Dann stimmen wir darüber ab. Es ist zunächst beantragt worden, den Antrag in den Ausschuss für Bildung und Kultur zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Das sind nach einigem Zögern alle. Damit ist der Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen worden.
Wer stimmt der Überweisung des Antrages zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu? - Das sind ebenfalls alle. Damit ist der Antrag in die Ausschüsse überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 20.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich denke, wir haben in den nächsten Jahren aufgrund der finanziellen Vorgaben der EU eine sehr gute Chance, in der neuen Förderperiode einen ressortübergreifenden Politikansatz zur Entwicklung der ländlichen Räume umzusetzen. Kern dieses Politikansatzes sind regionale Entwicklungskonzepte, die ein ortsspezifisches Handeln aller Interessierten und Aktiven ermöglichen.
Mit diesen regionalen Entwicklungskonzepten beschäftigen wir uns schon seit Jahren. Ich denke, alle Landkreise haben diese vorliegen. Unterschiedlich ist natürlich die Umsetzung dieser Dinge. Aber ich denke, das soll auch dazu beitragen, das Regionalbudget weiter voranzubringen.
Eine erfolgreiche Entwicklung der Region hängt vom Engagement der Menschen vor Ort ab. Das ist klar. Deshalb ist es unabdingbar, dass von Anfang an die Beteiligten in der Region in die Ausgestaltung der Programme auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene eingebunden sind. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen in den Regionen selbstbestimmt entscheiden; denn die lokalen Akteure wissen am besten, welche Maßnahmen in ihrer Region die größten Beiträge zur Entwicklung versprechen.
Neben der Bereitstellung von Projektmitteln ist die Unterstützung durch Beratung und Hilfestellung bei Engpässen und bürokratischen Hürden notwendig. Zur Umsetzung bedarf es eines effizienten Regionalmanagements und der Gewährung alternativer Finanzierungsinstrumente, wie den Regionalbudgets. In diesem Sinne sollen regionale Akteure und Partnerschaften auf der Grundlage vereinbarter Ziele über die Verwendung der bereitgestellten Mittel entscheiden.
Darüber hinaus sind die rechtlichen Normen und Standards weiter zu entwickeln, sodass sie veränderten gesellschaftlichen Bedingungen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels besser gerecht werden und den meist ehrenamtlich Tätigen mehr Flexibilität und Kreativität ermöglichen. - Das sind alles schöne Worte, aber wie gesagt, das muss umgesetzt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die vielfältigen Herausforderungen in den ländlichen Räumen gibt es keine Patentlösungen. Ideen und Potenziale müssen sich in erster Linie vor Ort entfalten, regionale Entwicklungskonzepte bedürfen einer regelmäßigen Evaluierung, um neuen Herausforderungen gerecht zu werden.
In die Evaluierung und Umsetzung der Konzepte sind die relevanten Akteure vor Ort und die bereits vorhandenen vielfältigen Erfahrungen einzubeziehen. Insbesondere die im Rahmen des Modellvorhabens „Regionen aktiv - Land gestaltet Zukunft“ gewonnenen Erfahrungen bieten eine vorzügliche Basis. Die Altmark war selbst so ein Modellprojekt. Als ein positives Beispiel möchte ich an dieser Stelle nur die Etablierung eines dauerhaften Bauernmarktes in Salzwedel nennen.
Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, dass sich die Projekte verstetigen und am Ende einer Förderperiode möglichst auf eigenen Füßen stehen. Aktive und aktivierende Begleitung sind der Schlüssel zum Erfolg. Dafür müssen alle Ebenen von Anfang an einbezogen werden, um Synergien
zu erschließen. Ländliche Räume sind insoweit auch Räume mit Chancen für neue Wege der Partizipation.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben mit Artikel 19 des zweiten Funktionalreformgesetzes im November 2009 das Landwirtschaftsgesetz novelliert und im § 12 bestimmt, dass bei den Ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung Arbeitsgemeinschaften zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung eingerichtet werden. Die Landesregierung wurde ermächtigt, neben organisatorischen Belangen durch Verordnung insbesondere die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften und die Einrichtung von Regionalbudgets für Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung zu regeln.
Nun, denke ich, ist es Zeit, nach zweieinhalb Jahren Bilanz zu ziehen und zu überlegen, welche Möglichkeiten wir haben, sowohl die Arbeit der Arbeitsgemeinschaften effektiver zu gestalten, als auch die Regionalbudgets wirkungsvoller zum Leben zu erwecken. Regionalbudgets - das möchte ich hier ausdrücklich betonen - sind nicht nur eine Angelegenheit des Landwirtschafts- und Umweltministeriums, hierbei geht es um einen ressortübergreifenden Ansatz, für dessen Umsetzung die Landesregierung in Gänze Verantwortung trägt.
Abschließend möchte ich darauf verweisen, dass es eine ganze Reihe beispielhafter Ansätze in unserem Land gibt. Ich möchte insbesondere auf die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des demografischen Wandels verweisen, die für meine Begriffe hervorragend als Förderkulisse für Regionalbudgets geeignet ist.