Abschließend möchte ich darauf verweisen, dass es eine ganze Reihe beispielhafter Ansätze in unserem Land gibt. Ich möchte insbesondere auf die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des demografischen Wandels verweisen, die für meine Begriffe hervorragend als Förderkulisse für Regionalbudgets geeignet ist.
Ich bitte im Namen der Koalitionsfraktion um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Zweiten Funktionalreformgesetz vom 5. November 2009 wurde geregelt, dass die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zur Einbeziehung der Landkreise und kreisfreien Städte Arbeitsgemeinschaften einrichten werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in den Arbeitsgemeinschaften mit Sitz und Stimme vertreten. In dem Gesetz wurde die Landesregierung ermächtigt, weitere Details durch Verordnung zu regeln.
Auf der Grundlage dieser Ermächtigung erging die Verordnung über Arbeitsgemeinschaften zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung vom Juli 2010. Inzwischen haben die vier Arbeitsgemeinschaften ihre Arbeit aufgenommen. Wir können bilanzieren, die Einführung der Arbeitsgemeinschaften hat zu einer Stärkung der eigenständigen Regionalentwicklung in Sachsen-Anhalt geführt.
Wir wissen, der ländliche Raum ist kein homogenes und strukturell gleichartiges Gebilde. Wirtschaftsstarken Regionen im Umland der Verdichtungsräume stehen periphere Gebiete ohne größere Entwicklungskerne gegenüber. Die Vielfalt der Strukturen erfordert eine Vielfalt der Lösungsansätze. Und wer kennt die Vielfalt besser als die Landkreise und die kreisfreien Städte?
Der Gesetzgeber hat Vertrauen in die kommunale Gemeinschaft bewiesen und die Kommunen haben dieses Vertrauen gerechtfertigt. Durch die Einbindung der Landkreise gelingt es noch besser, die einzelnen Fördermaßnahmen für eine Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum einzusetzen. Man kann als Fazit ziehen: Die Einführung der Arbeitsgemeinschaften hat sich gelohnt.
Ich freue mich, dass mit dem 5. Änderungsantrag zum ländlichen Entwicklungsprogramm, der im April 2012 von der Europäischen Kommission genehmigt wurde, das für Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung verfügbare Mittelvolumen um 10 Millionen € erhöht wurde. Somit bestand 2012 erstmals die Möglichkeit, jeder Arbeitsgemeinschaft ein Regionalbudget zur Verfügung zu stellen. Jede Arbeitsgemeinschaft erhielt 2,5 Millionen €, zuzüglich des finanziellen Orientierungsrahmens der lokalen Aktionsgruppen in Höhe von deutlich über 30 Millionen €.
Das Regionalbudget des ELER setzt sich aus den Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung zusammen und dient grundsätzlich der Förderung investiver Vorhaben. Den Erfolg können wir an vielen Beispielen im ländlichen Raum erkennen.
Das Regionalbudget der Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung“ - Herr Barth hat zu Recht darauf hingewiesen, Regionalförderung ist nicht nur ein Thema des Landwirtschaftsministeriums - mit einem Budget von bis zu 300 000 € pro Jahr und Landkreis ist - anders als das Regionalbudget des ELER - für die Erarbeitung von Studien und Gutachten sowie die Verbesserung von Abstimmungsprozessen und des Regionalmarketings einzusetzen.
Mir schwebt vor, für die Förderperiode 2014 bis 2020 Möglichkeiten zu suchen, einen Sonderfonds zu etablieren, der ähnlich dem Regionalbudget der Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung“ ausgestaltet sein sollte.
Ich möchte die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften zugunsten der Entwicklung des ländlichen Raumes und seiner Bürgerinnen und Bürger fortsetzen und ausweiten.
Sachsen-Anhalt ist ein Flächenland, das seine wesentliche Prägung durch seine ländlichen Räume erwirbt. Dank dem Engagement vieler hat sich unser ländlicher Raum hervorragend entwickelt.
Die eigenständige Regionalentwicklung zu stärken ist unser gemeinsames Ziel. Ich begrüße den Antrag der Regierungsfraktion ausdrücklich und freue mich auf eine fruchtbringende Diskussion in den Ausschüssen.
Danke sehr, Herr Minister. - Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart. Als erster Debattenredner spricht für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Dr. Köck.
„Für die Entwicklung des ländlichen Raumes sind ein koordiniertes, zielgerichtetes Handeln aller Politikbereiche und ein effizienter Mitteleinsatz erforderlich. Dieses kann nur bei integrierter Vorgehensweise der regionalen Kräfte und der verschiedenen Fachressorts erreicht werden.“
So formuliert es ein Kernsatz aus dem Landesentwicklungsplan und damit den Anspruch an eine zukünftige Regionalpolitik.
Doch wozu werden landesplanerisch mehrere Typen ländlicher Räume unterschieden, wenn sich das nicht auch in einer differenzierenden Fördermittelpolitik widerspiegelt? Von der Einbeziehung der Engagierten vor Ort ganz zu schweigen.
Doch wie sieht die Wirklichkeit aus? - Agrar- und Raumordnungsminister - hier muss ich ein bisschen Wasser in den Wein schütten - betreiben mittlerweile wieder eigenständige Regionalpolitik.
Ich verweise auf den jüngsten Runderlass zur Förderung der Regionalentwicklung aus dem Hause von Minister Webel, der während der Debatte auch nicht anwesend ist, also offensichtlich dem ländlichen Raum weniger Aufmerksamkeit zukommen lässt.
Ich verweise auf den jüngsten Runderlass, der wohl noch kurz vor Toresschluss für die auslaufende Förderperiode die Kofinanzierungsmittel sichern sollte. Reichlich spät, kann man da nur sagen.
Das sehe ich offensichtlich nicht allein so; denn dem Nachtragshaushalt ist zu entnehmen, dass sich die Mitzeichnungsrunde als besonders langwierig erwiesen hat und die letzte Unterschrift noch immer aussteht - ein Vierteljahr nach der Veröffentlichung. Um die fördertechnische Seite kümmert sich übrigens die Investitionsbank. Mehr Topdown geht gar nicht.
Der integrative Gedanke hatte insgesamt in der laufenden Förderperiode einen deutlich geringeren Stellenwert als in den Jahren 2000 bis 2006. Wer kann heute noch mit solchen Kürzeln wie RIS, RAHM, REK, RAP oder Regio etwas anfangen? Dabei war der integrative und fondsübergreifende Ansatz geradezu das Markenzeichen der Landesinitiative Regio - nomen est omen. Aber auch nach Locale, einst als äußerst wertvoll eingeschätzt, kräht kaum noch ein Hahn.
Nun richten sich die Hoffnungen auf Regionalbudgets. Obwohl in dieser Förderperiode schon möglich, hat meines Wissens nur Brandenburg, dort aber im Bereich ESF, vollumfänglich davon Gebrauch gemacht. Damit verbunden ist der Traum von regionaler Eigenverantwortlichkeit bei der Entscheidung über die Verwendung von Fördermitteln aus EU-Töpfen. Ein Traum, zu dem sich das Europäische Parlament im Jahr 1988 mit seiner Entschließung zur europäischen Regionalpolitik ebenfalls bekannt hat.
Die Antragsteller setzen offensichtlich in die seit 2010 bestehenden Arbeitsgemeinschaften „Ländlicher Raum“ diesbezüglich große Hoffnungen. Doch diese segnen gegenwärtig praktisch nur die durch die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung vorbereiteten Fördermittellisten ab. Das war es.
Auch diese Arbeitsgemeinschaften sind im Moment noch/nur Top-down - das kann ich aus eigener Anschauung beurteilen -, mit oder ohne Landräte. Als Träger eines Regionalbudgets könnte ich mir zum Beispiel auch größere Leader-Gruppen vorstellen.
Es gibt also genug Stoff für eine rege Diskussion. Wie heißt es so schön im Beitrag Sachsen-Anhalts zur neuen EU-Strategie „Europa 2020“:
„Die Erfolgsfaktoren für den Einsatz der Fonds - eigenverantwortliche Gestaltung der Mittelverwendung, effiziente und transparente Strukturen sowie die fondsübergreifende optimale Nutzung der Fördermittel über alle großen EU-Fonds hinweg - müssen erhalten und weiterentwickelt werden.“
Aber wie und wohin sind weitere brennende Fragen. Wir freuen uns deshalb auf eine spannende Ausschussberatung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann jedem Wort, das der Minister hier gesagt hat, zustimmen. Damit wäre ich fast fertig. Aber es gibt noch ein paar Dinge, die zu sagen sind.
Ich glaube, es war eine kluge Entscheidung, im Jahr 2009 die Arbeitsgemeinschaften einzurichten, weil die Landkreise dadurch in die ländliche Entwicklung und in die Gestaltung des ländlichen Raumes besser eingebunden sind. Ich glaube, die Landkreise haben in den zwei Jahren auch eine ganze Menge gelernt und haben in der Zusammenarbeit mit den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten festgestellt, was dies bedeutet und was man dort erreichen kann.
Wir müssen das jetzt weiterentwickeln. Das macht aus meiner Sicht Sinn, weil sich das Land unterschiedlich entwickelt und die Schwerpunkte im Land auch unterschiedliche sind. Das ist das Spannende dabei, dass man an dieser Stelle mit Regionalbudgets auch den einzelnen Regionen unseres Landes mit unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden kann.
Wir haben einige gute Beispiele - Jürgen Barth hat sie genannt - in der Altmark, wo dies schon praktiziert wurde und wird. Aber es beschränkt sich nicht nur auf den Bereich des ELER, sondern ist ein ressortübergreifender Ansatz, den wir hier fahren. Ich lege Wert darauf, dass wir uns auch berichten lassen, wie die ressortübergreifenden Ansätze an dieser Stelle funktionieren. An der Stelle gibt es vielleicht etwas zu verbessern oder etwas besser zu machen.
In Vorbereitung der neuen Förderperiode ist es wichtig, dass wir uns frühzeitig damit beschäftigen, damit wir an diesen Stellen auch die richtigen Schwerpunkte setzen.
Die Wirksamkeit von Regionalbudgets, die Wirksamkeit von Maßnahmen sowie die Koordinierung und Bündelung von solchen Maßnahmen sind wichtige Punkte der Berichterstattung, die wir hiermit einfordern und dann sicher auch bekommen werden.
Regionalbudgets sind in der EU schon ein etwas älteres Instrument. Wir tun gut daran, dass wir sie für uns in unserem Land jetzt auch vorrangig oder verstärkt umsetzen. Insofern bin ich gespannt auf die Berichterstattung und das, was sich daraus ergibt.
Danke sehr, Herr Daldrup. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Erdmenger.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es auch recht kurz machen. Das Wesentliche ist schon gesagt worden. Wir teilen das Ziel, die regionalen Möglichkeiten zu verbessern und auch kleinteilige Förderungen auszusprechen. Darin liegt ein großes Potenzial. Ich glaube, diesbezüglich sind wir uns alle einig.
Wir sehen ein großes Potenzial darin, regionale Wertschöpfungsketten zu verlängern. Wir müssen uns nur das Beispiel Regionalvermarktung von Lebensmitteln vor Augen führen. Dies ist eines der großen Potenziale überhaupt, um in der Landwirtschaft noch weitere Arbeitsplätze anzudocken. An dieser Stelle gibt es Möglichkeiten und die sollten weiter ausgebaut werden. Das können wir nur stützen.
Diese Politik steht in einem gewissen Kontrast zu dem, was wir zurzeit hauptsächlich an Wirtschaftsförderung in unserem Bundesland betreiben. Die derzeitige Wirtschaftspolitik kann man wie folgt umschreiben: Wir warten auf den großen Investor, wir schaffen große Gewerbeflächen und schauen, ob sich dort jemand ansiedelt. Dafür wird wesentlich mehr Geld ausgeben. Das kritisieren wir - das wissen Sie - und deswegen sind wir natürlich für den alternativen Weg. Deswegen unterstützen wir den Antrag.
Wir wollen aber - Herr Köck hat darauf differenziert aufmerksam gemacht - auch sagen: Natürlich muss sich das Regionalmanagement die Frage stellen und auch die regionalen Arbeitsgemeinschaften müssen sich die Frage gefallen lassen, ob alles das, was sie fördern und was sie gemacht haben, sinnvoll ist.
Auch die Frage nach der demokratischen Legitimation dessen, was in den Arbeitsgemeinschaften oder im Regionalmanagement stattfindet, ob es wirklich den Bedürfnissen der Region entspricht, muss man diskutieren. Dafür sind die Berichte im Ausschuss gut geeignet. In diesem Sinne unterstützen wir den Antrag und auch wir freuen uns natürlich auf die Beratungen. - Vielen Dank.