Protokoll der Sitzung vom 21.09.2012

Die haben eine Antwort darauf.

Die Rechtspolitiker wollen wir gern im Bildungsausschuss hören und die Frage klären, wie eine rechtssichere Formulierung, meinetwegen auch im Schulgesetz, aussehen kann, die die Frage mit beantwortet, wie wir mit der Verletzung der gesetzlichen Schulpflicht umgehen, ohne dass wir eine Situation, die ich in der Tat für sehr unglücklich halte, fortschreiben, nämlich Jugendarrest zu haben - mitunter mit einer solchen zeitlichen Verzögerung, dass er kaum noch mit der Schulverweigerung in Beziehung gebracht werden kann - bzw. Ordnungswidrigkeiten im Hartz-IV-Kontext mit Geldstrafen zu belegen, die unrealistisch sind, oder solche Dinge.

Das muss, glaube ich, in einem gemeinsamen Gespräch der Rechtspolitiker und der Bildungspolitiker verabredet werden. Das ist keine Sache, die der Minister alleine entscheidet. Das Gesetz ist im Landtag. Das heißt, da haben die Abgeordneten das Wort, um sich dazu miteinander zu verständigen. Ich denke, es sollte dann eine gemeinsame Sitzung und Beratung dazu geben.

Es ist möglich, das im Kontext der Schulgesetznovelle zu machen, wenn dafür eine Mehrheit gefunden wird. Wie gesagt, die Bildungspolitiker sind da offen. Für uns hat die pädagogische Antwort das Prä. Wie man Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verletzung der Schulpflicht rechtlich ausgestaltet, muss mit beiden Fachausschüssen geklärt werden.

Danke schön, Herr Minister. Eine Nachfrage noch dazu.

Es ist quasi eine Wiederholung meiner Frage an einer Stelle: Teilen Sie bzw. wie bewerten Sie die Aussage des Schulleitungsverbandes, die dem Tenor nach besagt: Die Androhung des Jugendarrestes führt dazu, dass bisher schwänzende Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule gehen?

Ich finde es ein wenig schwierig, jetzt coram publico Auszüge aus einem Brief des Schulleiterverbandes zu kommentieren. Ich weiß auch nicht,

ob das Aufgabe dieser Fragestunde ist. Da ist es sicherlich auch sinnvoll, das Gespräch mit dem Schulleiterverband, der nur eine Interessentretung von sehr vielen ist - da gibt es Lehrerverbände, Gewerkschaften usw., da gibt es den Schulleiterverband -, zu suchen und zu fragen: Welches sind die Gründe für Ihre Argumentation? - Es wäre denkbar, dass man möglicherweise im Zuge einer gemeinsamen Beratung von Bildungsausschuss und Rechtsausschuss den einen oder andern Vertreter hinzuholt.

Danke schön, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage von Frau Kollegin Dalbert.

Danke, Herr Präsident. - Im Kern ist das ja die Frage, ob Sie es sinnvoll finden, dass man Schulverweigerer in eine Strafanstalt steckt. Ein klares Nein oder Ja sieht anders aus. Ein Prä ist etwas anderes als - -

(Zustimmung bei der LINKEN)

Deswegen will ich die Frage noch einmal schärfen und will fragen: Halten Sie diese juristische Konsequenz für eine sinnvolle Konsequenz oder für eine nicht sinnvolle Konsequenz, unabhängig davon, dass Sie sich andere Maßnahmen bevorzugt wünschen? Wollen Sie es abschaffen oder wollen Sie es nicht abschaffen?

Ich habe schon deutlich gemacht, dass das keine Frage des Ministers ist. Vielmehr ist es eine Frage, wie wir das gesetzlich regeln. Für mich als Bildungsminister stehen die pädagogischen Eingriffe im Vordergrund.

Danke schön, Herr Minister.

Wir kommen somit zur letzten Frage, zum Thema Ärztemangel. Das betrifft die Ressorts Soziales sowie Wissenschaft und Wirtschaft. Der Abgeordnete Steinecke bitte.

Die Frage will ich an Frau Ministerin Wolff und womöglich an Norbert Bischoff richten. Nach einem Vortrag der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt über das Thema der ärztlichen Versorgung im Land habe ich die Frage gestellt: Wie viele Medizinstudenten von unseren Universitäten kommen letztlich beim Patienten an? - Darauf bekamen wir zur Antwort: Maximal 20 %.

Deshalb meine Frage an die Frau Ministerin: Können wir uns mit dieser Zahl zufriedengeben, wie

kann man diese erhöhen, und wie können wir junge Absolventen an unser Land binden, damit sie nach ihrem Studium hier aktiv werden?

Zunächst Frau Ministerin für Wissenschaft und Wirtschaft.

Herzlichen Dank für die Frage. - Bei uns beginnen jedes Jahr zweimal 185 Erstsemester in der Medizin plus 40 in Halle in der Zahnmedizin. Die Durchfallquote in diesen Studiengängen ist erfreulich niedrig, sie liegt bei maximal 10 %. An der Zahl der Absolventen liegt es also in der Tat nicht, dass die Versorgung mit Ärzten im Land nicht gesichert ist.

Ergo ist die Gretchenfrage: Wie können wir erstens die jungen Menschen, die die entsprechende Ausbildung haben, dazu bewegen, überhaupt als Ärzte tätig zu werden und nicht in der Pharmaindustrie oder in anderen vermeintlich attraktiveren Jobs ihre Zukunft zu suchen? Der zweite Teil der Gretchenfrage ist: Wie können wir die jungen Menschen dazu bewegen, das dann auch in SachsenAnhalt und da insbesondere in den Regionen, in denen wir wirklich einen Ärztemangel haben, zu tun?

Diesbezüglich gibt es einen engen Austausch zwischen unserem Ministerium und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Sozialministerium, auch zwischen uns und den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Kassen. Es gibt beispielsweise - aber das kann Norbert Bischoff im Einzelnen sicherlich gleich noch ausführen - Stipendienprogramme, die einen Anreiz schaffen, nach dem Studium tatsächlich als Allgemeinmediziner im Land tätig zu werden. Es sind zusätzliche Klassen für die Allgemeinmedizin eingerichtet worden, unlängst auch in Magdeburg. Halle hatte so etwas vorher schon.

Es gibt gegenwärtig Überlegungen zwischen den beteiligten Ministerien und der Kassenärztlichen Vereinigung, verstärkt Hochschulambulanzen einzurichten, in denen Studierende stärker an die Allgemeinmedizin und an die Betreuung von Patienten vor Ort herangeführt werden. Das scheiterte in der Vergangenheit auch daran, dass solche Leistungen für die Unikliniken nicht erstattet werden. Solche Fragen sind nun also auch zu klären.

Es gibt eine ganze Reihe weiterer Ideen, wie man an dieses Problem herangehen kann. Zum Beispiel die Schaffung von Anreizprogrammen, sprich Finanzierung von Gemeinschaftspraxen. Aber das sind vielleicht Themen, die Norbert Bischoff besser im Einzelnen erläutern sollte.

Danke schön, Frau Ministerin. - Herr Minister für Soziales, bitte.

Vielleicht habe ich das nicht verstanden, Herr Steinecke. Wir haben ungefähr ein Drittel Absolventen, die nach dem Studium nicht in die kurative Medizin gehen. Es sind eher schon zwei Drittel, die als Medizinerinnen und Mediziner arbeiten, aber sie sind nicht alle in Sachsen-Anhalt. Sie gehen teilweise zurück in die Länder, aus denen Sie kommen. Es ist unser großes Ziel, viele, die diese guten Studienbedingungen, die wir in SachsenAnhalt haben, nutzen, auch zu halten.

Vor allen Dingen haben wir das Problem, wie Frau Ministerin Wolff gesagt hat, dass im ländlichen Bereich gerade die Allgemeinmedizin ein sehr schwieriges Gebiet ist. Das liegt auch daran, dass zwei Drittel der Medizinstudierenden Studentinnen sind. Wenn eine Studentin mit dem Studium fertig ist, ist sie ungefähr 30 Jahre alt. Dann hat sie zehn Jahre oder etwas mehr Zeit für die Familiengründung. Da überlegen sich Frauen, ob sie sich tatsächlich niederlassen und noch ein Stückchen verschulden wollen oder ob sie eher in eine Klinik gehen oder sich stundenweise oder halbtags anstellen lassen wollen.

Daher haben wir das Programm der vernetzten und integrierten Praxen auf den Weg gebracht. Das, was wir in Sachsen-Anhalt - hauptsächlich in der Altmark - vorbildlich begonnen haben, ist übrigens in das Bundesgesetz übernommen worden.

Des Weiteren gibt es das Stipendienprogramm, wobei ich zugeben muss, dass es weniger in Anspruch genommen wird. Da haben wir am Anfang gedacht, es gibt einen richtigen Anreiz, wenn wir sagen - Studenten brauchen immer ein bisschen Geld -: Wenn ihr euch verpflichtet, anschließend drei Jahre in Sachsen-Anhalt zu bleiben, bekommt ihr 100 € pro Monat mehr. Das nehmen nicht allzu viele in Anspruch. Wir machen es trotzdem weiter.

Dann gibt es Krankenhäuser in der Region, die eigene Stipendienprogramme durchführen, um Personal an die Krankenhäuser zu binden. Von dort höre ich zurzeit relativ wenig Klagen, dass es dort einen Personalmangel gebe. Wir haben die Probleme wirklich bei den Niedergelassenen.

Die Gesundheitsminister haben die KMK - an der die Frau Ministerin teilnimmt - gebeten zu prüfen - und sie prüft es auch -, ob die Voraussetzungen für ein Medizinstudium nicht ein bisschen anders geregelt werden können. Zurzeit ist nur der Numerus Clausus wichtig. Vielleicht könnte es eine prozentuale Priorisierung für Landeskinder geben, indem man sagt, die haben eine etwas höhere Priorität.

Des Weiteren sollte geprüft werden, ob die Tatsache, dass ein Studienbewerber schon einen Praxiseinsatz im Krankenhaus oder in sozialen Einrichtungen geleistet hat, bei den Voraussetzungen mit berücksichtigt werden kann, und nicht nur die Wartesemester.

(Zustimmung bei der CDU)

Das soll die KMK prüfen. Damit tun sich die Professoren sonst schwer.

Den dritten Punkt hat die Ministerin schon erwähnt. Die Allgemeinmedizin führt im Kanon der Fachärzte in den Kliniken ein Schattendasein. Man ist eher etwas, wenn man Facharzt ist. Der Allgemeinmediziner ist - wenn ich es einmal ganz platt sage - der Wald- und Wiesenarzt. Dass er eigentlich die Voraussetzung der flächendeckenden medizinischen Versorgung ist, das wird zu wenig gesehen.

Man muss hauptsächlich mit den Hochschulen und Universitäten darüber reden, dass dieser Stellenwert - der macht sich bei der Ausstattung und bei den Räumlichkeiten bemerkbar - erhöht wird, damit es eine den Fachärzten gleichwertige Fachrichtung wird. Da müssen wir uns ordentlich bemühen. Wir sitzen an dieser Stelle wirklich in einem Boot und machen das auch.

Vielen Dank, Herr Minister. - Damit ist die Befragung der Landesregierung abgeschlossen.

Wir kommen nunmehr zu dem zweiten Teil der Fragestunde:

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 17. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 6/1437

Für die Beantwortung Kleiner Anfragen stehen uns noch knapp 28 Minuten zur Verfügung. Die Antworten, die in dieser Zeit nicht geschafft werden, werden zu Protokoll gegeben.

Ich rufe die Frage 1 auf. Der Abgeordnete Herr Ralf Bergmann fragt nach den Europäischen Regelungen zur Einführung von Umweltzonen.

Ich frage die Landesregierung:

Kann die Landesregierung die von Herrn Dr. Horst Schnellhardt getroffene Aussage, dass durch europäische Regeln keine Umweltzonen gefordert werden, bestätigen?

Welche konkreten rechtlichen Bestimmungen haben dazu geführt, dass in Halle und Magdeburg Umweltzonen eingerichtet wurden?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Dr. Hermann Onko Aeikens.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Bergmann namens der Landesregierung wie folgt.

Gestatten Sie mir zunächst folgende Vorbemerkung: Umweltzonen sind kein Instrument zur Gängelung der Wirtschaft. Sie sind kein Instrument zur unverhältnismäßigen Einschränkung der Mobilität unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Umweltzonen sind ein Instrument zur Senkung der Belastung von gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen, um Atemwegserkrankungen mit möglicher Todesfolge zu reduzieren. Die Einrichtung von Umweltzonen dient somit unserer Gesundheit.

(Herr Felke, SPD: Was noch bewiesen wer- den muss!)

Grenzwerte für einzelne Luftschadstoffe wurden auf europäischer Ebene vor mehr als zehn Jahren so festgelegt, dass Gesundheitsgefahren praktisch ausgeschlossen sind. Die EU überlässt es den Mitgliedstaaten, auf welche Weise sie die Einhaltung bestimmter Grenzwerte sicherstellen.