Protokoll der Sitzung vom 18.10.2012

Ich beobachte, ohne es zu beklagen - ich habe das zur Kenntnis zu nehmen -, dass die Printmedien und insbesondere die privaten Rundfunkveranstalter, die ansonsten durchaus ihre Verdienste haben, jetzt noch einmal eine richtige Breitseite losschießen, um wirklich alle Vorurteile zu bedienen, die schon damals im Beratungsprozess für Irritationen sorgen sollten.

Da taucht wieder der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte auf, der damals weit über die Bedenken der anderen Datenschutzbeauftragten

hinaus alle möglichen Fragen in den Raum gestellt hat, die dann in der Debatte in immerhin 16 Landtagen abgewogen wurden und auch zu gewissen Veränderungen der Datenschutzregelungen im Laufe der Verhandlungen auf der Länderebene geführt haben. Aber es ist dann letztendlich so Gesetz geworden, wie es Gesetz geworden ist.

Für die Kleingartenanlagen, zu denen Sie konkret fragen, gilt das Gleiche. Es werden wieder Irritationen gestreut. Es gibt die Verständigung der Rundfunkanstalten dazu, die auch kommuniziert worden ist. Ich gehe davon aus, dass diese Verständigung, die Sie auch kennen und die nachzulesen ist, weiterhin trägt. Ich erwarte und habe auch Zusagen, dass die GEZ, in Zukunft die gemeinsame Beitragseinzugsstelle, nicht gerade durch die Kleingärten stiefelt - die haben weiß Gott genug andere Probleme im Zusammenhang mit der Umstellung des Systems zu lösen - und dort für weitere Irritationen sorgt.

Zu den Einzelheiten brauche ich jetzt im Grunde genommen nicht mehr zu sagen. Das ist alles kommuniziert worden. Was in der Meinungsbildung in der Berliner Koalition und im Senat überlegt worden ist, weiß ich nicht. Es ist nicht an die Rundfunkkommission herangetragen worden. Wir leben alle und, wie ich hoffe, bisher auch gut und verlässlich mit dem, worauf sich die Rundfunkanstalten verständigt haben, was sie der Gebühreneinzugszentrale, wie sie heute noch heißt, vorgegeben haben. Ich hoffe, dass es zu keinen weiteren Irritationen kommt.

Es gibt noch eine Nachfrage. Bitte sehr, Herr Gebhardt.

Danke sehr, Herr Minister, aber das war mir noch nicht konkret genug.

(Zuruf von Herrn Gallert, DIE LINKE)

Es stehen noch die Ausführungsbestimmungen für das Gesetz an. Können Sie hier vor dem Parlament zusichern, dass die Ausführungsbestimmungen bezüglich der Kleingärten Klarheit schaffen, sodass Gartenlauben, die größer als 24 m2 sind, nicht automatisch beitragspflichtig sind?

Es werden keine Ausführungsbestimmungen erlassen. Die Länder haben den Staatsvertrag verabschiedet. Das ist es. Jetzt liegt alles andere in der Verantwortung der Rundfunkanstalten. Dazu bedarf es keiner Ausführungsbestimmungen, sondern das ist jetzt die praktische Handhabung. Speziell zum Kleingartenthema gibt es das, was Ihnen die Intendantin Frau Professor Wille vor einigen

Monaten schon mitgeteilt hat. Das ist nach wie vor Stand der Dinge.

Danke sehr, Herr Staatsminister.

Es gibt zwei Anfragen an Herrn Minister Webel. Zunächst geht es um die Nutzung des Geiseltalsees. Die Anfrage kommt von Frau Dr. Späthe. Sie haben zwei Minister genannt.

Frau Präsidentin, mir ist in der Zwischenzeit auch aufgefallen, dass dieses Thema drei Minister betrifft.

(Unruhe bei der CDU - Zuruf von Minister Herrn Bullerjahn)

So frage ich die Landesregierung wie folgt: Der Geiseltalsee als Bergbaufolgesee steht unter Bergrecht und somit in der Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums und von Frau Ministerin Wolff. Der Landkreis Saalekreis hatte nach umfänglicher Feststellung der Sicherheit in Abstimmung mit dem Land und dem Landesverwaltungsamt in Gestalt der oberen Verkehrsbehörde die Allgemeinverfügung zur Regelung des allgemeinen Gebrauchs bekannt gemacht. Das heißt, es ist nunmehr erlaubt, dass die Bürger den See mit Ruder- oder Tretbooten befahren dürfen, sofern sie eines besitzen.

Die infrage stehenden Nutzungsanträge für eine gewerbliche Nutzung von Fahrzeugen auf dem Gewässer, sprich die Erlaubnis, einen Ruder- oder Tretbootverleih betreiben zu dürfen, stellen keine bergbaurechtlichen Anträge dar und sind somit von der oberen Verkehrsbehörde im Verantwortungsbereich des Verkehrsministers zu beantworten.

Da der See aber nach der Meinung der oberen Wasserbehörde im Verantwortungsbereich des Umweltministeriums - Herr Minister Aeikens - unter Bergrecht steht, und zwar nur unter Bergrecht, wird über den Antrag, Tretboote verleihen zu dürfen - gewerbliche Nutzung - eben nicht entschieden.

Ich frage die Landesregierung, insbesondere Frau Ministerin Wolff, Herrn Minister Webel und Herrn Minister Aeikens, wie sie zur gewerblichen Nutzung des Geiseltalsees steht, welche ich scherzhaft in der Gestalt der Frage mit den Tretbooten deutlich machen wollte? Oder ich sage es noch einfacher. Wie machen Sie den Bürgern vor Ort klar, dass sie, wenn sie auf dem See rudern möchten, das Boot dafür mitzubringen haben.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister Webel antwortet für die Landesregierung. Wollen wir einmal gucken.

Frau Präsidentin! Liebe Frau Dr. Späthe, das ist eine schwierige Situation. Sie haben das schon erläutert. Sie haben auch schon erklärt, dass weder der Umweltminister mit dem Wassergesetz noch ich als für die Landesschifffahrt und die Hafenverordnung Zuständiger Ihnen helfen kann. Hier stand vor vielen Jahren einmal ein Wirtschaftsminister, der Klaus Schucht hieß. Er hat hier klar formuliert: Bundesrecht bricht Landesrecht, Landesrecht bricht Kommunalrecht und Bergrecht bricht alles Recht. Deshalb sind wir hier im Bergrecht.

Wir haben aber schon mit Frau Ministerin Wolff gesprochen. Wir werden eine Lösung finden. Frau Ministerin Wolff wird entweder selbst oder durch Herrn Staatssekretär Richter gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesverwaltungsamtes, mit dem Landesamt für Bergbau und Geologie - das ist mit involviert - und mit dem Landkreis eine Lösung herbeiführen; denn es ist wirklich schwer nachvollziehbar, dass Privatboote bis zu 20 m Länge dort fahren können und kleine Ruder- oder Tretboote nicht fahren dürfen, weil sie gewerblich vermietet werden.

Und wann?

(Heiterkeit bei der SPD)

Die Frage müssen Sie der Ministerin stellen.

(Heiterkeit im ganzen Hause - Herr Krause, DIE LINKE: Dann fragen wir die Ministerin!)

Frau Ministerin Wolff.

Herr Staatssekretär Richter läuft nach meiner Bitte bereits durch das Land, um dieses Problem so schnell wie möglich mit Thomas Pleye zu klären. Wir hatten analoge Probleme in Bezug auf die Allgemeinverfügung, um den See überhaupt nutzen zu können. Da hatten wir das gleiche Problem und beim Concordia-See auch. Das ist diese nicht alltägliche und irgendwie paradoxe Situation, dass ein unter Bergaufsicht stehendes Gewässer gewerblich genutzt werden soll. Deswegen muss es da diese Absprachen geben.

Danke sehr.

Die zweite Frage an Herrn Minister Webel stellt Herr Grünert. Da geht es um den Bahnhaltepunkt Jütrichau.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, wie am 15. Oktober 2012 den Nachrichten zu entnehmen war, wurde der Bahnhaltepunkt Jütrichau stillgelegt. Obwohl sich der Petitionsausschuss im Rahmen des Petitionsverfahrens mit einem Beschluss gegen die Stilllegung ausgesprochen hat, wurde also hier Vollzug gemacht. Auch deswegen und auf der Grundlage des Gesprächs in Ihrem Haus am 19. Juli 2012 zu den angeblichen Alternativen frage ich Sie:

Erstens. Warum wurde der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr nicht unterrichtet, dass und wann der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes vom 16. Mai 2012 geändert wurde?

Zweitens. Die im Gespräch am 19. Juli 2012 von der Nasa dargestellte Alternative der Einrichtung eines Anrufbusses wird spätestens durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg vom 1. August 2012 nichtig. Das OVG führt aus, dass Anrufbusse nicht Bestandteil des ÖPNV seien und folglich keine Leistung nach dem ÖPNVGesetz als Alternative zu den Linienverkehren darstellen. Ist der Landesregierung der Beschluss bekannt und welche Folgen leitet die Landesregierung daraus für das weitere Agieren ab?

Ich komme zur dritten Frage in diesem Zusammenhang. Die Nasa und die Bahn streben den Ausbau der Strecke Magdeburg - Dessau als Hochgeschwindigkeitsstrecke mit einer Fahrgeschwindigkeit von bis 160 km/h an. Die Kosten des aktiven und passiven Lärmschutzes sowie die Kosten für die Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle einschließlich der notwendigen Aufwendungen sowohl für den Erwerb als auch für die Unterhaltung wurden bei der wirtschaftlichen Betrachtung Ihres Hauses im Kontext mit der Stilllegung des Bahnhaltepunktes nicht berücksichtigt. Warum und aus welchen fachlichen Erwägungen wurden diese Berechnungen nicht angestellt?

Herr Minister Webel. - Ich möchte daran erinnern, dass die Fragen so gestellt werden müssen, dass es für die Ministerinnen und Minister eine Chance gibt, in der Kürze, also in drei Minuten, zu antworten.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Frau Präsidentin, vielen Dank für diesen Hinweis. - Werter Herr Grünert, die Diskussion über den

Haltepunkt Jütrichau ist nicht neu. Sie kennen das Problem, dass die Strecke neu gebaut wird. Sie haben es eben selbst gesagt. Im Zuge des Neubaues dieser Strecke muss der alte Haltepunkt verlegt werden. Das ist bekannt. Eine Verlegung dieses Haltepunktes würde 800 000 € kosten, die wir natürlich finanzieren müssten. In Jütrichau steigen täglich zehn Personen ein und aus. Es gibt also 20 Ein- und Ausstiege. Das bedeutet auch, dass wir den Halt an dieser Strecke mit 29 000 € jährlich finanzieren müssten.

Wir haben uns als Land gemeinsam mit der Nasa vorgenommen, so schwer die Entscheidung auch immer fällt, den ÖPNV möglichst attraktiv zu gestalten. Zur Attraktivität gehören auch schnelle Zugverbindungen. Deshalb haben wir uns entschlossen, diesen Haltepunkt nicht weiter zu betreiben.

(Zustimmung bei der CDU)

Es gibt zwei Nachfragen. Zunächst ist der Fragesteller an der Reihe.

Herr Webel, das ist der Stand vom 19. Juli 2012. Den habe ich wohl vernommen. Das Problem ist, dass das OVG Magdeburg am 1. August 2012 gerade zu der Alternative, die von der Nasa dargestellt worden ist, nämlich einen Anrufbus zu installieren, ausgeführt hat, dass ein Anrufbus nicht unter die Leistungen des ÖPNV-Gesetzes fällt. Folglich wäre der Bereich Jütrichau über das Linienbusnetz anzuschließen. Das ist aber bisher im Haus sowohl von der Nasa als auch von Ihnen nicht untersetzt worden.

Deshalb lautet meine Frage: Gibt es dazu von Ihrer Seite in Ihrem Haus bereits Untersuchungen, um eine mögliche Anbindung Jütrichaus tatsächlich noch zu vollziehen, wenn sich diese Rechtsprechung des OVG letztlich durchsetzt?

Herr Grünert, die Nasa hat zugesichert, dass sie Jütrichau anbinden wird. Auf diese Zusicherung baue ich.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Hoffmann.

Herr Minister, ich muss da nachlegen. Wie verträgt sich denn der sich mit dieser Maßnahme fortsetzende Trend der Abkoppelung der ländlichen Räume von der Versorgung durch den Schienenpersonennahverkehr mit der Einschätzung in der so

zioökonomischen Analyse? Dort wird uns im Zusammenhang mit den operationellen Programmen vorgeworfen, dass die Anbindung des ländlichen Raumes zunehmend schlechter wird und als Nachteil empfunden wird.

Herr Hoffmann, wir haben in Sachsen-Anhalt nicht nur Orte, die über einen Bahnanschluss verfügen. Die meisten Orte und Ortschaften in Sachsen-Anhalt verfügen nicht über einen Bahnanschluss. Hier gewährleisten wir den ÖPNV genauso gut wie für die Orte, die einen Bahnanschluss haben. Wir haben das Bahn-Bus-Landesnetz installiert. Wir verbessern die Leistungen dort, wo wir Verkehr haben.

Wir müssen auch alle einmal überlegen, dass die Regionalisierungsmittel im Jahr 2014 überprüft werden. Ich sage an dieser Stelle, dass wir alle nur hoffen können und dafür kämpfen müssen, dass das Land die 5,5 % der Regionalisierungsmittel weiterhin erhält. Sollte das nicht der Fall sein, werden wir uns über ganz andere Dinge streiten müssen.