Protokoll der Sitzung vom 18.10.2012

Ja, das habe ich zur Kenntnis genommen. Aber da ich an der Telefonschaltkonferenz teilgenommen habe, weiß ich - es ist mir in diesem Rahmen gesagt worden; ich bin da fast redundant -, dass auch solche Akten, die ich genannt habe, übersandt worden seien. Wenn es nicht so ist, ist es umso besser. Aber ich habe dann Grundsätzliches gesagt.

Danke sehr, Herr Minister Stahlknecht.

Es gibt jetzt Fragen an Herrn Minister Bullerjahn. Die erste Frage stellt Frau Dr. Klein zur Beförderung von Sekundarschullehrerinnen neuen Rechts.

Danke, Frau Vorsitzende. - Herr Minister, Sie sind ja nun für das Personal zuständig. Insofern ist es auch eine Frage an Sie.

Wir haben im Rahmen der Diskussion über den Nachtragshaushalt 2012/2013 im Einzelplan 13 bei Kapitel 13 02 den Titel 462 01 - Deckung des Mehrbedarfs für Personal - für das Jahr 2012 um insgesamt 12,4 Millionen € gekürzt. Die letzte Kürzung des Ansatzes um 4,4 Millionen € erfolgte durch einen Änderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen eingebracht haben mit der Begründung, dass es mehr Teilzeit, weniger Neueinstellungen und weniger Beförderungen gebe.

Parallel dazu gibt es einen Erlass des Kultusministeriums, der besagt, dass der Beschluss des Landtages, die Sekundarschullehrer neuen Rechts, deren Bezahlung bis zum Jahr 2016 in Jahresscheiben angehoben werden soll, für das Jahr 2012 so nicht erfüllt werden kann. 198 Stellen beinhaltete die Jahresscheibe für 2012. 178 Lehrkräfte haben sich beworben. Es hätten also alle entsprechend höhergestuft werden können. Aber in dem Erlass wird betont, dass statt der 1,05 Millionen € nur 574 850 € für das Jahr 2012 zur Verfügung stehen. Das heißt, maximal 100 Lehrerinnen und Lehrer können entsprechend befördert werden.

Ich frage Sie: Wenn das so ist, warum wurde dann der Titel 462 01 mit der entsprechenden Begründung gekürzt, obwohl damit eindeutig gegen den Beschluss des Landtages verstoßen wird, dass die entsprechenden Jahresscheiben, was ja schon ein Kompromiss war, eingehalten werden?

Minister Herr Bullerjahn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich erlebe hier gerade ein lebendiges Parlament.

(Zuruf von der SPD: Ja!)

Ich werde hier bestimmt nicht den Fehler begehen, die Haushaltsberatungen aufzumachen. Wie Sie auch aus anderen gut unterrichteten Kreisen, wahrscheinlich auch von der GEW gehört haben, haben wir vorige Woche mit der GEW zusammengesessen. Dabei war das ein Thema.

Der Haushalt ist beschlossen. Der Haushalt, das Haushaltsrecht bricht einzelne Vorstellungen, Er

lasse von einzelnen Ressorts. Deswegen wird man es nur in dem Rahmen machen können, was der Haushalt hergibt. Wir haben aber - das wissen Sie - gemeinsam vereinbart, dass bis 2016 das Problem geklärt wird. Bis zum Jahr 2016 gibt es noch einen Haushalt 2013, 2014, 2015.

Eine Nachfrage.

Ich muss doch nachfragen. Da auch für das nächste Jahr nur 800 000 € eingeplant worden sind, ergibt sich für die neuen Haushalte eine Verschiebung in den Jahren 2014, 2015 und 2016. Wir verschieben also die Jahresscheiben weiter nach hinten und bauen einen neuen Stau auf.

Frau Vorsitzende, da ich Sie sehr schätze und weiß, dass Sie wie ich den Haushalt fast auswendig kennen, gehe ich davon aus, dass Sie genau wissen, wie ich Ihre Frage beantworte, nämlich mit Ja. Denn ich hätte gar keine haushaltsrechtliche Ermächtigung, etwas anderes zu machen. Das wissen Sie ja.

Wir haben die Aufgabe, dafür zu sorgen - diesbezüglich haben die Regierungsfraktionen nicht gekniffen, sondern im Rahmen der Möglichkeiten eine Kaskade aufgebaut -, dass die Zielmarke steht. Aber die Umsetzung wird durch die Mittel im Haushalt natürlich begrenzt.

Was ich vielleicht aus fachlicher Sicht - - Das ist, glaube ich, nicht nur beim MK so. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen im Kabinett - - Ich sehe zufällig Herrn Webel an. Dessen Überlegungen zum Straßenbau werden nicht immer durch das abgedeckt, was ich sozusagen zur Verfügung stellen kann oder was im Ausschuss eine Mehrheit findet. Insofern ist das kein Einzelfall.

Eine letzte Nachfrage, Frau Dr. Klein.

Ich habe noch eine Nachfrage. - Es gab einen eindeutigen Beschluss des Landtages, in dem es anders geregelt war. Insofern ist es aus meiner Sicht ein Verstoß gegen diesen Beschluss des Landtages, die Beförderungen in entsprechenden Jahresscheiben vorzunehmen.

Ich glaube nicht, dass die Kollegen der Koalitionsfraktionen in diesem Fall unbedingt wussten, was sie hier beschließen, denn dieser Erlass ist eigentlich vertraulich zu behandeln. Aber es spricht sich trotzdem rund um den Domplatz herum.

Ich glaube nicht, dass Erlasse vertraulich behandelt werden. Das habe ich noch nie erlebt. Das ist so nicht vorgesehen.

Sie wissen aber: Haushaltsrecht geht vor. Der Haushalt ist hier beschlossen worden. Das ist keine geheime Kommandosache, bei der ich irgendwelche Vertitelungen vorgenommen habe, wie es mir beliebt. Ich glaube, es gibt nichts, was so stark öffentlich diskutiert würde wie der Haushalt selbst.

Der Haushalt, aber nicht die Kürzung.

Na ja.

Möchten Sie gleich vorn bleiben?

Ja, wenn es recht ist.

Es gibt noch eine Nachfrage zu der Frage von Frau Dr. Klein.

Es war der Vorschlag der Landesregierung, das so zu tun. Ich kannte den Erlass nicht. Für mich ist das neu. Es stellt sich mir schon die Frage, wieso die Landesregierung das Parlament nicht zumindest darüber informiert hat, dass man den Beschluss des Landtages an dieser Stelle nicht einhalten möchte.

Es gab einen eindeutigen Beschluss des Parlaments darüber, wie diese Höherstufung der Sekundarschullehrer neuen Rechts realisiert werden sollte, nämlich unter Anwendung der prozentualen Anteile. Ich finde es nicht ganz transparent, wie an dieser Stelle mit dem Parlament umgegangen wird.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ich glaube - die Frau Vorsitzende kann mir sicher helfen -, die Fußnote besagt, bis zum Jahr 2016 soll das alles umgesetzt sein.

(Frau Niestädt, SPD: 2015!)

Bis 2016, so heißt es. Das werden wir dann auch machen.

Aber der Beschluss - -

(Zuruf von Frau Dr. Klein, DIE LINKE)

Ich rufe die zweite Frage an Minister Bullerjahn auf. Es geht um die Ausschreibung der Fachstelle für öffentliche Bibliotheken. Die Frage stellt Frau Wicke-Scheil von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

(Minister Herr Bullerjahn: Ich kenne sie nicht einmal!)

Frau Präsidentin! Im Bibliotheksgesetz des Landes ist festgelegt, dass die öffentlichen Bibliotheken von einer entsprechenden Fachstelle betreut werden. Seit April 2012 ist von den bisher vier Stellen nur noch eine Stelle besetzt. Dies war Anlass dafür, im Ausschuss für Bildung und Kultur auf Antrag der GRÜNEN im Rahmen der Selbstbefassung nach der Zukunft der Personalstellen zu fragen. Ich zitiere aus der Niederschrift über die 12. Sitzung am 11. April 2012:

„Nach dem jetzigen Stand könnten spätestens im Sommer bzw. Herbst 2012 drei Stellen, vorausgesetzt dass das Ministerium der Finanzen dem Verfahren zustimme, besetzt werden.“

Meine Frage lautet, wie weit dieses Ausschreibungsverfahren bereits gediehen ist. Sind schon Entscheidungen zur Auswahl gefallen? Wann können die Kolleginnen und Kollegen in der Fachstelle ihre Arbeit aufnehmen? - Danke.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich gebe freimütig zu: Keine Ahnung. Die Beantwortung Ihrer Fragen wird schriftlich nachgereicht. Es wäre sehr vermessen zu glauben, dass ich über all diese Verfahren, die über die Fachministerien laufen, Bescheid weiß. Aber Sie bekommen Bescheid.

Es gibt eine dritte Frage zum Thema Gewerbesteuerzerlegung. Es fragt der Kollege Erben.

Herr Minister, ich habe eine Frage, die man in weniger als drei Minuten beantworten kann, die ebenfalls zum Kernbereich des Finanzressorts gehört. Wir haben die Situation, dass Kommunen bei der Energiewende nur dann mitwirken, wenn sie auch etwas davon haben. Wir haben im Jahr 2009 das Gewerbesteuerrecht dahin gehend geändert, dass bei Windkraftanlagen auch die Kommunen, die Standort dieser Anlagen sind, im Rahmen der Zerlegung an der Gewerbesteuer partizipieren können. Bei den Solaranlagen ist dies immer noch nicht der Fall.

Ich kann mich daran erinnern, dass die Landesregierung im Jahr 2011 zum Jahressteuergesetz 2012 einer Entschließung im Bundesrat zugestimmt hat, nach der von der Bundesregierung verlangt wird, dass das zukünftig auch für die Solaranlagen gilt. Im Jahressteuergesetz 2013 ist das bisher nicht enthalten. Wird dies von der Landesregierung erneut eingefordert?

Dieses Thema ist für manche Gemeinden sehr wichtig; denn hierbei geht es um viel Geld. Es geht um die Frage, welches die Grundlage für die Zerlegung ist - der Arbeitslohn oder das Anlagevermögen. Bei Windkraftanlagen - das haben Sie erwähnt - ist es geklärt worden, bei Fotovoltaikanlagen nicht. Hierzu gibt es große Diskussionen in Gemeinden, die in die Erschließung von Flächen investiert haben, sich nun benachteiligt fühlen und darauf pochen, dass man zulasten der Standorte, an denen die Firmen ihren Sitz haben, eine stärkere Beteiligung einfordern sollte.

Ich habe im Bundesrat damals gehört, dass das viele unterstützen wollen. Seitens der Bundesregierung wurde das Thema sehr kritisch gesehen, nämlich nach dem Motto: Wir haben ohnehin zu viele Fotovoltaikanlagen. Fälschlicherweise wurde unterstellt, dass man das begrenzen wolle. Uns geht es eher um eine Verteilung innerhalb des bereits Vorhandenen.

Es gab ein weiteres Argument, das wir insbesondere als Finanzminister nicht gelten lassen wollten, nämlich die Frage, was eine alte Anlage ist und ab wann das neue Verfahren gelten soll. Ich denke, es wäre möglich, zu dieser Frage eine praktische Lösung zu finden. Der Bundesrat hat das weitergereicht. Bei der Bundesregierung sehe ich im Moment Schwierigkeiten. Der Bundestag muss entsprechend beschließen. Wir werden dranbleiben.

Unabhängig von der Farbenlehre der Landesregierungen ist das ein Interesse der Kommunen, denen man ohne große strategische Diskussionen über Finanzierungsstrukturen markant helfen kann, noch dazu wenn sie Lasten durch die Erschließung der Flächen hatten. Der Ausgang der Debatten ist allerdings offen.

Der Optimismus im Bundesrat war schon einmal größer. Als die Bundesregierung anfing, zum Thema Energiewende zu diskutieren, gab es Störfeuer von allen Seiten.