Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

Die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales ursprünglich für die 19. Sitzung am 25. Oktober 2012 vorgesehen. Dazu lag ihm zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienst mit Änderungsempfehlungen, welche mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales abgestimmt worden waren, vor.

Außerdem wurden seitens der Koalitionsfraktionen mehrere Änderungsanträge ausgearbeitet, die den Ausschussmitgliedern erst am Nachmittag des 24. Oktober 2012 zur Kenntnis gegeben werden konnten.

Die Fraktion DIE LINKE beantragte daraufhin zu Beginn der 19. Sitzung, die Beratung des Kinderförderungsgesetzes von der Tagesordnung abzusetzen, da man nicht mehr die Zeit gefunden habe, die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen gründlich zu lesen und eventuelle eigene Änderungsanträge zu stellen.

Der Ausschuss verständigte sich nach einer kurzen Diskussion zum Verfahren darauf, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen und die Beratung am 5. November 2012 in einer Sondersitzung durchzuführen.

Gleichzeitig wurde vereinbart, den mitberatenden Ausschüssen den Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung zu übergeben. Dazu wurden in die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erarbeitete Synopse die Änderungsvorschläge der Fraktionen der CDU und der SPD eingearbeitet und farbig hervorgehoben. Diese Synopse wurde so gefasst, als habe der federführende Ausschuss diese Änderungsanträge bereits beschlossen.

Damit sollten die mitberatenden Ausschüsse so rechtzeitig wie möglich über die von den Koalitionsfraktionen am 24. Oktober 2012 vorgelegten Änderungsanträge unterrichtet werden, sodass sie sich mit diesen rechtzeitig vor der Beratung über die vorläufige Beschlussempfehlung befassen können.

In der 20. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 5. November 2012 wurde dann die vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. Dazu lagen dem Ausschuss in einer Synopse der Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung und die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor.

Die Beratung erfolgte auf der Grundlage des vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erarbeiteten Entwurfs einer vorläufigen Beschlussempfehlung. Die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD, die sich unter anderem auf die Sicherstellungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, auf die Finanzierung der Tagesbetreuung, auf die Vereinbarungen über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung, auf die finanzielle Beteiligung des Landes, der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften und auf die Beteiligung von Eltern bezogen, wurden vom Ausschuss überwiegend angenommen.

Schwerpunkte der Diskussion waren zum Beispiel der Ganztagsbetreuungsanspruch, die Finanzierung der Tagesbetreuung sowie die Vereinbarungen über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung. Auch zum Thema Fachpersonal bzw. Mindestpersonalschlüssel wurde eingehender diskutiert.

Vom Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1281 wurden die Nr. 2 Buchstabe a - das betrifft die Änderung des § 5 Abs. 1 Satz 3, mit der die Förderung der Inklusion verbindlich gemacht wird - und die Nr. 3 - das betrifft die Neufassung des § 7 - Kindermitwirkung in den Tageseinrichtungen - einstimmig angenommen.

Die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurden vom Ausschuss ebenfalls übernommen.

Der so geänderte Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1258 wurde als vorläufige Beschlussempfehlung vom Ausschuss für Arbeit und Soziales mit 8 : 4 : 0 Stimmen verabschiedet.

Die mitberatenden Ausschüsse haben sich in ihren Sitzungen am 7. November 2012 - das waren die 27. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport, die 33. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und die 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur - mit den in Rede stehenden Drucksachen und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Alle drei Ausschüsse haben der

vorläufigen Beschlussempfehlung ohne Änderungen zugestimmt. Folgende Abstimmungsergebnisse wurden festgestellt:

Ausschuss für Inneres und Sport: 7 : 5 : 1 Stimmen,

Ausschuss für Finanzen: 7 : 5 : 0 Stimmen,

Ausschuss für Bildung und Kultur: 6 : 4 : 2 Stimmen.

Die Abschlussberatung im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales fand in der 22. Sitzung am 28. November 2012 statt. Dazu lagen dem Ausschuss neben der vorläufigen Beschlussempfehlung die Beschlussempfehlungen der drei mitberatenden Ausschüsse vor.

Des Weiteren hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eine Synopse vorgelegt, die beruhend auf der vorläufigen Beschlussempfehlung weitere Änderungsempfehlungen enthielt, die in sprachlicher und in rechtsförmlicher Hinsicht mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales abgestimmt worden sind.

Außerdem lagen zu dieser Beratung Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE vor.

Die Beratung erfolgte auf der Grundlage der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurden von den Fraktionen der CDU und der SPD zum Antrag erhoben und in der Folge vom Ausschuss mehrheitlich übernommen.

Mit den Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE wurden schwerpunktmäßig folgende Ziele verfolgt:

 konsequente Umsetzung des Inklusionsgedankens,

 Leistungsverpflichtete sollten weiterhin die Kommunen sein,

 kein Abschluss von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen,

 Beibehaltung der Vor- und Nachbereitungszeiten für die Erzieherinnen und

 Fortführung der Sprachstandsfeststellungen.

Die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD bezogen sich auf das Verfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrages und auf die Auszahlungsmodalitäten der Zuweisungen an die Träger der Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen.

Darüber hinaus wurde seitens der Koalitionsfraktionen einer Bitte des Ausschusses für Bildung und Kultur nachkommend mündlich beantragt, in den

§ 5 - Aufgaben der Tageseinrichtungen - die „besondere Beachtung der Sprachförderung“ aufzunehmen.

Den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen wurde jeweils mehrheitlich zugestimmt. Die von der Fraktion DIE LINKE vorgelegten Änderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wurde im Laufe der Beratung durch weitere kleine Anpassungen und Konkretisierungen geändert und liegt dem Hohen Haus nun heute zur Beschlussfassung vor. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales verabschiedete den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1258 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit 8 : 4 : 0 Stimmen.

Im Nachgang zu der Abschlussberatung wurde von der Verwaltung festgestellt, dass zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1246, der nicht Beratungsgrundlage war, im Ausschuss kein vollständiges Abstimmungsergebnis herbeigeführt wurde. Da nach § 29 der Geschäftsordnung zu allen Gesetzentwürfen, die an Ausschüsse überwiesen werden, eine Empfehlung an den Landtag auszusprechen ist, musste die Abstimmung dazu nachgeholt werden.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sodann in seiner planmäßigen 23. Sitzung am 5. Dezember 2012 die Gesetzentwürfe zur Änderung des KiFöG in der Drs. 6/1246 und 6/1258 sowie den Änderungsantrag in der Drs. 6/1281 nochmals auf die Tagesordnung gesetzt. Es fand eine Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1246 statt. Mit 7 : 4 : 1 Stimmen empfiehlt der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Ablehnung dieses Gesetzentwurfes.

Das Plenum wird hiermit gebeten, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu folgen und dem geänderten Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1258 seine Zustimmung zu geben.

Nachdem ich Ihnen jetzt den gesamten Verfahrensablauf geschildert habe, möchte ich insbesondere der Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales Frau Zoschke dafür danken - ich denke, ich spreche an dieser Stelle im Namen aller Mitglieder -, dass sie uns sehr gut durch die Beratung über die verschiedenen Gesetzentwürfe geführt hat.

Ich möchte zudem dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst ausdrücklich ein Kompliment und ein Lob aussprechen, der uns neben vielen anderen Gesetzentwürfen auch bei der Beratung über diese Gesetzentwürfe kompetent, zeitnah und bei allen Fragestellungen hilfreich zur Seite gestanden hat. - Herzlichen Dank.

(Beifall im ganzen Hause)

Danke sehr, Frau Grimm-Benne, für die Berichterstattung. - Bevor Minister Bischoff das Wort ergreift, können wir Schülerinnen und Schüler der Maxim-Gorki-Sekundarschule aus Schönebeck begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn meines Beitrags einen Dank aussprechen, der wahrscheinlich etwas außergewöhnlich ist. Ich möchte der CDU-Fraktion ausdrücklich danken; denn noch vor einem, eineinhalb Jahren haben mir Leute aus dem Landtag gesagt: Das bekommen die in dieser Wahlperiode nie hin. Ich weiß, dass etliche Abgeordnete der CDU-Fraktion über ihren Schatten springen mussten.

(Zuruf von der CDU: Das stimmt!)

Gerade weil wir das, was wir im Jahr 2003 gemeinsam beschlossen haben oder Teile der SPD mitbeschlossen haben, heute ein Stück weit korrigieren können und dafür eine Mehrheit haben, danke ich Ihnen ausdrücklich.

(Zustimmung von Herrn Kolze, CDU - Zuruf von Herrn Geisthardt, CDU)

Ich danke natürlich auch meiner eigenen Fraktion, weil ich jetzt in der Funktion als Minister, die ich seit drei Jahren ausübe, die Gelegenheit bekomme, die Korrektur einer Regelung vorzunehmen, die ich im Jahr 2002 bewusst unterstützt habe und die wir gemeinsam getroffen haben, weil es um Einsparungen ging. Den damaligen Hintergrund muss ich nicht wiederholen.

Zwischenzeitlich reden wir nicht mehr allein von Betreuung; vielmehr ist der Schwerpunkt Bildung. Diesbezüglich hat sich sehr viel entwickelt. Der Ansatz der frühkindlichen Bildung ist der eigentliche Grund dafür, dass wir sagen: Eine Ganztagsbetreuung für alle Kinder ist wichtig. Ich glaube, von dieser Seite wird sich in ein paar Jahren deutlich zeigen, dass wir heute wichtige Weichen stellen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Der dritte Dank geht - das ist klar - an alle Ausschüsse, insbesondere an den Sozialausschuss, weil es eine sachliche Diskussion war. Sie war nicht voller Häme oder ähnlichen Dingen. Niemand hat gesagt: Ätsch, wir haben das damals besser gewusst. Es war eine sachliche Diskussion, für die ich dankbar bin.

Ich gehe einmal etwas zurück. Ich habe mir vorgenommen, den Ablauf zu schildern, und vorhin am

Anfang bei dem ersten Tagesordnungspunkt etwas gesagt. Darauf will ich kurz eingehen.