Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

Ich habe vorhin schon ausgeführt, warum es nicht sinnvoll sein kann, diese energieintensiven Unternehmen von der Umlage nicht zu befreien. Das führt eindeutig zu Wettbewerbsverzerrungen bei den Unternehmen und das kann nicht im Sinne des Standorts Deutschlands sein.

(Zustimmung bei der CDU)

Es gibt eine weitere Nachfrage der Abgeordneten Frau Frederking.

Ist Ihnen denn klar, dass die Strompreise für die Industrie in den letzten Jahren gesunken sind?

Ich habe Sie akustisch nicht verstanden.

Wie haben sich die Strompreise für die Industrie in den letzten Jahren entwickelt? Ist Ihnen bewusst, wie sie sich in den letzten Jahren entwickelt haben? Ist Ihnen bewusst, dass sie gesunken sind?

Wir hatten am 19. September 2012 in SachsenAnhalt eine Veranstaltung, bei der die Chemiebranche im Rahmen der Vorstellung der Energiestudie Folien aufgelegt hat, die gezeigt haben, dass die Strompreise gesunken sind.

Ja, Frau Frederking. Darauf gebe ich wieder fast die gleiche Antwort: Das ist gut für die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen hier in Deutschland. Punkt.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter Rosmeisl. - Wir fahren fort. Zum Schluss der Debatte hat noch einmal Frau Abgeordnete Hunger das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin recht froh darüber, dass die Mehrzahl der Mitglieder dieses Parlaments den Antrag sehr positiv aufgenommen hat. Ich denke, dass es eine gute Diskussion in den genannten Ausschüssen geben kann. Wir würden der Überweisung in die genannten Ausschüsse zustimmen.

Ich möchte noch auf ganz wenige Dinge eingehen. Herr Rosmeisl, ich kann mich den Fragen von Frau Frederking nur anschließen. Sie haben die Erhöhung des Strompreises um 40 % immer wieder angesprochen und wissen, dass es nicht am EEG gelegen hat. Sie wissen auch, dass die Senkung der Preise an der Börse nicht zurückgegeben wird, ganz klar. Das, was Sie hier heute gemacht haben, ist genau das: die Angst vor Prozessen schüren, die nicht beherrschbar sind,

(Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE)

die unsere Industrie gefährden. Genau das nagt immer weiter an der Akzeptanz.

Ich komme jetzt zum Werbeblock - so einen hatten Sie auch drin. Schauen Sie einmal auf die Internetseite www.nachhaltig-links.de. Dort gibt es ein Video - es ist leider 28 Minuten lang -, das ich Ihnen gern einmal vorführen würde; darin geht es um steigende Energiepreise. Darin wird ganz deutlich gemacht, wer an welcher Stelle für steigende Preise gesorgt hat.

Kurz zur Frau Ministerin. Frau Ministerin, Sie hatten gemeint, dass man das Problem der Stromsperren eher auf der sozialpolitischen Schiene lösen müsste. Wenn Sie auf das Mietrecht schauen, stellen Sie fest, dass wir dort nicht nur die sozialpolitische Schiene haben.

(Ministerin Frau Prof. Dr. Wolff: Es gibt nur zu wenige Wohnungen!)

- Na ja, gut, ob zu wenige Wohnungen, das ist vielleicht regional unterschiedlich. Das würde ich noch etwas anders sehen. - Trotzdem finde ich Ihr Angebot, in diesem Zusammenhang einmal über die soziale und die ethische Verantwortung von Unternehmen zu diskutieren, gut. Ich sehe es sehr wohl so und auch als Teil des Auftrags an Unternehmen, als Teil dessen, was sie in der Energiewende zu tragen haben.

Es ist auch wichtig, in diesem Zusammenhang über das Thema Jobgefährdung zu diskutieren. Ich glaube, dass es auch bei dem von uns angestrebten sozialökologischen Umbau dazugehören wird, über Veränderungen in den Arbeitsfeldern solcher Unternehmen nachzudenken und generell andere Aufgaben für die Menschen zu finden. - Danke schön.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Danke schön, Frau Kollegin. - Es gibt eine Anfrage von Herrn Rosmeisl. Würden Sie sie beantworten? - Nicht mehr.

Ich schließe die Debatte zu dem vorliegenden Antrag und den dazugehörenden Änderungsanträgen. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob eine Überweisung der vorliegenden Drucksachen in

die Ausschüsse erfolgen soll und falls ja, in welche. Dann würde sich die Abstimmung über die Änderungsanträge erübrigen. Wer einer Überweisung der Beratungsgegenstände generell zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen.

Jetzt rufe ich die Ausschüsse auf. In der Debatte wurden der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft sowie der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr genannt. Ich lasse zunächst über - -

(Zuruf von der SPD: Und Arbeit und Sozia- les!)

- Herr Abgeordneter Borgwardt.

Herr Präsident, es ist, glaube ich, vom Abgeordneten Mormann vorgeschlagen worden - das würden wir unterstützen wollen -, die Anträge zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Arbeit und Soziales zu überweisen.

(Zurufe von der SPD: Genau! - So ist es! - Danke schön, Herr Kollege!)

Das sind jetzt drei Ausschüsse. Es gibt im Moment keine weiteren Wortmeldungen. Dann lasse ich darüber abstimmen.

Wer ist dafür, dass wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1674 sowie den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1701 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Arbeit und Soziales überweisen? - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenenthaltungen? - Auch nicht. Damit sind die Beratungsgegenstände in die genannten Ausschüsse überwiesen worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1246

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes und anderer Gesetze

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1258

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1281

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/1678

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1693

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1700

Änderungsantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/1703

Die erste Beratung fand in der 28. Sitzung des Landtages am 12. Juli 2012 statt. Berichterstatterin des Ausschusses ist die Frau Abgeordnete GrimmBenne. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Die Gesetzentwürfe der Fraktion DIE LINKE und der Landesregierung sowie der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden vom Landtag in der 28. Sitzung am 12. Juli 2012 in erster Lesung behandelt und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mit der Mitberatung wurden die Ausschüsse für Inneres und Sport, für Finanzen sowie für Bildung und Kultur beauftragt.

Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen soll das seit dem 5. März 2003 geltende Kinderförderungsgesetz geändert werden. Schwerpunkt der Änderungen ist die Einführung der Ganztagsbetreuung und -förderung für alle Kinder, unabhängig vom Erwerbsstatus der Eltern. Damit sollen die vom Bildungskonvent beschlossenen Handlungsempfehlungen zur frühkindlichen Bildung und Erziehung vom 10. März 2008, die auch zum Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen CDU und SPD für die sechste Legislaturperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt erhoben wurden, umgesetzt werden.

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales verständigte sich in der 15. Sitzung am 27. Juni 2012 zunächst auf eine Anhörung zu allen drei Beratungsgegenständen. Diese öffentliche Anhörung fand in der 17. Sitzung am 12. September 2012 statt. Dazu waren auch die drei mitberatenden Ausschüsse eingeladen.

Zu dem sehr umfangreichen Anhörungskreis gehörten unter anderem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Universitäten und Hochschulen, Verbände und Einrichtungen, die sich mit den Belangen von Kindern und auch mit den Belangen von Behinderten befassen, die Liga der freien Wohlfahrtspflege und die einzelnen Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Vertre

ter von Trägern von Kindertageseinrichtungen und Vertreter von Kindertageseinrichtungen, die kommunalen Spitzenverbände und Elternvertreter.

Die Anhörungsgäste begrüßten einhellig die Rückkehr zum Ganztagsbetreuungsanspruch für alle Kinder, egal welcher Herkunft, und die Einführung der Inklusion, wobei die Verankerung der Inklusion im Gesetz für viele noch nicht weit genug geht.

Weitere Schwerpunkte in den Meinungsäußerungen mit auch kritischen Anmerkungen und entsprechend unterschiedlichen Anregungen und Forderungen waren unter anderem die Themen Bedarfsplanung und Finanzierung, Sprachstandsförderung, Personalschlüssel, Einsatz von Hilfskräften sowie Beteiligung von Eltern und Kindern.

Am Vormittag des 27. Juni 2012, also im Vorfeld der am Nachmittag des gleichen Tages stattfindenden Anhörung, hatten die Einbringer der Gesetzentwürfe und des Änderungsantrages Gelegenheit, diese im nichtöffentlichen Teil der Ausschusssitzung vorzustellen und die Schwerpunkte zu erläutern.

Die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales ursprünglich für die 19. Sitzung am 25. Oktober 2012 vorgesehen. Dazu lag ihm zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienst mit Änderungsempfehlungen, welche mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales abgestimmt worden waren, vor.