Wir hätten auch die Zahlung von Zuschüssen an die Kommunen, an die Einrichtungen, an die Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher nach dem TV-L gebunden.
Das finden wir auch wichtig, weil wir glauben, dass es nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Erzieherinnen und Erziehern ist, sondern auch der Konkurrenz mit anderen Bundesländern um Fachkräfte.
Wir können diesem Gesetzentwurf aus den genannten Gründen, die wir für essenziell halten, nicht zustimmen. Ich finde es schade, dass die Chance verpasst wurde, auch inhaltlich eine große Novelle zu machen. - Danke.
Wenn wir den Ausgangspunkt sehen, dann hatten wir eigentlich - der Minister hat es deutlich gesagt - einige Veränderungen vorgesehen. Was wir gemacht haben, das ist, ein Gesetz völlig zu überarbeiten. Wir haben auch rechtliche Bedingungen vom Kopf auf die Füße gestellt.
Wir haben bei dieser Gesetzesnovelle versucht, alle Fragen, die bei den Beratungen im öffentlichen Raum, bei den Fachgesprächen und überall sonst aufgeworfen worden sind, mit einzubeziehen und eine Grundlage zu schaffen, die nicht nur die Bil
dungsmöglichkeiten für Kinder ausreizt, sondern auch eine Perspektive für alle schafft. Das reicht vom Miteinander der Kommunen im Bereich der Kindererziehung, über die Diskussionen über die Qualität der Ausbildung der Erzieherinnen bis dahin, dass wir versucht haben, die Schlüssel zu ändern.
Mit der heutigen zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes bringen wir ein zentrales sozialpolitisches Anliegen der Koalition aus CDU und SPD in dieser Wahlperiode zum Abschluss. Zum einen führen wir den Anspruch auf eine Ganztangsbetreuung für alle Kinder unabhängig von der beruflichen Situation der Eltern wieder ein, zum anderen verbessern wir den Personalschlüssel in den Kindertagesstätten und Horteinrichtungen wesentlich.
Wir sind fest davon überzeugt, dass damit bessere Bildungsmöglichkeiten und Perspektiven für die Kinder und bessere Arbeitsbedingungen für die Erzieher geschaffen werden. Das kommt mittel- und unmittelbar dem Wohl unserer Kinder zugute. Wir haben mit Freude festgestellt, dass diese wesentlichen Aspekte nach der langen und intensiven Diskussion bei der überwiegenden Zahl der Beteiligten Konsens sind.
Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes hat die Regierungskoalition erklärt, die Anhörung im Rahmen der Gesetzesberatung ernst zu nehmen und etwaige Änderungsvorschläge, die sich daraus ergeben würden, so weit wie möglich umzusetzen. Am Ende dieses Beratungsgangs darf ich feststellen, dass die Regierungsfraktionen Wort gehalten haben.
Wir haben eine Reihe von Vorschlägen, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgetragen wurden, aufgegriffen und in der heute zur Entscheidung vorliegenden Beschlussempfehlung umgesetzt.
„Ein ganztägiger Platz umfasst für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, ein regelmäßiges Betreuungsangebot von bis zu zehn Stunden je Betreuungstag oder von bis zu 50 Wochenstunden.“
Wir haben in § 5 - Aufgaben der Tageseinrichtungen - festgelegt, dass die Tageseinrichtungen die Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrags in eigener Verantwortung vornehmen. Verbindliche Grundlage ist das Bildungsprogramm „Bildung: elementar - Bildung von Anfang an“, das zurzeit evaluiert wird.
Durch die Regelung in § 11 entlasten wir die Mehrkindfamilie. Wir haben die Finanzierung dafür geregelt. Beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe laufen die Finanzierungsmittel zusammen, die sich aus der Landesfinanzierung und aus dem auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe entfallenden Anteil in Höhe von 53 % der Landesförderung - also so viel wie bisher - zusammensetzen. Die verbleibenden Finanzierungsanteile übernehmen mit mindestens 50 % die Gemeinden sowie mit höchstens 50 % die Eltern.
Beim Fachpersonal in § 22 haben wir die Berechnung des Personalsschlüssels nach Absatz 2 auf vielfachen Wunsch aus der Praxis wie folgt umgestellt: Für eine Tageseinrichtung oder für eine Außenstelle einer Tageseinrichtung gelten folgende Mindestpersonalschlüssel:
bei Kindern in einem Alter von bis zu drei Jahren eine pädagogische Fachkraft für 6,6 Kinder statt wie bisher für 6,75 Kinder und ab dem 1. August 2015 eine pädagogische Fachkraft für 5,5 Kinder,
bei Kindern in einem Alter von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht eine pädagogische Fachkraft für 12,5 Kinder statt wie bisher für 14,6 Kinder und
Bemessungsgrundlage bei Kindern in einem Alter von bis zu drei Jahren und bei Kindern in einem Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ist jeweils eine achtstündige und bei Schulkindern eine sechsstündige Betreuung, also der Hort.
Die Änderungen an dem Gesetzentwurf sind in Bezug auf die Mehrausgaben kostenneutral. Aufgrund des Konnexitätsprinzips trägt das Land die Kosten in Höhe von 53 Millionen €, die durch die Verbesserung der Standards entstehen, vollständig.
Diese Diskussion, die wir auf der Gemeindeebene hatten, wer die Kosten tragen muss, ist überflüssig. Das ist in dem Gesetzentwurf deutlich festgelegt. Die Gemeinden werden nicht mehr belastet als bisher.
Meine Damen und Herren! Ich habe schon vieles erlebt. Wenn ich die Diskussion in den letzten Wochen Revue passieren lasse, dann reduziert sich der Streit über das Vorhaben der Regierungskoalition betreffend das KiFöG auf die Frage, ob es erlaubt und opportun ist, die Zuständigkeit für die Kinderbetreuung auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte zu heben. Dieser Streit
Unter dem Strich muss man sagen: Die qualitativen Verbesserungen, die mit dieser Novellierung des Kinderförderungsgesetzes erreicht werden, spielen in der öffentlichen Wahrnehmung keine Rolle mehr. Stattdessen interessiert nur noch die Frage, wer für welche Aufgabe verwaltungstechnisch zuständig sein soll.
Ich habe in dieser Diskussion einiges gelernt: Wenn ich mit etwas nicht einverstanden bin, dann genügt es, eine Zahl in den Raum zu stellen, ohne diese begründen zu müssen. Ich denke in diesen Zusammenhang an die Diskussion über die Mehrkosten des Gesetzes und über die Frage, wer wie viel Personal mehr als bisher zur Umsetzung des Gesetzes braucht. Ich will nicht nachkarten, hätte mir aber eine angemessene Diskussion gewünscht.
(Zustimmung von Herrn Kurze, CDU, von Herrn Schröder, CDU, von Frau Grimm-Ben- ne, SPD, von Herrn Erben, SPD, und von Frau Niestädt, SPD)
Meine Damen und Herren! Wir nehmen die Sorgen und Befürchtungen im Hinblick auf die beabsichtigte Verlagerung von Zuständigkeiten und die Veränderung der Finanzierungsregelung seitens einiger kommunalpolitisch Verantwortlicher ernst und haben sie in den vorliegenden Gesetzentwurf eingearbeitet.
Ohne die Städte und Gemeinden wird auch zukünftig nichts gehen, da bei der Planung das Benehmen mit ihnen und bei der Verhandlung das Einvernehmen mit ihnen erforderlich ist.
§ 10. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verantwortlich für die Vorhaltung einer an den Bedürfnissen von Familien und Kindern orientierten, konzeptionell vielfältigen, leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Struktur von Tageseinrichtungen. Sie haben eine Bedarfsplanung aufzustellen. § 80 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches gilt entsprechend. Mit den kreisangehörigen Gemeinden, Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, den Trägern der freien Jugendhilfe und dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe ist in allen Phasen der Bedarfsplanung das Benehmen herzustellen.
Ferner wird in § 11 klargestellt: Die Leistungsverpflichtete hat für eine in die Bedarfsplanung nach § 10 Abs. 1 Satz 2 aufgenommene Tageseinrichtung Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtung - im Einvernehmen mit den Gemein
den - entsprechend §§ 78b bis 78d des Achten Buches des Sozialgesetzbuches mit dem Träger der Tageseinrichtung abzuschließen. Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte des Leistungsverpflichteten für die Leistungsangebote und die sonstigen für den Betrieb notwendigen Kosten der jeweiligen Tageseinrichtung festgelegt. Der Träger der Tageseinrichtung ist verpflichtet, die Einnahmen und Ausgaben der zuletzt abgerechneten Wirtschaftsperiode der Tageseinrichtung nachvollziehbar, transparent sowie durch Nachweise belegt darzulegen.
Meine Damen und Herren! Meine Redezeit geht zu Ende. Aber ich wollte einfach sagen: Wenn wir das Gesetz ordentlich umsetzen, haben wir das erste Mal in diesem Land die Möglichkeit zu erfahren, was ein Kindergartenplatz kostet.
Sie erinnern sich alle an die Diskussion, die wir in diesem Hause geführt haben. Es gab eine Studie. Es war nicht möglich festzustellen, was ein Kindergartenplatz kostet. Mit dieser transparenten Lösung - wir haben uns das vor Ort in MecklenburgVorpommern angesehen - werden wir freiwerdende Mittel vielleicht zusätzlich dem Betreuungsschlüssel zuführen können. Denn auch wir halten es für ein wichtiges Ziel, die Betreuungsschlüssel langfristig zu ändern.
Leider habe ich nicht mehr Zeit; sonst hätte ich Ihnen gern noch einiges mehr gesagt. - Vielen Dank.