Protokoll der Sitzung vom 20.02.2013

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Gebhardt. - Zur Information: Mir wurde mitgeteilt, dass sich die Fraktionen auf eine Redezeit von nur drei Minuten geeinigt hätten. Das ist in den Computer noch nicht eingespeist, aber jetzt wissen es alle. Und beim ersten Redner ist es auch bei drei Minuten geblieben.

Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Herrn Güssau für die Fraktion der CDU das Wort.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben in die Problematik eingeführt. Ich hoffe, was lange währt, wird endlich gut.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Strukturreform der staatlichen Stiftungen des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt endet eine lange Phase der inneren Einkehr aller Beteiligten, die nicht erst mit dem Beschluss der Landesregierung zu dieser Reform vom 5. Juni 2012 begonnen hat.

Im Interesse aller hier Anwesenden oder noch Anwesenden erspare ich uns eine langatmige Rückschau auf Fehlentwicklungen und Versäumnisse in der Vergangenheit.

(Herr Lange, DIE LINKE: Das geht auch nicht!)

Ich führe deshalb nur kurz aus, wem wir mit froher Erwartung entgegensehen dürfen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Strukturreform des Stiftungswesens ist durch die verwaltungsmäßige Einbeziehung der beiden bisher selbständigen rechtsfähigen Stiftungen Moritzburg und Kloster Michaelstein in die Stiftung Dome und Schlösser gekennzeichnet. Ich gehe davon aus, dass das ein neuer Weg zu mehr Effizienz und Verlässlichkeit ist.

Anders ausgedrückt: Die bisherige rechtliche Selbständigkeit der Stiftungen hatte zur Konsequenz, dass den Stiftungsvorständen sowohl die volle Verantwortung für die fachliche Zielerreichung als auch für die Einhaltung betrieblicher Vorschriften und Regelungen, insbesondere des Arbeits- und Haushaltsrechts, oblag. Dies führte zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand, der qualitativ und quantitativ dauerhaft hohe Anforderungen an die Verwaltungsführung der Stiftungen stellte.

Es hat sich gezeigt, dass die Stiftungen diesen zwingenden Anforderungen in der Praxis nur zum Teil gerecht werden konnten. Mit der Umwandlung der Stiftungen werden diese strukturellen Defizite hoffentlich beseitigt und die Voraussetzungen für die Errichtung zukunftsfähiger Strukturen geschaffen.

Ich wiederhole mich gern: Ich bin zufrieden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Die Landesregierung, der Minister haben gute Vorarbeit geleistet.

Ohne den parlamentarischen Beratungen vorgreifen zu wollen, sage ich: Ich bin mir sicher, wir werden den Gesetzentwurf durch das Parlament bringen, um für die Verantwortlichen das notwendige gesetzestechnische Fundament zu legen, das ihnen eine erfolgreiche Arbeit beim Aufbau ihrer Stif

tungshäuser im Interesse unseres Landes ermöglicht. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Güssau. - Ich rufe nunmehr die nächste Rednerin auf. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Professor Dr. Dalbert.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in Sachsen-Anhalt 15 Stiftungen. Professor Werner stellt in seinem Gutachten fest, sie arbeiteten alle gut und erfüllten ihren Stiftungszweck. Das ist die gute Nachricht, wenn es um die Stiftungslandschaft in unserem Lande geht.

Aber - ich glaube, darin herrscht große Einigkeit hier im Hause und auch im Kulturkonvent - wir haben nicht in allen, aber in zahlreichen Stiftungen im Lande zwei Probleme. Das ist zum einen die ungenügende Kapitalausstattung, sodass die Stiftungen mit den Kapitalerträgen ihre Aufgaben nicht wirklich erfüllen können, und zum anderen gibt es Defizite im Verwaltungshandeln.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung widmet sich einem der beiden Probleme, nämlich dem Problem, dass es in einigen Stiftungen an qualifiziertem Personal für das Verwaltungshandeln fehlt, und er widmet sich diesem Problem für zwei Stiftungen, nämlich für die Stiftungen Moritzburg und Kloster Michaelstein.

Die Landesregierung schlägt in dem Gesetzentwurf vor, dieses Problem dadurch zu lösen, dass diese beiden Stiftungen jeweils als nicht rechtsfähige Stiftungen der Stiftung Dome und Schlösser zugeordnet werden. Ich denke, das ist ein Schritt in die richtige Richtung und ein Schritt, über den auch im Kulturkonvent positiv diskutiert wurde. Insofern begrüßen wir den Gesetzentwurf an dieser Stelle.

Wir werden der Überweisung des Gesetzentwurfes an die Ausschüsse natürlich zustimmen, und wir sind auch gespannt auf die Ausschussberatungen, weil ich glaube, dass wir über eine Frage in den Ausschüssen sehr genau debattieren müssen. Das ist die Frage, wie die beiden dann nicht mehr rechtsfähigen Stiftungen ihren Stiftungsauftrag selbständig, in eigener Profilierung werden erfüllen können.

Die Landesregierung macht dazu in der Begründung zu dem Gesetzentwurf Ausführungen. Sie sagt, das Problem, dass die Stiftungen selbständig ihr Profil erfüllen könnten, werde dadurch in den Blick genommen, dass der Stiftungsort erhalten bleibe und ein Stiftungsbeirat implementiert werde, der eigenständig Projekte beantragen könne. Ich

bin mir nicht sicher, ob das tatsächlich ausreicht. Ich denke, das wird ein Diskussionspunkt im Ausschuss sein.

Einen weiteren Punkt möchte ich hier noch erwähnen. Wissen Sie, man kann Maßnahmen immer nur dann vollständig beurteilen, wenn man den vollständigen Plan kennt. Den kennen wir aber nicht. Insofern bin ich gespannt, ob wir im Ausschuss erfahren werden, was der Plan der Landesregierung für die Stiftungslandschaft insgesamt in Sachsen-Anhalt ist.

Das Problem wird nicht dadurch gelöst, dass man nur die Stiftungen Moritzburg und Kloster Michaelstein in den Blick nimmt. Erst wenn man den gesamten Plan der Landesregierung kennt, kann man diese Einzelmaßnahme seriös beurteilen, der wir durchaus wohlwollend gegenüberstehen. Insofern freuen wir uns auf konstruktive Debatten im Ausschuss zu diesem Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Herrn Gebhardt, DIE LINKE)

Danke schön, Frau Kollegin Professor Dr. Dalbert. - Als Nächster spricht für die Fraktion der SPD Herr Kollege Miesterfeldt.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Letzter in einer Angelegenheit, in der sich alle einig sind, kann man den Telegrammstil wählen.

Erstens. Das strukturelle Defizit soll beseitigt werden.

Zweitens. Es sollen zukunftsfähige Organisationsstrukturen geschaffen werden.

Drittens. Der Verwaltungsaufwand ist zu senken. - Das sind die Ziele.

Dabei soll beachtet werden: erstens der Erhalt der Vermögensmasse und zweitens der Erhalt des Stiftungszweckes. All das versucht die Landesregierung in dem vor uns liegenden Gesetzentwurf aufzugreifen.

Nachbemerkung: Versäumen Sie nicht, das Kloster Michaelstein und die Moritzburg zu besuchen. Es lohnt sich. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Herrn Borgwardt, CDU, von Herrn Gebhardt, DIE LINKE, und von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜ- NE)

Vielen Dank, Herr Kollege Miesterfeldt. - Damit können wir die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt abschließen. Wir treten nunmehr in das Ab

stimmungsverfahren zu dem Gesetzentwurf in der Drs. 6/1721 ein.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Kulturausschuss zu überweisen. Nach § 28 Abs. 3 der Geschäftsordnung ist der Gesetzentwurf auch an den Finanzausschuss zu überweisen. Ich habe es zwar nicht gehört, nehme aber an, dass der Kulturausschuss mit der Federführung beauftragt werden soll. Ich lasse so darüber abstimmen.

Wer dafür ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung und Kultur und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen wird, den bitte ich um Zustimmung per Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist das so beschlossen worden.

Ich kann bekanntgeben, dass es in der Runde der parlamentarischen Geschäftsführer eine Verständigung über die vorzuziehenden Tagesordnungspunkte gegeben hat.

(Herr Borgwardt, CDU: 13, 16 und 31, Herr Präsident!)

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Tagesordnungspunkte 13, 16 und 31 - alle drei ohne Debatte - noch heute behandelt werden können.

Ich würde zunächst aber den Tagesordnungspunkt 11 aufrufen:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zuständigkeiten im Gewerberecht

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1756

Es ist vereinbart worden, hierzu keine Debatte zu führen. Frau Ministerin Professor Dr. Wolff hat das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 1. Januar 2013 traten bundesgesetzliche Änderungen in der Gewerbeordnung in Kraft. Diese neuen Regelungen betreffen das Erlaubnisverfahren für Finanzanlagevermittler in einem neuen § 34f der Gewerbeordnung und seine Herauslösung aus dem Anwendungsbereich des § 34c der Gewerbeordnung.

Diese Änderungen auf der Bundesebene zielen auf die Stärkung des Anlegerschutzes durch eine schärfere Produktregulierung sogenannter Graumarktprodukte und durch eine Erhöhung der An

forderungen an den Vertrieb von Finanzanlagen. Eingeführt wurden unter anderem der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und ein Sachkundenachweis als Voraussetzung für die Erlaubniserteilung.

Nach dem neuen § 34f der Gewerbeordnung erfolgt die Erlaubniserteilung durch die zuständige Behörde, wobei die Zuständigkeitsregelung den Ländern obliegt. Diese Zuständigkeit wird in Artikel 1 des vorliegenden Gesetzentwurfes den Kommunen zugewiesen, genauer gesagt in dem neuen § 3. Darin steht sinngemäß: Die Erlaubnis zur Ausübung der Finanzanlagevermittelung nach § 34f der Gewerbeordnung erteilen die Landkreise und kreisfreien Städte.