Protokoll der Sitzung vom 20.02.2013

Im Ergebnis seiner ersten Beratung zu diesem Gesetzentwurf beschloss der federführende Ausschuss nach kurzer Aussprache, eine schriftliche Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände einzuholen. Diese lag zur zweiten Beratung, die am 7. November 2012 stattfand, vor. Außerdem lagen dem Ausschuss eine Stellungnahme des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes sowie eine

Synopse des GBD mit Erläuterungen zu den einzelnen Änderungsvorschlägen vor.

Die Ausführungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN veranlassten das Mitglied dieser Fraktion, den Änderungsantrag zurückzuziehen. Die regierungstragenden Fraktionen machten sich die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienst zu eigen.

Der Ausschuss erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Recht und Verfassung. Dieser befasste sich in der 21. Sitzung am 30. November 2012 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung.

Der Rechtsausschuss schloss sich dem Einwand des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes an, nämlich die in Nr. 23 des Gesetzentwurfes vorgesehene neue Vorschrift des § 22a - Vermögensauskunft gegenüber der Vollstreckungsbehörde - zu streichen. Weiterhin wurden rechtsförmliche Änderungen vorgeschlagen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich daraufhin in der Sitzung am 24. Januar 2013 abschließend mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf. Sowohl der Landkreistag als auch der Städte- und Gemeindebund sprachen sich für die Beibehaltung der im Rechtsausschuss gestrichenen Norm des § 22a aus und empfahlen, es bei der Fassung der Landesregierung zu belassen.

Dieser Empfehlung schloss sich der federführende Ausschuss dann an, sodass lediglich die rechtsförmlichen Hinweise des mitberatenden Ausschusses übernommen wurden. Weitere rechtsförmliche Anpassungen und Vorschläge des GBD fanden ebenso Berücksichtigung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt mit 7 : 0 : 5 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses darf ich um Ihre Zustimmung bitten und danke für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Brachmann.

In Anwendung des § 32 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein Mitglied des Landtages an irgendeiner Stelle eine getrennte Abstimmung? - Das sehe ich nicht. Dann können wir wie vorgeschlagen verfahren.

Ich lasse über die Artikelüberschriften abstimmen. Wer den Artikelüberschriften zustimmt, den bitte

ich um das Kartenzeichen. - Das scheinen alle Fraktionen zu sein. Gibt es Gegenstimmen? - Es gibt keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? - Den Artikelüberschriften wurde einstimmig zugestimmt.

Dann folgt die Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Wer stimmt ihr zu? - Das scheinen alle Fraktionen zu sein. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung wurde der Gesetzesüberschrift zugestimmt. Sie lautet: „Gesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungs- und verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften“.

Ich lasse nunmehr über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und Teile der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das tut die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 8 ist erledigt.

Ich frage nunmehr, ob wir den Tagesordnungspunkt 10 aufrufen können. - Ich sehe keinen Widerspruch.

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung nicht rechtsfähiger Kulturstiftungen

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1721

Für die Landesregierung müsste den Gesetzentwurf jemand einbringen.

(Zuruf von der Regierungsbank: Das macht der Kultusminister!)

- Das tut der Kultusminister. Bitte schön, dann erteile ich dem Herrn Kultusminister das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung nicht rechtsfähiger Kulturstiftungen beraten. Die Stichworte lauten Moritzburg und Michaelstein.

Im August 2011 hatten das Finanzministerium und das Kultusministerium gemeinsam mit den anderen Stiftungsressorts das Projekt Stiftungsstrukturreform begonnen. Der Ihnen heute vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Umsetzungsschritt im Rahmen dieser Reform. Das Ziel des Gesetzentwurfs ist es, der Stiftung Moritzburg in Halle und der Stiftung Kloster Michaelstein einen Rechtsstatus zu verleihen, der den tatsächlichen Gegebenheiten und Erfordernissen entspricht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wollen es ermöglichen, dass im Landeskunstmuseum künftig der Stiftungsauftrag wieder stärker im Vordergrund steht. Das Landeskunstmuseum ist ein wichtiges Aushängeschild des Landes mit überregionalen Potenzialen.

Die Moritzburg verknüpft in Beständen und Präsentation immer wieder exemplarisch sowohl die Modernität und Weltoffenheit des Landes als auch sein reiches kulturelles Erbe. Die nun sanierte und repräsentativ umgebaute Moritzburg ist ein lebendiges Zeugnis für immer neue Nutzungen im Wandel der Zeit. In ihr befindet sich eine Vielfalt unterschiedlicher Sammlungsbestände wie kaum woanders in Mitteldeutschland. Diese Vielfalt birgt Chancen, bringt aber auch Herausforderungen mit sich. Um uns dieser inhaltlichen Herausforderung mit voller Kraft und Aufmerksamkeit widmen zu können, müssen wir zunächst noch einige nachwirkende Gründungsmängel beheben.

Die bereits im Rahmen der Stiftungsstrukturreformprozesse gewonnene Analyse der Stiftung Moritzburg hat der Landesrechnungshof Ende des vergangenen Jahres in seiner Prüfungsmitteilung bestätigt. Die Stiftung Moritzburg ist von Beginn an mit einer zu niedrigen Kostenkalkulation geplant worden, sodass keine abgestimmte und tragfähige Museumsinfrastruktur eingerichtet werden konnte.

Rückblickend muss zugestanden werden, dass in der Gründungsphase eine ergebnisoffene Alternativbetrachtung für die Organisationsstruktur fehlte. Der erhebliche administrative Aufwand, der mit dem Status einer rechtlich selbständigen Stiftung verbunden ist, wurde unterschätzt.

Mit der zugestandenen Stellen- und Organisationsstruktur und der Finanzausstattung war es von Anfang an schwer bis unmöglich, die Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen. Mit dem im Jahr 2010 abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag war man schon vor einiger Zeit darangegangen, diesen Geburtsfehler auszugleichen. Nun ist es an der Zeit, grundlegende Änderungen in der Ablauforganisation und in der Organisationsstruktur herbeizuführen. Künftig soll daher die Stiftung Dome und Schlösser in Sachsen-Anhalt als Treuhänder die Geschäfte der Stiftung Moritzburg Halle führen.

Aufgrund des sich Ende des vergangenen Jahres abzeichnenden akuten Handlungsbedarfs haben wir die Stiftung Dome und Schlösser gebeten, bereits zum 1. Januar 2013 die Verwaltungsgeschäfte der Stiftung Moritzburg zu übernehmen. Entsprechende Beschlüsse des Kuratoriums untersetzen das. Diese Richtungsänderung und der damit verbundene beschleunigte Aufbau effizienter Arbeitsstrukturen werden auch - das ist ganz wichtig - von den Beschäftigten und der Personalvertretung mitgetragen.

Die jetzige Form der Aufgabenwahrnehmung bei fortbestehender rechtlicher Selbständigkeit würde bei längerer Fortdauer jedoch hohe Reibungsverluste in Bezug auf die Leitungs- und Entscheidungswege, die Haushaltswirtschaft und die Gremienarbeit erzeugen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen diese Hindernisse für eine professionelle Stiftungsarbeit beseitigt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Stiftungszweck der Moritzburg bleibt unverändert und umfasst auch den Betrieb der Lyonel-FeiningerGalerie in Quedlinburg. Das Landeskunstmuseum soll auch künftig von einem Direktor oder einer Direktorin eigenständig nach außen vertreten werden. Wir werden die Direktorenstelle im Laufe des Jahres ausschreiben. Die Eigenverantwortung bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Ausstellungs-, Sammlungs-, Vermittlungs- sowie Forschungsarbeit liegt weiterhin beim Direktor und wird durch einen Beirat auch mit externen Experten institutionell abgesichert.

Nun gibt es noch einen zweiten Punkt in dem vorliegenden Gesetzentwurf, nämlich die Veränderung bei der Stiftung Kloster Michaelstein. Auch hier bleibt der Stiftungszweck unverändert. Die inhaltliche Arbeit wird durch einen Direktor und einen Stiftungsbeirat nach außen vertreten und abgesichert. Die Stiftung Dome und Schlösser stellt bereits seit mehreren Jahren - manche werden sich noch daran erinnern können, das geschieht seit dem Jahr 2004 - den Stiftungsvorstand der Stiftung Kloster Michaelstein und übt die Personalhoheit aus.

Um auch hier die vollen Synergieeffekte in Bezug auf die Leitungs- und Organstrukturen sowie die Haushaltswirtschaft realisieren zu können, ist eine rechtliche Umwandlung notwendig. Es ist beabsichtigt, parallel zur rechtlichen Umwandlung der beiden Stiftungen das Kuratorium der Stiftung Dome und Schlösser umzubilden. Dabei sollen insbesondere die in den Gremien der Stiftung Moritzburg und der Stiftung Kloster Michaelstein vertretenen Kommunen Sitz und Stimmrecht im Kuratorium der Stiftung Dome und Schlösser erhalten. Darüber hinaus werden in beiden Stiftungen Stiftungsbeiräte errichtet, die den Treuhänder im Hinblick auf die Erfüllung des Stiftungszweckes beraten und unterstützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit der vorgesehenen Bündelung mehrerer Stiftungen unter dem Dach eines Treuhänders schaffen wir auch in anderer Hinsicht ein Modell für eine zukunftsfähige Aufgabenerledigung. Zum Beispiel im Bereich der Bewachung und der Kassen- und Reinigungsaufgaben können zukünftig durch eine stiftungseigene Servicegesellschaft die anfallenden Dinge effizient erledigt werden. Dies ermöglicht eine Aufgabenerledigung nach einheitlichen Standards auch an verschiedenen Stand

orten und soll darüber hinaus durch Steuervorteile jährlich zu einer erheblichen Kostenersparnis führen.

Es ist vorgeschlagen worden, das Gesetz zum 1. Januar 2014 in Kraft treten zu lassen. Die Begründung dafür besteht darin, dass die rechtliche Zusammenführung der Verwaltung der Stiftungen zum Beginn eines Haushaltsjahres erfolgen muss. Da die Stiftung Dome und Schlösser die beiden Stiftungen im laufenden Geschäftsbetrieb in ihre Verwaltung integrieren muss, ist außerdem die Gewährung eines angemessenen Zeitvorlaufs zur Vorbereitung erforderlich. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister, für die Einbringung des Gesetzentwurfs. - Wir fahren mit der Debatte fort. Es ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart worden. Zunächst spricht für die Fraktion DIE LINKE Herr Abgeordneter Gebhardt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung hat, wie Herr Minister Dorgerloh eben ausführte, das Ziel, zwei von mehreren Kulturlandesstiftungen, nämlich die Stiftung Moritzburg und die Stiftung Kloster Michaelstein, in nicht rechtsfähige Stiftungen umzuwandeln.

Bislang sind diese beiden Stiftungen rechtsfähige Stiftungen. Beide sollen - so lautet zumindest die Absicht - ihren Namen und nach der Begründung zu dem Gesetzentwurf auch ihre Identität behalten. Fakt ist aber, dass sie ihre rechtliche Selbständigkeit verlieren und dann nicht mehr die volle und alleinige Verantwortung für ihr betriebliches und rechtliches Handeln tragen.

Ich will auf die Dramatik bei der Stiftung Moritzburg nicht weiter eingehen. Dazu ist schon viel gesagt und auch in der Presse geschrieben worden. Aber die Skandale der Stiftung Moritzburg sollen und müssen uns alle nachdenklich machen, vor allem dahin gehend, ob das bisherige Stiftungskonstrukt so perfekt war.

Offenbar hat es die Landesregierung auch nachdenklich gemacht; denn den Gesetzentwurf kann man durchaus als Reaktion auf diese Ereignisse bei der Stiftung Moritzburg interpretieren. Man kann aber auch vermuten, dass die Landesregierung bereits auf den Kulturkonvent bzw. auf dessen Empfehlungen eingehen will; denn bereits in der kulturellen Bestandsaufnahme, die der Konvent vor mehreren Monaten abschließend formulierte, kam zum Ausdruck, dass die Stiftungsstruk

turen im Land nicht optimal sind und deshalb Korrekturbedarf besteht.

(Frau Niestädt, SPD: Das war schon durch den Gutachter festgestellt worden!)

Der Konvent hat in seiner Bestandsaufnahme unter anderem formuliert, zu den Schwächen bei den Stiftungen gehörten die materiellen Gründungsfehler. Die meisten Stiftungen wurden nicht mit hinreichendem Finanzkapital bzw. gewinnbringendem Liegenschaftsvermögen ausgestattet, um Erträge für die Erledigung des Stiftungszwecks erwirtschaften zu können. Durch die nicht vorhandene Kapitalausstattung ist die Autonomie der meisten Stiftungen wesentlich eingeschränkt, da sie quasi am Tropf des Landes hängen.

„Die Mehrheit der Stiftungen wurde aus ehemaligen Landeseinrichtungen bzw. kommunalen Kultureinrichtungen errichtet. Dabei war jedoch die notwendige Infrastruktur kaum oder gar nicht vorhanden. Hierbei wurde verkannt, dass die rechtliche Selbständigkeit einer Stiftung eben zur Konsequenz hat, dass diese Einrichtung die volle Verantwortung für ihr gesamtes Handeln hat, zumal auch das hierfür notwendige und qualifizierte Personal vor allem im Verwaltungshandeln fehlte.“

Ich zitiere aus der Bestandsaufnahme des Kulturkonvents auch deshalb, damit hinterher nicht wieder eine Fraktion behaupten kann, der Kulturkonvent habe nur eine Erhöhung des Kulturetats gefordert und es sich damit zu einfach gemacht.

Meine Fraktion wird die Konventsempfehlung sehr ernst nehmen. Ich kann nur jedem und jeder empfehlen, es ähnlich zu tun. Wir stehen dem Gesetzentwurf der Landesregierung aufgeschlossen gegenüber und stimmen einer Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Kultur und an den Ausschuss für Finanzen zur Mitberatung selbstverständlich zu. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)