Protokoll der Sitzung vom 21.02.2013

Ich möchte auf Ihre letzten Ausführungen eingehen. In dem Empirica-Gutachten wurden Empfehlungen gegeben, wie es künftig gestaltet werden kann. Sie sprachen eben von diesen Anreizinstrumenten, die möglicherweise in diese Richtung gehen. Meine Frage: Würde die Landesregierung es unterstützen, den Empfehlungen von Empirica zu folgen?

(Minister Herr Bullerjahn: Ich sage Herrn Schäuble Bescheid!)

Ja, es ist natürlich ein Problem, dass das Geld kostet, dass die Mittel, die der Bund dem Land zur Verfügung stellt, gezielt eingesetzt werden sollen. Das ist eine Entscheidung, die wir gemeinsam mit der Landesregierung und mit dem Landtag treffen müssen.

Ich kann die Mittel, die das Land zu vergeben und über die der Landtag zu beschließen hat, nicht einfach verteilen. Das möchte ich nicht tun. Sie sind der Souverän. Sie haben die Aufgabe zu entscheiden. Aber ich könnte empfehlen, so zu verfahren.

Danke schön. - Damit ist die Frage beantwortet und der Ball zurückgespielt worden.

Die Frage 3 stellt der Abgeordnete Herr Erdmenger. Sie betrifft das Gesamtkonzept Elbe.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung führt zurzeit mit den Ländern und betroffenen Verbänden Konsultationen zu einem Gesamtkonzept Elbe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was sind die Erkenntnisse und Ergebnisse des runden Tisches zum Gesamtkonzept Elbe am 6. Dezember 2012? Ist eine durchgehende und ganzjährige Fahrrinnentiefe von 1,60 m mit den Maßnahmen der vergangenen Jahre erreicht worden und ist sie bei dem in den letzten 20 Jahren gegebenen Wasserdargebot im Elbe-Einzugsgebiet erreichbar?

2. Beteiligt sich das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt angesichts der Zuständigkeit für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie an den Beratungen des runden Tisches und welche Positionen bringt es ein? Wenn nein, warum nicht?

Danke schön, Herr Abgeordneter. - Die Frage beantwortet für die Landesregierung Minister Herr Webel.

Sehr geehrter Herr Erdmenger, vielen Dank für Ihre Fragen. Ich werde sie beide beantworten. Eines möchte ich vorwegnehmen: Es ist möglich, die verschiedenen Nutzungen der Elbe als Natur- und Kulturraum, aber auch als internationale Schifffahrtsstraße vernünftig miteinander in Einklang zu bringen, und zwar mit einem ökologisch und ökonomisch vertretbaren Aufwand. Wer etwas ande

res behauptet, der instrumentalisiert die Elbe für seine eigenen Interessen.

An der Elbe gibt es an mehreren Stellen Handlungsbedarf. An der Erosionsstrecke in Sachsen und in Sachsen-Anhalt will der Bund die ökologische Qualität des Flussbettes verbessern. Dafür gibt es das Sohlestabilisierungskonzept.

An der Elbstrecke 9 zwischen Dömitz und Lauenburg müssen vertretbare Schifffahrtsverhältnisse aktiv gewährleistet werden. Dies wird derzeit an beiden Stellen nur mit einem unverhältnismäßig hohen Unterhaltungsaufwand umgesetzt.

Hierfür andere Lösungen zu finden, die von einem gesamtgesellschaftlichen Konsens getragen werden, hat sich der runde Tisch zum Gesamtkonzept Elbe zur Aufgabe gemacht. Das vierte Bund-Länder-Gespräch am 6. Dezember 2012 sowie das fünfte Bund-Länder-Gespräch am 15. Februar 2013 in Berlin haben hierzu beigetragen.

Das im Ergebnis der über den Zeitraum eines Jahres währenden Sitzungen erarbeitete Eckpunktepapier ist zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmt. Ein einziger Punkt muss noch mit der neuen niedersächsischen Landesregierung besprochen werden. Es ist zugesagt worden, dass dies bis zum März 2013 erfolgen wird.

Ab dem Jahr 2005 hat sich die Beseitigung der Hochwasserschäden durch die Wasserstraßenverwaltung auch in Bezug auf die Werte der Tauchtiefen und der Fahrrinnentiefen positiv bemerkbar gemacht. Im Jahr 2009 gab es eine vertretbare Zahl an Unterschreitungstagen. In den Jahren 2010 und 2011 gab es kaum Unterschreitungstage. Im Jahr 2012 war dies jedoch wieder anders. Wie sich das zukünftig entwickeln wird, hängt nicht nur vom Wasserangebot, sondern auch vom guten Willen aller Beteiligten ab.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Frage 2 beantworte ich im Auftrag des Umweltministers. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt ist in die Erarbeitung des Gesamtkonzeptes Elbe eng eingebunden. Dazu gehört auch die Beteiligung an den Beratungen des runden Tisches und der Flusskonferenz Elbe.

Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Schwerpunkte zur Umsetzung sind im Eckpunktepapier zum Gesamtkonzept Elbe umfassend berücksichtigt.

Danke schön, Herr Minister. Es gibt noch eine Nachfrage. - Herr Abgeordneter Erdmenger, bitte.

Herr Minister, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin jetzt doch etwas überrascht, dass Sie als Ver

kehrsminister die Fragen beantworten. Denn nach meiner Kenntnis ist das Land für die Bundeswasserstraße, die ja eine Verkehrsfunktion erfüllt, gar nicht zuständig. Das ist mir jedenfalls in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage einmal so mitgeteilt worden. Gleichzeitig ist aber das Land in Form des Umweltministeriums für die Wasserrahmenrichtlinie und deren Umsetzung zuständig.

Deswegen möchte ich doch noch einmal nachfragen: Verstehe ich Sie richtig, dass das Verkehrsministerium zwar in Abstimmung mit dem Umweltministerium, aber doch allein die Vertretung des Landes bei diesem runden Tisch wahrnimmt und dass das Umweltministerium folglich nicht an den Sitzungen teilnimmt?

Des Weiteren haben Sie ausgeführt, wie sich die Wasserstände und die Fahrrinnentiefen in den letzten Jahren dargestellt haben. Habe ich Ihre Antwort richtig verstanden, dass in der Tat die Fahrrinnentiefe von 1,60 m durch die vorgenommenen Bauarbeiten nicht dargestellt werden konnte?

Ich glaube, das haben Sie richtig verstanden, Herr Erdmenger.

Die Frage, ob das Umweltministerium bei diesen Beratungen dabei ist, kann ich mit Ja beantworten. Das Umweltministerium ist dabei. Ich habe es für den Minister für Landwirtschaft und Umwelt vorgetragen, weil es nur zwei kurze Absätze sind. Ich habe sie in seinem Auftrag hier vorgetragen.

(Minister Herr Dr. Aeikens: Vielen Dank!)

Damit ist die Frage beantwortet. Vielen Dank.

Ich rufe die nächste Fragestellerin auf. Abgeordnete Frau Lüddemann stellt die Frage 4 zum Thema praxisintegrierte Ausbildung von Fachkräften in Kitas.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Frühjahr 2013 soll das Bundesprogramm „Lernort Praxis“ anlaufen, initiiert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zielstellung ist die Unterstützung der praxisintegrierten Aus- und Weiterbildung von Fachkräften im Bereich der Kinderbetreuung. Ein Reformbedarf der hiesigen Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher wurde bereits in der Landtagsdebatte zum Antrag „Reform der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern“ in der Drs. 6/1145 nahezu fraktionsübergreifend konstatiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen Projekten ist das Land SachsenAnhalt an dem Programm „Lernort Praxis“ beteiligt?

2. Mit welchen Trägern aus Sachsen-Anhalt steht die Landesregierung zur Umsetzung des genannten Programms in Kontakt?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Die Frage wird für die Landesregierung vom Minister für Arbeit und Soziales Herrn Norbert Bischoff beantwortet.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Lüddemann, ich möchte gern beide Fragen beantworten, weil es relativ schnell geht. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Projekt bisher nur angekündigt und die ersten Planungen bekanntgegeben. Dazu gab es eine Powerpoint-Präsentation.

Eine telefonische Nachfrage hat ergeben, dass ein Beginn ab März 2013 geplant ist. Bisher liegen dem Ministerium für Arbeit und Soziales keine konkreten Unterlagen vor. Ein Workshop mit näheren Informationen für die Länder wird am 11. März 2013 in Berlin stattfinden. Somit sind derzeit weder Aussagen zu einzelnen Projekten noch zu Trägern möglich.

Vielen Dank, Herr Minister. - Nachfragen gibt es nicht.

Ich rufe die Frage 5 auf. Abgeordnete Frau Edler fragt nach dem Unternehmenskonzept der Landesenergieagentur.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bezug nehmend auf den Artikel in der „Volksstimme“ vom 18. Januar 2013 unter der Überschrift „Landesenergieagentur sucht Geschäftsführer“ frage ich die Landesregierung:

1. Wurde seit Gründung der Landesenergieagentur am 18. Dezember 2012 die Erarbeitung eines qualifizierten Unternehmenskonzeptes nachgeholt?

2. Unter welchen Voraussetzungen kann die Landesenergieagentur in der Rechtsform einer GmbH wirtschaftlich arbeiten, wenn die Dena - Deutsche Energieagentur - und Verbraucherzentralen bereits Energieberatungen für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen anbieten?

Danke schön, Frau Abgeordnete. - Die Frage beantwortet für die Landesregierung der Minister der Finanzen Herr Jens Bullerjahn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Edler, ich wundere mich über diese Frage, weil ich mir habe sagen lassen, dass im Wirtschaftsausschuss ausführlich über das Thema Energieagentur geredet worden sei, auch über die Fragen der Struktur und des Unternehmenskonzeptes. Aus diesem Grund wurden die Punkte Energiewende und Monitoring neu aufgenommen.

Insofern glaube ich, dass das Unternehmenskonzept steht, dass aber die Gremien dieses Konzept sicherlich - wie das bei allen anderen Strukturen der Fall ist - an die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des Themas anpassen werden. Wir sind derzeit dabei - auch in Abstimmung mit anderen Ressorts -, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Energieagentur arbeiten kann.

Zweites Thema. Die Agentur ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Das heißt, sie darf - das ist auch vom Ausschuss gewollt - Einnahmen generieren. Das werden wir organisieren. Aber ihr oberstes Ziel wird nicht Gewinnerzielung sein. Vielmehr sind Themen die Beratung, Begleitung und Netzwerkschaffung, auch im Sinne von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch für Unternehmen und Verbände. Wir werden schauen müssen, wie das über die Jahre - wie in allen anderen Ländern auch, wo es solche Energieagenturen gibt - zu organisieren ist.

Das alles ist aber, glaube ich, schon mehr als hinreichend diskutiert worden. Wir werden selbstverständlich regelmäßig in den Ausschüssen über den Fortgang der Entwicklung gerade dieser Agentur berichten.

Danke schön. - Es gibt noch eine Nachfrage.

Mehr eine Richtigstellung als eine Nachfrage. Weder im Finanzausschuss noch im Wirtschaftsausschuss wurde ausführlich über ein qualitatives Unternehmenskonzept berichtet und vorgetragen. Daraus begründet sich auch meine Nachfrage nach diesem.

Ich weiß nicht, ob ich Ihrem Anspruch im Moment gerecht werden kann und ob Sie mir abnehmen, dass es ein qualifiziertes Konzept ist. Ich kenne Ihre kritische Grundhaltung. Ich habe mir berichten lassen, dass das Wirtschaftsministerium und das