Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich finde es spannend, dass wir heute Morgen diese zwei Debatten hintereinander führen, die sich mit dem Medium Wasser beschäftigen. Vielleicht war es gut so, dass wir nicht nur die trockene Debatte zum Wassergesetz haben, sondern auch die zur Konzessionsvergabe. Ich bedanke mich bei meiner Fraktionschefin, die sehr gut dargestellt hat, wie wichtig das Gut Wasser für uns alle ist und wie vernünftig wir damit umgehen müssen.
Ich möchte Ihnen bei dieser Gelegenheit etwas mit auf den Weg geben. Wir alle lieben die Tage, an denen wir schönes Wetter haben, an denen die Sonne scheint und draußen eine Temperatur von 30°C herrscht.
Ich kann Ihnen nur sagen: Das eigentlich schöne Wetter ist, wenn es regnet; denn dann wird uns dieses wichtige Gut, das die Grundlage allen Le
bens ist, wieder einmal auf die Erde geschickt. Es ist schade, dass man manchmal an der einen oder anderen Stelle auch ein Problem damit hat. Es ist aber auch schade, dass wir manchmal nur noch in der Lage sind, über Gebühren zu reden, statt uns über die Bedeutung des Gutes Wasser wirklich klar zu werden.
Wir hatten mit der Novelle zum Wassergesetz vor, eine gerechtere Verteilung der Beitragslasten zur Gewässerunterhaltung zu erzielen, eine effektivere Aufgabenwahrnehmung - -
Entschuldigung. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Akustik hier im Hause und die Technik sind nicht optimal. Wir wollen allen Gelegenheit geben, den Ausführungen zu lauschen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich freue mich schon darauf, dass zumindest heute alle dem Entschließungsantrag zustimmen. Deshalb dürfen sie im Vorfeld schon ein bisschen feiern.
Ich freue mich auch über die bessere Handhabung, die wir bei der Beseitigung des Niederschlagswassers, bei Vernässungsproblemen und bei der Neuordnung der Gewässereinstufung erreichen wollen.
Meine Damen und Herren! Was konnten wir erreichen? - Wir konnten erreichen, dass wir eine bessere Zusammenarbeit der Unterhaltungsverbände ermöglichen. Wir haben eine Neuordnung der Gewässereinstufung vorgenommen. Wir haben eine verpflichtende Aufstellung von Niederschlagswasserbeseitigungskonzepten. Wir können unseren Kommunen kostenlos Daten bereitstellen. Auch das, so finde ich, ist ein Erfolg. Wir haben für die Erhebung von Mehrkosten eine Bagatellgrenze in das Gesetz eingezogen, um den bürokratischen Aufwand zu senken.
Mit der Umlage der Erschwernisbeiträge auf Flächen, die nicht der Grundsteuer A unterliegen, wird erreicht, dass insbesondere auch versiegelte Gewerbeflächen herangezogen werden. Das ist sachlich richtig; denn die Aufwendungen der Unterhaltungsverbände korrelieren zwar positiv mit der Bevölkerungszahl, jedoch entsteht eine zusätzliche Erschwernis durch Versiegelungen. Ich glaube, das ist eine gute Regelung. Wir haben den Kommunen noch einmal eine Frist gegeben und als Datum den 1. Januar 2015 ins Gesetz geschrieben, damit sie die Möglichkeit haben, sich ausreichend darauf vorzubereiten.
Die meiste Kritik - das hat man den Medien in den letzten Tagen entnommen - bezog sich natürlich auf die Niederschlagswasserbeseitigung. Ich den
ke, wir haben die Sorgen der Bürger sehr ernst genommen und im Gesetz noch einmal deutlich herausgestellt, dass die ortsnahe Beseitigung von Niederschlagswasser Vorrang hat.
Es wird außerdem eine Bestandsschutzregelung geben, die sicherstellt, dass funktionierende Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen keineswegs infrage zu stellen sind. Ich denke, wir haben einen sinnvollen Kompromiss gefunden, der die berechtigten Interessen der Bürger berücksichtigt und der es gleichzeitig ermöglicht, aus wasserwirtschaftlichen Gründen wie hohen Grundwasserständen versiegelte Grundstücke an eine öffentliche Anlage anzuschließen.
Auch wenn wir das Misstrauen der Bürgerinitiativen damit vielleicht nicht vollständig ausräumen konnten, bin ich mir sicher, dass der Gesetzesvollzug dann für Beruhigung sorgen wird.
Der zeitweilige Ausschuss „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ hat in den letzten Jahren sehr intensiv gearbeitet. Es war auch klar, dass bestimmte Schlüsse, die man gezogen hat, in das Wassergesetz einfließen würden.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Finanzminister so nett war, damals Mittel in Höhe von 30 Millionen € für die Erstellung von Konzepten und für die Lösung von bestimmten Problemen bereitzustellen.
(Zuruf von Herrn Gallert, DIE LINKE - Herr Gallert, DIE LINKE, und Herr Miesterfeldt, SPD, unterhalten sich)
- Wenn man sonst immer sagt, der Finanzminister ist schuld daran, dass kein Geld da ist, muss man auch einmal sagen, dass er etwas bereitgestellt hat.
Herr Präsident, ich wusste, dass mir jemand auf den Leim geht. Ich hätte nicht gedacht, dass Sie es sind. Ich wollte einfach nur die gleichen Worte wählen, die sonst gewählt werden, wenn es darum geht, wer das Geld im Lande einspart. Dann ist es nämlich immer der Finanzminister. Darauf wollte ich nur einmal hinweisen.
auf die Dinge eingegangen, die ohnehin seit Jahr und Tag darin stehen, oder auf die Wasserrahmenrichtlinie usw., die bereits gut sind.
Ich habe die guten und neuen Regelungen aufgezählt. Mein Hinweis an die Opposition: Stimmen Sie dem Gesetz ruhigen Gewissens zu. Sie vergeben sich sonst die Chance, einem guten und richtigen Gesetz zuzustimmen.
Wir von der SPD-Fraktion, aber auch von der gesamten Koalition stimmen gern Ihrem Entschließungsantrag zu der Konzessionsabgabe zu, den Sie eingebracht haben, mit der von uns vorgeschlagenen Änderung, die Sie, glaube ich, schon akzeptiert haben. Ich freue mich, dass an dieser Stelle Einigkeit besteht. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Kollege Bergmann. - Ich rufe den nächsten Redner auf. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Abgeordneter Lüderitz.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ganz so einmütig, wie es der Kollege Bergmann hier darzustellen versucht, war es nicht. Das werde ich auch an einem sehr wesentlichen Punkt darzulegen versuchen. Während der ersten Lesung habe ich mit den Schlussätzen geendet: So ließe sich noch eine Vielzahl von Detailproblemen anführen. Ich gehe davon aus, dass wir dazu in den Ausschüssen Gelegenheit haben und auch die Anhörung mit dazu beitragen wird, dass wir dann einen qualifizierten Gesetzentwurf zur zweiten Lesung in den Landtag bekommen.
Uns liegt zwar ein geänderter Gesetzentwurf vor; dass es sich hierbei aber um einen qualifizierten handelt, sehen nicht nur wir, sondern auch eine Vielzahl der Anzuhörenden und Betroffenen etwas anders.
Wieder einmal haben es die Landesregierung und die Koalition nicht verstanden, die kritischen Hinweise aufzunehmen und in Gänze in den Gesetzestext umzusetzen. Ich habe bereits zur ersten Lesung auf unsere Kritikpunkte hingewiesen, die sich nicht wesentlich geändert haben, seien es die Zweistufigkeit der Beitragserhebung, die nur marginale Veränderung der Einbeziehung des Wassermanagements vor dem Hintergrund der Vernässung, die Höhe der Rücklagen bei den Unterhaltungsverbänden, die Gewässerrandstreifenregelung innerorts und vieles andere mehr.
Als wenig hilfreich empfinde ich nach wie vor das selbstherrliche Agieren der Koalition in den Fachausschüssen. Gegenüber der Opposition ist das durchaus parlamentarische Normalität. Dass sich die Koalition derart unnachgiebig und uneinsichtig
Um Ihnen ein Umdenken zu ermöglichen, geben wir Ihnen heute noch einmal die Möglichkeit, den umfänglich öffentlich diskutierten § 79 entweder in der ursprünglichen Fassung mit dem Wörtchen „weil“ zu belassen - ich werde nachher noch aus dem Paragrafen zitieren - oder die erklärende Variante des Vorschlags der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN einzufügen.
Mit der von Ihnen gewählten Formulierung - und nur damit, Herr Minister - ermöglichen Sie eine missbräuchliche Auslegung hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung in den Verbänden und vor Ort.
Ich zitiere aus der vorliegenden Beschlussempfehlung und weise auf die Problematik in diesem Zusammenhang hin:
„Zur Beseitigung des Niederschlagswassers ist anstelle der Gemeinden der Grundstückseigentümer verpflichtet, soweit nicht die Gemeinde den Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung vorschreibt oder ein gesammeltes Fortleiten erforderlich ist …“
Das „oder“ an dieser Stelle ermöglicht es den Gemeinden, den Gestaltungsspielraum auszunutzen, es ermöglicht es insbesondere manch findigem Kämmerer, zusätzliche Einnahmen zu gerieren. Die alte Formulierung „weil ein gesammeltes Fortleiten erforderlich ist, um eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten“ wäre eindeutig und würde den Menschen vor Ort eine ganze Menge an Ärger und Problemen ersparen.
„Die Eigentümer von privaten Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen sind vom Anschluss- und Benutzungszwang nach Satz 1 befreit, wenn das Niederschlagswasser schadlos beseitigt wurde und der Befreiung wasserwirtschaftliche Gründe nicht entgegenstehen.“
Diese Anfügung, meine Damen und Herren von der Koalition, ist nur marginal und schließt die Beweislastumkehr nicht aus. Das ist nach wie vor die Sachlage in diesem Gesetzentwurf.
Wir sind nach wie vor der Auffassung, Wasser - Oberflächenwasser, Grundwasser, Schmutzwasser und Trinkwasser - darf nicht zu einer Handelsware gemacht werden. Das ermöglicht unserer Auffassung nach der Entschließungsantrag, den die Koalitionsfraktionen, wie bereits gesagt, nun doch mittragen wollen.
Ich möchte daran erinnern, dass dieser Entschließungsantrag bereits am 13. Februar 2013 in den Umweltausschuss eingebracht worden ist. Daher ist es für mich nach wie vor etwas unverständlich, wenn diese Änderung erst heute aufgenommen wurde. Aber unabhängig davon bin ich der Auffassung, dass dieser Entschließungsantrag in der geänderten Form als gemeinsamer Entschließungsantrag aller Fraktionen beschlossen werden sollte.