Protokoll der Sitzung vom 22.02.2013

Ich möchte daran erinnern, dass dieser Entschließungsantrag bereits am 13. Februar 2013 in den Umweltausschuss eingebracht worden ist. Daher ist es für mich nach wie vor etwas unverständlich, wenn diese Änderung erst heute aufgenommen wurde. Aber unabhängig davon bin ich der Auffassung, dass dieser Entschließungsantrag in der geänderten Form als gemeinsamer Entschließungsantrag aller Fraktionen beschlossen werden sollte.

Dem Wassergesetz könnten wir nur dann zustimmen, wenn Sie der alten Fassung mit dem Wörtchen „weil“ zustimmen würden. Dann hätten wir kein Problem, dem Wassergesetz zuzustimmen. Sollte dieser Änderungsantrag nicht angenommen werden, dann werden wir das Wassergesetz in der vorliegenden Form ablehnen. - Danke.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Danke schön, Herr Kollege Lüderitz. Möchten Sie eine Frage beantworten? - Ja. Frau Kollegin Schindler, bitte.

Herr Kollege Lüderitz, Sie kennen wahrscheinlich - Sie haben es eben ausgeführt und der Minister ist vorhin darauf eingegangen - das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 27. März 2012, bei dem es um Anschluss- und Benutzungszwang ging und in dem ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass fiskalische Gründe ausgeschlossen sind. In welchem Zusammenhang sehen Sie dann Ihre Äußerung, dass die Kämmerer zusätzliche Einnahmen generieren können? Was verstehen Sie unter zusätzlichen Einnahmen?

Kollegin Schindler, Sie haben selber so viel kommunalpolitische Erfahrung gesammelt, dass Sie genau wissen, dass bei der Formulierung „das Allgemeinwohl“ durchaus die Möglichkeit besteht, dass ich, wenn eine Niederschlagswasserbeseitigungsanlage besteht, diese auch nutzen soll und muss. Das wird, denke ich, die Verwaltung immer wieder versuchen, wenn sie diese Einnahmen braucht.

Die Situation ist eben nicht so, dass nur das Wassermanagement allein oder die Probleme des Abflusses - Felgeleben oder Gnadau, um es konkret zu sagen - dazu führen, dass sich diese Niederschlagswasserbeseitigung auf einen engen Raum bezieht.

Das zweite Problem ist nach wie vor: Wenn Sie ein solches Niederschlagswasserkonzept umlegen und festlegen, wo die Ableitung gefordert wird, dann tritt für die Eigentümer jetzt die Beweislast

umkehr ein. Also ich habe die Beweispflicht, auch nach Ihrer jetzigen Änderung.

(Zurufe von der CDU)

Es gibt noch eine Nachfrage, Herr Kollege. - Frau Schindler, bitte.

Sie haben das angesprochen. Ich kenne bisher nur Gebühren- und Beitragssatzungen auf der Grundlage von Kalkulationen, in denen die entsprechenden Ausgaben, die ein Verband oder eine Gemeinde gehabt hat, in Form von Gebühren und Beiträgen umgelegt werden. Was sind bei Ihnen dann zusätzliche Einnahmen?

In dem Moment, in dem ich ein Niederschlagswasserkonzept neu erstelle, was ich nach diesem Wassergesetz machen muss - das ist auch in Ordnung -, und feststelle, dass es für die Gesamtkonstellation günstiger wäre, das Niederschlagswasser gesammelt abzuleiten - - Dabei wird der Nachweis nicht akzeptiert, dass der Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück, insbesondere im ländlichen Raum, dieses Niederschlagswasser auch beseitigen kann.

(Zurufe von der CDU: Das geht eben nicht! - Das ist falsch! - Weitere Zurufe)

Hier steht Aussage gegen Aussage. Gibt es weitere Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich den nächsten Redner auf. Für die Fraktion der CDU spricht nunmehr Herr Abgeordneter Stadelmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zum Wassergesetz komme, möchte ich vorab zwei Dinge zu der Debatte sagen.

Zunächst, Herr Kollege Weihrich, finde ich es nicht redlich, wenn Sie versuchen, unseren Fraktionsvorsitzenden hier vorzuführen, indem Sie aus Regelungen des Gesetzes zitieren, die dieser im Detail nicht kennen kann.

Deswegen möchte ich an dieser Stelle zu der Nachfrage, die Sie in Bezug auf den § 78 gestellt haben, klarstellen: Es ist richtig, dass die Vorschrift geändert worden ist. Die Regelung bezieht sich aber auf die Abwasserbeseitigung.

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU, und von Herrn Kurze, CDU)

Dadurch, dass wir den § 71 streichen und bei der Trinkwasserversorgung die Privatisierung herausnehmen, müssen wir uns natürlich darum kümmern: Was machen wir in Bezug auf das Abwasser? Dabei geht es darum, dass auch ein Verband einen Dritten beauftragen kann, zum Beispiel Klärschlamm aus Kleinkläranlagen abzufahren.

(Frau Weiß, CDU: Das ist auch gut so!)

Das ist alles, was wir an der Stelle geändert haben. Deswegen finde ich es nicht in Ordnung, wenn Sie jetzt diesen Einwurf bringen.

(Zustimmung bei der CDU)

In Richtung von Herrn Gallert möchte ich sagen: Ich denke, dass die Griechen es verdient haben, dass sie Wasser aus dem eigenen Wasserhahn trinken können und nicht in den Supermarkt gehen müssen, um Wasser zu kaufen. Ich finde auch, es ist der richtige Weg, dass Fachleute jetzt genau da ansetzen, wo im Hintergrund irgendwelche Leute abkassieren, und die tatsächlichen Kosten klären.

Es bleibt den Entscheidungsträgern unbenommen, in einem nächsten Schritt Maßnahmen zu ergreifen, um das meinetwegen wieder zu rekommunalisieren, wenn das ordentlich funktioniert. Aber jetzt muss da erst einmal eingegriffen werden; denn so, wie es derzeit läuft, kann es nicht weitergehen.

(Beifall bei der CDU - Herr Gallert, DIE LIN- KE: Nein, es muss verkauft werden, Herr Stadelmann! Das ist das Problem!)

- Nein, nein, darum geht es gar nicht.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Doch!)

- Es geht darum, dass sie das Wasser aus ihrer eigenen Wasserleitung trinken können und dass verhindert wird, dass irgendwelche Leute im Hintergrund dafür abkassieren.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Nee! Das interes- siert hier niemanden! - Weitere Zurufe)

- Das interessiert Sie vielleicht nicht. Aber fragen Sie einmal einen Griechen, ob ihn das interessiert, wenn er in den Supermarkt gehen muss, um Wasser zu kaufen.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der LINKEN: Quatsch! - Herr Gallert, DIE LINKE: Mich in- teressiert das! Aber den Kollegen Schröder interessiert das nicht, Herr Stadelmann!)

Ich komme zu unserem Wassergesetz. Ich möchte zunächst darauf eingehen, welche wesentlichen Punkte wir dabei im Fokus hatten.

Wir wollten erstens eine effektivere Aufgabenwahrnehmung durch die Trinkwasser-, die Abwasser- und die Unterhaltungsverbände.

Zweitens wollten wir mehr Gerechtigkeit bei der Beitragserhebung, insbesondere bei der Gewässerunterhaltung.

Drittens wollten wir eine Neuordnung bei der Einstufung der Gewässer erster und zweiter Ordnung auch mit Blick auf die Einnahmen für den Landeshaushalt.

Viertens wollten wir eine Verbesserung der Niederschlagswasserbeseitigung - wir haben insbesondere im zeitweiligen Ausschuss „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ des Landtages über die Probleme, die landauf, landab bestehen, diskutiert - und wollen diesbezüglich eine gewisse Rechtssicherheit herstellen.

In der Diskussion über den Gesetzentwurf der Landesregierung im Ausschuss haben wir zusätzlich den kostenfreien Zugriff auf die Geodaten von den Gemeinden geregelt. Das ist bisher ein wenig untergegangen. Ich bin davon überzeugt, dass das der Effektivität der Arbeit der Verbände sehr förderlich ist. Damit ist nämlich gewährleistet, dass die Unterhaltungsverbände die Mehrkosten jetzt viel besser als in der Vergangenheit erheben können.

Die Mehrkostenerhebung hatten wir eingeführt, um die Beitragssteigerungen bzw. Beitragserhöhungen möglichst abzufedern. Die Unterhaltungsverbände werden dadurch in die Lage versetzt, Mehrkosten gegenüber den Verursachern geltend zu machen. Das gilt beispielsweise für solche Fälle, in denen ein Baum auf einem Privatgrundstück in einen Graben gestürzt oder Mauerwerk in einen solchen Graben gefallen ist, weil jemand mit seinem Auto gegen die Mauer gefahren ist.

In der Vergangenheit hatten die Unterhaltungsverbände das Problem, das nicht abrechnen zu können, weil sie auf die Daten nicht zugreifen und somit dem Verursacher keine Rechnung schreiben konnten. Das haben wir jetzt geändert. Ich glaube, das ist auch gut so.

Ich bin auch dem MLV - weil die Daten aus dem Bereich des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt bereitgestellt werden müssen - ausdrücklich dankbar dafür, dass wir gemeinsam diese Regelung gefunden haben.

Des Weiteren wollen wir die Berufenen in ihrer Teilhabe in den Unterhaltungsverbänden und in den Mitgliedsgemeinden stärken.

Durch die Aufwertung des Protokolls der Grabenschau wollen wir erreichen, dass sich die beteiligten Bürger und Betroffene an der Planung und der Vorbereitung der Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern endlich direkt beteiligen, und dass man nicht mehr nur mit einem Jeep am Graben entlangfährt, anschließend einen Kaffee trinkt und eine Bockwurst isst und dann sagt: So, jetzt haben wir eine Grabenschau gemacht. Das ist doch die Realität. Wenn Sie einmal mit rausfahren, erleben Sie es.

(Zustimmung bei der CDU)

Das Protokoll wird künftig mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen sein. Es muss von der Unteren Wasserbehörde bestätigt werden und soll Eingang in die Planungen des Unterhaltungsverbandes sowohl hinsichtlich der Arbeiten an den Gräben als auch hinsichtlich des Haushalts finden.

Zur Niederschlagswasserbeseitigung. Geschätzter Herr Kollege Lüderitz, ich habe immer den Eindruck gehabt, dass wir im Ausschuss sachlich und gut zusammenarbeiten. Ich glaube, von Selbstherrlichkeit kann man da nicht reden. Wir sind immer bereit, über ihre Anträge zu diskutieren. Ich erinnere nur daran, dass wir bewusst schon in den Landwirtschaftsausschuss Anträge eingebracht haben, die wir erst in den beschließenden Umweltausschuss hätten einbringen müssen. Wir wollten Ihnen damit die Gelegenheit geben, darüber vorher in Ihrer Fraktion und auch in der Opposition zu diskutieren. Es ist bei weitem nicht so, dass wir irgendwie selbstherrlich agieren.

(Beifall bei der CDU - Zurufe von der CDU: Genau! - Das stimmt! - Eben!)

Ich möchte mich ausdrücklich dagegen wehren - das halte ich schon fast für Demagogie -, dass Sie, Herr Lüderitz, immer wieder behaupten, die Beweislast wäre umgekehrt worden.

Wir haben es absichtlich aus dem Gesetz herausgenommen und ausdrücklich geregelt, dass in den Niederschlagswasserbeseitigungskonzepten die Gemeinde, der Verband und nicht der Bürger nachzuweisen hat, wo Versickerung bzw. eine ortsnahe Niederschlagswasserbeseitigung möglich ist.

Wir haben einen Bestandsschutz eingebaut, der gewährleistet, dass diejenigen, die das Niederschlagswasser ordnungsgemäß beseitigen, dies überall dort, wo das funktioniert, ohne Probleme weiterhin tun können. Die betreffenden Personen müssen dann nichts nachweisen und auch nicht irgendwelche Anträge stellen. Sie machen es einfach weiter wie bisher. Ich denke, dass das richtig ist.

In Bezug auf die Niederschlagswasserbeseitigung wurde eine prioritäre Darstellung der Versickerung gefordert. Diesbezüglich haben wir einfach ein Problem mit dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, mit dem übergeordneten Recht. Danach gibt es eine Priorität der Versickerung nicht. Darin sind Versickerung und Ableitung gleichgesetzt. Also mussten wir uns etwas überlegen, um diese Forderung, die unter anderem von Bürgerinitiativen und vom Verein Haus & Grund gestellt worden ist, zu erfüllen.