Meine sehr geehrten Damen und Herren! Biosphärenreservate sind mehr als nur Schutzgebiete. Sie sind Modelllandschaften für eine nachhaltige Entwicklung. Biosphärenreservate sollen insbesondere für die Erprobung nachhaltiger naturverträglicher Nutzungsformen dienen. Damit bilden sie letztlich auch die Grundlage für die Vermarktung regionaler Produkte, für das Naturerleben in der Region, für einen nachhaltigen Tourismus und für die Nutzung erneuerbarer Energien. Biosphärenreservate bringen regionale Wirtschaftskreisläufe in Gang, schaffen Wertschöpfung und sichern damit Einkommen und Arbeitsplätze.
Das Biosphärenreservat ist die einzige Schutzgebietskategorie, bei der die nachhaltige Nutzung durch den Menschen ausdrücklich in das Konzept einbezogen ist. Dies zu verdeutlichen ist in der Vergangenheit misslungen. Das wird die Herausforderung der Zukunft darstellen.
In einem Biosphärenreservat können durchaus auch neue Gewerbe- und Industriegebiete erschlossen werden, wenn die üblichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Man kann aber zukünftigen Genehmigungsverfahren nicht vorgreifen, auch nicht als Gegenleistung für die Zustimmung zu einer internationalen Anerkennung des Biosphärenreservats; denn dies ist - schlicht gesagt - in einem Rechtsstaat, in dem es kein Primat der Politik über das Recht gibt, einfach nicht möglich.
Jeder, der dies fordert, bewegt sich außerhalb des rechtsstaatlichen Rahmens und jenseits von fairen Sachargumenten. Auch das gehört einmal ganz offen ausgesprochen, meine Damen und Herren.
Und noch eines muss klargestellt werden, nämlich dass das Biosphärenreservat keinerlei zusätzliche Einschränkung für Privatpersonen und die wirtschaftliche Entwicklung in der Region mit sich bringt.
Umgekehrt würde die Aufhebung des Biosphärenreservats auch keine Erleichterung bringen; denn die Einschränkungen hängen letztlich an den ausgewiesenen Schutzgebieten und an deren Existenz. An den bestehenden Schutzgebietsverordnungen würde sich nichts ändern. Die Kernzonen, die für das Biosphärenreservat ausgewiesen wurden, liegen im Wesentlichen im Landeswald und hätten keine Auswirkungen auf Private. Ich denke, auch das muss in den nächsten Wochen entsprechend kommuniziert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich muss die Entscheidung der demokratisch legitimierten Vertretung der Gemeinde Südharz respektiert werden.
Sie ist ein Zeichen dafür, dass die Vorteile des Biosphärenreservats in der Vergangenheit nicht ausreichend kommuniziert werden konnten.
Es müssen aber auch die Entscheidungen der Gemeinden Sangerhausen, Allstedt, Berga und Wallhausen respektiert werden, die sich klar für die internationale Anerkennung des Biosphärenreservats ausgesprochen haben. Auch Niedersachsen - das hat Kollege Lüderitz deutlich gemacht - zeigt sich nun offen für Verhandlungen über ein länderübergreifendes Biosphärenreservat.
Das zeigt, dass die Tür zu Verhandlungen nach wie vor offen ist. Selbst der Bürgermeister der Gemeinde Südharz, Herr Rettig, hat gegenüber der Presse geäußert, dass er weiterhin zu Verhandlungen bereit sei. Es gilt, ihn nun beim Wort zu nehmen und bei den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten in der Gemeinde Südharz die notwendige Akzeptanz für die internationale Anerkennung des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz zu schaffen.
Wenn es aber nicht gelingen würde - auch das sage ich hier deutlich -, die internationale Anerkennung des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz zu erreichen, wäre das nichts anderes als eine Bankrotterklärung der Naturschutzpolitik des Landes Sachsen-Anhalt.
Weitere Vorhaben wie das geplante Biosphärenreservat Drömling wären schon vorab zum Scheitern verurteilt, meine Damen und Herren.
das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz international anerkannt werden kann. Wir alle sind gefordert, vor Ort Überzeugungsarbeit zu leisten, damit sich ein Unesco-Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz zu einem Aushängeschild der Region und für ganz Sachsen-Anhalt entwickeln kann. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Danke sehr, Herr Kollege Weihrich, für die Einbringung. - Bevor Minister Dr. Aeikens für die Landesregierung spricht, haben wir die Freude, zwei Gruppen aus Wernigerode bei uns begrüßen zu können. Zum einen sind das Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule „Thomas Müntzer“. Zum anderen sind es Damen und Herren des Kinderschutzbundes. Seien Sie herzlich begrüßt!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befinden uns hier, in diesem Hohen Hause, etwa 150 m vom Unesco-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe entfernt. Magdeburg ist die einzige Landeshauptstadt, die in einem Unesco-Biosphärenreservat liegt. Die Menschen in der Elbauenlandschaft entlang der 303 Flusskilometer der Elbe in Sachsen-Anhalt wissen um die Einmaligkeit dieser Landschaft und sie schätzen den Unesco-Titel. Wirtschaft und Handel blühen und gedeihen in dieser Region.
Wir müssen heute jedoch über den Südharz sprechen. Diese Region ist wegen ihrer Repräsentativität als Gipskarstlandschaft, wegen ihrer Einzigartigkeit als Natur- und Kulturlandschaft prädestiniert, den Titel „Unesco-Biosphärenreservat“ zu tragen.
Doch am 27. Februar 2013 gab es einen Beschluss der Gemeinde Südharz. Der Gemeinderat hat an diesem Tag über eine Beschlussvorlage zum Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz abgestimmt. Das Ergebnis kennen Sie. Der Gemeinderat weigert sich, den Antrag auf Anerkennung des Biosphärenreservats durch die Unesco mitzuzeichnen. Er lehnte auch die separat mit der Gemeinde verhandelte Vereinbarung mit dem Umweltministerium ab.
Nicht nur in den übrigen Biosphärenreservatskommunen Hainrode, Stolberg, Roßlau sondern bis über die Landesgrenzen hinaus stößt die Ablehnung auf Unverständnis. Die Enttäuschung darüber ist groß, auch bei Politikern aller Landtagsfraktionen. Täglich erhalte ich Zuschriften von Bür
gerinnen und Bürgern. Sie können es nicht fassen, dass die Politiker der Gemeinde Südharz diese Chance auf den Unesco-Titel und die Aufwertung der Region im Südharz einfach liegen lassen.
Ich kann Ihnen allen versichern, meine Damen und Herren, dass buchstäblich bis zuletzt um eine einvernehmliche Regelung mit der Gemeinde gerungen wurde. Seit dem Sommer 2012 liegt der Antrag, der an das nationale MAB-Komitee gestellt werden sollte, versandfertig bereit. Alle Gemeinden haben ihre Unterstützung durch die Unterschrift dokumentiert. Der Bürgermeister der Gemeinde Südharz forderte dagegen eine separate Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Umweltministerium.
Wir haben uns nicht verweigert. Es folgten monatelange Abstimmungen zum Inhalt und zu einzelnen Formulierungen der Vereinbarung. Es war ein Hin und Her. Es gab immer wieder neue Forderungen.
Am 7. Januar 2013 kündigte der Bürgermeister der Gemeinde Südharz in meinem Büro in Magdeburg bei einem Gespräch, an dem auch die Kollegin Frau Professor Wolff sowie die Landtagsabgeordneten Herr Schröder und Frau Hampel teilgenommen haben, an, dass nach kleineren Nachbesserungen am Vereinbarungsentwurf Ende Januar 2013 die Abstimmung im Gemeinderat erfolgen sollte. Es gab dazu sogar eine gemeinsame Presseerklärung.
Dass die Abstimmung dann noch einmal verschoben wurde, zeigt, wie dünn und unberechenbar das Eis war. Wir kamen der Gemeinde so weit wie irgend möglich und verantwortbar entgegen. Das erhoffte grüne Licht gab es Ende Februar 2013 dennoch nicht.
Herr Abgeordneter Weihrich, das ist kein Thema mangelnder Kommunikation. Es gibt Leute - auch das musste man in diesem Prozess wiederum bestätigt finden -, die sich nicht überzeugen lassen wollen. Das ist der Sachverhalt in der Gemeinde Südharz. Es ist kein Thema mangelnder Kommunikation der Landesregierung.
Faktisch ist der Beschluss des Gemeinderates ein Votum gegen die Vereinbarung, gegen die Antragsstellung an die Unesco und gegen das Biosphärenreservat an sich. Somit gibt es auch keinen außergerichtlichen Vergleich zu der noch anhängigen Klage der Gemeinde Südharz gegen die Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2009.
Ich bedauere diesen Beschluss der Gemeinde außerordentlich. Wir können aber nicht so tun, als gäbe es diesen Beschluss nicht.
Meine Damen und Herren! Lieber Herr Weihrich, es ist auch keine Bankrotterklärung der Naturschutzpolitik des Landes, wenn eine Gemeinde eine andere Auffassung zu einem Thema hat.
Sie sollten sich einmal mit dem Begriff Bankrott beschäftigen, bevor Sie solche Behauptungen aufstellen.
Wir sind jetzt in der Situation, dass das Land den Antrag an die Unesco ohne die Unterschrift der Gemeinde Südharz nicht abschicken kann. Die ablehnende Haltung der Gemeinde Südharz hat jedoch zu Reaktionen in der Region geführt.
Es hat sich ein Aktionsbündnis pro Biosphärenreservat gegründet. Dieses hat mit seinen Aufrufen und Aktionen in kurzer Zeit dazu beigetragen, dass sich Befürworter für ein Unesco-Biosphärenreservat öffentlichkeitswirksam formieren und artikulieren. Bis Anfang dieser Woche wurden mehr als 6 400 Unterschriften, davon mehr als 3 900 im Internet, gesammelt.
Inzwischen hat das Aktionsbündnis 178 Mitglieder, davon allein 38 Hotel- und Restaurantbetreiber aus der Region. Das zeigt, wie viel dieser Branche an einem Biosphärenreservat liegt.
Darüber hinaus wollen sich die Befürworter des Biosphärenreservats von dem Beschluss des Gemeinderates nicht schrecken lassen. Sie planen, die demokratisch vorgesehenen Möglichkeiten zu nutzen: ein Bürgerbegehren und gegebenenfalls einen Bürgerentscheid. Sie wollen das Biosphärenreservat und den Unesco-Titel.
Diese Willensbekundungen aus der Region können nicht überhört und nicht übersehen werden. Die Landespolitik tut das auch nicht. Ich wünsche den Initiatoren des Bürgerbegehrens viel Erfolg, meine Damen und Herren.
Wir brauchen das positive Votum der Kommune, das über die Bürgerschaft herstellbar ist. Ein Biosphärenreservat ohne die Anerkennung durch die Unesco kann es aber auf Dauer nicht geben. Der Titel „Biosphärenreservat“ wird von der Unesco verliehen. Ein Biosphärenreservat ist eine UnescoKategorie. Biosphärenreservate nach nationalem Recht sind vom Charakter her Einstiegs- und Vorbereitungsphasen, um eine Anerkennung durch die Unesco zu erhalten.
Wegen des angestrebten Bürgerbegehrens möchte ich die Entwicklung und die sich daraus ergebenden Ergebnis abwarten, bevor grundlegende Entscheidungen getroffen und unumkehrbare Maßnahmen ausgelöst werden.