Protokoll der Sitzung vom 22.03.2013

für Datenverarbeitungsgeräte, für Software und Kommunikationsdienstleistungen liegt, wenn man alles zusammenrechnet, bei ca. 32 €.

Das bedeutet aber nicht, dass exakt dieser Betrag dafür verwendet wird. Er ist eine statistische Größe. Die tatsächlichen Ausgaben schwanken sowohl nach oben als auch nach unten. Die Entscheidung, wie viel für was ausgegeben wird, trifft jeder selbst.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Festgehalten sei an dieser Stelle aber noch einmal, dass der internetfähige Computer bereits jetzt als regelsatzrelevanter Bedarf anerkannt ist. Die eigentliche Spaltung der Gesellschaft findet nicht digital, sondern real statt. Eine große Zahl von Personen kann nicht mehr allein von ihrer Hände Arbeit leben.

(Unruhe)

Frau Dr. Späthe, einen ganz kleinen Moment bitte. - Der eine oder andere möchte zuhören. Das soll insbesondere in den hinteren Reihen schwierig sein.

(Zustimmung von Herrn Loos, DIE LINKE)

So, jetzt sind Sie wieder dran.

Wie gesagt, die Spaltung findet nicht digital, sondern real statt, weil viele nicht mehr allein von ihrer Hände Arbeit leben können. Obwohl diese Menschen in Teil- oder Vollzeit arbeiten - das Thema haben wir heute schon ausführlich behandelt -, sind sie auf zusätzliche Leistungen des Staates angewiesen oder liegen, was fast noch schlimmer ist, knapp über der Bemessungsgrenze.

Es wird also deutlich, dass nicht nur Personen im Regelsatzbezug betroffen sind. Wenn, dann sind diejenigen, die knapp über dieser Bemessungsgrenze liegen, genauso dran oder natürlich auch die vielen Rentner, die mit der Rente gerade über die Runden kommen.

Aber man muss auch akzeptieren, dass die Prioritäten für die Anschaffung materieller Güter höchst unterschiedlich sind. Der eine gibt sich mit einem alten Fernseher zufrieden, weil der Fernsehkonsum ohnehin gering ist. Ein anderer legt viel Wert auf ein Hightech-Gerät mit großer Diagonale. Das hat nicht unbedingt immer etwas mit dem Geldbeutel zu tun. Auch wie viele Bits und Bytes ein PC hat, ist unterschiedlich und hängt vom Nutzerverhalten ab.

DIE LINKE bezieht sich in der Begründung ihres Antrags auf eine Umfrage, wonach 75,6 % der Bevölkerung das Internet nutzen. Ausgeblendet bleibt

dabei, dass ebenfalls nach dieser statistischen Erhebung von den verbleibenden rund 24 % ohne privaten Internetzugang zum großen Teil kein Bedarf dafür gesehen wird. Hinzu kommt, dass es an verschiedenen Stellen des öffentlichen Lebens Zugang zum Internet gibt.

Die von Ihnen dargestellten sozial bedingten Barrieren werden nicht einfach dadurch überwunden, dass jedem Haushalt ein PC zur Verfügung gestellt wird. Selbst wenn es so wäre, gäbe es weiterhin Unterschiede, weil nicht jeder mit einem PC kommunizieren möchte. Manche möchten ihre Bankangelegenheiten lieber in einem direkten Gespräch mit einem realen Gegenüber erledigen, lieber in der Bibliothek der Kreisstadt stöbern oder sich politisch lieber vor Ort informieren und engagieren.

Oder warum geben denn drei Viertel dieser 24 % internetlosen Haushalte an, keinen Internetbedarf zu haben, nicht zu reden von dem großen Anteil älterer Bürger, die den Zugang heute so nicht mehr wollen? Der Minister hat es bestätigt.

Die gesellschaftliche Teilhabe findet auch in Zeiten einer zunehmend digitalisierten Welt nun einmal durch die unmittelbare Begegnung mit anderen Menschen, durch konkretes Mittun vor Ort, durch Treffen außerhalb der eigenen Wohnung und durch ein gemeinsames Miteinander statt.

Die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben sollte jedem möglich sein. Ein internetfähiger Computer im eigenen Haushalt ist dafür nicht unbedingt eine Grundvoraussetzung.

Eine Bundesratsinitiative ist außer der Tatsache, dass die PC-Nutzung inklusive der Gebühren bereits regelsatzrelevant ist,

(Herr Schröder, CDU: Richtig!)

auch aus den zuletzt genannten Gründen überflüssig. Wir lehnen den Antrag der LINKEN ab.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke schön, Frau Dr. Späthe. - Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt erneut Herr Wagner das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Danke schön, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ich gehe auf das Gesagte ein. Ich weiß, dass auch in den Haushalten mit niedrigem Einkommen die Zahl derer, die das Netz nutzen, steigt. Das ist jedoch kein Argument, um das im Grundrecht auf ein sozioökonomisches Existenzminimum nicht anzuerkennen.

(Beifall bei der LINKEN)

Zu sagen, da gebe es keinen Bedarf, hängt maßgeblich damit zusammen, dass in vielen Regionen

Sachsen-Anhalts bis zuletzt überhaupt nicht die Möglichkeit bestanden hat, einen breitbandigen Internetanschluss zu erhalten, und somit die soziale Erfahrung,

(Beifall bei den GRÜNEN)

das Internet vorzufinden und damit einen kulturellen und sozialen Mehrwert für sich zu gewinnen, gar nicht bestand.

Ich habe extra darauf hingewiesen, dass es hier auch um die Herausforderungen der Zukunft geht. Ich gehe davon aus, dass ausgerechnet hier tatsächlich Herausforderungen auf uns zukommen werden.

Ich komme zum Regelbedarf. Die Kommunikationsleistungen, die man mit hineinrechnen kann und die sich dann bis auf über 30 € summieren, sehen in der Regel Porto und Büromaterialien ebenso mit vor. Man könnte argumentieren - dieses Argument ist mir auch bekannt -, ja, man muss dann wirklich nicht 30 € ausgeben, weil man eben entsprechend viel durch das Netz gestalten kann. An der Argumentation ist prinzipiell auch etwas richtig, wenn die Voraussetzungen, dass das am Ende passiert, tatsächlich geschaffen werden. Das erfordert zwei Sachen, erstens den Internetanschluss und zweitens die dazu notwendige Informationstechnik.

Auf zwei Fragen ist der Minister aus meiner Sicht nur ungenügend bzw. gar nicht eingegangen. Das war zunächst die Frage nach der Technik zu Hause. Natürlich wünsche ich mir, dass auch im öffentlichen Raum die Netznutzung möglichst überall möglich ist. Aber der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass gerade zeitunabhängig und in der eigenen Wohnung die Netznutzung zu gewährleisten ist.

Auch auf das Problem der Pfändbarkeit wurde nicht eingegangen. Auch wenn es hierzu bereits Gerichtsentscheidungen gibt, ist die Nichtpfändbarkeit der Informationstechnik bislang gesetzlich nicht geregelt.

Herr Rotter, ich muss zum Glück auf vieles, was Sie gesagt haben, nicht eingehen, weil die Fragen, die für Sie offen waren, nicht offen geblieben wären, wenn man gehört hätte, was ich während der Einbringung gesagt habe. Im Rahmen der Einbringung habe ich das alles schon beantwortet.

Aber ich komme noch einmal zum Wahlkampf. Ich kann auch Wahlkampfrede. Aber das klingt deutlich anders als das, was vorhin bei der Einbringung formuliert wurde.

(Herr Schröder, CDU: Es geht immer noch schlimmer!)

Herr Herbst hat darauf abgehoben, dass natürlich der Internetanschluss in die Sozialgesetzgebung

einfließen muss. Dazu muss man sagen, dass das als Sonderbedarf im SGB II bereits geregelt ist. Da gibt es Probleme mit dem SGB XII. Das große Problem, das ich sowohl beim Minister als auch bei Frau Dr. Späthe herausgehört habe, ist: Wir reden heute nicht über den Anschluss an sich, sondern über die für dessen Nutzung notwendige Informationstechnik in der eigenen Wohnung. Das war der Antrag.

Es war auch nicht einfach nur ein Recyclingantrag aus dem letzten Jahr aus dem Deutschen Bundestag; denn der hat einzig und allein auf das SGB II abgezielt. Wir haben darüber hinaus gesagt, die Landesregierung soll schauen, wo überhaupt in der Sozialgesetzgebung eine Notwendigkeit besteht, das anzupassen.

Wir reagieren auch auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Ja, für uns ist das noch einmal ein deutliches Zeichen dafür, dass es nicht einfach nur eine Forderung einer Partei im Wahlkampf ist, sondern dass es mittlerweile allgemein anerkannt ist, dass das Internet und die dazu gehörende Technik ein Teil des soziokulturellen Existenzminimums ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn ich Sätze höre wie den, dass die Spaltung nicht digital, sondern real stattfindet, dann sehe ich darin eher ein großes Missverständnis bezüglich des Einflusses der Digitalisierung in der Gesellschaft; denn es geht doch gerade darum, dass diese digital stattfindende Spaltung eine reale Spaltung ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn hier der Gegensatz aufgemacht wird, dann zeigt das, dass die digitale Spaltung offensichtlich noch nicht richtig verstanden wurde. Deswegen bestehen gerade die sozialen Barrieren bei diesem Thema fort. Deshalb nenne ich noch einmal meine Bitte: Nehmen Sie den Antrag an!

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Herr Wagner. - Meine Damen und Herren! Es gibt keinen Wunsch auf Überweisung. Deshalb stimmen wir jetzt über den Antrag in der Drs. 6/1888 ab.

Wer stimmt dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu? - Das sind die Antragstellerin und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit hat der Antrag keine Mehrheit gefunden und der Tagesordnungspunkt 16 ist erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Metropolregion Mitteldeutschland gehört auf den Prüfstand

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1892

Alternativantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/1923