spielsweise durch Verbote, Beschränkungen oder Veranstaltungsauflösung nicht weiterkommen, dann gilt es, sich mit deren brauner Gesinnung argumentativ und - das betone ich - gewaltfrei auseinanderzusetzen und ihnen dadurch entgegenzuwirken.
Das, meine Damen und Herren, wurde getan. Wir finden es toll, dass so viele Menschen in Groß Germersleben und in Nienhagen mit ihren friedlichen Aktionen ein Zeichen dafür gesetzt haben, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Inneres und Sport und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kolze, es gibt eine Nachfrage von der Kollegin Quade. Möchten Sie diese beantworten? - Bitte sehr, Kollegin Quade.
Herr Kolze, wer hat an welcher Stelle behauptet oder gefordert, es hätte des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel bedurft, um vom Kauf und von den Kaufabsichten von Oliver Malina zu erfahren?
Meines Erachtens ist das mehrfach in unseren Ausschussberatungen so verlautbart worden. Oder wir beide haben eine andere Wahrnehmung.
Frau Präsidentin, ich hatte eigentlich nicht vor, noch einmal zu sprechen. Ich werde allerdings doch dazu hingerissen. In der Tat, Herr Kollege Kolze, ist unsere Wahrnehmung sehr unterschiedlich.
In sämtlichen Beratungen, die sich um den Kauf des Schlosses Groß Germersleben drehten - der Innenausschuss hat darüber nicht so häufig beraten - hat niemand gefordert, es hätte den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gebraucht.
Im Gegenteil. Ich habe gesagt, es beweist, dass der Nachrichtendienst offenkundig versagt hat, wenn der Innenminister völlig überrascht wird von einer Alternativsuche eines international bekannten Konzertveranstalters, dem, so scheint es, zunächst ein Objekt versagt wurde. Insofern ist das in der Tat ein Wahrnehmungsproblem.
Ich möchte kurz auf das reagieren, was in der Debatte vorgetragen wurde. Ich erwähnte es bereits; mitunter hilft das genaue Hinhören. Ich habe aus einem Treffen der lokalen Bürgerbündnisse gegen Rechtsextremismus mit dem Landtagspräsidenten im Rahmen des Landesprogramms und des Landesnetzwerkes „Für Demokratie und Toleranz“ berichtet. Ich habe nicht behauptet, die lokalen Behörden fühlten sich vom Innenminister oder vom Innenministerium allein gelassen. Ich habe meinen Eindruck wiedergegeben, den ich bei den Bürgerbündnissen und beispielsweise bei der kommunalen ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisterin in Nienhagen habe gewinnen können.
Zur Frage der baurechtlichen Mängel. Ja, natürlich ist es schön, wenn eine schnelle Entscheidung des Gerichts erfolgt, auch wenn das in anderen Verfahren nicht so möglich gewesen wäre. Aber unter dem Strich, wenn wir das Ergebnis betrachten, ist juristisches Können dabei nicht bewiesen worden. Im Gegenteil. Ich würde mir wünschen, dass Sie versuchen, auf die hier formulierte Kritik sachlich zu reagieren und sich darauf einzulassen.
Wir haben nämlich kritisiert, dass es nicht ausreicht, baurechtliche Kriterien für mögliche Verbotsverfügungen heranzuziehen. Sie sagten, die Behörden seien dem Rechtsstaat verpflichtet. Selbstverständlich sind die Behörden dem Rechtsstaat und damit der Demokratie verpflichtet. Diese Verpflichtung - dies spielte in der vorigen Debatte eine Rolle - heißt nicht Neutralität; diese Verpflichtung heißt vielmehr Parteilichkeit für die Demokratie.
Es geht nicht darum zu sagen, Sie würden überhaupt nichts tun. Herr Innenminister, das hat kein Mensch gesagt. Im Gegenteil. Ich habe ausdrücklich Ihren Erlass erwähnt. Ich habe auch gesagt, dass es gut ist, dass er da ist. Ich sage dies auch gern ein zweites Mal, wenn dies notwendig ist.
Aber wenn Sie bei der Betrachtung der Ergebnisse ernsthaft behaupten, dass um den 25. Mai im Grunde bis auf eine juristische Entscheidung, nämlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes
und des Oberwaltungsgerichtes, alles super gelaufen sei, dann würde ich - an dieser Stelle sind wir bei der Wahrnehmung - zumindest für einen Tag gern die Wahrnehmung mit Ihnen tauschen.
Ich erwarte in keiner Weise, dass wir uns in allen Punkten einig sind. Allerdings wäre meine Erwartungshaltung, dass Sie einen konstruktiven Umgang finden, dass Sie eine Reflexion der Ereignisse vornehmen und dass Sie einen Versuch darstellen, es besser zu machen. Diese Komplettverweigerung ist für mich unverständlich und ich halte sie für absolut unangebracht.
Ich möchte noch einmal auf die Aussage eingehen, dass in Sachsen-Anhalt überall alles getan werde. Ich sagte es: Niemand behauptet, dass nichts getan wird.
- Herr Kolze, stellen Sie mir am Ende meiner Redezeit eine Frage. Dann kann ich noch einmal sprechen. Das können wir gern machen.
Wenn behauptet wird, es wäre im Grunde, bis auf diese beiden juristischen Entscheidungen, alles okay gelaufen und mehr könne man nicht machen, dann müssen wir uns vergegenwärtigen - wenn Sie es nicht tun, will ich es zumindest für uns tun -, dass Sachsen-Anhalt eines der Hauptaktionsfelder für neonazistische Konzerte ist, und zwar mit steigender Tendenz.
- Nein, das habe ich vorhin noch nicht gesagt. - Wenn Sie darauf hinweisen, dass es einen erheblichen Druck auf den Veranstalter gegeben habe, dann muss ich Ihnen meinen persönlichen Eindruck von vor Ort schildern. Der Druck war offenkundig so immens und unaushaltbar groß, dass der Veranstalter bei noch ausstehender Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts seelenruhig am Vormittag in Nienhagen das Konzert aufgebaut hat.
Insofern frage ich mich, wie unermesslich groß der Verfolgungsdruck gewesen sein mag. - Ich bitte um die Zustimmung zu unserem Antrag.
Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen über den Antrag in der Drs. 6/2142 ab. Zunächst ist beantragt worden, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen. Hierüber wird zuerst abgestimmt.
Wer stimmt der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Inneres und Sport zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Die Mehrheit der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag in den Innenausschuss überwiesen worden. Wir beenden den Tagesordnungspunkt 15.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die LINKE hat sich dafür entschieden, das Thema offene Daten und im Besonderen den offenen Haushalt erneut parlamentarisch aufzugreifen und kurz vor der Veröffentlichung des Haushaltsplanentwurfs 2014 erneut einen offenen Haushalt einzufordern.
An unserer Argumentation, die Daten zu öffnen, hat sich in den letzten zwei Jahren nichts Wesentliches geändert. Wir schätzen nach wie vor ein, dass die demokratischen und gesellschaftlichen Potenziale offener Daten den damit verbundenen Aufwand übersteigen.
Die Herausforderungen durch die Digitalisierung sind groß. Sie werden international und zwischen den Bundesländern mit unterschiedlichen Strategien und in unterschiedlichen Geschwindigkeiten angegangen. Deutschland hinkt dabei international hinterher. Sachsen-Anhalt hinkt dabei national hinterher.
Das ist eine Zustandsbeschreibung, die nicht in den Narrativ passt, dass alles gut sei oder gegebenenfalls die Landesregierung alles richtig mache. Ich gehe mithin aber davon aus, dass wir keine Probleme haben, uns von diesem Narrativ zu lösen und daher die von mir getroffene Zustandsbeschreibung nicht als Vorwurf gegenüber der Landesregierung falsch interpretieren.
Auch an dieser Stelle sage ich Ihnen nichts Neues. Ich habe bereits vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass es sich um eine gesellschaftliche Herausforderung handelt. Sie anzupacken bedeutet nicht einfach nur, das Schema F abzuarbeiten, und gut ist.
Anhand der Debatten, die ich seit meinem Einzug in den Landtag vor zwei Jahren verfolgt habe, bin ich beim Thema Herausforderung durch die Digitalisierung ein wenig bescheidener geworden. Ich hielte es für einen Erfolg, sollte die Existenz dieser Herausforderung hier und heute zumindest von niemandem mehr bestritten werden.
Meine Damen, meine Herren! Der Landtag hat vor einem Jahr die Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ ins Leben gerufen, um in einem von drei Feldern zu klären, wie sich Verwaltung in Sachsen-Anhalt verändern muss, sodass diese jenseits konkreter politischer Vorgaben zukünftige Anpassungsprozesse in der digitalen Gesellschaft bewältigen kann. Davon ist der Landtag mit seiner Verwaltung zunächst nicht direkt betroffen.