Protokoll der Sitzung vom 10.07.2013

(Herr Rotter, CDU: Das stimmt! - Herr Tho- mas, CDU: Und mehr Einkommen!)

Dennoch gibt es Probleme im Niedriglohnsektor. Das muss man einfach anerkennen.

Derzeit werden vermehrt Fachkräfte gesucht. Diese bekommt man aber auch nicht zum Nulltarif, sondern nur zu guten Löhnen. Auch die Tatsache, dass Ausbildungsplätze nicht mehr besetzt werden können, stellt uns vor andere Herausforderungen.

Ich glaube, die Zeiten sind günstiger und werden auch günstiger, sodass wir gemeinsam überlegen sollten, wie man gute Arbeit weiterentwickeln kann und wie man bessere Arbeitsplätze schafft.

Das ist der Punkt, der uns auch in der Koalition unterscheidet. Aber man kann der CDU im Land nicht vorwerfen, dass die Bundesregierung arbeitsmarktpolitisch tatenlos ist und dass diese Bundeskanzlerin Angela Merkel für den Arbeitsmarkt nichts tut.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der LINKEN - Frau Weiß, CDU: Na, na, na! Also so etwas!)

Das muss sich ändern, und wir wissen alle, wann das geändert werden kann.

Meine Damen und Herren! Was können wir im Land tun? - Ich denke, ansatzweise haben wir schon Dinge getan. Nunmehr gilt es, diese Dinge weiterzuentwickeln. Wir haben ein Vergabegesetz - darüber reden wir morgen noch einmal -, mit dem wir die Tariftreue stärken wollen und mit dem wir die Einhaltung von tariflichen Bedingungen und Sozialstandards stärken wollen. Dies gilt es weiterzuentwickeln.

Wir haben eine GRW-Richtlinie, die überall dort zur Anwendung kommt, wo es um öffentliche Fördergelder geht. Darin steht auch einiges, was zu guter Arbeit führt. Ich glaube, es muss unsere Aufgabe auch in diesem Hohen Hause sein, gemeinsam zu überlegen, wie wir zu mehr guter Arbeit kommen und was man dafür tun kann. An dieser Stelle wäre es sehr hilfreich, wenn wir eine Bundesregierung hätten, die in diesem Bereich arbeitsmarktpolitisch mehr macht. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Kollege Steppuhn. - Auch mit Blick auf diesen Tagesordnungspunkt werden nach § 43 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung keine Beschlüsse gefasst. Wir haben damit die Aussprachen zu den Großen Anfragen beendet und Tagesordnungspunkt 14 somit abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 25. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 6/2258

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegen Ihnen fünf Kleine Anfragen vor. Ich rufe den ersten Fragesteller auf. Das ist die Abgeordnete

Sabine Dirlich. In der Frage 1 geht es um den Einsatz von 3 000 Arbeitslosen zur Beseitigung der Flutschäden.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher Rechtsgrundlage will die Landesregierung Arbeitslose zur Beseitigung von Flutschäden heranziehen?

2. Warum sollen gerade ältere Arbeitslose zu dieser körperlichen Arbeit herangezogen werden?

Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen der Abgeordneten Frau Dirlich für die Landesregierung wie folgt.

Zur ersten Frage: Um den vom Hochwasser betroffenen Kommunen zusätzliche und kurzfristige Unterstützung bei der Beseitigung von Hochwasserschäden zu geben, hat die Landesregierung ein Angebot unterbreitet, eine bestehende Förderrichtlinie, nämlich das Programm mit dem Titel „Aktiv zur Rente“, inhaltlich um ein im Landesinteresse liegendes Handlungsfeld zu erweitern.

Damit können Beschäftigungsmaßnahmen zusätzlich ermöglicht werden, die die Wiedererlangung bzw. den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit unterstützen. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist die Mitfinanzierung und die Zuweisung der Teilnehmenden nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben bzw. Kriterien durch die Jobcenter, also wie bei dem Programm „Aktiv zur Rente“.

Zur zweiten Frage: Es ist grundsätzlich davon auszugehen - das sage ich ganz allgemein -, dass auch über 50-Jährige in bestimmten Bereichen körperlich noch leistungsfähig sind, weil wir gesünder sind und älter werden. Es gibt im Rahmen der Beseitigung der Hochwasserfolgen durchaus Arbeiten, die nicht zwingend einen starken körperlichen Einsatz erfordern, wie - darum geht es hauptsächlich - Aufräumarbeiten in kommunalen Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Bürgerzentren, Begegnungsstätten, Sportplätzen, Grünanlagen und Ähnliches.

Zudem prüfen die Jobcenter entsprechend den Maßnahmeanforderungen, ob das Vorliegen individueller Voraussetzungen für die Ausführung von geplanten Tätigkeiten gegeben ist.

Das Angebot des Landes basiert auf der geltenden Förderrichtlinie - das sagte ich bereits - mit dem Titel „Aktiv zur Rente“ für die Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten für Ältere.

Vielen Dank, Herr Minister Bischoff, für die Beantwortung der Frage im Namen der Landesregierung.

Ich rufe die Frage 2 zu dem Thema Einsatz von 3 000 Arbeitslosen zur Beseitigung der Flutschäden auf. Sie wird von der Abgeordneten Dagmar Zoschke gestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Soll dieser Einsatz auf Basis der Freiwilligkeit vollzogen werden?

2. Unter welchen tariflichen Bedingungen sollen Arbeitslose hierfür eingesetzt werden?

Ich beantworte die Fragen der Abgeordneten Frau Zoschke für die Landesregierung wie folgt.

Es handelt sich um eine Ergänzung zu der Anfrage der Abgeordneten Frau Dirlich. Ich habe diese Fragen dabei schon angeschnitten.

Zur ersten Frage: Die Zuweisung zu diesen Maßnahmen liegt in der Verantwortung des Jobcenters. Ich werde mich dazu nicht weiter äußern. Die Anforderung sind dem Programm „Aktiv zur Rente“ zu entnehmen.

Zur zweiten Frage: Diese Maßnahmen werden durch die Jobcenter als Arbeitsgelegenheiten gemäß dem Programm „Aktiv zur Rente“ bewilligt. Dementsprechend unterliegen sie keinen tariflichen Anforderungen.

Ich möchte anmerken, dass wir planen, die Voraussetzungen für 660 solcher Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, weil wir nicht verbrauchte Mittel aus dem Programm „Aktiv zur Rente“ zur Verfügung haben. Der Betrag beläuft sich je Teilnehmer auf 160 €. Das Jobcenter muss diese dann in gleicher Höhe gegenfinanzieren. Es werden ca. 660 Personen sein.

Frau Dirlich, weil der Salzlandkreis besonders betroffen ist, planen wir, ca. 230 Menschen zur Beseitigung der Hochwasserschäden einzusetzen.

Vielen Dank, Herr Minister Bischoff. Nachfragen gibt es nicht.

Ich rufe die Frage 3 auf. Sie wird von dem Abgeordneten Herrn Henke gestellt. Es geht um den Investitionsrückstand auf kommunaler Ebene.

Die Zuweisungen und Zuschüsse des Landes für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah

men in den Kommunen Sachsen-Anhalts sanken im letzten Haushaltsjahr erheblich. Laut kommunaler Kassenstatistik des Statistischen Landesamtes stellte das Land den Gemeinden und Landkreisen 2012 ca. 130 Millionen € weniger zur Verfügung als im Vorjahr. Die Zuweisungen sanken so im Vergleich um mehr als ein Viertel, obgleich die kommunalen Investitionen seit langem nicht ausreichen, dem vorhandenen Investitionsbedarf gerecht zu werden.

Nach Aussage des aktuellen KfW-Kommunal-Panels droht der kommunale Investitionsrückstand zu wachsen, denn 92 % der ostdeutschen Kommunen gehen davon aus, dass sich ihre Finanzlage zukünftig verschlechtern wird. Die Schere zwischen finanzstarken und -schwachen Kommunen öffnet sich nach der oben genannten Studie immer weiter.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse dieser Studie und welche Konsequenzen werden daraus abgeleitet, um neben Programmen wie Stark III den Investitionsrückstand in den Kommunen abzubauen und die öffentliche Daseinsvorsorge langfristig zu gewährleisten?

2. Wie will die Landesregierung dem stetig wachsenden öffentlichen Investitionsbedarf entsprechen und langfristig gleichwertige Lebensverhältnisse in Sachsen-Anhalt gewährleisten?

Danke schön. - Die Antwort der Landesregierung erteilt der Minister der Finanzen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz vorweg etwas Grundsätzliches sagen. Herr Henke, Sie wissen - das unterstelle ich einfach, weil die Frage so umfänglich ist, dass sie die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, also das Grundgesetz berührt -, dass die ostdeutschen Länder durch die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in die Lage versetzt werden sollen, den Investitionsstau abzuarbeiten. Das IWH hat damals, wie auch immer das gelungen ist, eine Investitionslücke in Höhe von 400 Milliarden € festgestellt.

Diese Lücke ist nicht demografisch gewichtet worden, sondern bezog sich auf die Einwohnerzahl zum damaligen Zeitpunkt. Diese Mittel gehen zurück. Dies will in den Diskussionen niemand mehr erwähnen, aber es sind 120 Millionen €, die auf der investiven Seite automatisch zu Veränderungen führen.

Ohne den Haushaltsberatungen im Herbst vorzugreifen, möchte ich sagen, dass aufgrund der Verschuldung und anderer Haushaltsstrukturfragen

dieser Rückgang der investiven Mittel bei uns nicht im Verhältnis 1 : 1 bei anderen Haushaltsansätzen gegenfinanziert werden kann.

Die SoBEZ haben dazu beigetragen, erhebliche Defizite abzubauen. Bevor jetzt große Klagen kommen, möchte ich anmerken, dass ein Blick nach Nordrhein-Westfalen oder in andere westdeutsche Länder darauf hinweist, dass viele Gemeinden hier in Sachsen-Anhalt, aber auch im Osten insgesamt eine wesentlich bessere Infrastrukturausstattung haben als viele Gemeinden in Westdeutschland.