Der Konvent ist auf dem Weg zum Konzept und diesen Weg würden wir gern als Ausschuss mit den Akteuren vor Ort begleiten. Ich lade Sie dazu ein, dies gemeinsam in der Besprechung der Obleute zu diskutieren, um Nägel mit Köpfen zu machen und dieses Thema gleich im September angehen zu können, damit wir nach Abschluss der Haushaltsberatungen Klarheit haben. - Danke.
Herr Kollege Dr. Schellenberger, manchmal erfüllen sich Wünsche auch vor Weihnachten. Herr Rothe möchte gern eine Frage an Sie richten. Möchten Sie sie beantworten?
Herr Kollege Dr. Schellenberger, teilen Sie meine Auffassung, dass sich die rechtlichen Bedenken, die insbesondere der Kollege Gebhardt vorgetragen hat, aber auch Sie in Ihrer Rede angesprochen haben, weitgehend ausräumen lassen, indem man anstelle von fünf Kulturregionen fünf Regionalkreise bildet?
Das hätten Sie wohl gern. Ich glaube, wir sollten die Regionalkreise so lassen, wie sie sind. Es kommt jetzt irgendwann zu einer Neugestaltung, nämlich wenn wir neue Kreistage wählen. Wir wollen ein bisschen Ruhe hineinbringen. Dies ist un
sere Aufgabe. Die rechtlichen Bedenken, die mit Blick auf dieses Gesetz bestehen, diskutieren wir im Ausschuss. - Danke.
Wenn wir vielleicht irgendwann ein Bundesland Mitteldeutschland haben, wird dies zu einer aktuellen Frage. - Wir fahren in der Debatte fort. Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Fraktionsvorsitzende Dalbert.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf eines Kulturfördergesetzes ist, so glaube ich, genau das, was unsere Kultur braucht. Kultur braucht nicht nur heute in schwierigen Zeiten, sondern immer eine Förderung; denn Kultur ist ein Grundnahrungsmittel.
Kultur ist das, was den Menschen zum Menschen macht, weil Kultur den Menschen zähmt. Kultur ist das, was unsere ländlichen Gebiete, unsere Städte, unser gesamtes Land bunt macht, lebenswert macht, und das, was unsere Liebe zu unserem Land immer wieder neu entfacht. Kultur ist in diesem Sinne tatsächlich ein Grundbedürfnis, ein Grundbedürfnis der Menschen von Anfang an.
Dies wird deutlich, wenn Sie in das Museum für Frühgeschichte gehen und sich die Malereien aus der Frühzeit ansehen, oder wenn Sie sich im zweiten Stock die Perkussionsinstrumente aus der Frühzeit ansehen und sich anhören, welche Musik man mit diesen frühzeitlichen Instrumenten machen konnte. Daran wird deutlich, dass Kultur in der Tat ein menschliches Grundbedürfnis ist. Der Mensch ist nicht ohne Kultur denkbar.
Mit ihrem Entwurf eines Kulturfördergesetzes greift die Fraktion DIE LINKE zwei Aufträge des Kulturkonventes auf und macht das, was wir uns von der Landesregierung gewünscht hätten, nämlich das zügige Abarbeiten der Empfehlungen des Kulturkonventes. Insofern ist es gut und dafür sind wir sehr dankbar, dass Sie dieses Kulturfördergesetz vorlegen.
Wir haben es bereits gehört: Ein zentraler Punkt ist die Frage der solidarischen Finanzierung von Kultur durch Kulturräume. Mein Erleben im Kulturkonvent war, dass es wenige Punke im Kulturkonvent gab, die von Anfang an so stark gemeinsam getragen wurden wie die Idee, dass man Kulturräume bilden soll, um Kultur gemeinsam solidarisch zu finanzieren. Insofern begrüßen wir diesen Punkt in Ihrem Vorschlag ausdrücklich.
Wenn man sich den Vorschlag im Detail ansieht, dann kommt eine Reihe von Fragen auf. Mir ist nicht wirklich klar geworden, wie das finanzielle Konstrukt aufgebaut ist, also wie die Finanzierung von Kultur und der herausragenden kulturellen Ereignisse gelingen soll. Welche Funktion haben diese 500 000 €? Welche Funktion haben die Landeszuweisungen zu einzelnen Kultureinrichtungen? Welche Funktion hat die Gebühr, die dort erhoben wird? - Das gesamte finanzielle Konstrukt ist mir am Ende nicht deutlich geworden.
Ich möchte an dieser Stelle auch dem Kultusminister Recht geben: Mir ist grundsätzlich zu viel auf der Ebene von Verordnungen geregelt. Sie wissen, dass ich das grundsätzlich nicht schätze, weil dies immer in der Exekutive passiert und wir als Gesetzgeber dann keinen Einfluss mehr darauf haben. Insofern würde ich mir an der Stelle mehr Klarheit wünschen.
Ich bin mir sicher, dass wir dazu spannende Diskussionen im Kulturausschuss haben werden, und ich bin mir sicher, dass Sie sich auch dazu Gedanken gemacht haben. Ein Gesetzentwurf muss aus dem Ausschuss nicht so herauskommen, wie er hineingegangen ist. Insofern freue ich mich auf spannende Debatten.
Ein zweiter Punkt, den Sie aus den Vorschlägen des Kulturkonvents aufgreifen, ist das Thema Kulturgroschen und Bettensteuer. Wir haben also die Möglichkeit, Einnahmen für die Kulturfinanzierung zu generieren. Auch dem stehen wir sehr positiv gegenüber.
Worüber ich mit Ihnen gern im Ausschuss diskutieren möchte: Ich bin mir nicht sicher, ob es klug ist, die Bettensteuer und den Kulturgroschen vorzuscheiben. Ich habe es immer so verstanden, dass es sinnvoll ist, so etwas zu ermöglichen, aber nicht - so lese ich es in dem Gesetzentwurf zumindest -, dass dann alle das erheben müssen. Auch in Thüringen wird nicht überall eine Bettensteuer oder ein Kulturgroschen erhoben.
Insofern wäre das aus meiner Sicht auch ein Punkt, bei dem ich eher darauf setzen würde, es den Gemeinden zu ermöglichen. Diejenigen, die sich davon einen Ertrag erhoffen, können das dann tun, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen gesetzt worden sind.
Ein letzter Punkt - meine Redezeit geht zu Ende -: Ich verstehe schon, dass man es über ein Gesetz regelt. Ich glaube auch, dass man es nur über ein Gesetz regeln kann; wir haben hier die Rechtsdebatte gerade angefangen. Aber wenn man die Kulturräume über ein Gesetz regelt, dann, so glaube ich, muss man sich auch Gedanken darüber machen, wie man es den Mitgliedern der Kulturregionen schmackhaft macht. Darüber hat sich Sachsen sehr viele Gedanken gemacht.
Das wird bei Ihnen nicht deutlich; ich habe es auch in der Rede nicht richtig gehört. Was ist Ihr Gedanke, das sozusagen nicht nur von oben, über ein Gesetz zu regeln, sondern es den Menschen, den Gemeinden tatsächlich schmackhaft zu machen, dass das für sie von Vorteil ist? Das wäre meine Frage. - Herzlichen Dank.
Zwei Ihrer Fragen haben einen unmittelbaren Zusammenhang. Sie haben gefragt: Was ist die Funktion dieser 500 000 €? Dann haben Sie die Frage gestellt: Wie wollen Sie das denen schmackhaft machen? - Beide Dinge haben einen Zusammenhang, Frau Dalbert. Die 500 000 € dienen unter anderem dazu, die Dinge schmackhaft zu machen.
Ich wollte bloß noch einmal zu der Geschichte Folgendes sagen. Natürlich haben wir alle Möglichkeiten ewig durchdiskutiert, unter anderem zu sagen: Wir ermöglichen denen diese Bettensteuer und diesen sogenannten Kulturgroschen - ich nenne es jetzt einmal so. Das Problem ist, diese Möglichkeit existiert längst; sie wird nur nicht genutzt und wir haben ein Riesenfinanzierungsdefizit im Bereich der Kultur. Das ist das Problem, vor dem wir einfach stehen.
Aber ich sage auch ganz deutlich: Zu diesem Gesetz, wie es jetzt vorliegt, wurden alle Fragen, die heute gestellt worden sind, über eineinhalb Jahre hinweg durchdiskutiert. Man kann bei all diesen Dingen auch genau zum entgegengesetzten Ergebnis kommen. Die Problematik liegt tatsächlich ein Stück weit im Bereich der Verfassungskonformität. Aber wir können gern darüber diskutieren, ob uns möglicherweise vielleicht hier und da eine optimalere Variante einfällt.
Ich plädiere ausdrücklich dafür, die Chance zu nutzen. Denn Bedenken zu benennen, aber keine Alternative für die Kulturlandschaft aufzuzeigen, das ist, finde ich, eben keine Alternative.
Danke, Herr Gallert. Da sind wir ganz bei Ihnen; wir haben ja den Gesetzentwurf begrüßt. Ich freue mich auf spannende Diskussionen, in denen wir ausloten müssen, ob in der Tat an der einen oder
Was die Attraktivität betrifft, ist mir schon klar, dass die 500 000 € so angedacht sind. Ich bin mir nur nicht so sicher, ob es sinnvoll ist, dies über eine Verordnung zu regeln; denn dann weiß man nicht, wie viel von den 500 000 € in den einzelnen Regionen landet.
Wenn ich mir einmal den Saalekreis vorstelle: Nehmen wir an, 100 000 € würden im Saalekreis in Halle landen. Ich bin mir nicht sicher, ob Herr Bannert das tatsächlich attraktiv finden würde.
Ich glaube, die Frage der Attraktivität ist noch nicht wirklich gelöst. Wir müssen das aber irgendwie tun. Wenn wir das Gesetz wirklich ernst nehmen, dann müssen wir die Menschen, die wir zwangsverpflichten wollen - diesbezüglich bin ich bei Ihnen; ich halte es für einen zentralen Punkt, dass wir eine solidarische Finanzierungsmöglichkeit finden -, mitnehmen und sie dafür auch ein bisschen begeistern. Das ist meine Sorge, Herr Gallert.
Ansonsten finde ich es bzw. findet meine Fraktion es gut, dass der Gesetzentwurf vorliegt. Wir werden ihn auch positiv begleiten. Aber ich denke, wir haben noch ein Stück Arbeit vor uns. - Herzlichen Dank.
Danke schön, Frau Kollegin Dalbert. - Als Nächster spricht für die Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Miesterfeldt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern Mittag habe ich in der „Gemäldestube“ im Hundertwasserhaus einen Imbiss eingenommen. Als ich von diesem aufblickte, wurde mir plötzlich bewusst, dass ich von Gemälden umgeben war, die alle ausschließlich ganz alltägliche Lebenssituationen darstellen.
Da wurde mir deutlich: Ja, das ist Kunst und Kultur, das ist das alltägliche Leben - mein Leben, unser Leben, festgehalten in der Vergangenheit, in der Gegenwart und - manch einem Künstler gelingt es sogar - im Vorgriff auf die Zukunft. Wir finden uns dort wieder mit unseren Freuden, Ängsten, Sorgen und Hoffnungen. Auch deshalb sind uns Kunst und Kultur lieb und teuer.
Wir haben viel davon in Sachsen-Anhalt; nicht nur im Hundertwasserhaus. Zwischen Arendsee und den Erinnerungen an Gustav Nagel und den Burgen im Burgenlandkreis: Kultur, Kultur, Kunst, Kunst.
allen, getragen, gefördert und geordnet. Deshalb diskutieren wir heute über den vorliegenden Gesetzentwurf, und deshalb haben die Mitglieder des Kulturkonvents miteinander geredet und sind zu Empfehlungen gekommen.
Ich möchte es einmal ausdrücklich betonen: Ich halte alle diese Empfehlungen für nachdenkenswert. Ich kann keine Empfehlung entdecken, die maßlos oder gar unbillig wäre.
Das sage ich ausdrücklich auch in Bezug auf die 100 Millionen €. Warum? - Weil 1 % des Landeshaushaltes zwar viel ist, aber nicht unbillig.