Ein wichtiger Punkt ist dabei die Reform der Ausbildung von Pflegekräften. Gute Ausbildung, Entwicklungsperspektiven, gute Bezahlung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie bessere Arbeitsbedingungen sind die Voraussetzungen dafür, dass die Attraktivität von Pflegeberufen gesteigert werden kann.
dazu - sind in einem Berufsbild der Pflege anzustreben. Weil die demografische Entwicklung zu einem stärkeren Fachkräftebedarf bei den Pflegeberufen führt, ist das Ausbildungsangebot staatlicher Berufsfachschulen zu stärken, um diesen Bedarf möglichst schnell decken zu können.
Die Pflegeausbildung muss kostenfrei werden und es ist eine Ausbildungsvergütung einzuführen. Deshalb bitten wir die Landesregierung im ersten Punkt unseres Antrages darum, dafür Sorge zu tragen, dass das dritte Jahr bei Umschulungen finanziert wird. Zurzeit übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten. Aber das ist zumindest nicht dauerhaft angelegt. Auch müsste eine solche Regelung bundesweit eingeführt werden.
Wir müssen ebenfalls darüber reden, wie man Vorkenntnisse anrechnen und zu verkürzten Ausbildungszeiten kommen kann. Als ich mir diese Punkte angeschaut habe, ist mir klar geworden, dass das eine ähnliche Diskussion ist, wie wir sie zurzeit bei den Erzieherinnen führen. Auch dort versuchen wir, bestimmte Berufszweige zusammenzuführen und zu vereinheitlichen. Wir haben zwar nicht das duale System eingeführt, aber wir versuchen doch, es etwas näher an Ausbildungsbetriebe heranzuführen.
Ich sage heute zu Frau Take einmal etwas flapsig: Wir können ja diejenigen, die eine Ausbildung in den grünen Berufen abbrechen, in die Pflegeberufe führen und umgekehrt. Es wurde heute Morgen auch unter dem Tagesordnungspunkt 1 deutlich, dass wir in all diesen Bereichen einen erheblichen Fachkräftebedarf haben.
Wir müssen sehen, dass wir gemeinsam mit dem Kultusministerium möglicherweise als Land ein Motor dabei sind, neue Wege zu gehen, um bestimmte Fachkräftebedarfe abzudecken. Es muss nach wie vor - das ist der gleiche Punkt - so attraktiv sein, dass wir dafür immer mehr junge Leute finden.
Ich weiß, dass es eine gewaltige Aufgabe ist, für die wir kreative Vorschläge und innovative Konzepte brauchen. Das ist der Grund dafür, dass wir so lange darüber reden. Wir wollen die zukünftigen Versorgungsbedarfe im Ausschuss für Arbeit und Soziales und, wie ich meine, auch im Ausschuss für Bildung und Kultur beraten. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Wir haben uns den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr genau angesehen. Wir würden Ihnen das Angebot unterbreiten, die Punkte 1 und 3 in unseren Antrag zu übernehmen.
Den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE lehnen wir ab, und zwar nicht, weil wir die darin enthaltenen Punkte nicht inhaltlich unterstützen könnten, aber wir wollten einen Antrag stellen, bei dem es explizit um die Frage geht, wie man die Ausbildung in Pflegeberufen attraktiver gestalten kann.
Und mit Verlaub, die letzte Bundesratssitzung war vor der Sommerpause. Danach geht es in den Wahlkampf. Ich denke, dass wir erst einmal die Ergebnisse der Bundestagswahl abwarten sollten, weil dann entweder viele Punkte möglicherweise nicht mehr gebraucht werden oder weil wir in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages eine neue Bundesratsinitiative starten müssen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank für die Einbringung, Frau Kollegin Grimm-Benne. - Wir treten nunmehr in die Aussprache ein. Für die Landesregierung spricht Minister Herr Bischoff.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag greifen die Fraktionen der CDU und der SPD ein Thema auf, welches uns schon vielfältig beschäftigt hat und das uns in Zukunft noch stärker beschäftigen wird und an Bedeutung gewinnen wird.
Für die Landesregierung steht dabei die Umsetzung der Ende 2012 auf der Bundesebene beschlossenen Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive für die Altenpflege im Mittelpunkt. Der Zweck der Offensive ist es, bis einschließlich 2015 Maßnahmen aller Verantwortlichen für die Altenpflege zu bündeln und die Ausbildung und Umschulung zu stärken. Auf diese Weise soll die Attraktivität des Berufs und des Beschäftigtenumfeldes in der Altenpflege gesteigert werden, um das Interesse bei jungen Menschen für die Altenpflege zu erhöhen.
Mit der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive hatte der Bund den Arbeitsauftrag übernommen, im Bereich der Umschulung die vollständige Finanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit bei dreijährigen Umschulungen zu regeln. So ist aufgrund einer Änderung des SGB III im Frühjahr dieses Jahres für Umschulungen in der Altenpflege nun konkret bestimmt, dass die vollständige Finanzierung durch die Bundesagentur für solche
Schade ist aber, dass der Bund nicht, wie es von den Ländern stets gefordert wurde, eine dauerhafte Finanzierung zugesagt hat, sodass leider wieder nur eine befristete Finanzierung erreicht werden konnte. Insofern wird das Problem der Finanzierung des dritten Umschulungsjahres ab dem Jahr 2016 in dem Antrag der Regierungsfraktionen zu Recht wieder aufgegriffen.
Im Zusammenhang mit der Finanzierung des dritten Umschulungsjahres wurde stets darüber diskutiert, dass es vernünftigerweise mehr Möglichkeiten dafür geben müsse, Umschulungen dann zu verkürzen, wenn die Umschüler auf die Ausbildung anrechenbare Kompetenzen erworben haben. Angesichts des großen Fachkräftebedarfs ist diese Forderung von Sachsen-Anhalt, also von mir, immer offensiv vertreten worden.
Mit dem Änderungsgesetz vom März dieses Jahres sind in das Bundesaltenpflegegesetz erweiterte differenzierte Vorschriften aufgenommen worden, die eine Verkürzung der regulär dreijährigen Ausbildung zulassen. So können nunmehr Pflegekräfte, die keine Pflegeausbildung haben, jedoch mindestens zwei Jahre in Vollzeit in der Altenpflege oder in der Altenbetreuung gearbeitet haben, über ein Kompetenzfeststellungsverfahren zu einer verkürzten Ausbildung für die Altenpflege gelangen.
Dieses Kompetenzfeststellungsverfahren liegt in der Verantwortung des Landes. Der Kompetenzfeststellung geht eine berufspsychologische Begutachtung der Bundesagentur für die für eine Umschulung infrage kommende Person voraus, um deren Eignung für die neue Berufsausbildung und für eine Verkürzung der Ausbildungsdauer einzuschätzen. Das Verfahren der Kompetenzfeststellung wird mit der hiesigen Regionaldirektion der Bundesagentur vereinbart.
Ich erhoffe mir letztlich auch durch die neuen Verkürzungsmöglichkeiten in der Ausbildung, dass Quereinsteigern der Zugang zu einem Abschluss im Bereich der Altenpflege erleichtert wird. Ich erhoffe mir darüber hinaus neue Zugangschancen für ausländische Fachkräfte durch die neuen rechtlichen Möglichkeiten der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen. Dazu kommen wir heute noch.
Die Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive enthält eine Fülle von weiteren Handlungsfeldern und konkreten Verabredungen, die gemeinsam mit den Partnern auf der Landesebene umzusetzen sein werden. Deswegen wird am 24. Juli 2013 eine Auftaktveranstaltung bei uns im Hause stattfinden.
Mir ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass wir uns offensiv und gemeinsam um angemessene Ausbildungsvergütungen für Auszubildende in der
Ich möchte nicht auf alle Prüfaufträge des Antrages der Regierungsfraktionen näher eingehen, sondern nur eine kurze Anmerkung machen. Hinsichtlich des zweiten Auftrages kann eine Berichterstattung im Ausschuss für Arbeit und Soziales über den Stand der Zusammenführung der Ausbildungen in der Pflege erfolgen.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ hat im März 2012 Eckpunkte zu wesentlichen Aspekten eines neuen Pflegeberufsgesetzes veröffentlicht. Im Anschluss wurde zu den Eckpunkten eine öffentliche Fachdiskussion mit den betroffenen Verbänden und Institutionen geführt.
In Bezug auf den Inhalt eines Gesetzentwurfs muss berücksichtigt werden, welche Auswirkungen sich zum Beispiel aus der Novellierung der EURichtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ergeben. Diese wird wahrscheinlich bis Ende 2013 erlassen werden.
Ein Hauptproblem der Ausbildung für den neuen, generalisierten Pflegeberuf ist die Finanzierung. Deswegen hat der Bund ein Finanzierungsgutachten in Auftrag gegeben, das bis Ende Juni 2013 - es müsste eigentlich schon vorliegen - vorgelegt werden sollte. In Bezug auf die Finanzierungsfragen sind daher erst nach der Auswertung des Gutachtens Weichenstellungen zu erwarten.
Es muss aber auch gesagt werden - ich habe das in den letzten Monaten mit Erstaunen vernommen -, dass sich die anfängliche deutliche Zustimmung zur Zusammenführung der Ausbildungsberufe in den beiden Bereichen Krankenpflege und Altenpflege eindeutig gelegt hat. Mittlerweile ist auch aus Kreisen der Altenpflegeverbände zum Teil massive Ablehnung zu spüren.
Deshalb muss genau hingeschaut werden, damit letztlich nicht gegen die Interessen der Betroffenen agiert wird. Dieser Punkt wird wahrscheinlich noch eine Rolle spielen, wenn wir zur Frage der Pflegekammer kommen. Daher möchte ich meine Ausführungen an dieser Stelle beenden. - Danke schön.
Danke schön, Herr Minister. - Wir fahren in der Debatte fort. Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Lüddemann.
sehr wichtiges Thema. Ich glaube, wir werden uns in der Zukunft noch sehr viel häufiger mit dem Thema Pflege beschäftigen müssen, als wir es in der Vergangenheit getan haben.
Die Kollegin Grimm-Benne hat schon einige Zahlen genannt. Ich möchte zwei Zahlen nennen, um deutlich zu machen, warum ich denke, dass das Thema so wichtig ist und an Dramatik gewinnen wird.
Allein in der Zeit von 2009 bis 2011 ist die Zahl der Pflegebedürftigen in Sachsen-Anhalt um 10 % gestiegen. Von allen Bundesländern hat nur Mecklenburg-Vorpommern eine höhere Zahl an Pflegebedürftigen. War es - um es einmal anders auszudrücken - im Jahr 1999 jede 40. Person, die gepflegt wurde, so war es im Jahr 2011 schon jede 26. Person. Diese Zahl wird stetig kleiner, sprich: Die Kohorte der zu Pflegenden wird in SachsenAnhalt im Prinzip täglich größer.
Daher habe ich mich darüber gefreut, dass das Thema auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Ich war aber etwas enttäuscht darüber, dass es in der ursprünglichen Fassung des Antrags der Koalitionsfraktionen derart butterweich formuliert worden ist. Deswegen hat meine Fraktion einen Änderungsantrag dazu vorgelegt.
Ich freue mich, dass - wenn ich das richtig verstanden habe - die Punkte 1 und 3 übernommen werden, um deutlich zu machen, dass es ein drängendes Thema ist und dass wir dem nicht unendlich Raum geben dürfen. Die angeführten Prüfaufträge, die richtig sind, sind mit einer Frist zu versehen. Sie sind jetzt mit einer Frist versehen: Das erste Quartal 2014 ist nun gesetzt. Dann muss im Ausschuss für Arbeit und Soziales der zuständige Minister darüber berichten.
Sie werden dann, wenn wir heute über die Pflegekammer debattieren, sehen, dass wir dort eine ähnliche Frist in unserem Änderungsantrag vorsehen; denn wenn es um eine Berufsordnung geht, kommt eine Pflegekammer möglicherweise zum Tragen. Ich glaube, diese beiden Anträge sollten dann auch gemeinsam im Ausschuss behandelt werden.
Im Hinblick auf die Zusammenführung der Ausbildung ist von der Regierungskoalition anerkannt worden, dass der Stand der Fachdiskussion - die Bewertung von den jeweiligen Fachverbänden mag so sein, wie sie der Minister beschrieben hat; vielleicht wird das nicht unbedingt von allen so begeistert aufgenommen - eindeutig an einem Punkt angekommen ist, an dem wir sagen können - das können wir als Landtag auch beschließen -: Wir setzen uns für diese integrierte Ausbildung ein.
- Ich glaube, das ist wirklich ein Grund zu klatschen; denn das ist sehr hilfreich für diejenigen, die in der Pflege tätig sind. - Das ist wirklich ein
überaus anstrengender, aufopferungsvoller Beruf. Dass wir dort die Rahmenbedingungen so setzen, dass die Pflegenden auch besser eingesetzt werden können, dass sie sich besser auf neue Arbeitsstellen bewerben können, das ist, glaube ich, eine Leistung, die wir durchaus erbringen können.
Ich bestehe allerdings noch immer auf Punkt 2 unseres Änderungsantrags und möchte, dass darüber abgestimmt wird. Dieser zielt nämlich auf die Einführung eines Pflegemonitorings ab. Die Zahlen dazu sind aussagekräftig.
Ich erinnere mich daran, dass wir im September 2011 im Sozialausschuss über den Antrag mit dem Titel „Sicherstellung ausreichender Pflegekräfte für die Altenpflege in Sachsen-Anhalt“ debattiert haben. Das war ein relativ erfreuliches Ergebnis. Mich hat zum Teil etwas erstaunt, dass wir eine so hohe Zahl an Ausbildungsplätzen in Sachsen-Anhalt haben und keinen Mangel an Azubis.