Protokoll der Sitzung vom 12.07.2013

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Herr Dr. Aeikens, ich freue mich, dass Sie noch einmal auf die internationale Konferenz und die Zusammenarbeit mit den Nachbarbundesländern eingegangen sind. Das halte ich jetzt für noch wichtiger als in der Vergangenheit; denn nur im Flusseinzugsbereich können wir ordentlich zusammenarbeiten, und nicht jedes Land für sich allein. Danke auch für die Information, dass das vernünftig läuft.

Herr Kollege Weihrich, nur eine Sache, damit wir nicht aneinander vorbeireden: Wenn wir von der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren reden, meinen wir nicht weniger Demokratie und auch nicht weniger Beteiligung, sondern wir suchen einfach nur nach Wegen, damit die Planungsverfahren nicht so lange dauern. Wir wollen aber niemanden dabei aussperren. Das möchte ich ausdrücklich erwähnen.

Über viele weitere Dinge werden wir in den Ausschüssen beraten. Ich möchte in diesem Zusam

menhang - darüber haben wir noch nicht gesprochen - einmal Frau Take für die Arbeit im Zeitweiligen Ausschuss „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ danken.

(Zustimmung von Frau Gorr, CDU)

Denn es wird neue Bereiche geben, in denen das Hochwasser zum Anstieg des Grundwassers führen wird. Dann werden wir die Erfahrungen dieses Ausschusses in den folgenden Monaten und Jahren auch im Umweltausschuss brauchen, um dies auszuwerten und bei den zukünftigen Planungen zu berücksichtigen. Deswegen war der zeitweilige Ausschuss sehr wichtig.

Herr Kollege Lüderitz, ja, auch ich halte es für richtig, dass es, wenn wir über Polderflächen und Eindeichung reden, ordentliche Entschädigungsregelungen für die Landwirte gibt. Das möchte ich ausdrücklich unterstreichen. Denn nur auf einer guten vertraglichen Basis wird das funktionieren. Deswegen fand ich es sehr befremdlich, dass der Kollege Seehofer in den letzten Wochen eine Diskussion über Enteignungen ins Spiel gebracht hat. Das war überhaupt nicht nötig; denn mit Landwirten kann man vernünftig reden.

(Zustimmung bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Abschließend ein kleines Bonmot, wie man so sagt. Die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt schläft nicht. Das Institut für Wirtschaft und Umwelt bietet ein Seminar zum Thema Hochwasserschutz und Bauleitplanung an. Wir freuen uns natürlich darüber, dass die Fachkräfte im Land entsprechend geschult und vorbereitet werden; denn auch diese brauchen wir in den nächsten Monaten. Es ist zwar nicht üblich, im Landtag Werbung auszulegen, aber zu diesem Punkt finde ich das passend. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD - Zuruf von Herrn Thomas, CDU)

Danke, Herr Kollege Bergmann. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen jetzt ab, zunächst über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2246. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Wir stimmen nun über den Antrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/2253 neu ab. Wer stimmt diesem zu? - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag angenommen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesvergabegesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/2165

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft - Drs. 6/2235

Die erste Beratung fand in der 45. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2013 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Tögel. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie eben schon gesagt, wurde über den Gesetzentwurf in der 45. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2013 im Plenum beraten. Wir haben uns für dieses wichtige Thema also nur relativ wenig Zeit genommen. Der Gesetzentwurf wurde zur Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen.

Der Gesetzentwurf zielt auf eine Ergänzung des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt. Es soll ein neuer Paragraf eingefügt werden, der das für das öffentliche Auftragswesen zuständige Ministerium, also das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft, ermächtigt, bei unvorhergesehenen Ereignissen, zum Beispiel bei Naturkatastrophen, und bei besonderer Dringlichkeit eine Verordnung zu erlassen, mit der von Vorgaben nach dem Landesvergabegesetz zeitlich befristet abgewichen werden kann.

In der 22. Sitzung am 27. Juni 2013 hat der Wirtschaftsausschuss über den Gesetzentwurf beraten. Zu dieser Sitzung brachten sowohl die Fraktion DIE LINKE als auch die Koalitionsfraktionen Entwürfe für eine Beschlussempfehlung ein. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte eine Synopse mit Änderungsempfehlungen zu dem Gesetzentwurf vor.

Die Fraktion DIE LINKE erklärte, sie lehne den Gesetzentwurf der Landesregierung ab, und begründete dies damit: Bereits in der Debatte im Plenum habe man darauf hingewiesen, welcher Weg nach der Ansicht der Fraktion DIE LINKE der zweckmäßigste sei, um eine Beschleunigung der Vergabeverfahren zu erreichen. Es reiche völlig aus, per Runderlass die Freigrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben nach VOB/A und VOL/A zu erhöhen und die Fristen im Vergaberecht zu verkürzen, um zu einer Beschleunigung von Vergabeverfahren zu kommen. Das sei der effektivste und schnellste Weg.

Die Praktiker vor Ort, die Bürgermeister, die Verwaltungsmitarbeiter aus Planungsbüros oder aus

der Baubranche, bestätigten dies. Dies sei aber keine neue Erkenntnis, sondern bereits für die Umsetzung des Konjunkturpakets II geregelt worden.

Die Koalitionsfraktionen begründeten den von ihnen vorgelegten Entwurf einer Beschlussempfehlung damit, dass man nicht, wie die Fraktion DIE LINKE es fordere, erst einen Prüfauftrag an die Landesregierung herausgeben sollte, sondern so schnell wie möglich helfen sollte.

Die Koalitionsfraktionen stützten sich dabei auf Erfahrungen in anderen schwierigen Situationen, in denen Vergaben schnell hätten erfolgen müssen, etwa bei der Umsetzung der Konjunkturprogramme. Sie hätten sich in Absprache mit dem Ministerium darauf verständigt, für die Vergaben, die in einem räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis im Mai/Juni 2013 stünden, die Vorgaben des Vergabegesetzes auf ein Jahr befristet außer Kraft zu setzen.

Maßgeblich für die Anwendung des Vergabegesetzes seien die Schwellenwerte. Diese sollten nach dem Entwurf der Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen im Rahmen des rechtlich Möglichen angehoben werden. Das schaffe die Voraussetzung, um Vergaben zügig durchführen zu können und damit schnell und unbürokratisch zu helfen.

Die vom GBD vorgelegten Änderungsvorschläge zum Beschlussentwurf der Koalitionsfraktionen wurden aufgenommen.

Der Ausschuss hat mit 7 : 4 : 1 Stimmen den Gesetzentwurf in der Fassung des Entwurfs einer Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge des GBD angenommen. Er lehnte den Entwurf einer Beschlussempfehlung der Fraktion DIE LINKE bei 5 : 7 : 0 Stimmen ab. Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft bittet Sie freundlichst um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 6/2236 vorliegenden Beschlussempfehlung. - Ich bedanke mich.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr für die Berichterstattung, Herr Kollege Tögel. - Für die Landesregierung spricht Minister Herr Dr. Aeikens in Vertretung des Ministers Möllring.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesrat hat den Hochwasserhilfen am 5. Juli 2013 zugestimmt. Damit haben wir, so glaube ich, ein sehr gutes Fundament finanzieller Art für die dringend notwendige

Beseitigung der umfangreichen Hochwasserschäden in Sachsen-Anhalt.

Unser Ziel ist es natürlich, die zwingend erforderlichen Arbeiten möglichst schnell in Angriff zu nehmen, um die entstandenen Schäden zu beseitigen. Der Bund hat für den Bereich oberhalb der EUSchwellenwerte im Vergaberecht eine Regelung geschaffen, die bewirkt, dass Aufträge zügig vergeben werden können. Wenn ein Verhandlungsverfahren wegen besonderer Dringlichkeit in Vergabefällen oberhalb der Schwellenwerte der EU gerechtfertigt ist, dann entfällt der einschlägige Paragraf des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Informationspflicht.

Das Landesvergabegesetz kennt eine solche Regelung nicht. Deshalb ist es erforderlich, das Landesvergabegesetz zu ergänzen, um Ausnahmen für Maßnahmen in einem räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis, und zwar befristet bis zum 30. Juni 2014, vornehmen zu können.

Es soll ein neuer Paragraf ins Landesvergabegesetz eingefügt werden, der eine solche Ausnahmeregelung vorsieht. Dieser Paragraf zielt darauf ab, die Schwellenwerte, nach denen das Landesvergabegesetz Anwendung findet, auf die EU-Schwellenwerte anzuheben.

Damit soll auf die zusätzlichen Anforderungen nach dem Landesvergabegesetz für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Zuge der Schadensbeseitigung aufgrund der derzeitigen Hochwassersituation vorübergehend verzichtet werden. Das betrifft im Wesentlichen die Informationspflicht gegenüber den nicht berücksichtigten Bietern, die Schriftformerfordernisse und die Berücksichtigung sozialer Belange.

Ich wünsche mir auch als der für den Hochwasserschutz zuständige Minister eine Verabschiedung dieser Regelung, damit wir zügig mit dem Wiederaufbau beginnen können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Minister. - Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Als erster Debattenredner spricht der Kollege Dr. Thiel für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, lieber Herr Minister Aeikens, diese zügige Bearbeitung hätten wir uns auch gewünscht. Deswegen gab es im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft eine sehr lebhafte Diskussion darüber, inwieweit die Änderungen des Vergabegesetzes die erwünschten Zielfunktionen tatsächlich erreichen.

Das Seltsame war, dass der Gesetzentwurf von der Einbringung in den Landtag bis zur Ausschussberatung eine mehrfache Metamorphose hinter sich gebracht hatte, was der Sache nach unserer Auffassung aber wenig förderlich gewesen ist.

Für uns war interessant, dass es auf unsere konkreten Anfragen in der Diskussion im Ausschuss keinerlei Antworten gab. Zu der Fragestellung, die uns bewegt, nämlich wie man über einen Runderlass eine zügige Erarbeitung ermöglichen kann, gab es keinerlei Reaktionen. Man konnte nichts dazu sagen. Auch auf die Frage, ob man denn mit der Europäische Union und dem Bund bezüglich der Beschleunigung des Verfahrens im Gespräch sei, gab es keine Aussage. Auf die Nachfrage, ob ein Runderlass in Arbeit sei, gab es ebenfalls keine Antwort. Das ist im Prinzip das, was uns am meisten bewegt hat.

Man hat sich dann im Wirtschaftsausschuss für die Aussetzung des kompletten Vergabegesetzes gefeiert, was mit der Beschleunigung von Verfahren überhaupt nichts zu tun hat.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN)

So wurde eines der Kernvorhaben der SPD im Koalitionsvertrag blumen- und tränenreich beerdigt. Man wollte ja nicht als Bremser für beschleunigte Verfahren auftreten.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, die Kollegen von der CDU-Fraktion, die dieses Vergabegesetz gar nicht wollten, haben Sie an dieser Stelle einfach über den Tisch gezogen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ich weiß, unser Herz hat nicht an dem Vergabegesetz gehangen, keineswegs, aber wir waren zumindest damit einverstanden, dass es eine gewisse Ordnung in der öffentlichen Auftragsvergabe gegeben hat. Es gab auch durchaus hoffnungsvolle Ansätze in dem Vergabegesetz.

Warum aber die Ablehnung von uns zur vorliegenden Beschlussempfehlung? - Ich wiederhole gern das, was ich im Ausschuss und hier im Landtag gesagt habe: weil das Vergabegesetz mit der Beschleunigung der Verfahren nichts zu tun hat. Es reicht eben nicht aus, die Schwellenwerte auf das Niveau der europäischen Vergaberichtlinien anzuheben und zu sagen: All das gilt erst einmal ein Jahr lang nicht. Das reicht bei Weitem nicht aus. Denn mit der Erhöhung dieser Gültigkeitsgrenze bzw. der Aussetzung des Vergabegesetzes werden auch Wettbewerbsbeschränkungen für Unternehmen wirksam, nämlich in den Bereichen, die nicht unmittelbar von Hochwasser betroffen sind.