Protokoll der Sitzung vom 12.09.2013

„… bei den Heimen ein Personalschlüssel von wenigstens 50 % Fachkräften. In den Pflegeschlüssel der Heime werden alle in einem Heim Beschäftigten einbezogen. Neben Pflegekräften sind das beispielsweise Hausmeister, Reinigungspersonal, Sekretärin und Ähnliches …“.

Das ist definitiv falsch und zeichnet ein völlig verzerrtes Bild. Zunächst hatte ich gedacht, dass Sie

die Studie nicht gründlich gelesen hätten. Aber Sie haben Ihre Einbringung zu einem großen Teil der Studie entnommen.

Kurz gesagt: Wir lehnen diesen Antrag, der - vorsichtig ausgedrückt - einen sehr unglücklich gewählten Titel hat - Korruption in der Pflege beenden -, hiermit ab. - Danke schön.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Dr. Späthe. - Für die Fraktion DIE LINKE kann jetzt noch einmal Frau Kollegin Hohmann sprechen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann den letzten Worten des Ministers nur ausdrücklich beipflichten, mit denen er von der verantwortungsvollen Aufgabe der Pflegerinnen und Pfleger sprach, die wirklich mit hohem Engagement und mit sehr viel Liebe diese Aufgabe übernehmen und die dennoch des Öfteren bzw. meist unterbezahlt sind, also für ihre Leistungen keinen adäquaten Lohn erzielen.

Dennoch muss ich Ihnen ehrlich sagen - es mag blauäugig sein, ich weiß es nicht -: Ich habe mir im Vorfeld der heutigen Sitzung und der Einbringung des Antrags noch einige Sendungen angesehen, zum Beispiel „Frontal 21“, in denen es um die Pflege ging, wo recherchiert worden ist und in denen Missstände aufgedeckt worden sind.

(Herr Rotter, CDU: Bei uns in Sachsen-An- halt oder wo?)

Insofern bin ich froh, dass wir solche Missstände in Sachsen-Anhalt nicht haben; denn es ist alles nur rings um Sachsen-Anhalt herum passiert. In Sachsen-Anhalt passiert so etwas natürlich nicht.

Insofern ist die spannende Frage: Liegen keine Erkenntnisse dazu vor? - Natürlich liegen keine Erkenntnisse dazu vor; denn es ist auch nicht geprüft worden. Deshalb kann auch nichts vorliegen.

(Zurufe von der CDU)

Der Minister sagte, dass Einrichtungen, die diesbezüglich nicht gesetzeskonform arbeiteten, geschlossen würden. Dennoch muss ich Ihnen sagen: Der Anbieter dieser Einrichtung wird zwar in Sachsen-Anhalt sicherlich keinen Fuß mehr in die Tür bekommen, aber in anderen Bundesländern kann er nach wie vor weitere Heime errichten und eröffnen, weil es keine bundesweite Auskunftsdatei hierzu gibt. Auch diesbezüglich ist ein Mangel vorhanden.

Ich hoffe, dass Sie mit Ihrer Meinung Recht haben, dass wir in Sachsen-Anhalt diesbezüglich keine

Probleme haben. Dennoch sage ich noch einmal: Wir haben sowohl in der Pflege als auch bei den Krankenhäusern eine permanente Unterfinanzierung zu verzeichnen.

(Zuruf von Frau Dr. Späthe, SPD)

Wenn dann solche Dinge wie im letzten Jahr bei dem Krankenhaus in der Altmark hochkommen, wo Operationen durchgeführt worden sein sollen, die angeblich nicht unbedingt nötig waren, möchte ich nochmals auf diesen Umstand aufmerksam machen. Wir sollten also nicht blauäugig durch die Landschaft gehen, sondern auch einmal schauen, was rechts und links passiert. - Danke schön.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hohmann. - Damit ist die Debatte beendet. Ich habe keinen Antrag auf Überweisung gehört. - Dagegen regt sich kein Widerspruch.

Deshalb stimmen wir über den Antrag in der Drs. 6/2389 ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Antragstellerin, die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 2 ist erledigt.

(Unruhe bei der CDU und bei den GRÜNEN)

- Wenn die Koalitionsverhandlungen beendet sind, rufe ich den nächsten Punkt auf.

(Zurufe von der CDU und von den GRÜNEN)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/2374

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2413

Einbringer ist der Minister der Finanzen Herr Bullerjahn. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte ausdrücklich dafür werben, dass wir heute nicht die große, allumfassende Debatte um die Kommunalfinanzen vom Zaun brechen. Diese haben wir im vorigen Jahr geführt und für das nächste Jahr - wir alle wissen das - haben wir einen Evaluierungsauftrag und werden das FAG insgesamt noch einmal vorlegen und dazu debattieren.

Heute geht es um ganz bestimmte Teile des FAG und um Aufträge aus dem Parlament. Wir legen Ihnen heute den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vor. Das vorliegende Änderungsgesetz beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung des Urteils vom 9. Oktober 2012, ebenfalls im vorigen Jahr diskutiert. Dieses hatte uns bei unseren Beratungen zur Überarbeitung des FAG begleitet.

Wie Sie sich sicherlich erinnern werden, stellt uns das Landesverfassungsgericht vor die Aufgabe, für das Jahr 2014 entweder aufgabenbezogene Remanenzkosten - das folgt der Logik des Gesetzes - einzubeziehen oder auf die Anrechnung des Rückgangs insgesamt zu verzichten. Der Landtag entschied sich dafür, ersteren Weg zu beschreiten und im Vorfeld einer Berechnung zunächst eine Pauschale in Höhe von 23,1 Millionen € für das Jahr 2014 zu veranschlagen. Sie werden sich an die Gespräche im Ausschuss und daran erinnern, wie wir uns letztlich über diese Zahlen geeinigt haben.

Bei diesem Punkt - das sage ich ganz ehrlich - war ich mir nicht ganz sicher, dass wir das gutachtlich, wissenschaftlich so hinbekommen, dass wir eine belastbare Mehrheit erreichen, ohne dass sich gleich alle aufregen. Wir haben einen Workshop durchgeführt, und diejenigen, die damals von den Instituten eingeladen waren, hatten uns die Gewissheit gegeben, dass man das hinbekommt. Wer sich das Gutachten durchgelesen hat, weiß, dass es so einfach doch nicht ist. Ich werde mich hüten, auf einzelne Festlegungen und Vorschläge dieses Gutachtens einzugehen. Das kann man vielmehr im Ausschuss in aller Ruhe tun.

Zur Berechnung der Remanenzkosten wurden laut Gutachten unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände 24 Aufgabenfelder bestimmt. Vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen in Sachsen-Anhalt - Gebietsreform, Umstrukturierung, viele Sozialleistungen usw. - und der Erfahrungen der Gutachter aus vergangenen Projekten wurde eine Methodik zur Berechnung der aufgabenspezifischen Kostenremanenz gewählt, die nicht allein auf einem einzigen empirischen Verfahren beruht, sondern eine Vielzahl von Betrachtungspfaden parallel beschreitet.

Mit der Vorlage des von dem Forschungsinstitut an der Universität Köln erstellten Gutachtens lag die Pauschale dann nicht bei 23,1 Millionen €, sondern bei insgesamt 34,5 Millionen €, betrug also 11,4 Millionen € mehr, als damals im Haushalt unterstellt. Es gab für mich keine Gründe - auch keine fachlichen -, das in Abrede zu stellen. Deshalb auch der Vorschlag, im Jahr 2014 diese Erhöhung vorzunehmen. Dem kommt der Gesetzentwurf nach.

Auszugleichen waren infolge der in § 2 Abs. 2 FAG enthaltenen Revisionsklausel die Steuerminder

einnahmen in Höhe von 7 Millionen €. Darüber hinaus ist mit dem Änderungsgesetz noch eine Korrektur im Bereich des SGB II erfolgt, da sich hier der Bund mit Mitteln in Höhe von 12 Millionen € mehr beteiligt als bisher vorgesehen. Diese Debatte haben wir immer, ob man die Kostensteigerung oder -absenkung, die die eine oder die andere Seite jeweils trägt, anrechnet oder ob immer nur die Dinge gerechtfertig sind, die einen angeblich entlasten.

Der Teil des angemessenen Finanzbedarfs erhöht sich mit dem einzubringenden Änderungsgesetz folglich um 6,4 Millionen € und damit erhöhen sich in gleicher Höhe auch die Zuweisungen an die Gebietskörperschaften. Für die kreisangehörigen Gemeinden bedeutet dies einen Zuwachs um mehr als 5 Millionen €. Zudem bedarf es wegen des Aufschubs von Stark IV im Jahr 2014 keiner Aufstockung des Ausgleichsstocks in Höhe von 10 Millionen €. Ich habe dazu heute früh, glaube ich, alles Wichtige gesagt: Das wird kommen, wird sich dann aber in anderen Einzelplänen niederschlagen.

Die Finanzausgleichmasse, die sich aus dem errechneten angemessenen Finanzbedarf, der Investitionspauschale, die nicht geändert wird, und dem Ausgleichsstock zusammensetzt, verringert sich mithin um insgesamt 3,6 Millionen €. Ich glaube, das sind bei der veranschlagten Summe alles überschaubare Beträge.

Addiert man die Haupteinnahmequellen, also die kommunalen Steuereinnahmen sowie die Zuweisungen des Landes nach dem FAG und auch die Zahlungen des Landes außerhalb des FAG, ergibt sich für das Jahr 2014 eine Gesamtsumme von 4 Milliarden €. Die Stellen nach dem Komma lasse ich einmal weg.

Ich meine, das kann sich sehen lassen. Ich habe jetzt nur die Pflicht und Schuldigkeit, die Ausschussüberweisung zu beantragen. Ich bitte aber darum, dass wir jetzt nicht grundsätzlich zum FAG debattieren. Es wird im nächsten Jahr ausreichend Zeit dafür sein, aus den Erfahrungen einer Umstellung des FAG Lehren zu ziehen oder zu sagen: Es hat sich bewährt. - Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister, auch für das Zeitgeschenk. - Wir treten jetzt in die vereinbarte Fünfminutendebatte ein. Als Erster spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Weihrich. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Minister hat darauf hingewiesen, dass es

wegen der Revisionsklausel in § 2 FAG notwendig geworden ist, sich mit dem FAG auch in diesem Jahr zu beschäftigen. Dabei geht es einerseits um die Steuereinnahmen der Kommunen und andererseits um die Remanenzkosten, die im letzten Jahr - auch das hat Herr Bullerjahn gesagt - lediglich pauschal beziffert worden sind.

Aus der Sicht meiner Fraktion sind die Berechnungen zu den Steuereinnahmen grundsätzlich in Ordnung. Bei der Berechnung der Remanenzkosten bleiben aber noch einige Fragen offen. Dass aber überhaupt Kostenremanenzen berücksichtigt werden müssen, ist, denke ich, unstrittig. Das ergibt sich aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2012.

Das Gericht geht hierbei eindeutig davon aus, dass die Kostenanpassung an den Bevölkerungsstand bei rückläufiger Bevölkerung entweder zeitverzögert oder grundsätzlich anders erfolge als bei einer Bevölkerungszunahme, und damit dürfe der Aufwand nicht bedarfsmindernd proportional zum Bevölkerungsrückgang verringert werden. Es müssten also Fixkosten- bzw. Ausgabenremanenzen beachtet werden. Daraus folgt dann auch ein ganz klarer Auftrag. Ich zitiere:

„Der Gesetzgeber wird daher bei einer Neuberechnung des gemeindlichen Aufwands für die Aufgabenerfüllung hinsichtlich des Einflusses des Bevölkerungsrückgangs zu untersuchen und zu berücksichtigen haben, inwieweit unvermeidbare Fixkostenremanenzen bestehen...“.

Daraufhin hat die Landesregierung das von Herrn Bullerjahn ebenfalls erwähnte Gutachten in Auftrag gegeben, um die Remanenzkosten ganz konkret zu ermitteln. Ergebnis des Gutachtens: 34,5 Millionen €. Diese Zahl wurde dann auch in das FAG übernommen. Völlig unbeachtet bleibt jedoch die Tatsache, dass Remanenzkosten in vielen Fällen von aufgeschobenen Instandhaltungs- und Pflegemaßnahmen überdeckt werden, dass also notwendige Ausgaben aus Gründen der Haushaltskonsolidierung nicht getätigt werden konnten und dass dies zu Werteverzehr und Substanzverlust führt.

In dem Gutachten - auch das möchte ich noch einmal erwähnen - wird darauf in Bezug auf die Bereiche der Gemeindestraßen und der sonstigen gemeindlichen Verkehrsflächen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie in Bezug auf den Bereich der Park- und Gartenanlagen und des Bestattungswesens ausdrücklich hingewiesen.

Die Gutachter empfehlen eine Erhöhung der Remanenzkostenpauschale. Ich halte das auch für erforderlich, weil gerade in diesen Bereichen wesentliche Kosten anfallen, die ansonsten nicht adäquat abgebildet würden. Somit dürfte der angesetzte Betrag der Remanenzkosten zu niedrig bemessen sein. - Das ist die erste Kritik.