Die Gemeindereform sollte die Leistungsfähigkeit herstellen. Das haben wir gesehen. Ein schönes Beispiel dafür ist im Moment die Stadt Oberharz am Brocken. Die von uns geteilte Kritik, dass in einigen Städten und Landkreisen die Hebesätze zu niedrig seien, ist nicht falsch; aber ich habe mit Entsetzen die Diskussion zwischen dem Finanzministerium und dem Innenministerium zu den Gebietsverträgen verfolgt.
Zu unserem Änderungsantrag. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind keine Bedarfszuweisungen, sondern es sind Leistungen, die die Kommunen nach dem Aufnahmegesetz im übertragenen Wirkungskreis erledigen. Demzufolge gehören sie in die Auftragskostenpauschale.
Im vorigen Jahr war die Höhe unbekannt. Jetzt liegen uns die Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände vor. Wir wollen im Gesetzgebungsverfahren noch einmal klären, ob 10 Millionen € tatsächlich ausreichend sind. Aus diesem Grunde wollen wir diesen Betrag herausnehmen; denn diese Bedarfszuweisungen brauchen wir ganz besonders dringend, weil Ihr Stark-IV-Programm ausfällt, und sich die Frage stellt, woher Kommunen in Notlagen zum Beispiel die finanziellen Mittel nehmen sollen. Deswegen sagen wir, dass die 40 Millionen € hineingehören.
Wir haben des Weiteren gesagt, dass das, was aus dem Ausgleichsstock an den kreisangehörigen Raum gehen sollte, reguläre Aufgaben betrifft und deswegen nichts im Ausgleichsstock zu suchen
Bei der Investitionspauschale haben wir eine unterschiedliche Sicht auf die Dinge. Wir denken, dass wir mit Investitionsmitteln Unterschiedlichkeiten innerhalb des Landes ausgleichen müssen. Deswegen ist unser Vorschlag, es nach Leistungsfähigkeit und nicht nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen.
Zum Stichwort „Blick nach vorn“. Sie sprachen davon, dass 5 Millionen € die Grenze seien. In Ihrem Haushaltsgesetz haben Sie aber - warum eigentlich im Haushaltsgesetz? - Ihren Blick nach vorn mit den 5 Millionen € selbst verlassen und haben 2 Millionen €, die mutmaßliche Einsparungen aus dem Digitalfunk sind, gegengerechnet. Warum nicht im FAG? Warum über das Haushaltsgesetz?
Ich war bei allen sehr geduldig, außer beim Minister; er war in seiner Rede kurz und bündig. - Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Herr Kollege Erben. Mal sehen, was er mit meiner Geduld macht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich will nicht das wiederholen, was Herr Minister und Herr Kollege Barthel hier gesagt haben, sondern teilweise nur auf das erwidern, was vonseiten der Oppositionsfraktionen vorgetragen wurde.
Der heute hier eingebrachte Gesetzentwurf ist auch eine Bestätigung für die Haltung der Koalitionsfraktionen. Wir haben zugegebenermaßen nach dem Prinzip Hoffnung gesagt: Irgendjemanden muss es doch geben, der so etwas ausrechnen kann. Zum Glück gab es gleich mehrere, die so etwas ausrechnen können. Ich glaube, das Remanenzkosten-Gutachten hat uns über das FAG 2014 hinaus einen deutlichen Erkenntnisgewinn für die Zukunft gebracht. Wir haben damit eine feste Größe, nämlich die Abbildung der Demografiekosten in unserem Finanzausgleich.
Das ist ein weiterer Punkt, bei dem ich glaube, dass Sachsen-Anhalt durch sein aufgabenbezogenes FAG auch Vorbild für andere Bundesländer ist. Deswegen sehe ich für das FAG in den Jahren 2015/2016 keine wichtigen Argumente, die tiefgreifende Struktureingriffe in das Gesetz und seine Systematik erforderlich machen würden. Aber das wird uns im nächsten Jahr noch beschäftigen.
Ich will noch auf einige wenige Punkte eingehen, über die der Ausschuss beraten wird. Einen Punkt hat Herr Kollege Barthel eben angesprochen. Wenn mich vor anderthalb Jahren jemand gebeten hätte zu erklären, wie sich das mit den Remanenzkosten auf Kreisebene verhält, dann hätte ich genau dieses Beispiel herausgenommen und gesagt: Da ist eine Kreisstraße und am Ende dieser Kreisstraße wohnen 200 Einwohner. Wenn dort nur noch 150 Einwohner wohnen, ist die Kreisstraße noch genauso breit und genauso lang und kostet folglich auch genauso viel Geld. Genau daran hätte ich es plastisch dargestellt.
Der Gutachter hat festgestellt, dass Remanenzkosten dort gar nicht vorhanden wären. Das mag mit der Datengrundlage zu tun haben. Ich habe die Methode, wie er zu dem Ergebnis kommt, nicht durchschaut, aber wir werden uns sicherlich darüber noch einmal unterhalten.
Ich glaube, es ist wichtig - das hat weniger mit der Systematik zu tun, die Herr Knöchel angesprochen hat, sondern es geht um die Entwicklung, die jetzt draußen stattfindet -, dass wir uns im Gesetzgebungsverfahren Gedanken über die Frage der Verteilung der Kosten aus der Aufnahme von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen machen. Es ist nett, wenn die Bundesrepublik sagt, dass sie aus humanitären Gründen dieses oder jenes tun wird - dieses Thema wird heute noch Gegenstand in diesem Hohen Hause sein -, aber anschließend das Problem den Bürgermeistern und Landräten auf den Tisch packt. Deswegen muss sicherlich noch einmal genau hingeschaut werden.
Ein weiterer Punkt ist, was den § 18 Abs. 2 des Haushaltsgesetzes betrifft. Diesbezüglich muss ich in Richtung Landesregierung schon sagen: Wenn es nicht § 18, sondern § 17 wäre, würde ich denken, dass das Trick 17 wäre.
Ich will noch ein Wort zum Programm Stark IV verlieren. Wir sind uns sicherlich darin einig, dass es Probleme gibt, was die hohen Fehlbeträge in den ehemaligen Verwaltungshaushalten angeht. Wir sind uns auch darin einig, dass wir hierbei etwas tun müssen. Ich vertrete die Auffassung, dass wir es, wenn wir uns das leisten können, auf die größten Problemfälle beschränken müssen. Wer sich die mittlerweile in Sachsen-Anhalt aufgetretenen große Problemfälle anschaut - -
- Anwesende ausdrücklich einbezogen. Es gibt sicherlich Fälle, in denen Kommunen allein nicht mehr aus der Hüfte kommen werden. Das sollten wir für die Zukunft genau im Blick haben.
Schließlich und endlich möchte ich mich vor allem bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums bedanken. Es sind einige hier. Es ist nicht selbstverständlich, dass wir in diesem Haus heute so unaufgeregt über den Finanzausgleich diskutieren. Wer sich einmal im Zeitungsarchiv die Ausgaben von vor vier Jahren anschaut, welche Aufregung es damals genau um diese Zeit um ein nicht vorhandenes 200-Millionen-€-Loch gegeben hat, der wird feststellen können, dass wir mittlerweile im System gut eingeübt sind und, wie ich glaube, auf diesem Weg weitermachen sollten. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Die Debatte ist beendet. Wir stimmen als Erstes über die Überweisung als solche ab. Wer stimmt dafür, dass der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag in den Ausschuss überwiesen werden? - Das ist eine breite Mehrheit. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Der Überweisung wurde zugestimmt.
Dann stimmen wir über die zu beteiligenden Ausschüsse ab. Es wurden der Ausschuss für Finanzen und der Ausschuss für Inneres genannt. Es bietet sich an, den Finanzausschuss zum federführenden Ausschuss zu machen. Wer ist für die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Inneres zur Mitberatung? - Das scheinen alle Fraktionen zu sein. Ist jemand dagegen? - Das ist nicht Fall. Enthält sich jemand der Stimme? - Niemand. Damit sind der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag in die genannten Ausschüsse überwiesen worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 3 erledigt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Klimaschutz ist die größte Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Ein Weiter-so gibt es nicht.
Diese Worte stammen von Kanzlerin Merkel und ich kann das nur unterstreichen. Ein Weiter-so ist keine Option.
(Beifall bei den GRÜNEN - Herr Borgwardt, CDU: Das ist aber auch das einzige Ge- meinsame! Das war klar!)
Allerdings - das ist keine Relativierung dieser Aussage - sage ich: Wir müssen den Worten auch Taten folgen lassen. Das bedeutet, auf allen Ebenen klare Ziele für den Klimaschutz zu setzen sowie konkrete Maßnahmen zur Senkung von Treibhausgasemissionen vorzubereiten und umzusetzen. Einfach ausgedrückt: Wir müssen den Weg in eine kohlenstoffarme Gesellschaft einschlagen.
Hier und heute haben Sie die Gelegenheit, ein Stück dieser langen Wegstrecke zurückzulegen, indem Sie sich für ein Klimaschutzgesetz für Sachsen-Anhalt aussprechen.
Die zwölf wärmsten Jahre seit Beginn der Wetteraufzeichnung liegen alle in den letzten 15 Jahren. Im angelsächsischen Sprachgebrauch ist für den Klimawandel der Begriff „global change“ gebräuchlich. Ich finde ihn sehr treffend, weil er verdeutlicht, dass sich der Klimawandel überall in der Welt und auf allen Ebenen in der Gesellschaft auswirken wird.
Wir haben es mit einer Bedrohung zu tun, die sich nicht offen ankündigt wie noch die Luftverschmutzung in den 70er- und in den 80er-Jahren. Die Gefahr liegt darin, dass sich der Prozess schleichend, aber unaufhörlich vollzieht. Deswegen ist ein Weiter-so keine Option.
Es gibt kein Erkenntnisproblem mehr. Das Ziel ist klar: Wir müssen weg von fossilen Energieträgern und unsere Gesellschaft entsprechend umbauen. Es geht um nichts anderes als um die Transformation in eine postcarbone Gesellschaft.
Dieser Wandel ist nicht nur ökologisch notwendig, er ist auch wirtschaftlich vernünftig. Er ist wirtschaftlich sogar notwendig, damit wir in Deutschland durch die Entwicklung und die Anwendung fortschrittlicher Technologien unsere Marktchancen behaupten. Andererseits geht es auch darum, einen Beitrag zur Lösung der Haushaltsprobleme zu erreichen. Denn die Reduzierung von CO2 bedeutet Energie sparen, und Energie zu sparen bedeutet nicht zuletzt auch Geld zu sparen.
Meine Damen und Herren! Die Hochwasserkatastrophen der Jahre 2002 und 2013 haben uns deutlich vor Augen geführt, wie verletzlich wir in Sachsen-Anhalt gegenüber den Folgen des Klimawandels sind. Alle Prognosen deuten darauf hin, dass
Es steht fest: Wir werden solche Extreme in Zukunft bedauerlicherweise häufiger erleben. Die Klimafolgenstudie des Landes sagt zum Beispiel bis zum Jahr 2014 einen HQ100 voraus, der für Aller und Holtemme um bis zu 50 % über den Abflüssen zwischen 1971 und 2000 liegt. Alle Klimamodelle sagen unisono deutlich steigende Niederschläge im Winter voraus. Die Folgen liegen auf der Hand: Intensität und Häufigkeit extremer Wetterereignisse nehmen deutlich zu.
Gleichzeitig werden wir es im Sommer zukünftig verstärkt mit Dürreperioden zu tun haben. Welches Ausmaß dies annehmen kann, hat uns die Dürreperiode in den USA im letzten Jahr deutlich vor Augen geführt. Dort wurde das halbe Land zum Notstandsgebiet erklärt. Deshalb sage ich noch einmal: Ein Weiter-so ist keine Option.
Die Studie von Nicolas Stern hat die Welt im Jahr 2006 aufgerüttelt. Stern prognostizierte damals, dass der Klimawandel bis zu 20 % des BIP kosten könnte. Auch die Untersuchungen der Münchner Rück belegen, dass die Schäden durch Naturkatastrophen in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind.
Nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung werden die Auswirkungen des Klimawandels allein in Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2050 40 Milliarden € kosten. Darin sind die Kosten des Hochwassers von diesem Jahr noch nicht enthalten.