Die überhaupt sinnvolle Verbreiterung des Wahlkorridors für Landräte und Bürgermeister auf fünf Monate kann dafür sorgen, dass im kommenden Jahr durch einen einheitlichen Wahltermin mehr Menschen zur Wahl gehen.
Dass wir mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf auch Scheinkandidaturen angehen, begrüße ich. Die arglistige Täuschung von Wählerinnen und Wählern zum Beispiel durch Bürgermeister, die nie vorhatten, ein Stadtratsmandat anzutreten, muss beendet werden. Wahlbetrug darf durch Gesetzeslücken nicht noch belohnt werden.
Ein Aspekt bleibt mit dem vorgelegten Gesetzentwurf leider unangesprochen: die Kandidatur von hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in den Gemeinden für Kreistage. Hier will BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den offensichtlichen Interessenkollisionen einen Riegel vorschieben und solche Kandidaturen nach dem Brandenburger Vorbild unmöglich machen. Kommunale Mandatsträger sollen nicht zwei Herren dienen müssen.
Wir werden diesen Aspekt auch bei der Reform des Kommunalverfassungsrechts noch einmal ansprechen und gehen davon aus, dass das Hohe Haus auch die heute hier mit dem Gesetzentwurf eingebrachten Regelungen in das neue Kommunalverfassungsrecht übernehmen wird. - Herzlichen Dank.
Danke sehr, Herr Kollege Striegel. - Für die SPDFraktion spricht der Abgeordnete Herr Dr. Brachmann.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegen! Nach der ausführlichen Einbringung kann ich mich, denke ich, sehr kurz fassen. Es ist ein interfraktioneller Gesetzentwurf. Das zeigt schon: Es besteht kein Streit darüber. Wir haben das Thema bereits in der letzten Sitzung vor der Sommerpause im Plenum sehr ausführlich erörtert. Damals zeichnete sich bereits Konsens in dieser Frage ab.
Ich will nur kurz sagen, warum - das war heute auch in der Zeitung zu lesen - die SPD zunächst Bauchschmerzen bei diesem Vorhaben hatte. Der Grund dafür war nicht, dass wir unbedingt angestrebt haben, zusätzliche Wahltermine zu organisieren. Das Problem der geringen Wahlbeteiligung ist uns natürlich auch bekannt. Ebenso wissen wir, dass Wahlen Aufwand erfordern. Ich habe das unlängst im Harz erlebt: eine Wahlbeteiligung von 30 % bei Landratswahlen. Erfreulich ist das alles nicht.
Aber Bauchschmerzen hatten wir zunächst wegen der sogenannten Scheinkandidaturen. Das ist kein neues Thema. Es soll in der Vergangenheit immer wieder einmal vorgekommen sein, dass sich Amtsinhaber - ich nenne keine Namen - auf die Liste haben setzen lassen, um quasi ihren Amtsbonus zu nutzen, für ihre Partei Stimmen zu ziehen. Das hat schon immer für Ärger und für Begehrlichkeiten gesorgt, dem rechtlich einen Riegel vorzuschieben.
Wir sind uns darin einig, dass das Problem mit einem gesetzlichen Verbot nicht zu lösen ist. Darauf wurde schon früher hingewiesen und das hat der GBD auch in der aktuellen Debatte erneut völlig zu Recht getan.
Wir haben im Innenausschuss sehr ausführlich darüber debattiert, welche Möglichkeiten es gibt. Herr Kolze hat das schon gesagt. Ich bin meinem Kollegen Herrn Rothe sehr dankbar, dass er noch am Vorabend der Sitzung des Innenausschusses per E-Mail auf andere Modelle hingewiesen hat, unter anderem auf das Modell aus MecklenburgVorpommern. Dieses Modell - das ist gesagt worden - liegt unserer Regelung zugrunde. Wir übernehmen diese Regelung faktisch.
Es ist schon gesagt worden, dass wir über den Gesetzentwurf schnell beraten müssen. Das sollten wir auch tun.
Herr Striegel, das, was Sie gesagt haben, können Sie gern noch einmal aufrufen, wenn wir uns über die Kommunalverfassung unterhalten. So habe ich Sie auch verstanden. Jetzt wollen wir es bei dem belassen, was Gegenstand des Gesetzentwurfes ist. Ich bitte um eine beschleunigte Beratung. - Vielen Dank.
Danke sehr, Kollege Herr Dr. Brachmann. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Grünert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden von allen Fraktionen getragenen Gesetzentwurf in der Drs. 6/2396 wird der Intention unseres Antrages vom Juli 2013 in der Drs. 6/2242 vollumfänglich gefolgt. Damit wird die Möglichkeit ergriffen, die im Kalenderjahr 2014 schon stattfindenden Wahlen und die Wahlen der Hauptverwaltungsbeamten und der Landräte an einem Termin zu bündeln. Insofern möchte ich mich hier namens meiner Fraktion bei allen Beteiligten recht herzlich bedanken. Die Sachargumente wurden im Juli breit dargestellt; auf eine Wiederholung möchte ich verzichten.
Der zweite Teil des Gesetzentwurfes befasst sich mit den sogenannten Scheinkandidaturen. Die jetzt gefundene Regelung hat aus der Sicht meiner Fraktion nur deklaratorischen Charakter, weil - darin gebe ich dem Innenminister ausdrücklich Recht - nach unserer Verfassung niemand daran gehindert werden kann oder davon ausgeschlossen werden kann, sich an einer Wahl zu beteiligen. Die gefundene Regelung ist eher eine moralische Ermahnung, die aber natürlich politisch genutzt werden wird - okay.
Es gibt allerdings ein weiteres Problem. In diesem Zusammenhang würde ich die Hausaufgabe, die Herr Striegel für die Reform des Kommunalverfassungsrechts genannt hat, um eine Aufgabe erweitern. Es geht um den Zusammenschluss von bei Wahlen konkurrierenden Interessengemeinschaften, Parteien oder Initiativen zu einer Fraktion. Wenn man auf der einen Seite Scheinkandidaturen anprangert, was durchaus seine Begründung haben kann, dann muss man auf der anderen Seite auch dieses Problem lösen. Dem Wähler wird mit dem Wahlprogramm eine Option geboten. Es kann nicht sein, dass sich nach der Wahl diejenigen in einer Fraktion wiederfinden, die vor der Wahl miteinander konkurriert haben.
Dieses Problem sollte den Gesetzentwurf aber nicht überfrachten. Dieses Problem sollte im Rahmen der Reform des Kommunalverfassungsrechts gelöst werden. Ich denke, es gibt eine Analogie hierzu im Landeswahlgesetz. Eine Lösung wäre möglich.
Seitens meiner Fraktion bitte ich um die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss und um eine zügige Beratung im Ausschuss. - Ich danke.
Dann stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf in der Drs. 6/2396 ab. Es ist klar, dass der Gesetzentwurf überwiesen werden soll. Der Innenausschuss ist vorgeschlagen worden. Gibt es weitere Vorschläge? - Das sehe ich nicht. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das gesamte Haus. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 5 beendet.
Gemäß § 45 Abs. 2 der Geschäftsordnung findet in jeder Sitzungsperiode des Landtags eine Fragestunde statt.
Es liegen sieben Kleine Anfragen vor. Ich rufe die erste Fragestellerin auf. Das ist die Abgeordnete Frau Birke Bull. In Frage 1 geht es um die Förderrichtlinie für das Programm „Schulerfolg sichern“. Die Abgeordnete ist nicht anwesend. In einem solchen Fall wird die Antwort gemäß § 45 Abs. 4 der Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.
Ich rufe die zweite Fragestellerin, die Abgeordnete Frau Monika Hohmann, auf. In Frage 2 geht es um die Übergangsfinanzierung der Schulsozialarbeit. Bitte sehr, Frau Hohmann, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Landtagssitzung im Juli 2013 hat die Finanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des ESF-Projekts „Schulerfolg sichern“ an der Nahtstelle der Förderperioden bereits eine Rolle gespielt. Die Bedeutung der Schulsozialarbeit und der feste Wille, sie fortzuführen, wurden von allen Seiten hervorgehoben. Zur Sicherung der Finanzierung konnte zwar ein Weg skizziert werden, abschließende Entscheidungen standen aber noch aus. Nach wie vor sind die Träger der Schulsozialarbeitsprojekte verunsichert, wie die Übergangsfinanzierung konkret geregelt werden wird. Deshalb frage ich die Landesregierung erneut:
2. Wie und in welcher Höhe wird die bare und unbare Kofinanzierung durch das Land sichergestellt? Besteht zwischen dem Haushaltsansatz der Landesregierung für das Jahr 2014 und den erforderlichen Mitteln noch ein Fehlbetrag?
Danke sehr. - Die Antwort der Landesregierung gibt Kultusminister Herr Dorgerloh. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage der Abgeordneten Hohmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Es ist beabsichtigt, die Übergangsperiode vom 1. August 2014 bis zum 31. Juli 2015 mit folgenden Haushaltsmitteln abzusichern: ESF-Mittel in Höhe von 10 947 200 €, Landesmittel zur Kofinanzierung in Höhe von 1,8 Millionen € bar und Landesmittel zur Kofinanzierung in Höhe von 1,75 Millionen € unbar.
Der aktuelle Verhandlungsstand bei der überbrückenden Finanzierung entspricht meinen Ausführungen in der Plenarsitzung am 10. Juli 2013. Wer heute früh dem Finanzminister zugehört hat, der hat gehört, dass die Landesmittel in Höhe von 1,8 Millionen € zugesagt sind, als Vorschlag aus seinem Haus. Das Hohe Haus kann darüber beraten. Es liegt also an Ihnen, dem zuzustimmen. - Vielen Dank.
Ich rufe die Frage 3 auf. Es geht um das Landesstudienkolleg Köthen. Der Abgeordnete Herr Mormann wird die Frage stellen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landesstudienkolleg in Köthen kann auf eine erfolgreiche Entwicklung zurückblicken. Zunächst mit 13 Mitarbeitern ausgestattet und für 180 Studenten ausgelegt, sind es im aktuellen Semester sogar 589 Studierende aus 30 Ländern und zudem sieben zusätzliche, aus selbsterwirtschafteten Einnahmen angestellte Mitarbeiter, zuzüglich weiterer Honorarkräfte, womit diese Abteilung das stärkste Studienkolleg in der Bundesrepublik ist.
Vor dem Hintergrund der Haushalts- und Konsolidierungsdiskussion stehen jedoch gerade im Hochschulbereich alle Einzelposten auf dem Prüfstand. Ich frage die Landesregierung:
1. Hat die Landesregierung die Absicht, finanzielle Mittel für das Landesstudienkolleg in Köthen mittelfristig zu kürzen und wenn ja, in welcher Größenordnung?
2. Ist der Landesregierung bekannt, dass das Landesstudienkolleg in Köthen neben dem Budget von ca. 900 000 € zusätzliche Einahmen in Höhe von ca. 645 000 € durch eigene Maßnahmen selbst erwirtschaftet, und wie stellt sich dieses Verhältnis im landesweiten Hochschulbereich dar?
Danke sehr. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Wissenschaft und Wirtschaft Herrn Möllring gegeben. Bitte sehr.
Zu Frage 1: In der anstehenden Diskussion über die Strukturen in der Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt muss über alle infrage kommenden Bereiche nachgedacht werden. Das Landesstudienkolleg mit seinen beiden Standorten Halle und Köthen kann hiervon nicht ausgeschlossen werden.
Nach der geltenden Rechtslage kann die Landesregierung die Mittel für das Studienkolleg nicht unmittelbar kürzen. Das Landesstudienkolleg ist laut § 28 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine gemeinsame Einrichtung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Anhalt. Die Mittel sind Bestandteil des Budgets der jeweiligen Hochschule, die Personalstellen sind Hochschulstellen.