Protokoll der Sitzung vom 12.09.2013

Ich sage das auch mit Blick auf den Bericht zum Klimaschutzprogramm. Wenn Sie sich den einmal anschauen, werden Sie feststellen, dass Sie so viel Prosa auf einem Fleck selten finden, höchstens in schlechten Romanen. Aber darin ist es meist noch besser formuliert.

(Heiterkeit und Zustimmung bei den GRÜ- NEN)

Es gibt keine einzige konkrete Maßnahme, die in der Kompetenz des Landes liegt, mit der das Land dazu beiträgt, die Treibhausgasemissionen zu senken.

Die letzte Diskussion im Umweltausschuss zu diesem Thema hat gezeigt, dass die Defizite vor allem bei den Landesliegenschaften teilweise überhaupt nicht erkannt wurden. In dieser Liste der Landesliegenschaften, die besonders sanierungsbedürftig sind, fehlt nämlich das Landesamt für Umweltschutz.

Ich empfehle Ihnen allen, sich das Landesamt für Umweltschutz, das normalerweise eine Vorreiterrolle einnehmen sollte, einmal durch eine Wärmebildkamera anzuschauen. Ich habe das getan. Ich war richtig gehend schockiert. Ich glaube, wenn Sie das tun, werden Sie auch der Meinung sein, dass die Schwerpunkte hier im Land anders gesetzt werden müssen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wohlgemerkt: Es geht hierbei auch darum, Geld zu sparen.

(Zuruf von Herrn Leimbach, CDU)

Ich könnte diese Liste beliebig fortsetzen. Ich möchte aber einen Satz aus diesem Bericht zum Klimaschutzprogramm zitieren. Er lautet:

„Bisher konnten allerdings nur ansatzweise die Vorbildverpflichtungen des Landes umgesetzt werden.“

Das allein spricht eine deutliche Sprache, meine Damen und Herren.

Wie stark die Einsicht in die Notwendigkeiten in diesem Kabinett ausgeprägt ist, zeigt ein Blick auf die CO2-Emissionen der Dienstwagen im Kabinett.

(Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE)

Hierbei geht ausgerechnet Sparminister Bullerjahn mit schlechtem Beispiel voran. Auch das muss geändert werden.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Minister- präsident Herr Dr. Haseloff: Besser als Herr Kretschmann! - Herr Schröder, CDU: Mit Massagesitz! - Minister Herr Stahlknecht: Genau, mit Massagesitz! - Weitere Zurufe von der CDU - Unruhe)

Abschließend noch einen Satz zu den Aussagen des sogenannten Klimaforschers Storch. Die Aussage, dass die Sonne in irgendeiner Weise Einwirkungen auf den Klimawandel haben kann, ist längst widerlegt.

(Unruhe bei der CDU)

Kein renommierter Klimaforscher würde so etwas behaupten. Es gibt allenfalls kurzfristige Phänomene, wie zum Beispiel dieses La-Niña-Phänomen, was das möglicherweise kurzfristig überlagert. Das stellt aber den langfristigen Prozess in keiner Weise infrage.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussionen im Ausschuss. Ich freue mich ganz besonders auf die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE. Wir sind sicherlich offen für Verbesserungen an diesem Gesetzentwurf. Er soll eine Diskussionsgrundlage sein. Ich hoffe, dass im Anschluss an die Ausschussdiskussionen vielleicht ein besseres Gesetz von diesem Hohen Hause beschlossen werden kann. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Weihrich. - Damit ist die Debatte zum Abschluss gekommen.

Ich lasse als Erstes über die Ausschussüberweisung an sich abstimmen. Wer ist dafür, dass der Gesetzentwurf überwiesen wird? - Das scheint das ganze Haus zu sein. Ist jemand dagegen? - Nein. Enthält sich jemand der Stimme? - Auch nicht.

Dann wollen wir einmal sehen, ob ich alle Ausschüsse richtig gehört habe: Die Federführung soll der Umweltausschuss übernehmen. Zur Mitberatung soll der Gesetzentwurf an die Ausschüsse für Wirtschaft und Wissenschaft, für Landesentwick

lung und Verkehr, für Inneres und Sport sowie für Finanzen überwiesen werden. - Ist das richtig?

(Frau Niestädt, SPD: Ja!)

Dann stimmen wir darüber ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Auch hierbei das gesamte Haus. Stimmt jemand dagegen? - Nein. Enthält sich jemand der Stimme? - Ebenfalls nicht. Der Gesetzentwurf ist an die genannten Ausschüsse überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Bündelung von Direktwahlen und zur Fortentwicklung des Kommunalwahlrechts

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2396

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Kolze. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Termin für die nächsten Kommunalwahlen steht bereits der 25. Mai 2014 fest. Das ist der Startschuss für die Wahlvorbereitungen. Am 25. Mai 2014 finden die Europawahl und die Wahlen zu den Kreistagen sowie Stadt- und Gemeinderäten gemeinsam statt.

Es gibt übereinstimmende Positionen in diesem Haus und auch mit den kommunalen Spitzenverbänden, dass es ein Ärgernis ist, dass aufgrund der derzeitigen Rechtslage die im Frühjahr 2014 in sieben Landkreisen durchzuführenden Landratswahlen und die Oberbürgermeisterwahl in der Stadt Dessau-Roßlau nicht ebenfalls am 25. Mai 2014 stattfinden dürfen.

Dabei liegen die Vorteile eines einheitlichen Wahltermins auf der Hand. Ein einheitlicher Termin wird wesentlich mehr Wahlberechtigte zum Urnengang motivieren als zwei separate Wahlgänge im Jahr 2014.

Wir sprechen in diesem Haus immer viel über die Stärkung bürgerschaftlicher Teilhabe. Die wesentlichste Form der Bürgerbeteiligung ist die Teilnahme an Wahlen. Daher sehen wir es als CDUFraktion als unsere Pflicht an, mit einem einheitlichen Wahltermin für die größtmögliche Bürgerbeteiligung zu sorgen.

Es freut mich außerordentlich, dass alle Fraktionen in diesem Hause nunmehr an einem Strang

und auch in eine Richtung ziehen und gemeinsam einen einheitlichen Wahltermin realisieren wollen.

Wir wollen gemeinsam den Wahlzeitraum durch eine Änderung der Landkreisordnung und der Gemeindeordnung um zwei Monate zu verlängern, um so die Voraussetzung für einen einheitlichen Wahltermin am 25. Mai 2014 zu schaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen der Debatte über einen einheitlichen Wahltermin wurde im Plenum erstmals die Forderung erhoben, dass auch dem Problem von Scheinkandidaturen, also der gleichzeitigen Kandidatur als Amts- und Mandatsträger, gesetzlich begegnet werden muss. Einvernehmlich hat der Innenausschuss fraktionsübergreifend die Prüfbitte für eine rechtssichere Lösung an unseren Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gerichtet.

Wir werden dem Problem der Scheinkandidaturen ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern begegnen. Daher soll das Auftreten von Scheinkandidaturen durch die Veröffentlichung einer Absichtserklärung zurückgedrängt werden, damit von vornherein klar ist, ob beabsichtigt ist, das Amt als Landrat oder hauptamtlicher Bürgermeister weiterzuführen oder das Mandat im Gemeinderat oder Kreistag wahrzunehmen.

Auch wenn es aus der Ursprungsfassung des Gesetzestextes herausgestrichen worden ist, diese Absichtserklärung ist rechtlich nicht bindend; denn aus verfassungsrechtlichen Gründen kann einer Scheinkandidatur nicht durch einen Ausschluss von der Wahlzulassung begegnet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass sich der Antrag der Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, über den wir in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause debattiert haben, damit erledigt hat. Es gibt übereinstimmende Positionen aller Fraktionen, sodass der Antrag auf die Konsensliste gesetzt werden könnte.

Die notwendige Gesetzesänderung muss kurzfristig erfolgen, da spätestens Mitte November 2013 durch die Kreistage bzw. den Stadtrat der Wahltag für die Landratswahlen bzw. die OB-Wahl in der Stadt Dessau-Roßlau festzusetzen und bekanntzugeben ist. Sobald die Bekanntmachung des Wahltages erfolgt ist, kann dieser nicht mehr verschoben werden.

Daher bitte ich Sie um die zügige Beratung über den Gesetzentwurf im Innenausschuss. Ziel ist es, den Gesetzentwurf in der Oktober-Sitzung in zweiter Lesung zu beraten, um so ein Inkrafttreten am 1. November 2013 zu ermöglichen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Kollege Kolze, für die Einbringung. - Es ist eine Dreiminutendebatte vereinbart worden. Doch zunächst hat für die Landesregierung Herr Minister Stahlknecht das Wort.

(Minister Herr Stahlknecht: Ich verzichte, Frau Präsidentin!)

- Herr Minister Stahlknecht verzichtet. - Dann steigen wir gleich in die Dreiminutendebatte ein. Als erster Debattenredner wird Herr Striegel für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erfolge erfreuen sich immer der Adoption durch viele Mütter und Väter. Das ist bei diesem Gesetzentwurf auch nicht anders, der unter anderem auf eine Anregung meiner Fraktion zurückgeht und der eine Verständigung über einen gemeinsamen Kommunalwahltermin am 25. Mai 2014 ermöglicht hat.

Die überhaupt sinnvolle Verbreiterung des Wahlkorridors für Landräte und Bürgermeister auf fünf Monate kann dafür sorgen, dass im kommenden Jahr durch einen einheitlichen Wahltermin mehr Menschen zur Wahl gehen.